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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
134163.pdf
Größe
170 kB
Erstellt
05.08.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:49
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0011/WP17 öffentlich 05.08.2014 FB 45/100, Frau Jansen Planungssicherheit für Förderschulen hier Ratsantrag der Grüne-Fraktion Nr. 393/16 vom 30.04.2014 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 08.09.2014 SchA Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Vorlage FB 45/0011/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.05.2015 Seite: 1/5 finanzielle Auswirkungen Keine finanziellen Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage FB 45/0011/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.05.2015 Seite: 2/5 Erläuterungen: 1. Ausgangslage Mit Ratsantrag vom 30.04.2014 beantragt die Grüne-Fraktion, vor dem Hintergrund des zunehmenden inklusiven Schulangebots die schulorganisatorische Planung zur Sicherung des Förderschulangebots in den verschiedenen Förderschwerpunkten darzulegen. In ihrer Begründung führt sie aus, dass die Förderschulen die allgemeinen Schulen bei besonderen Fördererfordernissen entlasten und unterstützen. Vor dem Hintergrund der Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen soll eine tragfähige Struktur für die Förderschulen erarbeitet werden. Dabei ist die Zusammenarbeit mit der StädteRegion zu prüfen. 2. Gesetzliche Grundlagen Nach dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz haben Eltern zunächst das Recht, für ihr Kind ein Angebot des Gemeinsamen Lernens zu erhalten. Dieses Recht steht noch unter einem Realisierungsvorbehalt. Wenn „die personellen und sächlichen Voraussetzungen am gewählten Förderort nicht erfüllt sind und auch nicht mit vertretbarem Aufwand erfüllt werden können“ (§ 20 Absatz 4), kann die Schulaufsicht die Förderschule statt der allgemeinen Schule oder die allgemeine Schule statt der Förderschule festlegen. Das grundsätzliche Wunsch- und Wahlrecht der Eltern im Hinblick auf die Schulwahl für ihr Kind ist vorrangig, wenn die Voraussetzungen am gewählten Förderort erfüllt sind. Schulische Lernorte nach § 132 Schulgesetz (SchulG) können für den Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung (ES) erst dann eingerichtet werden, wenn das gesamte entsprechende Förderschulangebot im Gebiet eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt aufgelöst wurde. Hierzu stellt eine Verfügung des Schulministeriums vom 15.05.2014 fest, dass „…die Einrichtung schulischer Lernorte nicht den Sinn hat, bei den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung die Vorgaben der MindestgrößenVO zu umgehen“. Die Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) vom 16.10.2013 legt folgende Mindestgrößen fest: Förderschwerpunkt Lernen Sprache Emotionale und Soziale Entwicklung Hören und Kommunikation Sehen Körperliche und Motorische Entwicklung Geistige Entwicklung Vebundschulen Schule für Kranke Vorlage FB 45/0011/WP17 der Stadt Aachen LE SQ ES HK SH KM GE Mindestschülerzahlen Bemerkungen Primarstufe nur und SEK I Primarstufe nur Sek I 144 112 55 66 88 33 55 110 einschließlich pädagogischer 110 Frühförderung 110 50 einschließlich Berufspraxisstufe 144 112 mindestens vierwöchiger 12 Krankenhausaufenthalt Ausdruck vom: 29.05.2015 Seite: 3/5 Die Mindestgrößen der Verbundschulen können unterschritten werden, wenn die für jeden ihrer Förderschwerpunkte erforderlichen Schülerzahlen erreicht werden. 3. Derzeitige Schülerzahlen der Förderschulen in Aachen Im Schuljahr 2013/2014 werden an den städtischen Förderschulen folgende Schülerinnen und Schüler beschult: Förderschule am Rödgerbach (LE; Primar, SEK I) 219 Schülerinnen und Schüler Förderschule Walheim (ES; Primar) 63 Schülerinnen und Schüler Martin-Luther-King-Schule (ES; SEK I) 56 Schülerinnen und Schüler In Trägerschaft des Bistums Aachen befindet sich die Förderschule Bischöfliche Marienschule (ES; Primar, SEK I) 99 Schülerinnen und Schüler (hiervon 13 in der Primarstufe) Darüber hinaus befinden sich im Stadtgebiet Aachen folgende Förderschulen in der Trägerschaft der StädteRegion Aachen: Lindenschule (SQ; Primar) 160 Schülerinnen und Schüler Kleebachschule (GE) 185 Schülerinnen und Schüler 62 Schülerinnen und Schüler Janusz-Korczak-Schule (Schule für Kranke) Der Landschaftsverband Rheinland unterhält im Stadtgebiet die Förderschulen: Viktor-Frankl-Schule (KM) 283 Schülerinnen und Schüler David-Hirsch-Schule (HK) 126 Schülerinnen und Schüler 29 Schülerinnen und Schüler* Johannes-Kepler-Schule (SH) * Die Schülerinnen und Schüler der Johannes-Kepler-Schule werden alle im Regelsystem unterrichtet. Das Förderschulangebot im Stadtgebiet Aachen wird darüber hinaus ergänzt durch die Freie Waldorfschule: Parzival-Schule (Verbundschule LE, GE, ES, SQ) 99 Schülerinnen und Schüler Die jeweiligen Schülerzahlen sind der amtlichen Schulstatistik vom 15.10.2013 entnommen. 4. Fazit Zum jetzigen Zeitpunkt erfüllen die Förderschulen im Stadtgebiet Aachen alle die nach der MindestgrößenVO geltenden Voraussetzungen. Lediglich die Martin-Luther-King-Schule liegt mit 56 Schülern nur knapp über der Mindestgröße. Insbesondere hier soll in Kooperation mit der Jugendhilfe der Bestand des Förderschulangebots gesichert werden. Vorlage FB 45/0011/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.05.2015 Seite: 4/5 Nach den Regelungen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes werden Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs zukünftig jedoch nur noch auf Antrag der Eltern eingeleitet werden. Es ist davon auszugehen, dass Eltern diesen Antrag vielfach nicht stellen werden und insofern Diagnosen zur Feststellung des Förderbedarfs nicht mehr erfolgen. Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern und anderen Kommunen zeigen , dass insbesondere in Förderschulen mit den Förderschwerpunkten LE und ES die Schülerzahlen mit fortschreitender Inklusion rasant abschmelzen, in Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt SQ erfolgt dies langsamer, während die übrigen Förderschulen relativ konstante Schülerzahlen halten können. Mittelfristig wird der Schulträger insofern gezwungen sein, organisatorische Überlegungen zur Struktur der Förderschulen anzustellen und gegebenenfalls Zusammenlegungen vorzunehmen und Dependancen einzurichten. Anlage/n: Ratsantrag der Grüne-Fraktion vom 30.04.2014 Vorlage FB 45/0011/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.05.2015 Seite: 5/5 GRÜNE Fraktion im Rat der Stadt Aachen Oberbürgermeister Marcel Philipp Rathaus 52058 Aachen Ratsantrag Nr. 393/16 30. April 2014 GRÜNE 07 / 2014 „Planungssicherheit für Förderschulen“ Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die Fraktion der GRÜNEN beantragt, im Rat der Stadt Aachen folgenden Beschluss zu fassen: Die Verwaltung wird beauftragt, vor dem Hintergrund des zunehmenden inklusiven Schulangebots die schulorganisatorische Planung zur Sicherung des Förderschulangebots in den verschiedenen Förderschwerpunkten darzulegen. Begründung Die neue Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen gilt ab dem Schuljahr 2015/16. Diese Verordnung ist eine gute Grundlage für ein zeitgemäßes und pädagogisch hochwertiges Förderschulangebot auch in Zeiten des wachsenden inklusiven Schulangebots. Allerdings betrifft die Regelung über die Mindestgrößen der Schulen insbesondere die Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und Emotionale und soziale Entwicklung in Aachen. Die Mindestgrößen könnten in einzelnen Schulen unterschritten werden, was zur Schließung der Schulen führen würde. Der Besuch der allgemeinen Schule soll künftig für alle Kinder der Regelfall werden. Die bestehenden Förderschulen müssen jedoch in den Jahren des Übergangs weitergeführt werden, um bei besonderen Fördererfordernissen die allgemeinen Schulen zu entlasten und zu unterstützen. Inklusion muss wachsen und braucht hierfür das Know-how der Förderschulen. Deshalb muss eine tragfähige Struktur für die Förderschulen für die nächsten Jahre erarbeitet werden. Dabei sind auch die Möglichkeiten der Zusammenarbeit in der Städteregion zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen Ulla Griepentrog Fraktionssprecherin Verwaltungsgebäude Katschhof Johannes-Paul-II-Str. 1 D-52064 Aachen Raum 104 Tel.: 0241 432-7217 Fax: 0241 432-7213