Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
132900.pdf
Größe
7,0 MB
Erstellt
22.07.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0008/WP17
öffentlich
22.07.2014
Dez. III / FB 61/20
Bebauungsplan Nr. 961 - Adalbertsteinweg / Bismarckstraße hier:
- Offenlagebeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
27.08.2014
28.08.2014
B0
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanes Nr. 961 - Adalbertsteinweg / Bismarckstraße - in der vorgelegten Fassung zu
beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 961 –
Adalbertsteinweg / Bismarckstraße- in der vorgelegten Fassung.
Vorlage FB 61/0008/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.06.2015
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Bebauungsplan Nr. 961 - Adalbertsteinweg / Bismarckstraße hier: Offenlagebeschluss
1.
Bisheriger Verlauf des Planverfahrens
Der Planungsausschuss fasste den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan –
Adalbertsteinweg / Bismarckstraße – am 15.05.2014 nach vorheriger Beschlussempfehlung
durch die Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 14.05.2014.
Da das Verfahren auf Grundlage des § 9 (2b) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB als
Vereinfachtes Verfahren durchgeführt wird, konnte auf eine frühzeitige Behörden- und
Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet werden sowie auf die Durchführung einer Umweltprüfung.
Bebauungspläne nach § 9 (2b) BauGB verfolgen ausschließlich das Ziel, Vergnügungsstätten
zu steuern. Voraussetzung ist, dass für den Bereich noch kein Bebauungsplan zugrunde liegt
und er nach § 34 BauGB beurteilt wird.
2.
Offenlagebeschluss
Anlass der Planung ist die Zunahme von Wettbüros in Aachen, insbesondere im Aachener
Ostviertel. Im Umfeld des Plangebietes sind bereits mehrere Wettbüros vorhanden, ein aktueller
Antrag wurde auch im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gestellt. Es besteht die Gefahr,
dass sich der Charakter des Adalbertsteinwegs mit seiner vielfältigen Nutzungsstruktur
zunehmend wandelt. Erste negative Umstrukturierungsprozesse, die eine Vorstufe zur
vermehrten Ansiedlung von Spielhallen und Wettbüros darstellen, sind seit einigen Jahren auf
dem Adalbertsteinweg und der benachbarten Elsassstraße zu beobachten. Bereits jetzt ist
dieser in seiner zentralen Wohn- und Versorgungsfunktion durch einen mäßigen Zustand der
Gebäude und die Zunahme von „Billigläden“ und des Ladenleerstandes gefährdet. Diese
Situation bietet die geeignete Grundlage zur Ansiedlung und Konzentration von Spielhallen und
Wettbüros. Es ist bekannt, dass im Umfeld von solchen Einrichtung sogenannte „Trading-DownEffekte“ einsetzen, dies bedeutet einen Wandel hin zu minderwertigen Nutzungen und weiteren
Vergnügungsstätten mit den entsprechenden negativen städtebaulichen Folgen. Ebenfalls ist zu
befürchten, dass sich neben den Spielhallen und Wettbüros weitere Nutzungen ansiedeln, die
diese Entwicklung ihrerseits verstärken. Hierzu gehören auch Sexkinos, Bordelle und
bordellartige Nutzungen einschließlich der Wohnungsprostitution
Ziel ist aber, die heutige Nutzungsstruktur im Bereich Adalbertsteinweg und Bismarckstraße zu
erhalten bzw. wieder herzustellen, mit der bisherigen Mischung aus kleinteiligen Einzelhandel,
Gastronomie, Dienstleistungen und Wohnen. Um ein Übergreifen unerwünschter Nutzungen zu
vermeiden und die Wohnfunktion zu schützen und zu stärken, wurden auch die angrenzen
Straßen in den Geltungsbereich einbezogen.
Entsprechend dieser Zielsetzung sollen im Bebauungsplan Nr. 961 – Adalbertsteinweg /
Bismarckstraße – Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros, aber auch
Sexkinos, Bordelle und bordellartige Nutzungen einschließlich der Wohnungsprostitution
Vorlage FB 61/0008/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.06.2015
Seite: 2/3
ausgeschlossen werden. Das Verfahren erfolgt auf Grundlage des § 9 Abs. 2b BauGB, der die
Möglichkeit bietet, in einem Bebauungsplan Vergnügungsstätten oder bestimmte Arten von
Vergnügungsstätten auszuschließen, sofern sie die vorhandenen Wohnfunktionen einschränken
bzw. sofern sie eine Beeinträchtigung der städtebaulichen Funktion eines Gebiets darstellen, die
sich aus der vorhandenen Nutzung ergibt. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine städtebaulich
nachteilige Häufung von Vergnügungsstätten zu befürchten ist.
Umweltbelange sind von der Planung nicht betroffen.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes entstehen keine Kosten.
Die Verwaltung empfiehlt, zur Steuerung von Vergnügungsstätten - insbesondere von
Wettbüros - den Bebauungsplan Nr.961 – Adalbertsteinweg / Bismarckstraße – (nur schriftliche
Festsetzungen) öffentlich auszulegen.
Anlage/n:
1. Übersichtsplan
2. Luftbild
3. Entwurf Rechtsplan
4. Entwurf Schriftliche Festsetzungen
5. Entwurf Begründung
Vorlage FB 61/0008/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.06.2015
Seite: 3/3
Bebauungsplan Nr. 961
Adalbertsteinweg/ Bismarckstraße
(nur schriftliche Festsetzungen)
Geltungsbereich
M 1:2500
FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Schriftliche Festsetzungen
zum
Bebauungsplan Nr. 961
- Adalbertsteinweg / Bismarckstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte
für den Bereich zwischen Adalbertsteinweg, Goerdelerstraße und dem Bhf Rothe Erde
zur öffentlichen Auslegung
Lage des Plangebietes
Seite 1 / 2
Bebauungsplan Nr. 961
- Adalbertsteinweg / Bismarckstraße -
Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage
Fassung vom 16.07.2014
gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der
Bauordnung NRW (BauO NRW) jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird festgesetzt:
Planungsrechtliche Festsetzungen
Art der baulichen Nutzung
Für das Plangebiet sind folgende Nutzungen nicht zulässig:
1. Bordelle oder bordellartige Nutzungen einschließlich der Wohnungsprostitution
2. Vergnügungsstätten mit den Zweckbestimmungen Sex-Darbieten und/oder Sex-Filme und/oder SexVideovorführungen.
3. Spielhallen und Vergnügungsstätten, die zur Erzielung von Gewinnen durch Wetten o.ä. dienen und Einrichtungen,
die dem Aufenthalt und / oder der Bewirtung von Personen dienen und in denen gleichzeitig Glückspiele nach § 284
Strafgesetzbuch, Wetten, Sportwetten, oder Lotterien angeboten werden.
Hinweise
Kampfmittel
Der Bereich der Baumaßnahme liegt im ehemaligen Kampfgebiet / Bombenabwurf- und Kampfgebiet.
Bei Bodeneingriffen in diesem Bereich ist eine erneute Vorlage der Bauantragsunterlagen bei der Bauverwaltung,
- B 03/10 -, erforderlich.
Sollten Kampfmittel gefunden werden, ist aus Sicherheitsgründen die Arbeit einzustellen und umgehend die
nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst / Kampfmittelbeseitigungsdienst Rheinland (Mo. – Do.
7.00 – 15.50, Fr. 07.00 – 14.00 Uhr) und außerhalb der Rahmendienstzeiten die Bezirksregierung Düsseldorf zu benachrichtigen.
Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc.
wird seitens des Kampfmittelbeseitigungsdienstes eine Sicherheitsdetektion empfohlen, die vom
Kampfmittelbeseitigungsdienst oder eines von ihm beauftragten Vertragsunternehmens durchgeführt werden muss.
Hierfür muss Kontakt zum Kampfmittelbeseitigungsdienst aufgenommen werden.
Seite 2 / 2
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung
zum
Bebauungsplan Nr. 961
- Adalbertsteinweg / Bismarckstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte
für den Bereich zwischen Adalbertsteinweg, Goerdelerstraße und dem Bhf Rothe Erde
zur öffentlichen Auslegung
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 961
- Adalbertsteinweg / Bismarckstraße -
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 16.07.2014
Inhaltsverzeichnis
1.
Lage und Begrenzung des Plangebietes
2.
Planungsrechtliche Situation
Flächennutzungsplan 1980
Rahmenplanungen
Bebauungspläne
3.
Anlass der Planung
4.
Ziele und Zweck der Planung
5.
Begründung der Festsetzung
6.
Umweltbelange
7.
Auswirkungen der Planung
Seite 2 / 6
Bebauungsplan Nr. 961
- Adalbertsteinweg / Bismarckstraße -
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 16.07.2014
1.
Lage und Begrenzung des Plangebietes
Das ca. 6 ha große Plangebiet befindet sich im Bereich des oberen Adalbertsteinwegs zwischen dem Bahnhof
Rothe Erde, dem Adalbertsteinweg, der Oranienstraße, der Kurfürstenstraße, der Goerdelerstraße und der
Kronprinzenstraße. Das Gebiet ist weitestgehend durch eine IV bis V geschossige Blockrandbebauung geprägt, die
sich aus Gebäuden aus der Gründerzeit des 19. und 20. Jahrhunderts und Nachkriegsbauten zusammensetzt. Die
Nutzung zeichnet sich vor allem im Bereich Adalbertsteinweg und Bismarckstraße durch Einzelhandel, Gastronomie
und Dienstleistungen in den Erdgeschossen und Wohnungen in den Obergeschossen aus. In den übrigen Straßen
dominiert die Wohnnutzung. In den Blockinnenbereichen sind überwiegend gewerbliche Nutzungen bzw.
gewerbliche Baustrukturen anzutreffen.
2.
Planungsrechtliche Situation
Flächennutzungsplan 1980
Der Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen stellt das Plangebiet entlang des Adalbertsteinwegs als
Gemischte Baufläche dar, in rückwärtigen Bereich Wohnbauflächen.
Im derzeitigen Vorentwurf des Flächennutzungsplanes ist die Gesamtfläche als Gemischte Baufläche dargestellt.
Informelle Planungen
Das Plangebiet liegt in Teilen im Bereich der „Rahmenplanung Frankenberger Viertel“ sowie der „Stadtbildsatzung
Frankenberger Viertel“. Weiterhin ist ein westlicher Teil des Plangebietes im „Aachener Zentren- und
Nahversorgungskonzept“ (2011) als „Stadtteilzentrums Elsassstraße“ festgelegt und übernimmt als zentraler
Versorgungsbereich Versorgungsfunktion für den Stadtteil.
Bebauungspläne
Für das Plangebiet selbst liegt derzeit kein Bebauungsplan vor. Angrenzend befinden sich die Bebauungspläne Nr.
879 – Beverstraße -, 945 – Elsassstraße -, 857 – Aachen Arkaden – und 851 – Adalbertsteinweg / Oranienstraße -.
In diesen Bebauungsplänen sind Vergnügungsstätten ausgeschlossen.
3.
Anlass der Planung
Der Adalbertsteinweg wird durch zwei Hauptnutzungsformen geprägt. In den Erdgeschossen dominieren gemischte
Nutzungen, insbesondere Gastronomie, Dienstleistungen und Einzelhandel. Der Adalbertsteinweg ist hier Teil des
im Aachener Zentrenkonzept festgelegten „Stadtteilzentrums Elsassstraße“. Durch die Wohnnutzung in den
Obergeschossen ist der Bereich gleichzeitig auch innerstädtischer Wohnstandort. Auch im Bereich Bismarckstraße
befinden sich in den Erdgeschosszonen noch Einzelhandel, Dienstleistung, Gastronomie und auch Gewerbe,
ansonsten sind die übrigen Straßen im Plangebiet überwiegend durch Wohnnutzung geprägt.
Im Südosten grenzt das Plangebiet an den kürzlich neu gestalteten Vorplatz des Bahnhofes „Rothe Erde“ an.
Das Plangebiet erfährt insbesondere im Bereich Adalbertsteinweg seit einigen Jahren einen negativen
Strukturwandel und ist in eine städtebaulich angespannte und instabile Situation geraten. „Billigläden“ und Kioske
siedeln sich vermehrt an, während der Ladenleerstand ansteigt Diese Entwicklungen wirken sich wiederum
nachteilig auf die Angebotsdifferenzierung und das Image der Straße aus. Zudem befinden sich zahlreiche Gebäude
in einem mäßigen Zustand. Der Adalbertsteinweg ist funktional aber auch qualitativ in seiner Funktion als
Versorgungszentrum und zentraler Wohnstandort gefährdet. Zusätzlich wird dieser Qualitätsverlust durch den
Anstieg der sozialen Problemlagen verschärft. Besonders in dieser Situation besteht eine große Gefahr, dass
Seite 3 / 6
Bebauungsplan Nr. 961
- Adalbertsteinweg / Bismarckstraße -
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 16.07.2014
vermehrt Spielhallen und Wettbüros in diese Lagen drängen. Erste Anzeichen hierfür zeigen sich durch
entsprechende Wettbüroanfragen. In der gegenüberliegenden Elsasstraße haben sich bereits mehrere Wettbüros
angesiedelt, eine Entwicklung, die erst durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Ausschluss von
Spielhallen und Wettbüros aufgehalten wurde. Auch stadteinwärts, am hat am unteren Adalbertsteinweg ein
ähnlicher Prozess eingesetzt. Hier wurde ebenfalls ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt. Es besteht die
Gefahr, dass diese Entwicklung auf den oberen Adalbertsteinweg übergreift sowie auf die angrenzenden Straßen.
Auch im Umfeld des neu gestalteten Bahnhofs „Rothe Erde“ und den gegenüber liegenden Einkaufszentrums
„Aachen Arkaden“ sollte die Aufenthaltsqualität der Freibereiche nicht durch Nutzungen wie Spielhallen und
Wettbüros eingeschränkt werden.
Der Anlass der Planung ist deshalb das Bestreben, eine vielfältige und lebendige Nutzungsmischung zu erhalten
und zu stärken. Spielhallen und Wettbüronutzungen, die eine städtebauliche und soziale Abwertung des
Plangebietes, den sogenannten „Trading-down-Effekt“, beschleunigen würden, sollen daher ausgeschlossen
werden.
4.
Ziele und Zweck der Planung
Der Bereich des Bebauungsplans 961 ist ein zentraler Bereich des Aachener Ostviertels. Dies zeigt sich einerseits
durch gemischte Einzelhandels- und Dienstleistungseinrichtungen in den Erdgeschossen der Gebäude am
Adalbertsteinweg, andererseits durch eine intensive, innerstädtische Wohnnutzung in den Obergeschossen und in
den angrenzenden Straßen. Diese Nutzungsmischung ist jedoch durch eine Ausbreitung von Spielhallen und
Wettbüros gefährdet, deren Anzahl in den vergangenen Jahren besonders im Aachener Osten stetig zunimmt. Eine
Konzentration dieser Einrichtungen führt zwangsläufig zur Verdrängung der dortigen Nutzungen mit entsprechenden
Trading-Down-Effekten. Dies hat sich in Aachen bereits in der angrenzenden Elassstraße gezeigt, wo durch die
Ansiedlung mehrerer Wettbüros das „Stadtteilzentrum Elsassstraße“ in seiner Funktion nachhaltig beeinträchtigt
wurde.
Der Beginn einer ähnlichen Entwicklung ist bereits auf dem Adalbertsteinweg zu beobachten. Die ersten Phasen
eines negativen Umstrukturierungs- und Trading-Down-Prozesses sind aktiv. Hauptsächlich Einzelhandelsbetriebe
werden zurzeit von Kiosk-, Internetcafé- oder Billigladen-Nutzungen ersetzt. Die aktuelle Gefährdung einer
Intensivierung dieser Situation wird auch durch vorliegende Wettbüroanfragen deutlich. Um diese Entwicklung
aufzuhalten und weiteren Schritten vorzubeugen, soll hier ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Ziel der Planung
ist es, die Ansiedlung von Spielhallen, Wettbüros und ähnlichen Vergnügungsstätten aufzuhalten und zukünftig
entgegen zu wirken, da der Adalbertsteinweg und sein Umgebung für jene Einrichtungen attraktiv ist und somit als
besonders gefährdet angesehen werden kann. Ziel ist es auch, ein Übergreifen dieser Entwicklung auf die
angrenzenden Straßen zu vermeiden, wo Konflikte mit der hier dominierenden Wohnnutzung entstehen können.
Wettbüros können in diesem Zusammenhang zu den Vergnügungsstätten gezählt werden, sofern Anreize für den
Verbleib und eine kommerzielle Unterhaltung der Besucher im Vordergrund stehen.
Auch in Bezug auf Jugend- und Familienfreundlichkeit trägt ein Ausschluss von Vergnügungsstätten zu einem
stabilen Wohnumfeld bei und sichert die Wohnqualität insbesondere für Familien mit Kindern bzw. Jugendlichen.
Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung sind von der Aufstellung des Bebauungsplanes nicht
betroffen.
Seite 4 / 6
Bebauungsplan Nr. 961
- Adalbertsteinweg / Bismarckstraße 5.
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 16.07.2014
Begründung der Festsetzung
Die heutige Nutzungsmischung im Bereich des Bebauungsplans 961 soll erhalten und gegen mögliche
Beeinträchtigungen durch die Ansiedlung von Vergnügungsstätten geschützt werden. Der Bebauungsplan soll auf
Grundlage des § 9 Abs. 2b aufgestellt werden. Grund für den Ausschluss von Vergnügungsstätten sind hier einmal
der in § 9 Abs. 2b, Satz 1 genannte Schutz vor Beeinträchtigung der vorhandenen Wohnnutzung, aber auch die in
Satz 2 aufgeführte Beeinträchtigung, der sich aus der vorhandenen Nutzung ergebenden städtebauliche Funktion
des Gebietes. Auf dieser Grundlage soll der Bebauungsplan Vergnügungsstätten mit den Zweckbestimmungen SexDarbieten und/oder Sex-Filme und/oder Sex-, Videovorführungen sowie Spielhallen und Vergnügungsstätten, die
zur Erzielung von Gewinnen durch Wetten o.ä. dienen und Einrichtungen, die dem Aufenthalt und/oder der
Bewirtung von Personen dienen und in denen gleichzeitig Glückspiele nach § 284 Strafgesetzbuch, Wetten,
Sportwetten, oder Lotterien angeboten werden, ausgeschlossen werden.
Eine Beeinträchtigung der städtebaulichen Funktion ist in der Umgebung ablesbar. Der Charakter der benachbarten
Elsassstraße hat sich durch die Ansiedlung mehrerer Wettbüros negativ verändert. Ähnliche negative
Umstrukturierungsprozesse, die eine Vorstufe zur vermehrten Ansiedlung von Spielhallen und Wettbüros darstellen,
sind auch im Bereich Adalbertsteinweg seit einigen Jahren zu beobachten. Bereits jetzt ist dieser in seiner zentralen
Wohn- und Versorgungsfunktion durch einen mäßigen Zustand der Gebäude und die Zunahme von Billigläden und
des Ladenleerstandes stark gefährdet. Diese Situation bietet die geeignete Grundlage zur Ansiedlung und
Konzentration von Spielhallen und Wettbüros. In den vergangen Jahren haben sich erste Betriebe angesiedelt und
andere Nutzungen in ihrer unmittelbaren Umgebung verdrängt. Wird diese Entwicklung fortgeführt und intensiviert,
hätte dies einen negativen Wandlungsprozess zur Folge, wodurch der Adalbertsteinweg in seiner heutigen
Funktionen nicht nur beeinträchtigt wäre, sondern diese auch nicht mehr aufrechterhalten könnte. Eine akute
Gefährdung und Notwendigkeit von Handlungsmaßnahmen wird einerseits durch erste Spielhallen- und
Wettbüroansiedlungen in der Umgebung deutlich, die bereits einen Verdrängungs- und Trading-Down-Prozess
eingeleitet haben. Andererseits liegen der Stadtverwaltung Wettbüroanfragen für diesen Standort vor. Ebenfalls ist
zu befürchten, dass sich neben den Spielhallen und Wettbüros weitere Nutzungen ansiedeln, die diese Entwicklung
verstärken. Hierzu gehören neben Spielhallen auch Sexkinos, Bordelle und bordellartige Nutzungen einschließlich
der Wohnungsprostitution. Da Einrichtungen wie diese den gleichen Trading-Down-Effekt zur Folge haben wie
Spielhallen und Wettbüros, sollen auch diese Nutzungen im Bebauungsplan ausgeschlossen werden.
In den angrenzenden Wohnstraßen (Oranienstraße, Kurfürstenstraße und Goerdelerstraße) ist vielmehr eine
Gefährdung der vorhandenen Wohnnutzung Grund für den Ausschluss von Vergnügungsstätten. Da ein Übergreifen
von Spielhallen- und Wettbüroansiedlungen auch auf angrenzende Wohnquartiere nicht auszuschließen ist, soll zur
Stärkung der Wohnfunktion Vergnügungsstätten sowie Sexkinos, Bordelle und bordellartige Nutzungen
einschließlich der Wohnungsprostitution ausgeschlossen werden
Ein Konzept für Spielhallen und Vergnügungsstätten der Stadt Aachen bekräftigt diese Festsetzungen des
Bebauungsplans Nr. 961 – Adalbertsteinweg / Bismarckstraße -. Das „Entwicklungskonzept der Stadt Aachen
betreffend die planungsrechtliche Regelung für die Genehmigung / Ablehnung von Spielhallen und
Vergnügungsstätten“ (1988) legt Genehmigungs- und Ablehnungsflächen für Vergnügungsstätten in Aachen fest.
Für das Plangebiet Adalbertsteinweg / Bismarckstraße sind Vergnügungsstätten nicht vorgesehen und sollen
deshalb ausgeschlossen werden. Ausreichende Ansiedlungsgebiete sind hingegen in den ausgewiesenen Flächen
beispielsweise in der Peterstraße gegeben.
Seite 5 / 6
Bebauungsplan Nr. 961
- Adalbertsteinweg / Bismarckstraße -
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 16.07.2014
6.
Umweltbelange
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sind Umweltbelange nicht betroffen.
7.
Auswirkungen der Planung
Die Aufstellung des Bebauungsplanes trägt dazu bei, dass die heutige gebietstypische Nutzungsmischung erhalten
und die Wohnfunktion gestärkt wird. Durch den Ausschluss der o.g. Vergnügungsstätten besteht die Möglichkeit,
entsprechende Anträge ablehnen zu können, sodass andere Nutzungen, wie Gastronomie, Dienstleistungen und
Einzelhandel bessere Ansiedlungsvoraussetzungen vorfinden.
Seite 6 / 6