Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
133928.pdf
Größe
2,0 MB
Erstellt
19.08.14, 12:00
Aktualisiert
22.06.17, 10:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0013/WP17
öffentlich
19.08.2014
Dez. III / B 03
2.Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013
zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.879 - Beverstraße - in
der Fassung des 1. Änderungsvertrages vom 03.09.2014
hier: Wechsel des Vorhabenträgers
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
28.08.2014
03.09.2014
PLA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der
Stadt, dem Wechsel der Vorhabenträgerin und dem
Abschluss des 2. Änderungsvertrages zum
Durchführungsvertrag vom 11.12.2013 in der Fassung des 1. Änderungsvertrages vom 03.09.2014
zuzustimmen.
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er stimmt dem Wechsel der
Vorhabenträgerin und dem Abschluss des 2. Änderungsvertrages zum Durchführungsvertrag vom
11.12.2013 in der Fassung des 1. Änderungsvertrages vom 03.09.2014 zu.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage B 03/0013/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.10.2014
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Seit dem 06.01.2014 ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 879 – Beverstraße – in Kraft, der
in Verbindung mit dem dazugehörigen Durchführungsvertrag vom 11.12.2013, der mit der
Kronprinzenquartier GmbH als Vorhabenträgerin geschlossen wurde, die Bebauung und Erschließung
des ehemaligen Grundstückes Beverstraße o. Nr., Gemarkung Forst, Flur 14, Flurstück 2950 u.
Teilflächen aus 2952 und 3055 sichert. Das Baugrundstück für das sog. „Kronprinzenquartier“ wurde
fortgeschrieben in die Flurstücke 2356, T. a. 3257, 3264, 3261 und 3263 sowie die Flurstücke 3259
und 3262 (private Straßenfläche „In den Kronprinzengärten“).
Die Kronprinzenquartier GmbH hat mit Notarvertrag vom 25.08.2014 das Baugrundstück sowie die
private Straßenfläche an die AUG. PRIEN Immobilien PE Vierzehnte Projektentwicklungsgesellschaft
mbH veräußert. Dieser Vertrag wurde unter der aufschiebenden Bedingung abgeschlossen, dass der
Rat der Stadt dem Abschluss des 1. Änderungsvertrages zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013
und einem Wechsel der Vorhabenträgerin nach § 12 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) zustimmt.
Die Veräußerin und die Erwerberin sind mit Schreiben vom 13.08.2014 an die Stadt – Bauverwaltung
– mit der Bitte herangetreten, dem Wechsel der Vorhabenträgerin zuzustimmen. Die Stadt hat den
Antrag
geprüft
und
festgestellt,
dass
die
AUG.
PRIEN
Immobilien
PE
Vierzehnte
Projektentwicklungsgesellschaft mbH gewillt und mit dem Tage der Übergabe des mit Notarvertrag
vom
25.08.2014
veräußerten
Grundbesitzes
auch
in
der
Lage
ist,
das
Bauvorhaben
Kronprinzenquartier zu realisieren.
Der Wechsel der Vorhabenträgerin macht eine Anpassung des Durchführungsvertrages vom
11.12.2013 in der Fassung des 1. Änderungsvertrages vom 03.09.2014 durch Abschluss eines 2.
Änderungsvertrages wie folgt erforderlich:
1. Nach § 2 des 2. Änderungsvertrages tritt die (neue) Vorhabenträgerin gem. § 21 des
Durchführungsvertrages vom 11.12.2013 sowie § 7 des 1. Änderungsvertrages vom
03.09.2014 mit dem Tage der Übergabe des mit Notarvertrag vom 25.08.2014 veräußerten
Grundbesitzes in die Rechtsnachfolge der Kronprinzenquartier GmbH ein und übernimmt alle
in den vorgenannten Verträgen vereinbarten Pflichten und Bindungen der Rechtsvorgängerin,
sofern dieser Vertrag nichts Abweichendes bestimmt. Der Eintritt in die Rechtsnachfolge ist
erst mit dem Tag der Übergabe des Grundbesitzes möglich, da die Vorhabenträgerin erst ab
diesem Zeitpunkt die Verfügungsgewalt über das Baugrundstück hat.
2. Nach § 5 Abs. 2 des Durchführungsvertrages vom 11.12.2013 war die (bisherige)
Vorhabenträgerin
verpflichtet,
bis
spätestens
drei
Monate
nach
Inkrafttreten
des
Bebauungsplanes Nr. 879 – Beverstraße – einen Bauantrag für das Bauvorhaben
Kronprinzenquartier beim Fachbereich Bauaufsicht einzureichen. Dieser Verpflichtung ist die
(bisherige) Vorhabenträgerin nachgekommen. Zwischenzeitlich wurde am 29.04.2014 unter
dem
Aktenzeichen
AZ
63/212-04895-2013
ein
Vorbescheid
erteilt.
Die
(neue)
Vorhabenträgerin verpflichtet sich daher in § 3 des 2. Änderungsvertrages, innerhalb von drei
Monaten nach Wirksamwerden dieses Vertrages eine Baugenehmigung zum bereits erteilten
Vorlage B 03/0013/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.10.2014
Seite: 2/3
Vorbescheid AZ 63/212-04895-2013 vom 29.04.2014 zu beantragen oder einen im Sinne der
Verordnung
über
bautechnische
Prüfung
(BauPrüfVO)
vollständigen,
prüf-
und
genehmigungsfähigen Änderungsantrag für das in § 3 des Durchführungsvertrages vom
11.12.2013 genannte Bauvorhaben beim Fachbereich Bauaufsicht einzureichen.
3. Die (bisherige) Vorhabenträgerin ist nach § 17 Abs. 2 des Durchführungsvertrages vom
11.12.2013 verpflichtet, die zu stellende Vertragserfüllungsbürgschaft vor Erteilung der
Baugenehmigung einzureichen. Die (neue) Vorhabenträgerin wird nach § 4 des 2.
Änderungsvertrages die Vertragserfüllungsbürgschaft innerhalb von zwei Wochen nach
Wirksamwerden dieses Vertrages einreichen.
Die Verwaltung schlägt dem Planungsausschuss vor, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu
nehmen und dem Rat der Stadt zu empfehlen, dem Wechsel der Vorhabenträgerin und dem
Abschluss des 2. Änderungsvertrages zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013 in der Fassung des
1. Änderungsvertrages vom 03.09.2014 zuzustimmen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der
Stadt, dem Wechsel der Vorhabenträgerin und dem Abschluss des 2. Änderungsvertrages zum
Durchführungsvertrag vom 11.12.2013 in der Fassung des 1. Änderungsvertrages vom 03.09.2014
zuzustimmen.
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er stimmt dem Wechsel der
Vorhabenträgerin und dem Abschluss des 2. Änderungsvertrages zum Durchführungsvertrag vom
11.12.2013 in der Fassung des 1. Änderungsvertrages vom 03.09.2014 zu.
Anlage/n:
2. Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013 in der Fassung des 1.
Änderungsvertrages vom 03.09.2014 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 879 –
Beverstraße -
Vorlage B 03/0013/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.10.2014
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