Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
133423.pdf
Größe
649 kB
Erstellt
10.07.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0005/WP17
öffentlich
10.07.2014
FB 61/80
Ortseingangsbereich Aachen-Richterich / Berensberger Straße
- stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage
Antrag der Fraktion B90/Grüne vom 12.01.2014
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
27.08.2014
B6
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung, wonach die
Voraussetzungen zur Errichtung einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage nicht vorliegen, zur
Kenntnis. Der Antrag der Fraktion B90/Grüne gilt damit als behandelt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Vorlage FB 61/0005/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.08.2014
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Bezugnehmend auf die Diskussion und den anschließenden Beschluss der Bezirksvertretung AachenRichterich vom 04.12.2013 zum Endausbau des Ortseingangsbereichs Berensberger Straße stellt die
Fraktion B90/Grüne den Antrag, die Verwaltung zu beauftragen, die Installation einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage für den Ortseingangsbereich Berensberger Straße zu prüfen.
Außerhalb der geschlossenen Ortslage gilt im Bereich zwischen Berensberg und Ortseingang
Richterich in beiden Fahrtrichtungen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. In
Fahrtrichtung Richterich beginnt die geschlossene Ortslage unmittelbar hinter der Brücke über die
Kohlscheider Straße. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h wird durch die
Ortseingangstafel zunächst beibehalten.
Im weiteren Verlauf ist bis zum Knoten Roermonder Straße nur noch eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h erlaubt, die ebenfalls für die Gegenrichtung gilt.
Voraussetzung für die Installation von stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen ist, dass es
sich bei der Örtlichkeit um eine Unfallhäufungsstelle handelt. Hierfür müssten sich im Bereich des
Ortseingangs mind. 3 Unfälle gleicher Art ereignet haben, bei denen überhöhte Geschwindigkeit
unfallursächlich gewesen ist.
In den letzten drei Jahren hat die Polizei keinen Unfall im Bereich des Ortseingangs Berensberger
Straße aufgenommen. Eine Unfallhäufungsstelle liegt somit nicht vor. Die Installation einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage ist daher nicht möglich.
Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung unterhält in der Berensberger Straße, in dem Bereich in dem
die zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h beträgt, Messstellen, an denen mobile Geschwindigkeitsüberwachungen vorgenommen werden.
Die letzte Messung hat in der Berensberger Straße am 04.06.2014 stattgefunden. Auch in Zukunft
werden in der Berensberger Straße im Rahmen der technischen und personellen Möglichkeiten
Geschwindigkeitsüberwachungen durchgeführt.
Bei Überprüfung der Örtlichkeit wurde festgestellt, dass die Ortseingangstafel, die unmittelbar hinter
der Brücke über die Kohlscheider Straße in einer leichten Rechtskurve steht, teilweise durch
Grünbewuchs verdeckt wird. Um die uneingeschränkte Sichtbarkeit wiederherzustellen, wurde bereits
ein Rückschnitt veranlasst.
Die Einhaltung von zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sollte grundsätzlich nicht durch
bußgeldbewährte Geschwindigkeitskontrollen erfolgen, sondern sich aus der Gestaltung des
Straßenraums ergeben. Die Verwaltung wird nochmals die Umgestaltung des Ortseingangsbereiches
gestalterisch Überdenken und sie dann erneut der Bezirksvertretung antragen.
Anlage/n:
Antrag der Fraktion B90/Grüne vom 12.01.2014
Vorlage FB 61/0005/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.08.2014
Seite: 2/2