Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
133708.pdf
Größe
193 kB
Erstellt
13.08.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Immobilienmanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Immobilienmanagement
FB 23/0021/WP17
öffentlich
13.08.2014
FB 23/25
Ausschreibung eines ca. 480 m² großen Grundstücks zur
Wohnbebauung, Falkenberg / Ardennenstraße
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
02.09.2014
WLA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss beauftragt die Verwaltung, das Grundstück Falkenberg /
Ardennenstraße zum Verkauf auszuschreiben.
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
Vorlage FB 23/0021/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.08.2014
Seite: 1/3
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.
Vorlage FB 23/0021/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.08.2014
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Die Stadt Aachen ist Eigentümerin eines Grundstücks in Aachen – Schmithof, Ardennenstraße
(Gemarkung Walheim, Flur 5, Nr. 2115).
Die aufstehenden Gebäude werden z. Zt. durch eine Kindertagesstätte sowie wohnwirtschaftlich
genutzt.
Die südlich gelegene Freifläche des Grundstücks (ca. 480 m² groß) wird nicht genutzt. Es handelt sich
um eine annähernd rechteckig geschnittene Fläche, die mit ihrer südwestlichen Seite an die
Ardennenstraße grenzt.
Ein rechtskräftiger Bebauungsplan existiert für den Bereich nicht. Insofern wird ein Bauvorhaben nach
§ 34 Abs. 1 Baugesetzbuch beurteilt. Bei der Umgebungsbebauung handelt es sich um ein- bis
zweigeschossige Wohnbebauung. Das Grundstück kann mit zwei Doppelhaushälften oder einem 2 ½
-geschossigen Mehrfamilienhaus bebaut werden.
Die im Vorfeld durchgeführten Recherchen haben ergeben, dass sich die ca. 480 m² große Teilfläche
in einem Gebiet befindet, in dem oberflächennaher Bergbau durchgeführt wurde. Aus diesem Grund
wurde eine bergbauliche Stellungnahme in Auftrag gegeben, die zu dem Ergebnis kommt, dass „aus
bergbaulicher Sicht keine Bedenken gegen eine Bebauung bestehen.“ Es wird dem Erwerber
empfohlen, die Gründungssohlen von einem Bergbausachverständigen abnehmen zu lassen.
Anlage:
Lageplan
Vorlage FB 23/0021/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.08.2014
Seite: 3/3
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2155
832
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1696
1828
633
107a
849
848
109
110
1827
3
2158
1
1820
a
109
112
1695
119
7
918
9
356
6
342
1630
2
920
Falkenberg
1438
80
634
355
8
4
78
1636
1525
116
1290
1292
2115
118
1390
1136
111
1293
Ar d
1384
7
120
986
e
t ra ß
11
12
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3
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ens
enn
1365
5
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16
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1351
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1172
2
1994