Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
133601.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
12.08.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Aachener Verkehrsverbund
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
AVV/0003/WP17
öffentlich
12.08.2014
AVV
Neue Preissystematik beim "Schönes-Wochenende-Ticket" zum
14.12.2014
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
04.09.2014
MA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt der Umstellung der Preissystematik für das
Schönes-Wochenende-Ticket für das Verbundgebiet des AVV in der dargelegten Ausprägung zu.
Vorlage AVV/0003/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Die DB Regio AG, Frankfurt, beabsichtigt, die Preissystematik beim tariflichen Angebot „SchönesWochenende-Ticket“ zum 14.12.2014 mit einer Karenzzeit bis zum 01.01.2015 auf die sogenannte
„1+4“-Systematik (Basispreis sowie Aufpreis für bis zu vier Mitfahrer) umzustellen. Diese
Preissystematik ist bereits durch das tarifliche Angebot der DB Regio AG, das „Quer-durchs-LandTicket“, bekannt.
Der „Landesarbeitskreis Nahverkehr NRW“ (LAK) hat in seiner Sitzung am 11.03.2014 empfohlen, die
neue Preissystematik auch in den Kooperationsräumen in NRW umzusetzen.
Die neue Preissystematik stellt sich wie folgt dar:
Grundpreis für 1 Person
40,00 €
2 Personen
44,00 €
3 Personen
48,00 €
4 Personen
52,00 €
5 Personen
56,00 €
Es sei darauf hingewiesen, dass die derzeitige Preisstellung des „Schönes-Wochenende-Ticket“
unabhängig von der Anzahl der mitreisenden Personen (1 bis 5 Personen) 44,00 € beträgt. Beim Kauf
im DB-Reisezentrum oder in DB-Agenturen erhöht sich der Preis wie bisher um 2,00 €/Ticket.
Die Anerkennung des „Schönes-Wochenende-Ticket“ in den Kooperationsräumen für den jeweiligen
ÖPNV sowie die Gültigkeit des Tickets nur an Samstagen oder Sonntagen bleiben unverändert
bestehen. Ebenso bleiben die vertraglich vereinbarten Regelungen zur Einnahmenaufteilung im AVV
von der Umstellung der Preissystematik unberührt.
Vorlage AVV/0003/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
Seite: 2/2