Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
134881.pdf
Größe
790 kB
Erstellt
06.08.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0010/WP17
öffentlich
06.08.2014
B 03/10 u. 20
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für
den Neuausbau der Erschließungsanlage "Prinzenhofstraße" von
Jesuitenstraße bis einschl. Hausnr. 23 als verkehrsberuhigter
Bereich (Mischfläche)
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
24.09.2014
02.10.2014
22.10.2014
B0
MA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu
beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu
beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Rat beschließt die beigefügte Satzung. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 18.08.2014
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 18.08.2014
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Die Prinzenhofstraße
wurde im Jahr 2012 im Bereich von Jesuitenstraße bis einschließlich
Hausnummer 23 mit anderem Straßenverlauf neu ausgebaut. Der Ausbau war notwendig, da sich die
Straße insgesamt in einem sehr schlechten baulichen Zustand befand. So waren Absackungen,
Frostaufbrüche, Risse, großflächige Flickstellen und Beschädigungen verschiedener Art zu erkennen.
Mit dem niveaugleichen Ausbau als „verkehrsberuhigter Bereich“ (Mischfläche) mit Ausweisung durch
Verkehrszeichen (Richtzeichen) 325.1 und 325.2 gemäß § 42 Abs. 2 Anlage 3 StVO ging eine
Neuaufteilung der Verkehrsfläche einher.
Der Ausbau erfolgte teilweise in Asphalt, teilweise in Betonsteinplatten mit Granitvorsatz und teilweise
in Basaltpflaster (Gesamtaufbau 65 cm). Durch eine dreireihige Rinnenausbildung werden die
verschiedenen Materialien des niveaugleichen Ausbaus an mehreren Stellen begrenzt.
Die vorhandenen alten Straßenentwässerungseinrichtungen entsprachen nicht mehr den heutigen
technischen Anforderungen. Sie wurden durch DIN-gerechte Abläufe ersetzt, welche nunmehr für
einen langen Zeitraum einen raschen und reibungslosen Abfluss des Oberflächenwassers
gewährleisten.
Im Rahmen der Baumaßnahme wurden Bodenscheinwerfer, Platz- und Straßenbeleuchtung neu
installiert. Jedoch wird nur die Straßenbeleuchtung mit DIN-gerechten Leuchten mit in die
beitragsfähigen Kosten einfließen.
Die Ausbaumaßnahme stellt eine Herstellung nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG NW) dar. Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation
der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für
die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG
NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.
Nach § 4 Abs. 3 Ziff. 5 SBS sind für Verkehrsberuhigte Bereiche (Mischfläche) die anrechenbaren
Breiten und der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand durch eine besondere
Satzung festzusetzen.
Für die Prinzenhofstraße im Bereich von Jesuitenstraße bis einschließlich Hausnummer 23 wird eine
anrechenbare Breite von 7,00 m festgesetzt und der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen
Aufwand ist auf 70 v.H. festzusetzen, vergleichbar einer Anliegerstraße.
Anlage/n:
-
Entwurf der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für den Neuausbau
der Erschließungsanlage „Prinzenhofstraße“ von Jesuitenstraße bis einschl. Hausnr. 23 als
verkehrsberuhigter Bereich (Mischfläche)
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 18.08.2014
Seite: 3/3
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für den Neuausbau der
Erschließungsanlage „Prinzenhofstraße“ von Jesuitenstraße bis einschl. Hausnr. 23 als
verkehrsberuhigter Bereich (Mischfläche)
vom …………..........
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) und des § 8 Kommunalabgabengesetz für das
Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712) in Verbindung mit der Satzung
über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen
vom 21.12.2007, jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Aachen in seiner
Sitzung am ….............. folgende Satzung beschlossen:
§1
1.
Die Erschließungsanlage „Prinzenhofstraße“ von Jesuitenstraße bis einschl. Hausnr. 23 ist gem.
§ 4 Abs. 5 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche
Maßnahmen der Stadt Aachen vom 21.12.2007 als verkehrsberuhigter Bereich (Mischfläche)
einzustufen.
2.
Der Plan, der den abzurechnenden Bereich des verkehrsberuhigten Bereichs „Prinzenhofstraße“
von Jesuitenstraße bis einschl. Hausnr. 23 schraffiert darstellt, ist Bestandteil dieser Satzung.
§2
Für die als verkehrsberuhigter Bereich dienende öffentliche Verkehrsfläche wird gem. § 4 Abs. 3 Nr. 5
der Satzung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche
Maßnahmen der Stadt Aachen vom 21.12.2007
1. der Anteil der Beitragspflichtigen am betragsfähigen Aufwand auf 70 v. H. und
2. die anrechenbare Breite der Erschließungsanlage auf 7,00 m
festgesetzt.
§3
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.