Daten
Kommune
Aachen
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133816.pdf
Größe
115 kB
Erstellt
15.08.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Feuerwehr
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 11/0017/WP17
öffentlich
FB 11/510
15.08.2014
Herr Laufen
Einrichtung von zusätzlichen Stellen im FB 37 infolge Anpassung
des sog. Personalausfallfaktors sowie im Vorgriff auf das
Auslaufen der Opt-Out-Regelung zum 31.12.2016
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
03.09.2014
PVA
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat
der Stadt Aachen die Einrichtung von 23 zusätzlichen Stellen im FB 37 im Rahmen des Stellenplans
2015 infolge der Anpassung des Personalausfallfaktors sowie im Vorgriff auf das Auslaufen der OptOut-Regelung zum 31.12.2016.
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 19.11.2014
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finanzielle Auswirkungen
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2015
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
2015
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2016 ff.
2016 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
629.400 €
0€
3.923.100 €
0€
0€
Abschreibungen
0€
0€
0€
0€
0€
0€
Ergebnis
0€
-629.400 €
0€
-3.923.100 €
0€
0€
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-629.400 €
-3.923.100 €
keine ausreichende
keine ausreichende Deckung
Deckung vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
(Darstellung vgl. Erläuterungen Punkt 2. Fortgeschriebener Ansatz nur bezogen auf Stelleneinrichtung
in 2015 ohne Ausblick 2016 wg. ggf. geändertem Stellenbedarf infolge weiterer Anpassung des
Personalausfallfaktor u.a.)
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Ausdruck vom: 19.11.2014
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Erläuterungen:
1.:
Darstellung des Vorgangs:
1.1:
Anpassung des Personalausfallfaktors an aktuelle Gegebenheiten bei 50- bzw. 54-Std.-
Woche:
Im Jahr 2011 erfolgte im Fachbereich Feuerwehr eine Organisationsüberprüfung durch den
Fachbereich Personal und Organisation (FB 11). Dabei wurden einvernehmlich 61 Funktionen als
erforderliche Funktionsstärke für den Einsatzdienst (mittlerer Dienst) festgesetzt, wobei 53 Funktionen
auf
den
Wachdienst
und
Organisationsüberprüfung
acht
wurde
Funktionen
auch
auf
der sog.
den
Leitstellendienst
Personalausfallfaktor
entfallen.
(PAF)
den
Bei
der
damaligen
Gegebenheiten angepasst und neu berechnet. Der PAF (= Fehlzeiten der Dienstkräfte) beziffert im
Einsatzdienst des mittleren Dienstes die Anzahl der Stellen, die nötig sind, um eine Funktion an 365
Tagen im Jahr rund um die Uhr besetzen zu können. Infolge dessen wurde festgestellt, dass zur
Aufrechterhaltung des Dienstes bei einer 54-Stunden-Woche im Einsatz-/Wachdienst bzw. 50Stunden-Woche in der Leitstelle, insgesamt 315 Planstellen (inkl. Planstellen für Tagesdienst, g. D., h.
D.) zur Verfügung stehen müssen. Aufgrund der Differenz von Planstellen-Soll und Planstellen-Ist
waren damals 14 Planstellen neu einzurichten.
Der damalige Personalausfallfaktor belief sich bei Zugrundelegung einer 50-Stunden-Woche für die
Leitstelle auf einen Wert in Höhe von 4,673 und bei Zugrundelegung einer 54-Stunden-Woche für den
Wachdienst auf einen Wert in Höhe 4,327. Multipliziert mit der jeweiligen Funktionsstärke (insgesamt
61 bis 2013) ergab sich der damalige Stellenbedarf.
Am 08.01.2014 wurden in der PVA-Sitzung insgesamt neun zusätzliche Stellen aufgrund
Anerkennung eines weiteren RTWs und insofern Anerkennung von zwei zusätzlichen Funktionen
noch auf Basis des damals gültigen o. g. Personalausfallfaktors eingerichtet. Mithin ist die
Funktionsstärke von 61 auf 63 Funktionen gestiegen.
Zwischenzeitlich erfolgte eine Anpassung des Personalausfallfaktors auf Basis der Auswertungen für
die Jahre 2011 und 2012.
Danach haben sich die Personalausfallfaktoren folgendermaßen entwickelt:
PAF für das Jahr auf Basis Auswertung des Vorjahres
1.2:
Wachdienst
Leitstelle
2011
4,327
4,673
2012
4,422
4,775
2013
4,440
4,795
Stellenmehrbedarf auf Basis des PAF 2013:
Auf Basis des PAF 2013, der nunmehr im Rahmen der Stelleneinrichtungen ab 01.01.2015 zugrunde
gelegt wird, sind ab 01.01.2015 insgesamt sieben Stellen einzurichten, die sich wie folgt aufteilen:
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Aachen
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3xA7
1xA8
2 x A 9 m. D.
1 x A 9 m. D. / A 10
1.3
Berechnung des Personalausfallfaktors infolge Wegfall Opt-Out ab 01.01.2017 auf Basis des
PAF 2013:
Auf Basis des PAF 2013 kann auch schon der voraussichtliche Personalausfallfaktor ab 01.01.2017
infolge Wegfalls der Opt-Out-Regelung zum 31.12.2016 berechnet werden, unter der Prämisse, dass
sich die Werte nicht ändern. Da infolge des Wegfalls der Opt-Out-Regelung sowohl im Wachdienst als
auch in der Leitstelle eine Wochenarbeitszeit in Höhe von 48 Stunden zugrunde zu legen ist, gilt nur
noch ein einheitlicher Personalausfallfaktor in Höhe eines derzeit berechenbaren Wertes von 4,995.
1.4
Stellenbedarf infolge Wegfalls Opt-Out:
Im Rahmen der Anfang dieses Jahres erfolgten politischen Beratungen im Umwelt- und
Klimaschutzausschuss sowie Personal- und Verwaltungsausschuss wurde ein überschlägiger
Stellenbedarf in Höhe von rd. 36 Stellen auf Basis des PAF 2011 prognostiziert. Infolge der Anhebung
des PAF sowie der Anerkennung von zwei weiteren Funktionen (Fahrer und Transportführer RTW)
infolge Vorhaltung eines weiteren RTWs durch Rettungsdienstbedarfsplan 2014 und entsprechenden
PVA-Beschluss vom 08.01.2014 erhöht sich diese Zahl auf rd. 39 Stellen.
Hiervon sollen sieben Stellen bereits ab 01.01.2015 eingerichtet werden (vgl. Punkt 1.2). Die übrigen
32 Stellen werden entsprechend der Entscheidung, die Brandmeisteranwärterzahl ab 01.04.2014 von
acht auf 12 zu heben, jeweils hälftig im Stellenplan 2015 und 2016 eingerichtet, wobei eine
Bewirtschaftung an das Ausbildungsende der Brandmeisteranwärter zum 01.10. gekoppelt wird.
Stellenausweisung
2015 (je ab 01.10)
2016 (je ab 01.10.)
A7
7
6
A8
4
3
A 9 m. D.
4
5
A 9 m. D. (Z) / A 10
1
2
Gesamt
16
16
Ggfls. bedarf es nach Auswertung der Fehlzeiten für das Jahr 2013 und 2014 der weiteren Anpassung
des PAF und infolge dessen des Stellenbedarfs ab dem Jahr 2016. Darüber hinaus kann sich eine
Anpassung auf Basis der Risikoanalyse ergeben, die im Rahmen einer Organisationsuntersuchung
durch eine externe Firma die Grundlage für alle Bedarfsberechnungen bildet. Die Beauftragung der
externen Beraterfirma befindet sich derzeit im Vergabeverfahren, wobei vor dem Hintergrund der
anstehenden Beratungen im Umwelt- und Klimaschutzausschuss am 02.09. davon ausgegangen wird,
dass eine Beauftragung erfolgt. Daher bezieht sich der Beschlussvorschlag zunächst nur auf die
Einrichtung der Stellen für den Stellenplan 2015.
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2. Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen lassen wie folgt darstellen:
2015
Kosten-
Stellenzahl
ab
ab
Bewertung
planung
KGSt-Kosten
p. a.
01.01. 01.10.
ab 01.01.
ab 01.10.
Gesamt
ab 2016 ff.
in 2015
p. a.
3
7
A7
48.900 €
146.700 €
85.575 €
232.275 €
489.000 €
1
4
A8
59.300 €
59.300 €
59.300 €
118.600 €
296.500 €
2
4
A 9 m. D.
63.800 €
127.600 €
63.800 €
191.400 €
382.800 €
1
1
69.700 €
69.700 €
17.425 €
87.125 €
139.400 €
7
16
403.300 €
226.100 €
629.400 €
1.307.700 €
A 9 m. D. + Z /
A 10
23
2016
Kosten-
Stellenzahl
Stelleneinricht-
ab
ung in
01.10.
planung
Bewertung
KGSt-Kosten
p. a.
ab 01.01.
infolge
Stellen-
ab 01.10.
einrichtung in
2015
Gesamt
ab 2017 ff.
in 2016
p. a.
2015
10
6
A7
48.900 €
489.000 €
73.350 €
562.350 €
782.400 €
5
3
A8
59.300 €
296.500 €
44.475 €
340.975 €
474.400 €
6
5
A 9 m. D.
63.800 €
382.800 €
79.750 €
462.550 €
701.800 €
2
2
69.700 €
139.400 €
34.850 €
174.250 €
278.800 €
23
16
A 9 m. D. + Z /
A 10
1.307.700 €
232.425 € 1.540.125 € 2.237.400 €
Die Abweichung gegenüber der bisherigen Personalkostenplanung liegt darin begründet, dass
zwischenzeitlich
die
sich
unabhängig
vom
Wegfall
Opt-Out
ergebende
Änderung
des
Personalausfallfaktors (PAF 2013), infolge dessen sich zum 01.01.2015 ein Stellenbedarf in Höhe von
sieben Planstellen ergibt (vgl. Punkt 1.2), vorliegt.
Durch die Einrichtung der sieben Stellen zum 01.01.2015 sowie der Stellen zum 01.10.2015 gekoppelt
an die fertig ausgebildeten Brandmeisteranwärter ist beabsichtigt, den Aufbau von weiteren
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Überstunden zu reduzieren sowie zu dessen Abbau beizutragen, sofern die Vereinbarungen zur OptOut-Regelung über den 31.12.2014 hinaus Bestand haben.
3. Deckung über Mehreinnahmen:
Der Personalmehraufwand wird teilweise durch die Erhebung von Benutzungsgebühren gem. § 6
Absatz 1 KAG in Verbindung mit der Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des
Rettungsdienstes der Stadt Aachen auf Basis der für die nachfolgenden Jahre jeweils zu erstellenden
Gebührenbedarfsberechnung gedeckt (PSP-1-021701-900-4-43210000).
Im Vergleich zu den o. g. durchschnittlichen Planwerten der Personalkosten gem. KGSt werden
seitens FB 37 für die Gebührenbedarfsberechnung durchschnittliche Personalkosten des tatsächlich
in den letzten Jahren für Rettungsdiensteinsätze eingesetzten Personals veranschlagt.
Es besteht insofern eine Differenz zwischen den kalkulatorischen Plandaten gem. KGSt-Gutachten
und den Werten, die für die Ermittlung bzw. nachträgliche Abrechnung der Gebühren tatsächlich
zugrunde gelegt werden.
Grundsätzlich ist die Differenz zwischen den kalkulatorischen Plandaten gem. KGSt-Gutachten zu IstWerten der Personalkosten nach Jahresabschluss ausgeglichen.
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