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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
132894.pdf
Größe
4,9 MB
Erstellt
23.07.14, 12:00
Aktualisiert
23.08.18, 13:57
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: FB 61/0010/WP17 öffentlich 23.07.2014 Dez. III / FB 61/20 Städtebauwettbewerb 'Nikolausviertel' (Antoniusstraße/Büchel) Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 27.08.2014 28.08.2014 B0 PLA Kenntnisnahme Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Planungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, für den Bereich „Nikolausviertel“ (Antoniusstraße / Büchel) einen Städtebauwettbewerb durchzuführen. Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für den Bereich „Nikolausviertel“ (Antoniusstraße / Büchel) einen Städtebauwettbewerb durchzuführen. Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.11.2014 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen PSP-Element 4-090101-013-7 „Nikolausviertel“ Investive Ansatz Auswirkungen 2014 Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2015 ff. 2014 Gesamtbedarf (alt) 2015 ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 2014 Ertrag 0 Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2015 ff. 2014 2015 ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 -100.000 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 -100.000 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung -100.000 0 Deckung ist gegeben Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.11.2014 Seite: 2/4 Erläuterungen: Ausgangslage / aktuelle Beschlusslage In der Sitzung am 05.12.2013 fasste der Planungsausschuss den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Antoniusstraße / Mefferdatisstraße mit dem Ziel der städtebaulichen Aufwertung und der Realisierung einer Kerngebietsnutzung mit unterschiedlichen Nutzungsschwerpunkten. Zusätzlich wurde die Verwaltung am 13.02.2014 vom Planungsausschuss beauftragt, Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 BauGB durchzuführen. Dabei soll geprüft werden, mit welchen planungsrechtlichen Mitteln die städtebaulichen Ziele erreicht werden können. Unmittelbar danach haben sich die Rahmenbedingungen im Plangebiet sehr stark verändert. Wie Mitte Februar auch der lokalen Presse zu entnehmen war, fand ein Eigentümerwechsel beim Parkhaus Büchel statt, weitere liegenschaftliche Veränderungen sind geplant. Daher kann nun davon ausgegangen werden, dass wahrscheinlich die Durchführung einer Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme nicht erforderlich ist, sondern dass die oben genannten Ziele im Konsens mit den Eigentümern im Plangebiet erreicht werden können. Die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen soll daher zunächst zurückgestellt werden. Weiteres Vorgehen Die Verwaltung schlägt vor, stattdessen als ersten Planungsschritt einen Städtebauwettbewerb auszuloben. Dieser soll zum einen ein städtebauliches Konzept zum Ergebnis haben, das als Grundlage für den anschließend aufzustellenden Bebauungsplan dient. Zum anderen sollen die Wettbewerbsteilnehmer auch Vorgaben für die spätere Hochbauplanung der Investoren für einzelne Bauvorhaben entwickeln. Im Rahmen mehrerer Interfraktioneller Gespräche wurde diese Vorgehensweise bereits mit den Vertretern der Ratsfraktionen erörtert. Um die weiteren Schritte zur Vorbereitung des Wettbewerbs einleiten zu können, benötigt die Verwaltung einen politischen Beschluss. Dieser bildet unter anderem die Voraussetzung für die Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel. Möglichst kurzfristig soll ein auf Wettbewerbsmanagement spezialisiertes Fachbüro beauftragt werden, um zum einen die weitere inhaltliche Vorbereitung vorzunehmen. Zum anderen soll das Büro die Verwaltung beraten zu Details des Wettbewerbsverfahrens sowie der geplanten Öffentlichkeitsbeteiligung. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten des Wettbewerbsverfahrens werden auf ca. 100.000 € geschätzt, die im Haushalt 2014 bislang nicht berücksichtigt waren. Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.11.2014 Seite: 3/4 Die Deckung erfolgt gemäß dem § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Aachen durch Wenigeraufwendungen und Wenigerauszahlungen in Höhe von 100.000,- € beim PSP- Element 4090101-902-4 "Masterplan / Flächennutzungsplan", wo derzeit 231.238,30 € zur Verfügung stehen. In diesem Betrag enthalten sind Haushaltsreste in Höhe von rd. 120.000€, die aufgrund von bereits in der Phase des Projektbeginns entstandenen zeitlichen Verzögerungen bei der Bearbeitung des Auftrags durch das Büro BKR aus Vorjahren übertragen wurden. Die neuen Ansatzmittel werden im Haushaltsjahr 2014 nicht in vollem Umfang benötigt, so dass ein Teil gesperrt und für den Wettbewerb „Nikolausviertel“ zur Verfügung gestellt werden kann. Die aktuelle Zeitplanung für das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans wird hiervon nicht beeinträchtigt. Für das kommende Jahr sollen Mittel für die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung, die die Grundlage für den aufzustellenden Bebauungsplan bilden soll, haushaltsneutral in den Haushalt eingestellt werden. Anlage/n: 1. Wettbewerbsbereich 2. Luftbild Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.11.2014 Seite: 4/4