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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
133426.pdf
Größe
215 kB
Erstellt
07.08.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:50
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0028/WP17 öffentlich 07.08.2014 FB 61/30 Querungshilfe im Roder Weg im Bereich des neuen Supermarktes Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 27.08.2014 B6 Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie fasst auf Grundlage der vorliegenden Planung (Plan-Nr. 2014/05-05) den Bau- und Ausführungsbeschluss für die Querungshilfe (vorgezogener Gehweg) im Bereich zwischen Tankstellenzufahrt und Kurvenbereich. Vorlage FB 61/0028/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2014 Seite: 1/3 Erläuterungen: Anlass In der letzten Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich am 11.06.2014 hat die Verwaltung die Planung für den Bau einer Querungshilfe im Bereich des neuen Supermarktes Roder Weg 9-11 vorgestellt. Gleichzeitig wurde der Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich vom 12.01.2014, in dem die Verwaltung beauftragt wurde zu überprüfen, ob im Rahmen der Fertigstellung des neuen Supermarktes Maßnahmen zur Sicherung der Verkehrssicherheit im Roder Weg notwendig sind, behandelt. Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich hat die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen und um Prüfung gebeten, ob die im Bereich des Roder Weges 9-11 geplante Querungshilfe in den Bereich zwischen Tankstellenzufahrt und Kurvenbereich verschoben werden kann. Zusätzlich sollte auch die Möglichkeit der Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) geprüft werden. Auf die Vorlage und die Niederschrift vom 11.06.2014 unter TOP Ö12 wird verwiesen. Prüfergebnisse Zur Einrichtung eines FGÜ ist nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) eine Kombination aus Fußgänger- und Kfz-Belastung notwendig, die im Bereich des Roder Weges nicht erreicht wird. Darüber hinaus können FGÜ bei einer besonderen Gefährdungslage bzw. besonderer Schutzbedürftigkeit angeordnet werden. Da diese im Roder Weg nicht vorliegen, kommt die Einrichtung eines FGÜ nicht in Frage. Die Verwaltung hat geprüft, ob die im Bereich des Roder Weges 9-11 geplante Querungshilfe in den Bereich zwischen Tankstellenzufahrt und Kurvenbereich verschoben werden kann. Die vorhandene Fahrbahnbreite ermöglicht auch an dieser Stelle das Einhalten der Sichtdreiecke für die Querungshilfe sowie die Beibehaltung aller notwendigen Fahrkurven von Bussen und Lkw. Somit kann durch die angepasste Planung ebenfalls sichergestellt werden, dass Fußgänger, die aus dem Bereich der Roermonder Straße/Schönauer Friede kommen, sicher zum neuen Supermarkt und auch zum fußläufigen Verbindungsweg nach Alt-Richterich geführt werden können. Die Verwaltung schlägt daher die Anlage einer Querungshilfe in Form einer einseitigen Einengung vor (vgl. Anlage 2 – Planung Querungshilfe Roder Weg). Dabei wird die Fahrbahn auf der Seite des neuen Supermarktes durch Vorziehen des Gehwegs auf eine Restfahrbahnbreite von 3,50 m eingeengt. Durch diese Einengung kann der Fußgänger sicherer und leichter die Straße queren, da sich sein Querungsweg nahezu halbiert. Baukosten Die Baukosten in Höhe von etwa 3.500 € werden dem Bauherrn des Supermarktes als Verursacher übertragen. Vorlage FB 61/0028/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2014 Seite: 2/3 Weiteres Vorgehen Der Bauherr des Supermarktes ist – vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung AachenRichterich – durch eine vertragliche Vereinbarung mit der Stadt Aachen zum Bau der Querungshilfe verpflichtet. Die Querungshilfe im Bereich zwischen Tankstellenzufahrt und Kurvenbereich wird im Rahmen der Einrichtung des Supermarktes hergestellt. Anlage/n: 1. Anlage 1 – Übersichtsplan 2. Anlage 2 – Planung Querungshilfe Roder Weg Vorlage FB 61/0028/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2014 Seite: 3/3 W 624 eg 625 1513 1502 1427 1500 1535 1431 0 1 1430 1428 1197 Koh l sch ei der St raß e 1435 g e 9 R W r e d o 1326 1472 Ei se nb ah n 1436 1065 1553 Aa ch en 32 30 1423 (H bf )M 1196 ön ch en gl ad ba ch 1498 8 7 1499 1501 Freizeithalle 1429 1503 6 1 1 808 1421 L 232 1870 4 1509 R W r e d o g e 2332 An der Butzweide rm e o R e ß a tr S r e d n o oF 1997 2586 1327 2335 2333 1994 1993 4 2599 2408 2337 2336 2406 57 2600 91 1 Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen FB 61/30 Roder Weg Übersichtsplan M 1:1500 Mai 2014 ße tra rS de i he sc hl Ko 1508 2401 2403 2400 2405 2402 2404 2 6 2399 2 L 23 1992 5 1 6 We g 2588 1996 1995 3 P: \ 08 Ver kehr spl anung\ St r aßen AZ( M a) \ RoderW eg\ Pl äne\ RoderW eg. dgn 1542 2637 1423 1553 g e 9 R W r e d o 1472 6 1 1 1421 H 0 ,0 5 4 0 ,0 7 1509 R W r e d o g e P: \ 08 Ver kehr spl anung\ St r aßen AZ( M a) \ RoderW eg\ Pl äne\ RoderW eg. dgn 0 ,5 3 5 ,1 3 r o t we i ß e r Sp e r r p f o s t e n Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen FB 61/30 Roder Weg Querungshilfe M 1:500 2014/ 05 - 05 Juli 2014