Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
134166.pdf
Größe
102 kB
Erstellt
05.08.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0008/WP17
öffentlich
05.08.2014
FB 45/100, Frau Jansen
Inklusion an Grundschulen
Ratsantrag Nr. 328/16 der Grüne-Fraktion vom 17.09.2013
hier Einrichtung von Schwerpunktschulen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
08.09.2014
SchA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung, die Gespräche mit den als Schwerpunktschulen in Frage kommenden
Schulen fortzuführen und in einer der nächsten Sitzungen erneut zu berichten.
Vorlage FB 45/0008/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.05.2015
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
Können noch nicht beziffert werden
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 45/0008/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.05.2015
Seite: 2/4
Erläuterungen:
1.
Ausgangslage
Mit Ratsantrag Nr. 328/16 vom 17.09.2013 beantragt die Grüne-Fraktion, die sozialraumorientierte
Schulentwicklungsplanung für den Bereich der Primarstufe 2013 bis 2018 um ein Kapitel „Inklusion an
Grundschulen“ zu ergänzen.
In seiner Sitzung am 15.05.2014 hat sich der Schulausschuss bereits mit dem Thema befasst. Die zur
Sitzung vorgelegte Vorlage (FB 45/0367/WP 16) befasst sich ausführlich mit der derzeitigen Situation
und den Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen. Wie bereits in der Vorlage ausgeführt, ist mit
der Fertigstellung des Bandes II zur Schulentwicklungsplanung Primarstufe nicht vor Ende des
laufenden Kalenderjahres zu rechnen.
2.
Derzeitige Situation
Im Schuljahr 2014/2015 konnte allen Eltern, die dies wünschten, ein Platz im Gemeinsamen Lernen in
einer Regelschule für ihr Kind angeboten werden.
Die Situation im Gemeinsamen Lernen stellt sich im Schuljahr 2014/2015 wie folgt dar:
Gemeinsames Lernen findet an 21 städtischen Grundschulen statt. An 17 dieser Schulen werden
Schülerinnen und Schüler mit allen Lern- und Entwicklungsstörungen unterrichtet. Eine Schule
unterrichtet nur Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt sprachliche Qualifikation, an
drei weiteren Schulen nehmen Kinder mit den Förderschwerpunkten Hören und Kommunikation
beziehungsweise Sehen am Regelunterricht teil.
Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung und Körperliche und
Motorische Entwicklung werden an sieben städtischen Grundschulen unterrichtet.
Die Zahl der Schulen, die Gemeinsames Lernen anbieten, wird in Abstimmung mit der Schulaufsicht
und am Wahlverhalten der Eltern orientiert, in den nächsten Jahren sukzessive ausgebaut werden,
um ein wohnortnahes Angebot sicherzustellen.
3.
Benennung von Schwerpunktschulen
Gemäß § 20 Abs. 6 Schulgesetz können Schulträger Schwerpunktschulen bestimmen, die neben den
Förderschwerpunkten Lernen (LE), Emotionale und Soziale Entwicklung (ES) und Sprache (SQ)
mindestens einen weiteren Förderschwerpunkt (Geistige Entwicklung (GE), Körperliche und
Motorische Entwicklung (KM), Hören und Kommunikation (HK) oder Sehen(SH)) umfassen.
Der Anteil der Schüler, die aufgrund ihrer speziellen Behinderung (GE, KM, HK und SH) in einer
Schwerpunktschule unterrichtet werden müssten, bewegt sich in den Schuljahren 2007/2008 bis
2013/2014 in einem Rahmen von 2,75 % bis 3,65 % der Gesamtanzahl aller 6 bis unter 10jährigen
Kinder. In absoluten Zahlen sind dies zwischen 205 und 285 Kindern.
An den Grundschulen beträgt der Anteil der Kinder mit den Förderschwerpunkten GE, KM, HK und SH
in dieser Zeit zwischen 0,36 % und 0,5 % der Gesamtschülerzahlen. Das zeigt, dass die Mehrzahl
dieser Kinder derzeit an den Förderschulen unterrichtet wird.
Vorlage FB 45/0008/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.05.2015
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Die Einrichtung von Schwerpunktschulen erfolgt sinnvollerweise an den Schulen, die bereits
Erfahrungen im Gemeinsamen Lernen mit den jeweiligen Förderschwerpunkten haben. Diese Schulen
haben sich darüber hinaus schon - zumindest teilweise - in Bezug auf die räumliche und
gebäudetechnische Ausstattung den Anforderungen für diese Förderschwerpunkte genähert.
Der Fachbereich ist mit folgenden Schulen im Gespräch, die sich aufgrund ihrer Erfahrungen im
Gemeinsamen Unterricht und Gemeinsamen Lernen als Schwerpunktschulen angeboten haben:
a. Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung:
-
GGS Am Höfling
-
Montessori-Grundschule Eilendorf
-
Montessori-Grundschule Reumontstraße
b. Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung:
c.
-
GGS Am Höfling
-
Montessori-Grundschule Eilendorf
Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation:
-
GGS Gut Kullen
Die Einrichtung einer Schwerpunktschule für den Förderschwerpunkt Sehen erscheint derzeit aus
Sicht der Schulverwaltung nicht erforderlich. Alle Aachener Schüler mit dem Förderschwerpunkt
Sehen (im Schuljahr 2014/2015 sind dies 5 Schülerinnen und Schüler) werden bereits zum jetzigen
Zeitpunkt in wohnortnahen Regelgrundschulen unterrichtet.
Der Fachbereich ist zurzeit mit den oben genannten Schulen, die sich als Schwerpunktschulen
anbieten, zur Feststellung der konkreten gebäudetechnischen Änderungen, um die Schulen
zukunftsfähig zu gestalten, im Gespräch.
Vorlage FB 45/0008/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.05.2015
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