Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
132295.pdf
Größe
556 kB
Erstellt
13.05.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Gebäudemanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
E 26/0161/WP16
öffentlich
13.05.2014
E 26/00
Bericht des Gebäudemanagements zu externen Reinigungskräften
Tagesordnungsantrag der CDU-Fraktion für den Personal- und
Verwaltungsausschuss vom 14.01.2014
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
03.09.2014
PVA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme durch den Betriebsausschuss des Gebäudemanagements am 13.05.2014
nimmt der Personal- und Verwaltungsausschuss den Bericht des Gebäudemanagements zu externen
Reinigungskräften ebenfalls zur Kenntnis.
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 19.11.2014
Seite: 1/4
Erläuterungen:
Mit Schreiben vom 14. Januar 2014 hat die CDU – Fraktion im Rat der Stadt Aachen um einen Bericht
der Verwaltung zur Situation von externen Reinigungskräften, die für die Stadt tätig sind, anhand von
konkreten Fragestellungen gebeten, siehe beigefügten Antrag.
1. Welche konkreten bis zur Privatisierung von der Verwaltung wahrgenommenen
Aufgaben im Bereich der Gebäudereinigung werden an Dritte vergeben und mit
welchen Zielen?
Die Stadtverwaltung Aachen hat sich im Bereich Reinigung stets und zum überwiegenden Anteil der
Hilfe von Fremdfirmen bedient. Aufgrund eines Ratsbeschlusses vom 26.03.2003 im Rahmen der
seinerzeitigen Haushaltskonsolidierungsprogramme wurden von diesem Zeitpunkt an keine neuen
Eigenreinigungskräfte mehr eingestellt. Bereits zu dem damaligen Zeitpunkt wurden ca. 80 % der
Gebäude fremdgereinigt. Die Eigenreinigungskräfte hatten Unterhalts-, Grund- und Vertretungsreinigungen durchgeführt. Die Reinigungskräfte der Fremdfirmen erledigen Aufgaben im Bereich der
Unterhalts-, Grund-, Sonder-, Glas-, Vertretungs- und Bauendreinigung.
Ziel der Fremdvergabe war die Sicherstellung der Reinigungsleistungen bei gleichzeitiger Kostenreduzierung und weiterhin die Umstellung auf ein einheitliches System, hier der Fremdvergabe.
2. Werden von den Unternehmen stets sozialversicherungspflichtige Arbeitsverträge mit
den Beschäftigen geschlossen und von wem wird das in welcher Weise geprüft?
Durch die Aufnahme des Gebäudereinigerhandwerks in das Arbeitnehmerentsendegesetz gelten seit
dem 01.07.2007 verbindliche, gesetzliche Mindestarbeitsbedingungen. An diese Mindestarbeitsbedingungen haben sich alle in- und ausländischen Unternehmen unabhängig von einer Verbandsoder Innungsmitgliedschaft zu halten. Nach dem allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag für
die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung gilt ab Januar 2014 für die Lohngruppe 1 ein
Tariflohn von 9,31 € pro Stunde, der sich ab 2015 auf 9,55 € pro Stunde erhöhen wird.
Kontrolliert wird die Einhaltung des Gesetzes durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des
deutschen Zolls. Zuständig für die fachliche Koordination der FKS ist die Bundesfinanzdirektion West.
Die FKS hat in der Vergangenheit auch Firmen geprüft, die in städtischen Objekten tätig sind.
Ergebnisse der Prüfungen werden von dort nicht weitergegeben.
Um die externen Reinigungskräfte, die in den Objekten der Stadt Aachen tätig sind, über deren
Ansprüche zu informieren, gibt das Gebäudemanagement in Zusammenarbeit mit der zuständigen
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt und der Gebäudereiniger-Innung Köln-Aachen
regelmäßig einen Infoflyer für Beschäftigte im Gebäudereinigerhandwerk heraus. Dieser Flyer wird
seit 2011 herausgegeben und stets aktualisiert. Die neue Version mit den Werten für 2014 und 2015
ist mit den Partnern abgestimmt und wird in Kürze verteilt.
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 19.11.2014
Seite: 2/4
3. Welche Kriterien müssen von Unternehmen bei der Prüfung im Rahmen der Vergabe
von Reinigungsleistungen erfüllt werden?
Aufträge werden im Rahmen europaweiter Ausschreibungen an fachkundige, leistungsfähige und
zuverlässige (geeignete) Unternehmen zu angemessenen Preisen vergeben. Die Vorlage der
Voraussetzung wird durch die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Aachen und den E 26 geprüft.
Der Bieter erklärt in seinem Angebot nicht nur, wie viel Zeit er für die Reinigung des Objektes
veranschlagt, er erklärt ebenfalls, mit welchem Stundenverrechnungssatz er kalkuliert. Bezüglich des
Stundenverrechnungssatzes legt der Bieter eine transparente Aufstellung vor, aus der nicht nur der
Tariflohn, sondern über 20 weitere Berechnungsparameter hervorgehen (z.B. Sozialversicherungsbeiträge, Versicherungs- und Innungsbeiträge, Arbeitskleidung, Maschinen, Verwaltungs- und
Fuhrparkkosten).
Es ist somit möglich, jedes Angebot auf Auskömmlichkeit zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung wird
dem Rechnungsprüfungsamt im Rahmen des Vergabeverfahrens vorgelegt. Bieter, die zu
Dumpingpreisen anbieten, werden ausgeschlossen.
4. Hat die Auslagerung für die Stadt zu den erwünschten Erfolgen geführt?
Eine Kostenreduzierung und somit Haushaltsentlastung wurde in der seinerzeit prognostizierten Höhe
mehr als erreicht.
Das Gebäudemanagement der Stadt Aachen ist seit 2009 Mitglied bei einem Vergleichsring zum
Thema Gebäudereinigung der KGSt, an dem sich insgesamt 13 Kommunen unterschiedlicher
Größenordnung beteiligen. Die dort erhobenen Kennzahlen weisen aus, dass auch aktuell die Kosten
der Eigenreinigung die der Fremdreinigung um mehr als 50 % übersteigen, auch bei optimierter
Eigenreinigung.
Festgestellt werden kann auch, dass der Umstieg auf ein einheitliches System in der Praxis eine
bessere Steuerung der Reinigungsleistungen ermöglicht.
5. Sind qualitative Unterschiede in der Arbeit vor und nach der Privatisierung
festzustellen und welche?
Die Frage nach qualitativen Unterschieden zwischen Fremd- und Eigenreinigung lässt sich nicht
pauschal beantworten. Sowohl bei der Eigenreinigung als auch bei der Fremdreinigung ist die
Reinigungsleistung unter anderem abhängig von handelnden Personen.
Seit Februar 2008 existieren belastbare Aufzeichnungen zu Qualitätsmessungen. Außendienstmitarbeiter des Reinigungsmanagements prüfen täglich sowohl im Bereich Eigen- als auch im Bereich
Fremdreinigung, ob die vertraglich vereinbarten Reinigungsleistungen erbracht werden. Im
Kalenderjahr 2013 wurden insgesamt ca. 3.800 Kontrollen durchgeführt. Zu jeder Kontrolle wird ein
Protokoll gefertigt, der Außendienstmitarbeiter fotografiert etwaige Mängel. Externe Firmen werden
am gleichen Tag über die Ergebnisse informiert und gebeten, Mängel abzustellen.
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 19.11.2014
Seite: 3/4
Sollten die Leistungen der Firmen wiederholt nicht vertragsgemäß sein, so erfolgen Abmahnungen,
Rechnungskürzungen und bisweilen Kündigungen. Bei Eigenreinigungskräften werden Gespräche
geführt und sind ggfls. arbeitsrechtliche Schritte einzuleiten.
Insgesamt hat sich der Reinigungszustand der städtischen Objekte – unabhängig von der
Wahrnehmung durch eigene Kräfte oder Fremdfirmen - seit Einführung des Qualitätsmanagements in
2007 erheblich verbessert, auch aus Nutzersicht.
Diese Vorlage wurde mit gleichem Wortlaut auch dem Betriebsausschuss des Gebäudemanagements
in der Sitzung 13.05.2014 zur Kenntnis gegeben.
Anlage/n:
Antrag der CDU-Fraktion zur Tagesordnung für den Personal- und Verwaltungsausschuss vom
14.01.2014
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 19.11.2014
Seite: 4/4