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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
133126.pdf
Größe
148 kB
Erstellt
25.07.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:48
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: B 03/0004/WP17 öffentlich 25.07.2014 Schlossstraße Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 04.09.2014 MA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten Erschließungsanlage „Schlossstraße“ zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS). Vorlage B 03/0004/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 25.07.2014 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 2014 Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2015 ff. 2014 Gesamtbedarf (alt) 2015 ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 1.500.000 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g Finanzielle Auswirkungen Keine Maßnahmebezogene Einnahmen 161.244,80 € Vorlage B 03/0004/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 25.07.2014 Seite: 2/4 Erläuterungen: Die Schlossstraße wurde von April bis August 2013 neu ausgebaut. Der Ausbau war notwendig, da sich die Straße insgesamt in einem sehr schlechten baulichen Zustand befand. So waren Absackungen, Frostaufbrüche, Risse, großflächige Flickstellen und Beschädigungen verschiedener Art zu erkennen. Die Schlossstraße wird in der Liste der beitragspflichtigen Straßen als „vorhandene Straße“ geführt. In den letzten 40 Jahren ist nachweislich kein beitragsfähiger Neuausbau erfolgt, insofern ist die übliche Nutzungsdauer für Straßen von 25 Jahren deutlich überschritten. Die Fahrbahn erhielt im Zuge der vorgenannten Baumaßnahme einen Komplettausbau in Asphaltbeton auf einer Binderschicht, einer asphaltgebundenen Tragschicht sowie einer Frostschutzschicht. Vor dem Ausbau war das Parken als sogenanntes aufgeschultertes Parken hälftig auf Gehweg- und Fahrbahnflächen erlaubt. Durch den Neuausbau wurden erstmalig selbstständige Parkstreifen baulich angelegt. Hierbei wurde Natursteingroßpflaster verwendet. Die Bettung erfolgte auf BrechsandSplittgemisch, einer hydraulisch gebundenen Tragschicht sowie einer Frostschutzschicht. Die Gehwege wurden in Betonsteinpflaster im Diagonalverband und Bischofsmützen hergestellt. Der Unterbau besteht aus Brechsand-Splittgemisch, einer hydraulisch gebundenen Tragschicht sowie einer Frostschutzschicht. Der taktile Leitstreifen wurde in Kleinpflaster ausgebaut. Zum Parkstreifen wurden die Gehwege durch Naturbordsteine eingefasst. Die bisherige Beleuchtung wird aufgrund der Ausbauplanung und der geänderten Beleuchtungs-Norm an andere Standorte unter Verwendung der vorhandenen Maste versetzt, was keine Beitragspflicht auslöst. Die vorhandenen alten und defekten Straßenentwässerungseinrichtungen entsprachen nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen. Es wurde eine neue Entwässerungsrinne in Form einer 3zeiligen Natursteinpflasterrinne angelegt sowie neue DIN-gerechte Straßenabläufe eingebaut. Diese gewährleisten nunmehr für einen langen Zeitraum einen raschen und reibungslosen Abfluss des Oberflächenwassers. Vor dem Ausbau waren beidseitig selbständige Parkstreifen vorhanden, die jedoch im Rahmen des Neuausbaus zugunsten der Parkstreifen entfallen sind. Dies führt jedoch nicht zu einer Kompensation, da sich durch die Anlegung der Parkstreifen die Verkehrssicherheit sowohl für die Fußgänger als auch für den Fahrzeugverkehr erhöht hat. Die Ausbaumaßnahme stellt durch die funktionale Neuaufteilung der Verkehrsfläche eine Verbesserung nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) dar. Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke Vorlage B 03/0004/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 25.07.2014 Seite: 3/4 insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben. Die Einstufung der „Schlossstraße“ erfolgt als Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe b) SBS. Der Anteil der Beitragspflichtigen am gekürzten beitragsfähigen Aufwand ergibt sich aus § 4 Abs. 3 Ziffer 2 SBS. Die Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu tragenden umlagefähigen Aufwandes erfolgt gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke entsprechend ihrer Größe und Ausnutzbarkeit. Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen. Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist. Anlage/n: Beitragssatzermittlung Vorlage B 03/0004/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 25.07.2014 Seite: 4/4 Beitragssatzermittlung Schlossstraße Straßenart: Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe b) der städtischen Beitragssatzung in der Fassung vom 21.12.2007 (SBS). Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand sowie die anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 2 Buchstaben a), c), d), g) SBS. Ermittlung des Beitragssatzes für die Teileinrichtung(en) Fahrbahn, Parkstreifen / -stände, Gehweg, Oberflächenentwässerung (Beitragssatz A) Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes für a) Fahrbahn Ausbaukosten durchschnittl. Breite : anrechenbare Breite : Überbreite : 127.327,27 € 7,37 m 6,50 m 0,87 m beitragsfähiger Aufwand städt. Anteil ( 50 %) gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 50 %) c) Parkstreifen / -stände Ausbaukosten durchschnittl. Breite : anrechenbare Breite : Überbreite : 2,37 m 5,00 m 0,00 m Gehweg Ausbaukosten durchschnittl. Breite : anrechenbare Breite : Überbreite : 112.296,78 € 56.148,39 € 56.148,39 € 61.449,73 € beitragsfähiger Aufwand städt. Anteil ( 40 %) gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 60 %) d) -15.030,49 € 0,00 € 61.449,73 € 24.579,89 € 36.869,84 € 146.210,45 € 4,13 m 2,50 m 1,63 m beitragsfähiger Aufwand städt. Anteil ( 40 %) gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 60 %) -57.705,33 € 88.505,12 € 35.402,05 € 53.103,07 € Bauverwaltung g) stadt aachen Seite 2 Oberflächenentwässerung Ausbaukosten 30.190,18 € beitragsfähiger Aufwand städt. Anteil ( 50 %) gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 50 %) Summe beitragsfähiger Aufwand 30.190,18 € 15.095,09 € 15.095,09 € 292.441,81 € Summe städtischer Anteil 131.225,42 € Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand 161.216,39 € Ermittlung des Beitragssatzes A Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen in Höhe von 161.216,39 € werden gemäß § 6 der städtischen Beitragssatzung und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt: Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit: Fahrbahn: 56.148,39 € : 12.290 m² = 4,57 €/m² Parkstreifen / -stände: 36.869,84 € : 12.290 m² = 3,00 €/m² Gehweg: 53.103,07 € : 12.290 m² = 4,32 €/m² Oberflächenentwässerung: 15.095,09 € : 12.290 m² = 1,23 €/m² 13,12 €/m²(Beitragssatz)