Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
133126.pdf
Größe
148 kB
Erstellt
25.07.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0004/WP17
öffentlich
25.07.2014
Schlossstraße
Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der
Erhebung von Beiträgen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
04.09.2014
MA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage „Schlossstraße“ zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in
Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS).
Vorlage B 03/0004/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.07.2014
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2014
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2015 ff.
2014
Gesamtbedarf (alt)
2015 ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
1.500.000
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
Finanzielle Auswirkungen
Keine
Maßnahmebezogene Einnahmen
161.244,80 €
Vorlage B 03/0004/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.07.2014
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Erläuterungen:
Die Schlossstraße wurde von April bis August 2013 neu ausgebaut. Der Ausbau war notwendig, da
sich die Straße insgesamt in einem sehr schlechten baulichen Zustand befand. So waren
Absackungen, Frostaufbrüche, Risse, großflächige Flickstellen und Beschädigungen verschiedener
Art zu erkennen.
Die Schlossstraße wird in der Liste der beitragspflichtigen Straßen als „vorhandene Straße“ geführt. In
den letzten 40 Jahren ist nachweislich kein beitragsfähiger Neuausbau erfolgt, insofern ist die übliche
Nutzungsdauer für Straßen von 25 Jahren deutlich überschritten.
Die Fahrbahn erhielt im Zuge der vorgenannten Baumaßnahme einen Komplettausbau in
Asphaltbeton
auf
einer
Binderschicht,
einer
asphaltgebundenen
Tragschicht
sowie
einer
Frostschutzschicht.
Vor dem Ausbau war das Parken als sogenanntes aufgeschultertes Parken hälftig auf Gehweg- und
Fahrbahnflächen erlaubt. Durch den Neuausbau wurden erstmalig selbstständige Parkstreifen baulich
angelegt. Hierbei wurde Natursteingroßpflaster verwendet. Die Bettung erfolgte auf BrechsandSplittgemisch, einer hydraulisch gebundenen Tragschicht sowie einer Frostschutzschicht.
Die Gehwege wurden in Betonsteinpflaster im Diagonalverband und Bischofsmützen hergestellt. Der
Unterbau besteht aus Brechsand-Splittgemisch, einer hydraulisch gebundenen Tragschicht sowie
einer Frostschutzschicht. Der taktile Leitstreifen wurde in Kleinpflaster ausgebaut. Zum Parkstreifen
wurden die Gehwege durch Naturbordsteine eingefasst.
Die bisherige Beleuchtung wird aufgrund der Ausbauplanung und der geänderten Beleuchtungs-Norm
an andere Standorte unter Verwendung der vorhandenen Maste versetzt, was keine Beitragspflicht
auslöst.
Die vorhandenen alten und defekten Straßenentwässerungseinrichtungen entsprachen nicht mehr
den heutigen technischen Anforderungen. Es wurde eine neue Entwässerungsrinne in Form einer 3zeiligen Natursteinpflasterrinne angelegt sowie neue DIN-gerechte Straßenabläufe eingebaut. Diese
gewährleisten nunmehr für einen langen Zeitraum einen raschen und reibungslosen Abfluss des
Oberflächenwassers.
Vor dem Ausbau waren beidseitig selbständige Parkstreifen vorhanden, die jedoch im Rahmen des
Neuausbaus zugunsten der Parkstreifen entfallen sind. Dies führt jedoch nicht zu einer Kompensation,
da sich durch die Anlegung der Parkstreifen die Verkehrssicherheit sowohl für die Fußgänger als
auch für den Fahrzeugverkehr erhöht hat.
Die Ausbaumaßnahme stellt durch die funktionale Neuaufteilung der Verkehrsfläche eine
Verbesserung nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) dar.
Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke
Vorlage B 03/0004/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.07.2014
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insgesamt
verbessert.
Damit
gehen
wirtschaftliche
Sondervorteile
für
die
betreffenden
Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in
Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.
Die Einstufung der „Schlossstraße“
erfolgt als Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5
Buchstabe b) SBS. Der Anteil der Beitragspflichtigen am gekürzten beitragsfähigen Aufwand ergibt
sich aus § 4 Abs. 3 Ziffer 2 SBS. Die Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu tragenden
umlagefähigen
Aufwandes
erfolgt
gemäß
§
6
SBS
und
unter
Berücksichtigung
der
Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen
Grundstücke entsprechend ihrer Größe und Ausnutzbarkeit. Die Ermittlung des gekürzten
beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte
ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu
verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der
Abrechnung ist.
Anlage/n:
Beitragssatzermittlung
Vorlage B 03/0004/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.07.2014
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Beitragssatzermittlung
Schlossstraße
Straßenart: Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe b) der städtischen Beitragssatzung in der Fassung
vom 21.12.2007 (SBS). Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand sowie
die anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 2 Buchstaben a), c), d), g) SBS.
Ermittlung des Beitragssatzes für die Teileinrichtung(en) Fahrbahn, Parkstreifen / -stände, Gehweg,
Oberflächenentwässerung (Beitragssatz A)
Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes für
a)
Fahrbahn
Ausbaukosten
durchschnittl. Breite :
anrechenbare Breite :
Überbreite
:
127.327,27 €
7,37 m
6,50 m
0,87 m
beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 50 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 50 %)
c)
Parkstreifen / -stände
Ausbaukosten
durchschnittl. Breite :
anrechenbare Breite :
Überbreite
:
2,37 m
5,00 m
0,00 m
Gehweg
Ausbaukosten
durchschnittl. Breite :
anrechenbare Breite :
Überbreite
:
112.296,78 €
56.148,39 €
56.148,39 €
61.449,73 €
beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 40 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 60 %)
d)
-15.030,49 €
0,00 €
61.449,73 €
24.579,89 €
36.869,84 €
146.210,45 €
4,13 m
2,50 m
1,63 m
beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 40 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 60 %)
-57.705,33 €
88.505,12 €
35.402,05 €
53.103,07 €
Bauverwaltung
g)
stadt aachen
Seite 2
Oberflächenentwässerung
Ausbaukosten
30.190,18 €
beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 50 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 50 %)
Summe beitragsfähiger Aufwand
30.190,18 €
15.095,09 €
15.095,09 €
292.441,81 €
Summe städtischer Anteil
131.225,42 €
Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand
161.216,39 €
Ermittlung des Beitragssatzes A
Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen in Höhe von 161.216,39 € werden gemäß § 6 der städtischen Beitragssatzung und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch
die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt:
Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit:
Fahrbahn:
56.148,39 € :
12.290 m² =
4,57 €/m²
Parkstreifen / -stände:
36.869,84 € :
12.290 m² =
3,00 €/m²
Gehweg:
53.103,07 € :
12.290 m² =
4,32 €/m²
Oberflächenentwässerung:
15.095,09 € :
12.290 m² =
1,23 €/m²
13,12 €/m²(Beitragssatz)