Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
133423.pdf
Größe
649 kB
Erstellt
10.07.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:47
Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument

öffnen download melden Dateigröße: 649 kB

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0005/WP17 öffentlich 10.07.2014 FB 61/80 Ortseingangsbereich Aachen-Richterich / Berensberger Straße - stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage Antrag der Fraktion B90/Grüne vom 12.01.2014 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 27.08.2014 B6 Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung, wonach die Voraussetzungen zur Errichtung einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage nicht vorliegen, zur Kenntnis. Der Antrag der Fraktion B90/Grüne gilt damit als behandelt. Finanzielle Auswirkungen: keine Vorlage FB 61/0005/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.08.2014 Seite: 1/2 Erläuterungen: Bezugnehmend auf die Diskussion und den anschließenden Beschluss der Bezirksvertretung AachenRichterich vom 04.12.2013 zum Endausbau des Ortseingangsbereichs Berensberger Straße stellt die Fraktion B90/Grüne den Antrag, die Verwaltung zu beauftragen, die Installation einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage für den Ortseingangsbereich Berensberger Straße zu prüfen. Außerhalb der geschlossenen Ortslage gilt im Bereich zwischen Berensberg und Ortseingang Richterich in beiden Fahrtrichtungen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. In Fahrtrichtung Richterich beginnt die geschlossene Ortslage unmittelbar hinter der Brücke über die Kohlscheider Straße. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h wird durch die Ortseingangstafel zunächst beibehalten. Im weiteren Verlauf ist bis zum Knoten Roermonder Straße nur noch eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h erlaubt, die ebenfalls für die Gegenrichtung gilt. Voraussetzung für die Installation von stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen ist, dass es sich bei der Örtlichkeit um eine Unfallhäufungsstelle handelt. Hierfür müssten sich im Bereich des Ortseingangs mind. 3 Unfälle gleicher Art ereignet haben, bei denen überhöhte Geschwindigkeit unfallursächlich gewesen ist. In den letzten drei Jahren hat die Polizei keinen Unfall im Bereich des Ortseingangs Berensberger Straße aufgenommen. Eine Unfallhäufungsstelle liegt somit nicht vor. Die Installation einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage ist daher nicht möglich. Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung unterhält in der Berensberger Straße, in dem Bereich in dem die zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h beträgt, Messstellen, an denen mobile Geschwindigkeitsüberwachungen vorgenommen werden. Die letzte Messung hat in der Berensberger Straße am 04.06.2014 stattgefunden. Auch in Zukunft werden in der Berensberger Straße im Rahmen der technischen und personellen Möglichkeiten Geschwindigkeitsüberwachungen durchgeführt. Bei Überprüfung der Örtlichkeit wurde festgestellt, dass die Ortseingangstafel, die unmittelbar hinter der Brücke über die Kohlscheider Straße in einer leichten Rechtskurve steht, teilweise durch Grünbewuchs verdeckt wird. Um die uneingeschränkte Sichtbarkeit wiederherzustellen, wurde bereits ein Rückschnitt veranlasst. Die Einhaltung von zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sollte grundsätzlich nicht durch bußgeldbewährte Geschwindigkeitskontrollen erfolgen, sondern sich aus der Gestaltung des Straßenraums ergeben. Die Verwaltung wird nochmals die Umgestaltung des Ortseingangsbereiches gestalterisch Überdenken und sie dann erneut der Bezirksvertretung antragen. Anlage/n: Antrag der Fraktion B90/Grüne vom 12.01.2014 Vorlage FB 61/0005/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.08.2014 Seite: 2/2