Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
134884.pdf
Größe
630 kB
Erstellt
06.08.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0011/WP17
öffentlich
06.08.2014
B 03/10 u. 20
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für
den Ausbau der Ritter-Chorus Straße von Katschhof bis
Johannes-Paul-II.-Straße als Fußgängerstraße
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
24.09.2014
02.10.2014
22.10.2014
B0
MA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu
beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu
beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Rat beschließt die beigefügte Satzung. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 18.08.2014
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 18.08.2014
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Die Ritter-Chorus-Straße wurde im Jahr 2013 in ihrer gesamten Länge neu ausgebaut. Der Ausbau
war notwendig, da sich die Straße, die nach dem Separationsprinzip ausgebaut war, insgesamt in
einem sehr schlechten baulichen Zustand befand.
Mit dem niveaugleichen Ausbau als „Fußgängerzone“ (Fußgängerstraße) ging eine Neuaufteilung der
Verkehrsfläche einher. Der Ausbau erfolgte in Natur-Großpflaster (10/ 17/ 16 cm), welches in einer 3-5
cm dicken Brechsandbettung auf einer 20 cm starken Drainbeton-Tragschicht und einer 30 cm dicken
Frostschutzschicht verlegt wurde. Durch eine dreireihige Rinnenausbildung in Kleinpflasterband im
Mörtelbett auf einem 20 cm Betonfundament wird der niveaugleiche Ausbau an mehreren Stellen
begrenzt.
Die vorhandenen alten Straßenentwässerungseinrichtungen entsprachen nicht mehr den heutigen
technischen Anforderungen. Sie wurden durch DIN-gerechte Abläufe ersetzt, welche nunmehr für
einen langen Zeitraum einen raschen und reibungslosen Abfluss des Oberflächenwassers
gewährleisten.
Die Beleuchtungseinrichtungen waren veraltet und entsprachen nicht mehr dem heutigen Standard.
Sie wurden im Rahmen der Baumaßnahme durch neue DIN-gerechte Leuchten ersetzt, so dass sich
die Ausleuchtungssituation insgesamt verbessert hat.
Die Ausbaumaßnahme stellt eine Herstellung nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG NW) dar. Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation
der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für
die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG
NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.
Nach § 4 Abs. 3 Ziff. 5 SBS sind für Fußgängerstraßen die anrechenbaren Breiten und der Anteil der
Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand durch eine besondere Satzung festzusetzen.
Für die Ritter-Chorus-Straße wird eine anrechenbare Breite von 11,50 m festgesetzt und der Anteil
der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand ist auf 60 v.H. festzusetzen.
Anlage/n:
-
Entwurf der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für den Ausbau der
Ritter-Chorus Straße von Katschhof bis Johannes-Paul-Il-Straße als Fußgängerstraße
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 18.08.2014
Seite: 3/3
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für den Ausbau der RitterChorus-Straße von Katschhof bis Johannes-Paul-II.-Straße als Fußgängerstraße
vom …………..........
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) und des § 8 Kommunalabgabengesetz für das
Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712) in Verbindung mit der Satzung
über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen
vom 21.12.2007, jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Aachen in seiner
Sitzung am ….............. folgende Satzung beschlossen:
§1
1.
Die Erschließungsanlage „Ritter-Chorus-Straße von Katschhof bis Johannes-Paul-II.-Straße“ ist
gem. § 4 Abs. 5 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für
straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 21.12.2007 als Fußgängerstraße
einzustufen.
2.
Der Plan, der den abzurechnenden Bereich der Fußgängerstraße „Ritter-Chorus-Straße von
Katschhof bis Johannes-Paul-II.-Straße“ schraffiert darstellt, ist Bestandteil dieser Satzung.
§2
Für die als Fußgängerstraße dienende öffentliche Verkehrsfläche wird gem. § 4 Abs. 3 Nr. 5 der
Satzung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche
Maßnahmen der Stadt Aachen vom 21.12.2007
1. der Anteil der Beitragspflichtigen am betragsfähigen Aufwand auf 60 v. H. und
2. die anrechenbare Breite der Erschließungsanlage auf 11,50 m
festgesetzt.
§3
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.