Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
133225.pdf
Größe
100 kB
Erstellt
06.08.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 11/0013/WP17
öffentlich
FB 11/510
06.08.2014
Frau Kaever, Frau Wilden
Einrichtung einer Stelle für den Bereich bestellte
Vormundschaften
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
03.09.2014
PVA
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Personal- und Verwaltungsausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zustimmend zur
Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen des Stellenplanes 2015 eine Stelle im Bereich
der bestellten Vormundschaften einzurichten.
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 19.11.2014
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2014
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
2014
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2015 ff.
2015 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
14.700 €
0€
176.400 €
0€
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Abschreibungen
0€
0€
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0€
0€
0€
Ergebnis
0€
0€
0€
0€
0€
0€
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
-14.700 €
-176.400 €
Deckung vorhanden*
Deckung vorhanden*
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Personalkosten für die
Einrichtung einer S 12-Stelle. Gemäß KGSt-Materialien 2013/2014 sind hierfür
jährlich 58.800 € anzusetzen. Für die Darstellung wurden für das Haushaltsjahr
2014 die entstehenden Personalkosten anteilig für drei Monate (Oktober bis
Dezember) berechnet.
*
Die Deckung der Personalkosten erfolgt durch Einsparungen beim PSPElement 4-060301-914-9-53390000 – Leistungen an Pflegeeltern. Hier erfolgt
eine Anpassung aufgrund der Rechnungsergebnisse der letzten Jahre.
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 19.11.2014
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Im Juni 2011 ist das „Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts“ in Kraft
getreten. Hierin ist unter anderem geregelt, dass ein/e vollzeitbeschäftigte/r Mitarbeiter/in, der/die nur
mit der Führung von Vormundschaften oder Pflegschaften betraut ist, höchstens 50 und bei
gleichzeitiger Wahrnehmung anderer Aufgaben entsprechend weniger Vormundschaften oder
Pflegschaften führen soll. Dies ist bei der Bemessung der Stellenkapazitäten für die bestellten
Vormundschaften im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule/Team Qualitätsmanagement daher
entsprechend zu berücksichtigen.
Mit Schreiben vom 20.05.2014 beantragte FB 45 aufgrund der massiv angestiegenen Anzahl von
Vormundschaften unter Bezugnahme auf die o.g. gesetzliche Regelung zum nächstmöglichen
Zeitpunkt die Einrichtung einer weiteren Vollzeitstelle. Begründet wurde dieses Anliegen mit der stetig
wachsenden Anzahl von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die derzeit in Aachen aufgegriffen
werden.
Da die Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge bereits in den letzten Monaten sprunghaft
angestiegen war, hat der Kinder- und Jugendausschuss zur Entlastung der Situation bereits im
Februar 2014 den Beschluss gefasst, Mittel zur Einrichtung von insgesamt 2 halben Stellen bei den
freien Verbänden zur Übernahme von Vormundschaften/Pflegschaften zur Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus wurden weitere Mittel zur Einrichtung einer halben Stelle bei den freien Verbänden
bereitgestellt, die für die Werbung, Schulung und Begleitung von ehrenamtlichen Vormündern
zuständig sein soll.
Wie der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule im Rahmen des oben genannten Antrages nunmehr
mitteilte, sind die zur Verfügung gestellten Kapazitäten bei den freien Verbänden bereits ausgereizt.
Mit dem Einsatz von ehrenamtlichen Vormündern sei des Weiteren nicht vor Anfang 2015 zu rechnen.
Aufgrund dessen weist das Familiengericht derzeit alle einzurichtenden Vormundschaften dem
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule zu, sodass die gesetzlich vorgesehene Höchstzahl an zu
betreuenden Mündeln pro Mitarbeiter/in bereits jetzt überschritten wird. Eine Aufstockung der Stellen
bei den freien Verbänden kommt nicht mehr in Betracht, da dort laut Auskunft des FB 45 keine
Bereitschaft zur Übernahme weiterer Vormundschaften besteht.
Gleichzeitig ist bekannt, dass der Strom der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (umF) nicht
abreißt und fast täglich neue Anträge auf Einrichtung von Vormundschaften für dieses Klientel bei
Gericht
eingehen.
Diesbezüglich
ist
darauf
hinzuweisen,
dass
dem
FB
11
aktuell
Überlastungsanzeigen der Mitarbeiter/innen aus dem Bereich bestellte Vormundschaften vorliegen.
Im Hinblick auf die daher bereits jetzt überschrittene gesetzliche Vorgabe von 50 Fällen pro VollzeitMitarbeiter/in und aufgrund der o.a. Prognose ist die Einrichtung einer weiteren Stelle zwingend
erforderlich. Da aufgrund der politischen Lage in den Herkunftsländern absehbar nicht mit einem
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 19.11.2014
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merkbaren Rückgang der Flüchtlingszahlen zu rechnen ist, sollte die v.g. Stelleneinrichtung auf Dauer
vorgenommen und nicht nur vorübergehend entsprechendes Personal zugewiesen werden.
Da die nächste erreichbare Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses erst im September
stattfindet, konnte ein entsprechender Beschluss zur Einrichtung der erforderlichen Stelle nicht zeitnah
eingeholt werden. Aus diesem Grund hat der Verwaltungsvorstand am 08.07.2014 beschlossen, die
notwendigen personellen Maßnahmen schnellstmöglich ohne Beschluss des Personal- und
Verwaltungsausschusses vorzunehmen und eine entsprechende Vorlage zur abschließenden
Entscheidung in die nächste Sitzung einzubringen.
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Aachen
Ausdruck vom: 19.11.2014
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