Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
134211.pdf
Größe
278 kB
Erstellt
22.08.14, 12:00
Aktualisiert
27.08.18, 11:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0012/WP17
öffentlich
22.08.2014
FB 36/40, Herr Hahnbück
Lärmbelästigung Kohlscheider Straße
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
27.08.2014
B6
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht zur Kenntnis.
In Vertretung
(Gisela Nacken)
Beigeordnete
Vorlage FB 36/0012/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.08.2014
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finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 36/0012/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.08.2014
Seite: 2/7
Erläuterungen:
Die Verwaltung wurde beauftragt, zu den Untersuchungsergebnissen der Bürgeranfrage über die
Lärmbelastung der Kohlscheider Straße zu berichten.
Der Fachbereich Umwelt hatte Fragen an Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung
Ville – Eifel- Außenstelle- Euskirchen Straßen NRW, weitergereicht mit der Bitte um Auskunft.
1. Informationen durch Straßen NRW
Folgende Informationen wurden der Verwaltung überlassen:
Für die nächste Zeit sind keine Maßnahmen für den Streckenabschnitt Kohlscheider Straße
vorgesehen. Der bauliche Zustand des Streckenabschnittes lässt keine Schäden, die zu
Lärmbelästigungen führen könnten, erkennen.
Ein Geschwindigkeitsprofil für diesen auf 70 km/h beschränkten Streckenabschnitt liegt dem
Landesbetrieb leider nicht vor. Mögliche
Überschreitungen werden, aufgrund der grenzwertigen
Auslastung des Straßenquerschnitts zu den verkehrsstarken Tageszeiten, nur von untergeordneter
Bedeutung sein können.
Die Beschwerden bezüglich Verkehrssteigerung können beim Straßen NRW nicht nachvollzogen
werden, da die in diesem Streckenabschnitt liegende Dauerzählstelle seit dem Jahr 2000 einen
sinkenden DTV (Mo-Fr) feststellt:
Jahr 2000 mit DTV=25.355 KFZ/d
Jahr 2005 mit DTV=22.957 KFZ/d
Jahr 2010 mit DTV=22.895 KFZ/d
2. Lärmmessung
Am 15.2.2001 erfolgte durch den Fachbereich Umwelt eine Lärmmessung auf dem Grundstück
Schönauer Friede 133. Die auf dem Wohngrundstück gemessenen Mittelungspegel von 54,9 dB(A)
bis 57,7 dB(A) gelten lediglich bedingt als Beurteilungspegel, weil nach hiesiger Einschätzung das
Verkehrsaufkommen auf der Kohlscheider Straßen zum Zeitpunkt der Messung (17.00 bis 18.30 Uhr)
höher als das Durchschnittsverkehrsaufkommen war. Insofern wird es Zeiträume geben, in denen die
Lärmbelastung auch geringer ist.
Insgesamt herrscht auf diesem Grundstück ein Geräuschniveau, dass
nach der DIN 18005
“Schallschutz im Städtebau” die Vorsorgewerte für ein allgemeines Wohngebiet gering überschreitet.
In der DIN 18005 sind Orientierungswerte für verschiedene Gebietsarten genannt, die ein gesundes
Wohnen im Sinne des BauGB gewährleisten. Die genannten Orientierungswerte (55/45 dB(A)) gelten
als Anhaltswerte, sie sind keine gesetzlich zwingend einzuhaltenden Grenzwerte.
Vorlage FB 36/0012/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.08.2014
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3. Lärmberechnung mit aktuellen Daten
Mit den aktuellen Verkehrszahlen von 23.000 Kfz/24h, 6/3 % Lkw-Anteil Tag/Nacht und 70 km/h
wurde erneut eine Lärmberechnung mit dem Simulationsprogramm IMMI der Firma Wölfel
durchgeführt.
Die Ausbreitungsberechnungen zeigen (siehe Lagepläne), dass in den Beurteilungszeiträumen die
Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ (55/45 dB(A) Tag/Nacht) lediglich im
Randbereich der Kohlscheider Straße erreicht werden.
Die Richtwerte der 16. Bundesimmissionsschutz-Verordnung für den Neubau von Straßen 59/49
dB(A) tag/Nacht werden überall eingehalten.
Der überwiegende Teil des Wohngebietes ist den gesetzlichen Planungsvorgaben entsprechend
geschützt.
4. Geschwindigkeitsüberwachung
Das Thema Geschwindigkeitsüberwachung wurde bereits in der Vergangenheit in Abstimmung mit
der Straßenverkehrsbehörde besprochen. Geschwindigkeitsüberwachungen finden grundsätzlich dort
statt, wo sich schützenwerte Einrichtungen (Kindergarten, Altenheime etc.) befinden und/oder sich
aufgrund der geschwindigkeitsbedingten Unfalllage besondere Häufungen ergeben. Beides ist auf der
Kohlscheider Straße in diesem Abschnitt nicht der Fall.
Somit
liegen
auch
keine
Voraussetzungen
vor,
die
die
Einrichtung
einer
Geschwindigkeitsüberwachungsanlage rechtfertigen würden.
5. Rechtliche Bewertung
Der Ursprungsplan ist der Bebauungsplan Nr. 714 - Kohlgasse- ; für diese Planung ist seinerzeit ein
Lärmschutzbedürfnis festgestellt, qualifiziert und erfüllt worden.
Dieser
Bebauungsplan
wurde
vier
mal
geändert,
wobei
in
keinem
Änderungsverfahren
umweltrelevante Belange hinsichtlich des Verkehrslärms von der Kohlscheider Straße zu
berücksichtigen waren.
Die 1. Änderung (vereinfachte Änderung) betraf für einen Teilbereich eine Korrektur der Höhenlage
der Verkehrsfläche. Die 2. Änderung (1987) beinhaltete eine öffentlich-rechtliche Sicherung einer
beruhigten Verkehrsfläche durch die Eintragung “F” = Fußgänger in die Verkehrsflächenfestsetzung.
Die 3. Änderung (1990) ermöglichte anstelle des Baufensters für eine Wohnfläche in einem WAGebiet ein Baufenster für einen Kindergarten im gleichen WA-Gebiet, und ausschließlich die 4.
Änderung (1992) betraf ein Plangebiet im Bereich Roermonder Straße/Paul-Gerhardt-Straße mit der
Bereitstellung von Garagen.
Ein zweiter Bebauungsplan - Nr. 784 - Schönauer Friede - von 1992 betrifft den entlang der
Kohlscheider Straße an Stelle eines Teils des Bebauungsplanes Nr. 714. Er hat zum Ziel die
Errichtung von Garagenanlagen längs der Lärmschutzanlagen. Dieser Plan erfuhr eine vereinfachte
Veränderung Beide Verfahren wurden mit nur einer Offenlage nach § 3 (2) BauGB durchgeführt, weil
die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. 714 nicht betroffen waren.
Vorlage FB 36/0012/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.08.2014
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Zusammenfassend
ist planungsrechtlich festzustellen, dass für die vor dem Verkehrslärm zu
schützenden Wohnbauflächen die nach der ursprünglichen Planung festgelegten Abstände zur
Kohlscheider Straße nicht verringert worden sind.
Aus umweltschützender Sicht ist es grundsätzlich verpflichtend zu prüfen, dass gesetzliche
Erfordernisse eingehalten und vorhandenen Mängel abgestellt werden. Hier in diesem Fall liegt eine
Situation vor, die ein gesetzlich zwingendes Handeln der Verwaltung nicht erfordert. Zum einen erfüllt
die Schutzanlage ihren Zweck und zum anderen stehen mögliche Hilfsmaßnahmen außer Verhältnis
zur Schutzwirkung (z. B. Erhöhung der Wand) oder die Verbesserungsmöglichkeiten liegen nicht im
Zuständigkeitsbereich der Stadt Aachen (z. B. lärmmindernder Straßenbelag).
Selbst wenn die heute geltenden Lärmsschutzstandards an einigen Stellen nicht eingehalten wären
liegen keine nachweisbare Planungs-, Erschließungs- oder Baufehler vor. Die festgestellten
Immissionen schließen ein Wohnen nicht aus, weil auch in der geringer zu schützenden Gebietsart MI-Gebiet - vom Gesetzgeber ein Wohnen ausdrücklich zugelassen ist.
Vorlage FB 36/0012/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.08.2014
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Schallausbreitung Tag
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Schallausbreitung Nacht
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