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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
134884.pdf
Größe
630 kB
Erstellt
06.08.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:49
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: B 03/0011/WP17 öffentlich 06.08.2014 B 03/10 u. 20 Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für den Ausbau der Ritter-Chorus Straße von Katschhof bis Johannes-Paul-II.-Straße als Fußgängerstraße Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 24.09.2014 02.10.2014 22.10.2014 B0 MA Rat Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Rat beschließt die beigefügte Satzung. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.08.2014 Seite: 1/3 Finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.08.2014 Seite: 2/3 Erläuterungen: Die Ritter-Chorus-Straße wurde im Jahr 2013 in ihrer gesamten Länge neu ausgebaut. Der Ausbau war notwendig, da sich die Straße, die nach dem Separationsprinzip ausgebaut war, insgesamt in einem sehr schlechten baulichen Zustand befand. Mit dem niveaugleichen Ausbau als „Fußgängerzone“ (Fußgängerstraße) ging eine Neuaufteilung der Verkehrsfläche einher. Der Ausbau erfolgte in Natur-Großpflaster (10/ 17/ 16 cm), welches in einer 3-5 cm dicken Brechsandbettung auf einer 20 cm starken Drainbeton-Tragschicht und einer 30 cm dicken Frostschutzschicht verlegt wurde. Durch eine dreireihige Rinnenausbildung in Kleinpflasterband im Mörtelbett auf einem 20 cm Betonfundament wird der niveaugleiche Ausbau an mehreren Stellen begrenzt. Die vorhandenen alten Straßenentwässerungseinrichtungen entsprachen nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen. Sie wurden durch DIN-gerechte Abläufe ersetzt, welche nunmehr für einen langen Zeitraum einen raschen und reibungslosen Abfluss des Oberflächenwassers gewährleisten. Die Beleuchtungseinrichtungen waren veraltet und entsprachen nicht mehr dem heutigen Standard. Sie wurden im Rahmen der Baumaßnahme durch neue DIN-gerechte Leuchten ersetzt, so dass sich die Ausleuchtungssituation insgesamt verbessert hat. Die Ausbaumaßnahme stellt eine Herstellung nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) dar. Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben. Nach § 4 Abs. 3 Ziff. 5 SBS sind für Fußgängerstraßen die anrechenbaren Breiten und der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand durch eine besondere Satzung festzusetzen. Für die Ritter-Chorus-Straße wird eine anrechenbare Breite von 11,50 m festgesetzt und der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand ist auf 60 v.H. festzusetzen. Anlage/n: - Entwurf der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für den Ausbau der Ritter-Chorus Straße von Katschhof bis Johannes-Paul-Il-Straße als Fußgängerstraße Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.08.2014 Seite: 3/3 Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für den Ausbau der RitterChorus-Straße von Katschhof bis Johannes-Paul-II.-Straße als Fußgängerstraße vom ………….......... Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) und des § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 21.12.2007, jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am ….............. folgende Satzung beschlossen: §1 1. Die Erschließungsanlage „Ritter-Chorus-Straße von Katschhof bis Johannes-Paul-II.-Straße“ ist gem. § 4 Abs. 5 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 21.12.2007 als Fußgängerstraße einzustufen. 2. Der Plan, der den abzurechnenden Bereich der Fußgängerstraße „Ritter-Chorus-Straße von Katschhof bis Johannes-Paul-II.-Straße“ schraffiert darstellt, ist Bestandteil dieser Satzung. §2 Für die als Fußgängerstraße dienende öffentliche Verkehrsfläche wird gem. § 4 Abs. 3 Nr. 5 der Satzung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 21.12.2007 1. der Anteil der Beitragspflichtigen am betragsfähigen Aufwand auf 60 v. H. und 2. die anrechenbare Breite der Erschließungsanlage auf 11,50 m festgesetzt. §3 Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.