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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
133708.pdf
Größe
193 kB
Erstellt
13.08.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:51
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Fachbereich Immobilienmanagement Beteiligte Dienststelle/n: Fachbereich Immobilienmanagement FB 23/0021/WP17 öffentlich 13.08.2014 FB 23/25 Ausschreibung eines ca. 480 m² großen Grundstücks zur Wohnbebauung, Falkenberg / Ardennenstraße Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 02.09.2014 WLA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss beauftragt die Verwaltung, das Grundstück Falkenberg / Ardennenstraße zum Verkauf auszuschreiben. finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand Vorlage FB 23/0021/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.08.2014 Seite: 1/3 + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht. Vorlage FB 23/0021/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.08.2014 Seite: 2/3 Erläuterungen: Die Stadt Aachen ist Eigentümerin eines Grundstücks in Aachen – Schmithof, Ardennenstraße (Gemarkung Walheim, Flur 5, Nr. 2115). Die aufstehenden Gebäude werden z. Zt. durch eine Kindertagesstätte sowie wohnwirtschaftlich genutzt. Die südlich gelegene Freifläche des Grundstücks (ca. 480 m² groß) wird nicht genutzt. Es handelt sich um eine annähernd rechteckig geschnittene Fläche, die mit ihrer südwestlichen Seite an die Ardennenstraße grenzt. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan existiert für den Bereich nicht. Insofern wird ein Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch beurteilt. Bei der Umgebungsbebauung handelt es sich um ein- bis zweigeschossige Wohnbebauung. Das Grundstück kann mit zwei Doppelhaushälften oder einem 2 ½ -geschossigen Mehrfamilienhaus bebaut werden. Die im Vorfeld durchgeführten Recherchen haben ergeben, dass sich die ca. 480 m² große Teilfläche in einem Gebiet befindet, in dem oberflächennaher Bergbau durchgeführt wurde. Aus diesem Grund wurde eine bergbauliche Stellungnahme in Auftrag gegeben, die zu dem Ergebnis kommt, dass „aus bergbaulicher Sicht keine Bedenken gegen eine Bebauung bestehen.“ Es wird dem Erwerber empfohlen, die Gründungssohlen von einem Bergbausachverständigen abnehmen zu lassen. Anlage: Lageplan Vorlage FB 23/0021/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.08.2014 Seite: 3/3 104 1464 105 106 2155 832 107 1696 1828 633 107a 849 848 109 110 1827 3 2158 1 1820 a 109 112 1695 119 7 918 9 356 6 342 1630 2 920 Falkenberg 1438 80 634 355 8 4 78 1636 1525 116 1290 1292 2115 118 1390 1136 111 1293 Ar d 1384 7 120 986 e t ra ß 11 12 960 1135 3 11 1389 9 ens enn 1365 5 11 2116 14 13 1414 1628 1295 1627 1632 16 985 2008 1351 1682 1623 20 1631 1619 1626 1659 1624 1622 1621 1620 1625 1172 2 1994