Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
133551.pdf
Größe
92 kB
Erstellt
12.08.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Immobilienmanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Immobilienmanagement
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Fachbereich Wohnen
FB 23/0014/WP17
öffentlich
12.08.2014
FB 23/25
Ausschreibung eines ca. 2.200 m² großen Grundstücks zur
Wohnbebauung, Eckener Straße in Aachen - Brand
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
02.09.2014
WLA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss beauftragt die Verwaltung, das Grundstück Eckener
Straße zur Wohnbebauung auszuschreiben.
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
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Ergebnis
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+ Verbesserung /
-
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Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
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Vorlage FB 23/0014/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.08.2014
Seite: 1/3
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
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Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.
Vorlage FB 23/0014/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.08.2014
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Erläuterungen:
Die Stadt Aachen ist Eigentümerin des Flurstücks Gemarkung Brand, Flur 10, Nr. 99.
Eine ca. 2.200 m² große, an die Eckener Straße grenzende Teilfläche soll zum Verkauf
ausgeschrieben werden. Die auszuschreibende Teilfläche liegt im Bereich des rechtskräftigen
Bebauungsplans Nr. 828B, der die Fläche als Mischgebiet ausweist.
Aus Sicht des Fachbereiches Wohnen stellt das Grundstück einen geeigneten Standort für gesundes
und ruhiges Wohnen dar. Sowohl geförderter Mietwohnungsbau, Mietfamilienheime als auch
geförderte Eigentumsbildung in Form von Einfamilienhäusern oder Doppelhaushälften sind denkbar.
Solange sichergestellt ist, dass – aufgrund der Festsetzung im Bebauungsplan – grundsätzlich eine
Durchmischung von Wohnen und gewerblicher Nutzung erfolgt, ist eine Ausschreibung dieser
Teilfläche zur Wohnnutzung möglich. Dies kann durch eine spätere Ausschreibung der südöstlichen
gelegenen Teilfläche zur gewerblichen Nutzung erfüllt werden.
Erwartet werden Kaufpreisangebote und entsprechende Nutzungskonzepte.
Anlage:
Lageplan
Vorlage FB 23/0014/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.08.2014
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