Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
134418.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
27.08.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 50/0005/WP17
öffentlich
27.08.2014
Wahl der StellvertreterInnen des/der Vorsitzenden des
Integrationsrates
Beratungsfolge:
TOP: - 4 -
Datum
Gremium
Kompetenz
10.09.2014
INT
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
ohne
In Vertretung
( Prof. Dr. Sicking )
Vorlage FB 50/0005/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.03.2015
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Gem. § 27 Abs. 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wählt der
Integrationsrat aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen oder mehrere Stellvertreter.
Gemäß § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung sind 3 StellvertreterInnen zu wählen.
Gem. § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung erfolgt die Wahl in geheimer Abstimmung. Gewählt ist die
vorgeschlagene Person, die die meisten der gültigen Stimmen auf sich vereinigen konnte. Bei
Stimmengleichheit findet zwischen den Personen, welche die höchsten Stimmzahlen erreicht haben,
eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich
vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Es besteht die Möglichkeit für jede Funktion einen eigenen Wahlgang durchzuführen oder die drei
StellvertreterInnen als Liste zu wählen, in der Reihenfolge 1., 2. und 3. StellvertreterIn.
Gem. § 50 Abs. 5 GO NRW zählen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zur Feststellung der
Beschlussfähigkeit, nicht aber zur Berechnung der Mehrheit mit.
Vorlage FB 50/0005/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.03.2015
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