Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
133973.pdf
Größe
766 kB
Erstellt
23.07.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0014/WP17
öffentlich
23.07.2014
FB 61/01 // Dez. III
Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 406 für den Planbereich
im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Peterstraße, Büchel,
Dahmengraben, Bädersteig und Komphausbadstraße
hier: Satzungsbeschluss gem. §10 BauGB
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
03.09.2014
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 406
zur Kenntnis.
Er beschließt die Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 406 für den Planbereich im Stadtbezirk
Aachen-Mitte im Bereich zwischen Peterstraße, Büchel, Dahmengraben, Bädersteig und
Komphausbadstraße gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Vorlage FB 61/0014/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.08.2014
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlage
FB 61/0025/WP16 – Einleitung des Aufhebungsverfahrens und Beschluss zur Offenlage
ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.01.2010 nach dem entsprechenden
Empfehlungsbeschluss der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 09.12.2009 für den Durchführungsplan
Nr. 406 die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8
BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Da sich die Aufhebung
nur unwesentlich auf die betroffenen Bereiche auswirkt, konnte von einer frühzeitigen
Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen werden.
Die öffentliche Auslegung des aufzuhebenden Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 16.06.2014 bis
18.07.2014 statt.
Seitens der Öffentlichkeit und der Behörden oder sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden keine
Anregungen zur Aufhebung vorgebracht. Aus diesem Grund war eine erneute Beratung in der
Bezirksvertretung bzw. im Planungsausschuss nicht erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt, die Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 406 für den Planbereich im
Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Peterstraße, Büchel, Dahmengraben, Bädersteig und
Komphausbadstraße gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Anlage/n:
Begründung zur Aufhebung
Vorlage FB 61/0014/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.08.2014
Seite: 2/2
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung zur Aufhebung des
Durchführungsplans Nr. 406
für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte
zwischen Peterstraße, Büchel, Dahmengraben, Bädersteig und Komphausbadstraße
Lage des Plangebietes
Durchführungsplan Nr. 406
zwischen Peterstraße, Büchel und Dahmengraben
Begründung
Fassung vom 21.08.2014
Der Durchführungsplan Nr. 406, datiert vom 27.04.1955, umfasst den Bereich zwischen Peterstraße, Büchel,
Dahmengraben, Bädersteig und Komphausbadstraße.
Er enthält Festsetzungen für diesen Baublock.
Mit der Errichtung dieser Gebäude wurden die städtebaulichen Zielsetzungen des Durchführungsplans Nr. 406 und somit
seine Leitaufgaben erfüllt.
Es ist davon auszugehen, dass der Durchführungsplan Nr. 406, der an einem Bekanntmachungsfehler leidet, einer
gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist ein als
ungültig erkannter Bebauungsplan (ehem. Durchführungsplan) aufzuheben, um damit den Anschein seiner Rechtsgeltung
zu beseitigen.
Zur Herstellung der Rechtssicherheit soll der Durchführungsplan Nr. 406 aufgehoben werden.
Die Beurteilung von Vorhaben erfolgt im o.g. Bereich nach § 34 BauGB.
Durch die Aufhebung dieses Durchführungsplans entstehen keine Kosten.
Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 03.09.2014 die
Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 406 als Satzung beschlossen hat.
Es wird bestätigt, dass die oben genannten schriftlichen Festsetzungen den Ratsbeschlüssen entsprechen und dass alle
Verfahrensvorschriften bei deren Zustandekommen beachtet worden sind.
Aachen, den
(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister
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