Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
134415.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
27.08.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 50/0004/WP17
öffentlich
27.08.2014
Wahl des /der Vorsitzenden des Integrationsrates
Beratungsfolge:
TOP: - 3 -
Datum
Gremium
Kompetenz
10.09.2014
INT
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
ohne
In Vertretung
( Prof. Dr. Sicking )
Vorlage FB 50/0004/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.03.2015
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Gem. § 27 Abs. 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wählt der
Integrationsrat aus seiner Mitte eine(n) Vorsitzende(n).
Gem. § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung erfolgt die Wahl in geheimer Abstimmung.
Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die die meisten der gültigen Stimmen auf sich vereinigen
konnte. Bei Stimmengleichheit findet zwischen den Personen, welche die höchsten Stimmzahlen
erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen
auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Gem. § 50 Abs. 5 GO NRW zählen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zur Feststellung der
Beschlussfähigkeit, nicht aber zur Berechnung der Mehrheit mit.
Vor Beginn des Wahlverfahrens sind Stimmenzähler zu benennen.
Vorlage FB 50/0004/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.03.2015
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