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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
131633.pdf
Größe
1,8 MB
Erstellt
02.06.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:46

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0001/WP17 öffentlich 02.06.2014 FB 61/30 Hauptstraße, Anpassung nach Stawag- Maßnahme Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 11.06.2014 B0 Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie fasst auf Grundlage der vorliegenden Planung der Variante 1 (Plan-Nr. 2014/03-04 L2) den Planungsbeschluss für punktuelle Anpassungsmaßnahmen, die in der Hauptstraße im Rahmen der Wiederherstellung nach der Stawag-Maßnahme vorgenommen werden sollen und beauftragt die Ver-waltung mit der Durchführung einer Bürgerinformation. Vorlage FB 61/0001/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 31.07.2014 Seite: 1/6 finanzielle Auswirkungen investive Ansatz fortgeschriebener Ansatz fortgeschriebener Gesamt- Gesamt- Auswirkungen 2014 Ansatz 2014 2015 ff. Ansatz 2015 ff. bedarf (alt) bedarf (neu) Einzahlungen Auszahlungen Ergebnis 0 + Verbesserung / 0 0 0 -Verschlechterung 0 0 0 0 konsumtive Ansatz fortgeschriebener Ansatz fortgeschriebener Folgekosten Folgekosten Auswirkungen 2014 Ansatz 2014 2015 ff. Ansatz 2015 ff. (alt) (neu) Ertrag Personal/Sachaufwand Abschreibungen Ergebnis + Verbesserung / -Verschlechterung 0 0 0 0 0 0 0 Keine finanziellen Auswirkungen; siehe Erläuterungen Vorlage FB 61/0001/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 31.07.2014 Seite: 2/6 0 Erläuterungen: 1. Anlass In der Hauptstraße haben umfangreiche Erneuerungsarbeiten der Stawag (Gas, Wasser, Abwasser, Fernwärme) begonnen, die Herbst 2015 enden sollen. Um die rettungstechnische Erschließung während der Bauzeit sicher zu stellen, ist die Stawag gehalten, in 20 m langen Bauabschnitten zu arbeiten. Die Wiederherstellung des Straßenraums kann dazu genutzt werden, die bestehenden funktionalen Mängel in diesem Abschnitt zu beheben. 2. Heutige Situation Die Hauptstraße weist im Einmündungsbereich zum Krugenofen/Kasinostraße eine Kfz-VerkehrsBelastung von etwas mehr als 900 Kfz zwischen 7 und 19 Uhr (23.01.2014) auf. In diesem Zeitraum fuhren 163 Kfz ein, 754 verließen die Hauptstraße. Diese geringen Verkehre werden heute in einer Ein- und einer Ausfahrspur problemlos abgewickelt. An der Lichtsignalanlage bestehen ausreichende Kapazitätsreserven, um die zukünftig durch die beiden privaten Wohnbauvorhaben (Bauvorhaben 1: Blockinnenbereich zwischen Hauptstraße und Krugenofen (Zu- und Abfahrt wischen Hausnr. 61 und 63; Bauvorhaben 2: zwischen Hausnr. 15 und 55 an der Einmündung Benedektinerstraße) zu erwartende erhöhte Kfz-Belastung aufzunehmen. Die Einfahrt vom Krugenofen ist nur bis zur Einmündung der Küpperstraße erlaubt. Der Straßenraum der Hauptstraße ist mit wechselnden Maßen zwischen 8 und 18 m sehr unterschiedlich breit. Die heutige Raumaufteilung beinhaltet auf der südlichen Seite einen teilweise sehr engen Gehweg zwischen 1,50 und 3,00 m Breite, auf der nördlichen Seite – ebenfalls zum Teil sehr beengt – zwischen 1,40 und 2,70 m Breite und einen Fahrbahnbereich mit Kopfsteinpflaster in einer Breite von 4,90 m bis 5,50 m, in dem teilweise auch alternierend geparkt werden darf. In Anbetracht der geringen Kfz-Verkehrsbelastung sind bei der Verkehrsflächenaufteilung insbesondere die Belange der Fußgänger nur unzureichend berücksichtigt. Insgesamt stehen im Bereich der Fahrbahn der Hauptstraße (ohne den Bereich vor Hausnr. 61-69) ca. 41 legale Parkmöglichkeiten zur Verfügung. 3. Planung Durch die notwendige Maßnahme der Stawag veranlasst können kostengünstig einfache Anpassungen in der Hauptstraße durchgeführt werden. Da vor allem aus lärmtechnischer Sicht die Herausnahme des Kopfsteinpflasters ausdrücklich zu begrüßen ist, wird die Wiederherstellung nach der Stawag-Maßnahme in Asphaltbauweise erfolgen. Hierdurch kann für etwa 400 Anwohner eine Reduzierung der Lärmbelastung um etwa 3db(A) erreicht werden. Auch aus bautechnischen Gründen ist eine neue Pflasterfahrbahn an dieser Stelle wegen der starken Steigung nicht zu vertreten. Die Einbahnstraße soll für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden. Die geplante Asphaltfahrbahn soll mit einer dreizeiligen Rinne neben dem Bordstein ausgebildet werden. Vorlage FB 61/0001/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 31.07.2014 Seite: 3/6 Im Bereich der Hausnr. 50-56 soll der nördliche Gehweg auf städtischer Fläche auf das Mindestmaß von 2,00 m verbreitert werden. Im Bereich der Wiesen vor Hausnr. 52 ist dies möglich. Im Bereich der derzeit eher privat genutzten öffentlichen Flächen vor Hausnr. 50 muss im Zuge der Ausbauplanung geklärt werden, ob die städtische Fläche verkauft oder als öffentliche Fläche umgestaltet wird. Im Bereich der Einmündung Küpperstraße werden die Gehwege unter Beachtung der Schleppkurven verbreitet, um Fußgängern durch eine kürze Wegstrecke die Querung zu erleichtern. Gleichzeitig werden die notwendigen Absenkungen (auch über die Hauptstraße) angelegt und mit taktilen Elementen versehen (vgl. auch Antrag zur Verbesserung der Querungssituation aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte im Mai 2014). Nach Prüfung der Leitungstrassen schlägt die Verwaltung vor, drei Bäume zu pflanzen. Dazu sollen ein Baum im Böschungsbereich neben Hausnr. 59, ein Baum in einem Baumfeld vor Hausnr. 52 und ein Baum im Kreuzungsbereich zum Krugenofen ergänzt werden. Für weitere Anpassungen wurden Varianten erarbeitet: Variante 1 Die aufgrund einer Zugangstreppe vorhandene Engstelle (nutzbare Gehwegbreite etwa 0,80 m) im südlichen Gehwegbereich vor Hausnr. 83 und der enge Gehwegbereich auf der nördlichen Seite vor Hausnr. 76 (nutzbare Gehwegbreite etwa 1,20 m) können durch eine einspurige Engstelle in der Fahrbahn (Restfahrbahnbreite 3,50 m) auf etwa 1,50 m bzw. etwa 2,00 m nutzbaren Gehwegbereich verbreitert werden. Dazu wird der Verlauf der Bordsteine baulich angepasst. Um einen Rückstau in den Knotenbereich auszuschließen, sollte dem bergab fahrenden Verkehr Vorfahrt eingeräumt werden. Ein Rückstau der an der Signalanlage wartenden Fahrzeuge in die Engstelle ist aufgrund der geringen Verkehrsbelastung nicht zu erwarten. Die Verwaltung schlägt vor, die Einbahnstraße bis zum Abzweig der Nebenfahrbahn der Hauptstraße neben Hausnr. 71 auszuweiten. Somit bleibt die Erschließung des neuen Bauvorhabens gesichert, während gleichzeitig die aufgrund der neuen Asphaltbauweise zu erwartende Geschwindigkeitserhöhung in Bergabrichtung verhindert wird. Die in diesem Bereich vorhandenen Parkplätze auf der südlichen Seite bleiben erhalten und werden zukünftig in Fahrtrichtung beparkt. Im Bereich des südlichen Gehwegs (Hausnr. 3-15) soll der Gehwegbereich verbreitert werden. Dazu sollen im Bereich der Baumfelder die Parkstände in die heutige Fahrbahn gezogen werden, da auf diese Weise zumindest im Bereich der Parkstände ein breiterer Gehweg angeboten werden kann. Auch auf der nördlichen Seite wird der heute zu schmale Gehweg verbreitert; für die Einbahnstraße verbleibt eine ausreichende Restfahrbahnbreite von mindestens 3,50 m. Variante 2 Der Bereich der Fußgängerengstelle vor Hausnr. 83 kann auch als Mischverkehrsfläche ausgebaut werden. Dazu erfolgt eine Anrampung, die die Fahrbahn auf Gehwegniveau anhebt. Fußgänger auf Vorlage FB 61/0001/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 31.07.2014 Seite: 4/6 dem südlichen Gehweg im Bereich der Treppe werden durch Poller geschützt. Auf der nördlichen Seite ist dies wegen der Zufahrt zu einer Garage nicht möglich. In Variante 2 bleibt die heutige Ausweisung der Einbahnstraße ab der Küpperstraße erhalten. Auch in Variante 2 ist vorgesehen den südlichen Gehweg im Bereich der Hausnr. 3-15 und auch auf der nördlichen Seite den heute zu schmale Gehbereich zu erweitern. Dazu ist eine Mischverkehrsfläche mit Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen. Die Fahrbahn wird durch eine Anrampung auf das heutige Gehwegniveau gebracht. Trotzdem soll eine Abgrenzung des Fahrbahnbereichs bei einer Fahrgassenbreite von 3,50 m vom Gehbereich durch eine dreizeilige Rinne (ohne Bord) angelegt werden. Im Bereich der Baumfelder sollen die Parkstände in die heutige Fahrbahn gezogen und dort entsprechend markiert werden, da auf diese Weise zumindest in Bereich der Parkstände ein breiterer Gehbereich angeboten werden kann. Die Anzahl der nutzbaren Parkplätze verringert sich in beiden Varianten auf etwa 39 Parkplätze, da gegenüber der Hausnr. 15 wegen der Verbreiterung des Gehwegs zwei Parkplätze entfallen müssen, um die notwendige Restfahrbahnbreite sicher zu stellen. Kommission Barrierefreies Bauen In ihrer Sitzung am 11.06.2014 hat die Kommission Barrierefreies Bauen die Planungen für die Hauptstraße beraten. Die Kommission hat der ersten Variante zugestimmt und darüber hinaus einige Empfehlungen und Wünsche für diese Variante formuliert, die im Rahmen der Ausbauplanung noch einmal geprüft werden. Die in der zweiten Variante geplante Mischverkehrsfläche lehnt die Kommission ab (vgl. Anlage 5 – Protokollauszug der Kommission Barrierefreies Bauen vom 11.06.2014). Baukosten/Finanzierung Die punktuellen Anpassungen im Übergang Fahrbahn/Gehweg (geringfügiges Versetzen des Bordes) führen zu marginalen Mehrkosten bei der Wiederherstellung durch die Stawag. Diese sind bei weitem nicht so hoch wie die Einsparungen, die sich für die Stawag durch den Ausbau in Asphaltbauweise gegenüber der Wiederherstellung in Pflasterbauweise ergeben. Daher können die Anpassungen in der Hauptstraße für die Stadt Aachen kostenneutral im Rahmen der Wiederherstellung nach der Stawag-Maßnahme durchgeführt werden. Vorschlag der Verwaltung Die Verwaltung schlägt die Umsetzung der Variante 1 vor, da die Fußgänger im Bereich der Engstelle vor Hausnr. 83 besser geschützt sind und die Einrichtung des verkehrsberuhigten Bereichs an dieser Stelle keine verkehrsrechtlichen sondern lediglich gestalterische Vorteile bringt. Weiteres Vorgehen Im Anschluss an die politische Beratung soll eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt werden, deren Ergebnisse in die punktuelle Ausbauplanung einfließen sollen. Darüber hinaus werden zeitgleich Verhandlungen mit dem bereits durch die STAWAG beauftragten Planer und Vorlage FB 61/0001/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 31.07.2014 Seite: 5/6 Tiefbauunternehmen aufgenommen, damit die Arbeiten ohne Zeitverzug und koordiniert aus einer Hand durchgeführt werden. Anlage/n: 1. Anlage 1 – Bestand, Lageplan Hauptstraße 2. Anlage 2 – Verkehrszählung Hauptstraße–Krugenofen 3. Anlage 3 – Planung, Lageplan Hauptstraße Variante 1 4. Anlage 4 – Planung, Lageplan Hauptstraße Variante 2 5. Anlage 5 – Protokollauszug der Kommission Barrierefreies Bauen vom 11.06.2014 Vorlage FB 61/0001/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 31.07.2014 Seite: 6/6 Anlage 2, Seite 1 Verkehrszählung: Burtscheider Straße-Hauptstraße-Krugenofen ( in Kfz ) 7:30-8:30 (in Fußgängern) 23.01.2014 Burtscheider Straße N 1 gemeinsamer GeradeausLinksabbieger 1 Rechtsabbieger 5 1 157 4 3 24 528 35 31 23 28 1 527 22 36 334 0 Krugenofen 24 5 0 Kasinostraße 459 252 6 8 282 3 1 Linksabbieger 1 gemeinsamer GeradeausRechtsabbieg er 1-spurig 58 7 28 1 10 33 36 05 rot=Fahrräder schwarz=FZG ohne Rad Hauptstraße 6 0 1-spurig 6 17 0 Anlage 2, Seite 2 Verkehrszählung: Burtscheider Straße-Hauptstraße-Krugenofen ( in Kfz ) 17:30-18:30 (in Fußgängern) 23.01.2014 Burtscheider Straße N 1 gemeinsamer GeradeausLinksabbieger 1 Rechtsabbieger 25 3 339 9 3 27 307 19 41 25 54 0 778 34 36 398 3 Krugenofen 11 14 1 Kasinostraße 250 233 15 17 269 1 1 Linksabbieger 1 gemeinsamer GeradeausRechtsabbieg er 1-spurig 45 15 38 4 27 21 41 0 2 rot=Fahrräder schwarz=FZG ohne Rad Hauptstraße 9 0 1-spurig 6 9 0 Anlage 2, Seite 3 Verkehrszählung: Burtscheider Straße-Hauptstraße-Krugenofen ( in Kfz ) 7:00-19:00 (in Fußgängern) 23.01.2014 Burtscheider Straße N 1 gemeinsamer GeradeausLinksabbieger 1 Rechtsabbieger 122 19 2832 38 25 288 4163 257 367 263 424 16 6950 220 383 3710 25 Krugenofen 172 99 4 Kasinostraße 3527 2469 100 124 2850 28 1 Linksabbieger 1 gemeinsamer GeradeausRechtsabbieg er 1-spurig 399 271 354 23 163 253 408 93 3 28 0 rot=Fahrräder schwarz=FZG ohne Rad Hauptstraße 1-spurig 57 95 0 Ort: Verwaltungsgebäude Datum: 11.06.2014 Bahnhofplatz, Sozialraum, Erdgeschoß Zeit: 15.00 - 17.30 Uhr Vorbesprechung 14.00 – 15.00 Uhr Frau Krauß, Fachbereich Soziales und Integration Frau Höner-Schmitz, Fachbereich Soziales und Integration Frau Liljegren, Fachbereich Stadtentwicklung u. Verkehrsanlagen (anwesend zu TOP 5) Herr Branigk, RSC-Aachen Herr Clermont, Alexianer Aachen GmbH Herr Dr. Furtkamp, HGZ Herr Latz, BgV Aachen Frau Mühlenbeck, Fraternität Herr Neuefeind, VzFG-Aachen Herr Sachse-Schüler, Pro Retina Frau Schudoma-Wollgarten, Pro Retina Frau Strack, VdK KV Aachen Stadt Herr Thyssen, HGZ Herr Stier, Seniorenrat Herr Breuer, ASEAG Aachen Frau Hoch, AVV Frau Bünden, AVV TOP 1: Begrüßung Tagesordnung Frau Strack begrüßt die Anwesenden. TOP 1: Begrüßung TOP 2: Abstimmung über die Tagesordnung TOP 3: Genehmigung des Protokolls vom 14.05.2014 Top 4: Projekt – Elektronische Tickets des Aachener Verkehrsverbunds (AVV) TOP 5: Planung der Hauptstraße in Burtscheid TOP 6: Kurzvortrag Hörschädigung und Schwerhörigkeit TOP 7: Beratung Ausschüsse und Rat - TOP 8: Kreuzherrenstraße Seffenter Weg Elisabeth Straße Radweg Roermonderstraße Mitteilungen und Anregungen TOP 9: Verschiedenes Menschen mit dem Rollstuhl oder Rollatornutzende ist es jetzt schon unmöglich, den Entwerter zu bedienen, da sie nicht vorne in den Bus einsteigen können. Ein Lesegerät für das E-Ticket sollte also auch an der Stelle angebracht werden, wo Menschen mit Behinderung einsteigen. Herr Breuer von der ASEAG merkt an, dass es aus seiner Sicht am sinnvollsten ist, das Lesegerät beim Fahrer zu platzieren. Frau Hoch notiert, dass es Überlegungen geben müsste, ob das bisherige Prinzip erweitert werden kann. Die Kommission barrierefreies Bauen empfiehlt zum E-Ticket, dass die Karte optisch und taktil gestaltet werden muss. Die unentgeltliche Nutzung des ÖPNV von Menschen mit Behinderungen, die einen Schwerbehindertenausweis und die dazugehörige Wertmarke besitzen, sollte mit in das System eingebunden werden. Das Kontrollgerät des ETickets sollte in Bus und Bahn so angebracht sein, dass auch Menschen mit Behinderungen dies nutzen können. Die Software für einen Online-Shop muss barrierefrei nutzbar sein. Frau Strack bedankt sich im Namen der Kommission Barrierefreies Bauen bei Frau Bünden, Frau Hoch und Herrn Breuer für den Vortrag. * Near Field Communication (NFC – zu Deutsch Nahfeld-Kommunikation) wurde mit dem Wunsch nach einem schnellen und unkomplizierten Datenaustausch vor allem in Hinblick auf Bezahlsysteme entwickelt. Ziel ist ein international etablierter Übertragungsstandard, bei dem die Daten kontaktlos über eine sehr kurze Distanz (bis zu 4cm) übermittelt werden. TOP 5: Planung der Hauptstraße in Burtscheid Nach der Begrüßung durch Frau Strack stellt Frau Liljegren die Maßnahme vor. In der Hauptstraße in Burtscheid wird ab Ende Juni eine StawagMaßnahme durchgeführt, die voraussichtlich ein Jahr dauern wird. In diesem Bereich wird nach Fertigstellung der Baumaßnahme die Hauptstraße etwas umgestaltet werden können. Es handelt sich um eine steile Straße, der Belag besteht aus alten Pflastersteinen. Die Hauptstraße ist heute zum Teil eine Einbahnstraße und dort sind nur schmale Gehwege vorhanden, die zukünftig verbreitert werden sollen. An einer Stelle ragt eine Eingangs-Treppe in den Gehwegen. Frau Liljegren stellt zwei Varianten des Umbaus vor. Die Planungen eines gemeinsamen Verkehrsraums, durch die Abschaffung der Bordsteine werden von den Anwesenden abgelehnt. Ein gemeinsamer Verkehrsraum ist zu gefährlich für Menschen mit Behinderungen. Auch wird dann kein Leitsystem verlegt, sondern blinde Menschen müssen sich an eine Regenrinne orientieren. Die erste Variante sieht vor, dass die Einbahnstraße diesmal etwas früher beginnt an der Einmündung Küpperstraße. Die Bürgersteige sollen verbreitert werden. Über die Engstelle bei einer Hauseingangstreppe mit 1,10 m Tiefe wird diskutiert. Die Anwesenden sprechen über die Variante, bei der der Bürgersteig an dieser Seite auf der einen Seite 2,27 m breit sein sollte, an der anderen Seite 2,00 m breit wird. Dort können sich die PKW´s auf der Fahrbahn dann nicht mehr begegnen. An der Treppe ist aber die Restgehwegbreite lediglich dann 1,15 m breit. Es wird vorgeschlagen hier eine Engstelle für den Pkw-Verkehr vorzusehen und den Bürgersteig auf der Seite der Küpperstraße 1,10 m + 1,45 m breit auszuführen und auf der gegenüberliegenden Seite den Bürgersteig 1,70 m breit zu gestalten. Eine zweite Ausbauvariante sieht vor, die Fahrbahn an dieser Stelle nicht als Engstelle auszuweisen, sondern die Fußgänger auf die Fahrbahn zu führen und diese Stelle durch Poller zu sichern. Diese Variante lehnen die Anwesenden ab, da diese Variante nicht barrierefrei ist. Frau Liljegren stellt weitere geplante Maßnahmen an der Hauptstraße vor. Die Anwesenden bitten, dass das Leitsystem für ALLE Menschen mit Behinderungen, bestehend aus Rippenplatten und Noppenplatten mit einem ausreichendem hell/dunkel Kontrast sowie einem gut berollbaren Bereich vorgesehen wird gemäß den Aachener Standards. Es wird darauf hingewiesen, dass an der Stelle zum Markt hin eine Bürgersteigverbreitung nicht dazu führen darf, dem dortigen oder dort neu anzusiedelnden Gastronomen zu ermöglichen, noch mehr Bestuhlung zu genehmigen, da sonst das Leitsystem für Menschen mit Behinderungen nicht nutzbar ist. Die an einer Stelle vorhandenen Baumscheiben, die wegen der Bäume angebracht werden, sollten gut berollbar sein. Die Pflastersteine werden nicht mehr verlegt, sondern eine Asphaltdecke ist vorgesehen. Hiermit sind die Anwesenden einverstanden. Die Kommission stimmt dem ersten Umbauvariante der Hauptstraße unter Beachtung der besprochenen Maßnahmen zu • kein gemeinsamer Verkehrsraum, • an einer Stelle muss die Fahrbahn verengt werden, um trotz einer vorhandenen, in den Gehweg reichenden Hauseingangs-Treppe, genug Gehwegfläche auf beiden Bürgersteigen zu schaffen, • die Schaffung eines Leitsystems für Menschen mit Behinderungen, ein gut berollbarem Bodenbelag an der Stelle zum Markt hin keine Genehmigung von Außengastronomie • Es darf dort keine Mischverkehrsfläche geschaffen werden aus niveaugleicher Ebene von Fahrbahn und Gehweg. Die Kommission lehnt Mischverkehrsflächen aus Gründen der nicht gegebenen Barrierefreiheit grundsätzlich ab. • • Die Kommission schlägt vor, an der Kreuzung Krugenofen/Kasinostraße eine Blindenampel zu installieren. Die bisherige Bedarfsampel am Krugenofen ist nicht behindertengerecht. TOP 6: Kurzvortrag Hörschädigung und Schwerhörigkeit Der Vortrag wird verschoben auf die nächste Sitzung. TOP 7: Frau Liljegren beschreibt die Planungen zur Kreuzherrenstraße. Beratung Ausschüsse und Rat In der Kreuzherrenstraße werden aktuell umfangreiche Erneuerungsarbeiten der Stawag durchgeführt. Die Wiederherstellung des Straßenraums soll Mängel beheben. Dies Kreuzherrenstraße betrifft im Wesentlichen die Gehwegflächen. Die Straßenraumbreite der Kreuzherrenstraße ermöglicht keine großen Spielräume in der Aufteilung der Verkehrsflächen. Es ist aber notwendig, die Gehwegflächen zu verbreitern. Der Planungsvorschlag der Verwaltung sieht deshalb vor, die Kreuzherrenstraße als Mischverkehrsfläche niveaugleich auszubauen. Bei dem Ausbau als Mischverkehrsfläche und die Benutzung der gesamten Verkehrsfläche durch Fußgänger möchte die Verwaltung den Durchgangsverkehr unterbinden, und die Kreuzherrenstraße durch Abbindung von der Pontstraße zur Sackgasse umbauen. Die Gehwegbreite ist 1,50 m breit geplant, es wird dort wechselseitig geparkt. Es sind insgesamt 15 Parkplätze geplant. Die Parkplatzflächen sollen durch dunkles Pflaster zu hellem Betonsteinpflaster abgegrenzt werden. Die Kommission Barrierefreies Bauen lehnt Mischverkehrsflächen grundsätzlich ab. Die Kommission empfiehlt Bürgersteige von 2,00 m Breite zu schaffen, die Fahrbahn wäre dann noch 4,50 m breit.