Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
133973.pdf
Größe
766 kB
Erstellt
23.07.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:48
Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument

öffnen download melden Dateigröße: 766 kB

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0014/WP17 öffentlich 23.07.2014 FB 61/01 // Dez. III Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 406 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Peterstraße, Büchel, Dahmengraben, Bädersteig und Komphausbadstraße hier: Satzungsbeschluss gem. §10 BauGB Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 03.09.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 406 zur Kenntnis. Er beschließt die Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 406 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Peterstraße, Büchel, Dahmengraben, Bädersteig und Komphausbadstraße gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu. Vorlage FB 61/0014/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 25.08.2014 Seite: 1/2 Erläuterungen: Der Inhalt der Vorlage FB 61/0025/WP16 – Einleitung des Aufhebungsverfahrens und Beschluss zur Offenlage ist Gegenstand dieser Ratsvorlage. Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.01.2010 nach dem entsprechenden Empfehlungsbeschluss der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 09.12.2009 für den Durchführungsplan Nr. 406 die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Da sich die Aufhebung nur unwesentlich auf die betroffenen Bereiche auswirkt, konnte von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Die öffentliche Auslegung des aufzuhebenden Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 16.06.2014 bis 18.07.2014 statt. Seitens der Öffentlichkeit und der Behörden oder sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden keine Anregungen zur Aufhebung vorgebracht. Aus diesem Grund war eine erneute Beratung in der Bezirksvertretung bzw. im Planungsausschuss nicht erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt, die Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 406 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Peterstraße, Büchel, Dahmengraben, Bädersteig und Komphausbadstraße gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Anlage/n: Begründung zur Aufhebung Vorlage FB 61/0014/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 25.08.2014 Seite: 2/2 Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Begründung zur Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 406 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Peterstraße, Büchel, Dahmengraben, Bädersteig und Komphausbadstraße Lage des Plangebietes Durchführungsplan Nr. 406 zwischen Peterstraße, Büchel und Dahmengraben Begründung Fassung vom 21.08.2014 Der Durchführungsplan Nr. 406, datiert vom 27.04.1955, umfasst den Bereich zwischen Peterstraße, Büchel, Dahmengraben, Bädersteig und Komphausbadstraße. Er enthält Festsetzungen für diesen Baublock. Mit der Errichtung dieser Gebäude wurden die städtebaulichen Zielsetzungen des Durchführungsplans Nr. 406 und somit seine Leitaufgaben erfüllt. Es ist davon auszugehen, dass der Durchführungsplan Nr. 406, der an einem Bekanntmachungsfehler leidet, einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist ein als ungültig erkannter Bebauungsplan (ehem. Durchführungsplan) aufzuheben, um damit den Anschein seiner Rechtsgeltung zu beseitigen. Zur Herstellung der Rechtssicherheit soll der Durchführungsplan Nr. 406 aufgehoben werden. Die Beurteilung von Vorhaben erfolgt im o.g. Bereich nach § 34 BauGB. Durch die Aufhebung dieses Durchführungsplans entstehen keine Kosten. Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 03.09.2014 die Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 406 als Satzung beschlossen hat. Es wird bestätigt, dass die oben genannten schriftlichen Festsetzungen den Ratsbeschlüssen entsprechen und dass alle Verfahrensvorschriften bei deren Zustandekommen beachtet worden sind. Aachen, den (Marcel Philipp) Oberbürgermeister Seite 2 / 2