Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
134228.pdf
Größe
116 kB
Erstellt
22.08.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 01/0019/WP17
öffentlich
22.08.2014
Umbesetzung von Ausschüssen und anderen Gremien
hier: Beratende Mitgliedschaft des Ratsherrn Markus Mohr, AfD,
im Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft sowie der
Ratsfrau Mara Müller, AfD, im Schulausschuss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
03.09.2014
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt benennt Ratsherrn Markus Mohr als beratendes Mitglied im Ausschuss für Arbeit,
Wirtschaft und Wissenschaft und Ratsfrau Mara Müller als beratendes Mitglied im Schulausschuss.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 01/0019/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.08.2014
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Mit Schreiben vom 18.08.2014 (siehe Anlage) beantragen die Vertreter der AfD im Rat der Stadt die
Mitgliedschaft in folgenden Ausschüssen:
- Ratsherr Markus Mohr im Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft,
- Ratsfrau Mara Müller im Schulausschuss.
Ein Ratsmitglied hat gemäß § 58 Abs. 1 S. 11 GO NRW das Recht, mindestens einem der
Ausschüsse als beratendes Mitglied anzugehören. Es ist Sache des Ratsmitglieds, dem Rat
gegenüber zu erklären, welchem der Ausschüsse es mit beratender Stimme angehören will. Der Rat
ist hieran gebunden, soweit dem nicht rechtliche Gründe entgegenstehen.
Durch den Verweis in § 58 Abs.1 S. 12 GO NRW auf die Sätze 8 bis 10 dieses Absatzes ist
allerdings klargestellt, dass auch insoweit das Ratsmitglied durch den Rat in den Ausschuss bestellt
werden muss. Die Bestellung erfolgt durch Wahlbeschluss gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW. Der Bestellte
ist (erst) sodann Mitglied des Ausschusses und kann uneingeschränkt an den Beratungen teilnehmen.
Anlage/n:
Schreiben der AfD vom 18.08.2014
Vorlage FB 01/0019/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.08.2014
Seite: 2/2