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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
134421.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
27.08.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:53
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Soziales und Integration Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 50/0006/WP17 öffentlich 27.08.2014 Bestellung von Delegierten für die Mitgliederversammlung und den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates NordrheinWestfalen Beratungsfolge: TOP: - 6 - Datum Gremium Kompetenz 10.09.2014 INT Entscheidung Beschlussvorschlag: ohne In Vertretung ( Prof. Dr. Sicking ) Vorlage FB 50/0006/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 26.03.2015 Seite: 1/2 Erläuterungen: Für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW ist die Benennung von 3 Delegierten und 3 StellvertreterInnen erforderlich. Die Anzahl der Delegierten ergibt sich aus § 6 Ziffer 2 der Satzung des Landesintegrationsrates Nordrhein-Westfalen, da in der Stadt Aachen mehr als 20.000 ausländische EinwohnerInnen leben. Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal pro Jahr einberufen. Für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates NRW ist ein(e) Delegierte(r) und ein(e) Ersatzdelegierte(r) zu benennen. Nach Auskunft des Landesintegrationsrates wird diese Aufgabe überwiegend durch die/den Vorsitzende(n) des Integrationsrates und seine(n) 1. VertreterIn wahrgenommen. Dies ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben, so dass auch jedes andere Mitglied hierfür in Frage kommen kann. Der Hauptausschuss tagt bis zu 3-mal im Jahr. Vorlage FB 50/0006/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 26.03.2015 Seite: 2/2