Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
133228.pdf
Größe
105 kB
Erstellt
06.08.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 11/0014/WP17
öffentlich
FB 11/510
06.08.2014
Frau Kaever
Stelleneinrichtung für die sogenannten "plusKitas" im Bereich der
städtischen Tageseinrichtungen für Kinder
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
03.09.2014
PVA
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Personal- und Verwaltungsausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zustimmend zur
Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen des Stellenplanes 2015 insgesamt 17 halbe
Stellen für Erzieher/innen im Bereich der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder befristet für die
KiTa-Jahre 2014/2015 bis 2018/2019 einzurichten.
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 19.11.2014
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
konsumtive
Ansatz
Fortgeschriebener
Ansatz
Fortgeschriebener
Auswirkungen
2014
Ansatz 2014
2015 ff.
Ansatz 2015 ff.
Ertrag
0€
0€
0€
0€
0€
177.100 €
0€
1.275.000 €
Abschreibungen
0€
0€
0€
0€
Ergebnis
0€
0€
0€
0€
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-177.100 €*
-1.275.000 €*
Deckung vorhanden*
Deckung vorhanden*
- Verschlechterung
Eine Deckung der mit der Stelleneinrichtung verbundenen Kosten wäre vollumfänglich über die zu
vereinnahmenden Landesmittel (Etat des FB 45) gesichert.
Wie die Ansätze des FB 45 zugunsten des Personalkostenverbundes verlagert werden, wird noch mit
FB 45 und FB 20 abgestimmt.
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 19.11.2014
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Der Landtag hat am 04. Juni 2014 eine weitere Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)
beschlossen. Einhergehend hiermit stellt das Land den Kindertageseinrichtungen zusätzliche Mittel
zur Verbesserung der Qualität zur Verfügung. So sollen u.a. Einrichtungen in Stadtteilen mit einem
hohen Anteil bildungsbenachteiligter Familien gemäß § 21 a Absatz 1 KiBiz Mittel für zusätzliches
Personal erhalten. Die Summe der Landesförderung für das jeweilige Jugendamt ergibt sich dabei aus
der Anzahl der Kinder unter sieben Jahren in Familien mit SGB II-Leistungsbezug im
Jugendamtsbezirk im Verhältnis zur landesweiten Gesamtzahl der Kinder unter sieben Jahren in
Familien
mit
SGB-II-Leistungsbezug.
Für
die
Stadt
Aachen
ergibt
sich
hieraus
eine
Gesamtfördersumme i.H.v. 650.000€/Jahr.
Voraussetzung für die Förderung der einzelnen Einrichtung ist des Weiteren jedoch die Aufnahme als
„plusKiTa“ in die Jugendhilfeplanung. Aufgrund dessen hat der KJA in seiner Sitzung am 01.07.2014
Kriterien zur Verteilung der Mittel festgelegt (siehe Anlage). Ausweislich des Beschlusses werden
somit die unten aufgeführten 17 städtische Einrichtungen als „plusKiTa“ in die Jugendhilfeplanung mit
aufgenommen und erhalten in den KiTa-Jahren 2014/2015 bis 2018/2019 einen jährlichen
Landeszuschuss i.H.v. 25.000€:
Alfonsstr.
Passstr. 25
Wiesental 8
Johanniterstr. 4a
Düppelstr. 5
Elsassstr. 64-72
Stolberger Str. 126
Weißwasserstr. 10
Reimser Str. 63
Albert-Maas-Str. 32
Am Pappelweiher 1
Johannstr. 15
Königsberger Str. 100
Matarestr. 9
Eibenweg 16
Gut-Knapp-Str.
Kronenberg 132
Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule beantragt unter Bezugnahme auf die Beschlussfassung
des Kinder- und Jugendausschusses für den v.g. Zeitraum die befristete Einrichtung von insgesamt 17
Stellen für ErzieherInnen zur Durchführung der gem. § 16 a KiBiz mit der Bezeichnung „plusKiTa“
einhergehenden zusätzlichen Aufgaben. Da es sich zu 100% um Landesmittel handelt, welche
zwingend für Personalstunden einzusetzen sind, sollen die zur Verfügung stehenden Fördergelder in
Stundenkontingente umgerechnet werden. Unter Berücksichtigung der aktuellen KGSt-Werte würde
sich daher für die Entgeltgruppe S 8 TVöD-SuE bzw. Entgeltgruppe S 6 TVöD-SuE ein
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 19.11.2014
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Stundenkontingent von 18 bzw. 20 Stunden pro plusKiTa-Einrichtung ergeben. Aktuell wird die
Bewertung dieser Stellen noch überprüft. Eine Deckung der mit der Stelleneinrichtung verbundenen
Kosten ist, wie oben bereits dargestellt, ab dem 01.08.2014 gesichert. Aufgrund dessen soll die
Bewirtschaftung der einzurichtenden Stellen umgehend nach Beschlussfassung durch den Personalund Verwaltungsausschuss erfolgen.
Da die Landesförderung zunächst auf 5 KiTa-Jahre beschränkt ist, werden die einzurichtenden Stellen
mit einem entsprechenden kw-Vermerk versehen.
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Aachen
Ausdruck vom: 19.11.2014
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