Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
134421.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
27.08.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 50/0006/WP17
öffentlich
27.08.2014
Bestellung von Delegierten für die Mitgliederversammlung und
den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates NordrheinWestfalen
Beratungsfolge:
TOP: - 6 -
Datum
Gremium
Kompetenz
10.09.2014
INT
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
ohne
In Vertretung
( Prof. Dr. Sicking )
Vorlage FB 50/0006/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.03.2015
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW ist die Benennung von 3
Delegierten und 3 StellvertreterInnen erforderlich. Die Anzahl der Delegierten ergibt sich aus § 6 Ziffer
2 der Satzung des Landesintegrationsrates Nordrhein-Westfalen, da in der Stadt Aachen mehr als
20.000 ausländische EinwohnerInnen leben.
Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal pro Jahr einberufen.
Für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates NRW ist ein(e) Delegierte(r) und ein(e)
Ersatzdelegierte(r) zu benennen. Nach Auskunft des Landesintegrationsrates wird diese Aufgabe
überwiegend durch die/den Vorsitzende(n) des Integrationsrates und seine(n) 1. VertreterIn
wahrgenommen. Dies ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben, so dass auch jedes andere Mitglied
hierfür in Frage kommen kann.
Der Hauptausschuss tagt bis zu 3-mal im Jahr.
Vorlage FB 50/0006/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.03.2015
Seite: 2/2