Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
134881.pdf
Größe
790 kB
Erstellt
06.08.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:49
Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument

öffnen download melden Dateigröße: 790 kB

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: B 03/0010/WP17 öffentlich 06.08.2014 B 03/10 u. 20 Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für den Neuausbau der Erschließungsanlage "Prinzenhofstraße" von Jesuitenstraße bis einschl. Hausnr. 23 als verkehrsberuhigter Bereich (Mischfläche) Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 24.09.2014 02.10.2014 22.10.2014 B0 MA Rat Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Rat beschließt die beigefügte Satzung. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.08.2014 Seite: 1/3 Finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.08.2014 Seite: 2/3 Erläuterungen: Die Prinzenhofstraße wurde im Jahr 2012 im Bereich von Jesuitenstraße bis einschließlich Hausnummer 23 mit anderem Straßenverlauf neu ausgebaut. Der Ausbau war notwendig, da sich die Straße insgesamt in einem sehr schlechten baulichen Zustand befand. So waren Absackungen, Frostaufbrüche, Risse, großflächige Flickstellen und Beschädigungen verschiedener Art zu erkennen. Mit dem niveaugleichen Ausbau als „verkehrsberuhigter Bereich“ (Mischfläche) mit Ausweisung durch Verkehrszeichen (Richtzeichen) 325.1 und 325.2 gemäß § 42 Abs. 2 Anlage 3 StVO ging eine Neuaufteilung der Verkehrsfläche einher. Der Ausbau erfolgte teilweise in Asphalt, teilweise in Betonsteinplatten mit Granitvorsatz und teilweise in Basaltpflaster (Gesamtaufbau 65 cm). Durch eine dreireihige Rinnenausbildung werden die verschiedenen Materialien des niveaugleichen Ausbaus an mehreren Stellen begrenzt. Die vorhandenen alten Straßenentwässerungseinrichtungen entsprachen nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen. Sie wurden durch DIN-gerechte Abläufe ersetzt, welche nunmehr für einen langen Zeitraum einen raschen und reibungslosen Abfluss des Oberflächenwassers gewährleisten. Im Rahmen der Baumaßnahme wurden Bodenscheinwerfer, Platz- und Straßenbeleuchtung neu installiert. Jedoch wird nur die Straßenbeleuchtung mit DIN-gerechten Leuchten mit in die beitragsfähigen Kosten einfließen. Die Ausbaumaßnahme stellt eine Herstellung nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) dar. Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben. Nach § 4 Abs. 3 Ziff. 5 SBS sind für Verkehrsberuhigte Bereiche (Mischfläche) die anrechenbaren Breiten und der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand durch eine besondere Satzung festzusetzen. Für die Prinzenhofstraße im Bereich von Jesuitenstraße bis einschließlich Hausnummer 23 wird eine anrechenbare Breite von 7,00 m festgesetzt und der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand ist auf 70 v.H. festzusetzen, vergleichbar einer Anliegerstraße. Anlage/n: - Entwurf der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für den Neuausbau der Erschließungsanlage „Prinzenhofstraße“ von Jesuitenstraße bis einschl. Hausnr. 23 als verkehrsberuhigter Bereich (Mischfläche) Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.08.2014 Seite: 3/3 Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für den Neuausbau der Erschließungsanlage „Prinzenhofstraße“ von Jesuitenstraße bis einschl. Hausnr. 23 als verkehrsberuhigter Bereich (Mischfläche) vom ………….......... Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) und des § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 21.12.2007, jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am ….............. folgende Satzung beschlossen: §1 1. Die Erschließungsanlage „Prinzenhofstraße“ von Jesuitenstraße bis einschl. Hausnr. 23 ist gem. § 4 Abs. 5 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 21.12.2007 als verkehrsberuhigter Bereich (Mischfläche) einzustufen. 2. Der Plan, der den abzurechnenden Bereich des verkehrsberuhigten Bereichs „Prinzenhofstraße“ von Jesuitenstraße bis einschl. Hausnr. 23 schraffiert darstellt, ist Bestandteil dieser Satzung. §2 Für die als verkehrsberuhigter Bereich dienende öffentliche Verkehrsfläche wird gem. § 4 Abs. 3 Nr. 5 der Satzung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 21.12.2007 1. der Anteil der Beitragspflichtigen am betragsfähigen Aufwand auf 70 v. H. und 2. die anrechenbare Breite der Erschließungsanlage auf 7,00 m festgesetzt. §3 Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.