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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
134172.pdf
Größe
95 kB
Erstellt
05.08.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:49
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: FB 45/0010/WP17 öffentlich 05.08.2014 FB 45/100, Frau Jansen Verfahren zur Besetzung von Schulleitungsstellen; hier Benennung von Mitgliedern für die erweiterte Schulkonferenz Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 08.09.2014 SchA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss beschließt, folgende Vertreter in die Schulkonferenz gemäß § 61 Abs. 2 SchulG zu entsenden: a) als stimmberechtigtes Mitglied gemäß § 61 Abs. 2 Satz 2 SchulG ________________________ und für den Verhinderungsfall ihre/seine Vertreterin/Vertreter, b) als beratende Mitglieder gemäß § 61 Abs. 2 Satz 3 SchulG 1. Herrn/Frau ________________________ (Stellvertreter/in ________________________) 2. Herrn/Frau ________________________ (Stellvertreter/in ________________________) 3. Herrn/Frau ________________________ (Stellvertreter/in ________________________) Vorlage FB 45/0010/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.05.2015 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Keine finanziellen Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage FB 45/0010/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.05.2015 Seite: 2/3 Erläuterungen: § 61 Schulgesetz sieht vor, dass die Schulkonferenz die Schulleiterin oder den Schulleiter in geheimer Abstimmung aus den von der oberen Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung) benannten Personen wählt. Gewählt und damit vorgeschlagen ist, wer die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stimmen erhält. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so findet zwischen den Personen, die die höchste Stimmenzahl erreicht haben, eine Stichwahl statt. Gewählt ist, wer in dieser Stichwahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt (§ 61 Abs. 3 SchulG). Hierfür wird die Schulkonferenz um ein stimmberechtigtes Mitglied erweitert, das der Schulträger entsendet. Bis zu drei weitere Vertreterinnen oder Vertreter des Schulträgers - die nach § 61 Abs. 2 SchulG nicht der Schule angehören dürfen - können beratend teilnehmen. Die Vertreterinnen oder Vertreter des Schulträgers sind als Mitglieder der Schulkonferenz nach § 62 Abs. 5 SchulG nicht an Weisungen gebunden. Gemäß § 30 a Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Aachen in der Fassung des 8. Nachtrages überträgt der Rat das Recht, eine Person als stimmberechtigtes Mitglied und bis zu drei beratende Vertreterinnen und Vertreter bei der Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters in die Schulkonferenz zu entsenden, a) bei Schulen von im wesentlichen bezirklicher Bedeutung der zuständigen Bezirksvertretung b) bei Schulen von überbezirklicher Bedeutung dem Schulausschuss. Der Schulausschuss hatte für die abgelaufene Wahlzeit beschlossen, a) als stimmberechtigtes Mitglied gemäß § 61 Abs. 2 Satz 2 SchulG die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Schulausschusses und für den Verhinderungsfall ihre/seine Vertreterin/Vertreter, b) als beratende Mitglieder gemäß § 61 Abs. 2 Satz 3 SchulG je ein Mitglied der SPD-Fraktion, der Grüne-Fraktion und der FDP-Fraktion für die jeweilige Schulkonferenz zu benennen. Im Verhinderungsfall eines der beratenden Mitglieder hat der sachkundige Bürger der LINKE-Fraktion an den Sitzungen der jeweiligen Schulkonferenz teilgenommen. Das Schulgesetz enthält derzeit keine Regelung zur Bestellung der stellvertretenden Schulleitungen. Bis zu einer gesetzlichen Regelung wird jedoch seitens der Bezirksregierung Köln das v.g. Verfahren analog angewandt. Von daher schlägt die Verwaltung vor, dies von vorneherein in die Verfahrensregelung mit einzubeziehen. Vorlage FB 45/0010/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.05.2015 Seite: 3/3