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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
132829.pdf
Größe
2,9 MB
Erstellt
16.07.14, 12:00
Aktualisiert
07.02.17, 13:52

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Verwaltungsleitung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 01/0009/WP17 öffentlich 16.07.2014 Verzicht auf Fracking fordern Ratsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.06.2014 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 03.09.2014 Rat Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der Ratsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.06.2014 gilt damit als erledigt. Philipp Oberbürgermeister Vorlage FB 01/0009/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 17.07.2014 Seite: 1/2 Erläuterungen: Ausgangslage Mit Datum vom 24.06.2014 wurde der Antrag „Verzicht auf Fracking fordern“ von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen eingereicht (Anlage 1). Dem Antrag nach sollte die Verwaltung beauftragt werden, „zeitnah Gespräche mit den zuständigen Behörden in den Niederlanden aufzunehmen und darauf hinzuwirken, auf die Gewinnung von Schiefergas durch Fracking zu verzichten, solange eine potentielle Verseuchung des Grundwassers nicht ausgeschlossen werden kann“. Sachstand Am 28.05.2014 wurde erstmals öffentlich über die lokalen Medien über die Frackingpläne der niederländischen Regierung unter dem Titel „Strukturvision Schiefergas“ informiert und der Bevölkerung Gelegenheit gegeben, bis zum 09.07.2014 zur Reichweite des Vorhabens und der Detailtiefe der Strategischen Umweltprüfung Stellung zu nehmen. Am 10.06. ist bei der Verwaltung der Städteregion die offizielle Behördenbeteiligung zum anstehenden Verfahren eingegangen. Die Verwaltung der Städteregion hatte daraufhin Kontakt zur Bezirksregierung Köln, zum grenzanliegenden Kreis Heinsberg sowie zur Stadt Aachen aufgenommen, um eine gemeinsame Stellungnahme abzugeben. Zudem ist das Thema am 26.06.2014 im Städteregionstag behandelt worden (Anlage 2). Der Fachbereich Umwelt der Stadt Aachen hat parallel dazu eine Stellungnahme abgegeben, dass die Stadt Aachen dem Vorhaben in den Niederlanden ablehnend gegenüber steht und dabei die verschiedenen Bedenken gegenüber dem Fracking thematisiert (Anlage 3). Eine gemeinsame Stellungnahme der Städteregion Aachen, des Kreises Heinsberg und der Stadt Aachen ist mit Datum vom 14.07.2014 an das niederländische Wirtschaftsministerium versandt worden (Anlage 4). Die Behördenbeteiligung endete zum 16.07.2014. Anlage/n: Anlage 1: Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen Anlage 2: Vorlage Städteregionstag Drucksache 04/2014 Anlage 3: Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt vom 07.07.2014 Anlage 4: Gemeinsame Stellungnahme Städteregion Aachen, Kreis Heinsberg, Stadt Aachen an das Ministerie van Economische Zaken vom 14.07.2014 Vorlage FB 01/0009/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 17.07.2014 Seite: 2/2 StädteRegion Aachen SRT Der Städteregionsrat A 85 - Amt für Regionalentwicklung und Sitzungsvorlagen - Nr.: Europa 2014/0004 A 70 - Umweltamt Beschlussvorlage vom 13.06.2014 öffentliche Sitzung Fracking in den Niederlanden; Antrag der CDUStädteregionstagsfraktion und der GRÜNEStädteregionstagsfraktion vom 03.06.2014 Beratungsreihenfolge Datum Gremium 26.06.2014 Städteregionstag Beschlussvorschlag: Der Städteregionstag ist höchst beunruhigt über die Frackingpläne der niederländischen Regierung und fordert die Verwaltung auf, die niederländischen Behörden über die kritische Haltung der Städteregion Aachen zu informieren und aufzufordern, von diesem Vorhaben abzusehen. Sachlage: Mit Schreiben vom 03.06. 2014 beantragen die CDU-Städteregionstagsfraktion und GRÜNE-Städteregionstagsfraktion, den Tagesordnungspunkt „Fracking in den Niederlanden“ im Städteregionstag zu beraten (Anlage 1). Begründet wird der Antrag mit der Sorge um die Gefährdung des Untergrundes und der Befürchtung eines Umweltskandals. Der Boden in der Aachener Region sei aufgrund des intensiven Bergbaus in der Vergangenheit sehr durchlässig und der Grundwasserspiegel weit abgesenkt. Dies seien ideale Voraussetzungen für eine Gefährdung des Untergrundes durch in Grenznähe eingebrachte Chemikalien zur Lösung von Schiefergas. Seite: 1/3 In die gleiche Richtung zielt die Anfrage der FDP-Fraktion vom 05.06.2014 zu den Frackingplänen der niederländischen Regierung (Anlage 2). Am 28.05.2014 wurde erstmals öffentlich über die lokalen Medien über die Frackingpläne der niederländischen Regierung unter dem Titel „Strukturvision Schiefergas“ informiert und der Bevölkerung Gelegenheit gegeben, bis zum 09.07.2014 zur Reichweite des Vorhabens und der Detailtiefe der Strategischen Umweltprüfung Stellung zu nehmen (Anlage 3). Die Unterlagen dazu sind in der Zeit vom 29.05. bis 09.07.2014 über die Website www.bureau-energieprojecten.nl oder im Ministerium für Wirtschaft in Den Haag einsehbar. Am 10.06. ist bei der Verwaltung die offizielle Behördenbeteiligung zum anstehenden Verfahren eingegangen (Anlage 4). Aufgrund eines erklärten Fehlers auf niederländischer Seite endet die Behördenbeteiligung deshalb erst am 16.07.2014. Mit Beschlüssen vom 18.09. und 13.11.2013 hat der niederländische Wirtschaftsminister die Erstellung einer Strukturvision speziell für Schiefergas angekündigt. Der vorliegende Entwurf des Berichts über den Umfang und die Detailgenauigkeit stellt die formale Eröffnung des Verfahrens der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Strukturvision Schiefergas dar. Ziele des Berichtsentwurfs sind die Bekanntmachung bei allen Betroffenen des Vorhabens sowie die Abgrenzung der dafür im Rahmen des UVP-Verfahrens erforderlichen Untersuchungen. Die Verwaltung hat umgehend nach Bekanntmachung Kontakt zur Bezirksregierung Köln und ebenso zum grenzanliegenden Kreis Heinsberg sowie zur Stadt Aachen aufgenommen, um ein konzertiertes Vorgehen anzustreben. Da der vorliegende Beschlussvorschlag das Veto zum Fracking beinhaltet, wird sich die städteregionale Stellungnahme auf die grundsätzlichen und noch nicht abschließend erkundeten und einzuschätzenden Gefährdungen beziehen und nicht zu inhaltlichen Details aus den vorliegenden Plänen Stellung nehmen. Am 04.06. hat sich ebenso der Landtag NRW mit dem Thema befasst. Dies weil bis dahin keine offizielle Behördenbeteiligung vorlag und ein klares Veto gegen die Pläne erteilt. Dies teilte die Bezirksregierung telefonisch mit. Eine offizielle Vorstellung des Vorhabens im Regionalrat ist mit den niederländischen Behörden für Anfang Juli geplant. Das Thema Erkundung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten unter Einsatz von sensiblen Substanzen (Fracking) wurde in der StädteRegion Aachen Seite: 2/3 bereits mehrfach im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz behandelt (Verweis: 2011/0279, 2011/0528, 2012/0107 und 2012/0351). Das Land NRW wird zudem bis auf weiteres keine Genehmigungen für das Fracking erteilen. Es folgt damit den Empfehlungen eines Gutachtens, das vom Bundesumweltministerium in Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegeben wurde. Kernaussagen der Gutachter waren, dass in dem Fracking ein hohes Gefährdungspotential für die Umwelt gesehen wird und über die Folgen für die Umwelt noch ein erhebliches Wissens- und Informationsdefizit besteht. Der vorliegende Beschlussvorschlag mit der Aufforderung, vom Vorhaben abzusehen, geht somit konform mit der Haltung der Landesregierung NRW sowie der Bundesregierung. Rechtslage: Gemäß Veröffentlichung im Ministerialblatt Ausgabe 2014 Nr. 12 vom 30.04.2014 wird die gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit bei der Durchführung grenzüberschreitender Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie grenzüberscheitender Strategischer Umweltprüfungen im deutsch-niederländischen Grenzbereich zwischen dem Ministerium für Infrastruktur und Umwelt der Niederlande und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutschland vom 19.03.2014 bekannt gemacht. Diese Erklärung ist die Grundlage für notwendige Berücksichtigungen aus transnationalen Abstimmungen. gez.: Etschenberg Anlage: Anlage 1 – Antrag der CDU-Städteregionsfraktion und Städteregionsfraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN vom 03.06.2014 Anlage 2 – Schreiben der FDP Städteregionsfraktion vom 05.06.2014 Anlage 3 – Bekanntmachung Strukturvision Schiefergas Anlage 4 – Schreiben Miniterie van Economische Zaken vom 02.06.2014 Seite: 3/3 Fachbereich Umwelt Der Oberbürgermeister Postanschrift: Stadtverwaltung Aachen –FB36/20– 52058 Aachen Bureau Energieprojecten Inspraakpunt conceptnoticie structurvision schaliegas Postbus 23 NL-2290 AA Wateringen Auskunft Gebäude Telefon Telefax e-mail Internet Haltestellen Datum Beate Hoffmann Reumontstr. 3 / Zimmer 2.10 +49 (0) 241 / 432-3628 +49 (0) 241 / 432-3699 Beate.Hoffmann@mail.aachen.de www.aachen.de Reumontstraße, Hauptbahnhof, Misereor, Burtscheid Hauptstraße 07.07.2014 … Betreff: Grenzüberschreitende Konsultation Schiefergas Sehr geehrte Frau Brouwer, mit Schreiben vom 2. Juni 2014 haben Sie im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Strukturvision Schiefergas auch die Nachbarstaaten, die Bundesländer, Kreise und Gemeinden Deutschlands aufgefordert, eine Stellungnahme zum Stand des Verfahrens abzugeben. Dafür möchten wir uns recht herzlich bedanken. Die im Folgenden formulierte Stellungnahme bezieht sich auf den Bericht über die Reichweite und Detailtiefe der Strategischen Umweltprüfung, die derzeit unter www.bureau-energieprojecten.nl einzusehen ist. 1. Stellungnahme der Stadt Aachen zur Strukturvision Schiefergas 1.1 Allgemeines Die Gewinnung von Schiefergas aus unkonventionellen Quellen ist zwar ein seit vielen Jahrzehnten bekanntes Verfahren zur Gewinnung von Gas, jedoch haben erst in den letzten Jahren die Zahl und der gestiegene Umfang der Bohrungen, insbesondere in den USA und Kanada zu einer öffentlichen Wahrnehmung des Themas geführt. Die mögliche Gewinnung dieser Lagerstätten soll dann mittels Hydraulic Fracturing („Fracken“) durchgeführt werden, das aufgrund Besorgnis erregender Ereignisse bei derartigen Bergbauvorhaben sowohl in Deutschland und europaweit öffentlich kontrovers diskutiert wird. Die Methode des Frackens ist nicht dabei neuartig und wird seit längerem bei konventionellen Gas-Lagerstätten angewandt. Die hiermit gemachten Erfahrungen in anderen Ländern haben auch schon die Probleme und Risiken der Gewinnungstechnik offengelegt. Somit muss der Gewinnung von Schiefergas mittels Fracking besondere Aufmerksamkeit hinsichtlich Sicherheit und Risiken (unmittelbare und langzeitige Auswirkungen) für die Umwelt gewidmet werden. Denkbare Risiken ergeben sich einerseits aus Geologie und Beschaffenheit der Lagerstätte, des Deckgebirges, des Grund- und Gebirgswassers, der Tagesoberfläche sowie einer weiter fortschreitenden technischen Entwicklung der Tiefbohrund Stimulationstechniken für Aufschluss und Gewinnung unkonventioneller Lagerstätten. Mit dem Entschluss zur Erarbeitung der „Strukturvision Schiefergas“ und der Möglichkeit der grenzüberschreitenden Prozessbeteiligung haben die Niederlande die Gewinnung von unkonventionellen Kohlenwasserstoff-Lagerstätten in den Fokus der grenznahen Gebietskörperschaften gerückt. Verstärkt wird dies Fachbereich Umwelt stadt aachen noch durch den Umstand, das die notwendigen Anpassungen der Rechtsgrundlagen (Berggesetzgebung und UVP) zur angemessenen Umwelt-Risikovorsorge für diese Gewinnungsmethode auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene noch ausstehen. Gleiches gilt für eine Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Entschädigung möglicher Bergbaufolgeschäden. Solange hier keine abschließenden Neuregelungen getroffen wurden, sind derartige Bergbauvorhaben mit hohem Detailniveau und entsprechender Untersuchungstiefe zu prüfen und mit höchstem Qualitätsniveau in der möglichen Durchführung zu überwachen. 1.2 Stellungnahme zur Reichweite und Detailtiefe der Strategischen Umweltprüfung 1.2.1 Bergbau Die grenznahe Region in und um Aachen wurde viele Jahrzehnte bergbaulich genutzt. Zahlreiche Schächte und Stollen liegen in unmittelbarer Nähe der Grenze und können durch unterirdische Sprengungsähnliche Verfahren beeinträchtigt werden. Informationen zu der räumlichen Verteilung des Bergbaus sowie den ggfls. damit verbundenen Risiken bei Arbeiten im Untergrund sind für die gesamte Fläche NRW bei der Bezirksregierung Arnsberg (www.brarnsberg.de) einzusehen. Die Gebiete der Stadt Aachen, der StädteRegion Aachen wie auch des Kreises Heinsberg liegen gemäß der deutschen DIN 4149 in den Erdbebengefährdeten Zonen 2 und 3 (von möglichen, 0,1,2,3). Der Geologische Dienst des Landes NRW (www.gd-nrw.de) , siehe Abb. 1. 1.2.2 Erdbebenzonen Die Niederrheinische Bucht ist ein Teil der rheinischen Erdbebenzone, die sich von Basel bis in die B-NL-LuxStaaten erstreckt. Die Beben entstehen dadurch, dass die afrikanische Platte südlich von Italien gegen die eurasische Platte drückt. Dieser Druck wird weitergeleitet. So entstehen in Mitteleuropa Zug- und Druckspannungen, die sich in Schwächezonen, wie in der Niederrheinischen Bucht, als Erdbeben entladen. Seit 1975 werden die Erdbeben systematisch erfasst und veröffentlicht, u.a. auf der Seite des Geologischen Dienstes des Landes Nordrhein-Westfalen (www.gd.nrw.de). Seit Beginn der Registrierungen in der Erdbebenstation Bensberg bei Köln im Jahre 1955 wurden über 2.000 Erdbeben in den nördlichen Rheinlanden und angrenzenden Gebieten registriert und lokalisiert. Die Spanne reicht von Mikrobeben mit Magnituden unter 2 bis zum stärksten Ereignis, dem Roermond Beben am 13.4.1992 mit Magnitude 5.9. Aus älteren Registrierungen anderer Stationen und aus historischen Quellen (Zeitungen, Kirchenarchive usw.) ist auch einiges über die Erdbebenaktivität der Rheinlande vor dem Beginn der Aufzeichnung in Bensberg bekannt. Die seismische Gefährdungskarte für die D-A-CH-Staaten (Deutschland, Österreich, Schweiz) wurde im Auftrag des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) seinerzeit als Grundlage für die Karte der Erdbebenzonen der DIN 4149 (Fassung 2005) bzw. für den Nationalen Anhang zum EUROCODE 8 (Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben) entwickelt. Anhand dieser Karte kann man erkennen, dass die Region Aachen-Heinsberg in der Niederrheinischen Bucht zu den am stärksten erdbebengefährdeten Gebiete (Zone 3) der Bundesrepublik Deutschland zählt. 2 Fachbereich Umwelt stadt aachen Abb.1 Karte der Erdbebenzonen in Deutschland mit den Konturen der Erdbebenzonen nach Grünthal & Bosse (1996) bzw. Grünthal u.a. (1998) ©DIN Deutsches Institut für Normung e.V. Es wird dringend gebeten, im Zuge der weiteren Planung ein seismologisches Gutachten in Auftrag zu geben, welches grenzüberschreitend die Risiken beurteilt, die gerade in einem durch Erdbeben gefährdeten Gebiet wie dem hiesigen, auftreten können. 1.2.3 Grundwasservorkommen In der Stadt Aachen gibt es vier Trinkwasserschutzgebiete, von denen drei Grundwasser aus Festgesteinsformationen beziehen. Diese drei Gebiete haben Einzugsgebiete, die potenziell über die deutsche Landesgrenze reichen, aber aufgrund staatlicher Abgrenzungen nicht vollständig im Nachbarland eingegrenzt wurden. Es handelt sich hierbei um das benachbarte Staatsgebiet Belgien, so dass eine Beeinflussung durch eine Schiefergasgewinnung in den Niederlanden zwar eher unwahrscheinlich, aber aufgrund der geografischen Nähe nicht vollständig auszuschließen ist. Wir erwarten, dass bei der SUP die vorgenannten Vorkommen an Grundwasser in angemessener Weise in ein Prüfungsverfahren zu Umweltauswirkungen des Fracking aufgenommen werden, sodass dauerhaft deren Schutz, Qualität und Nutzbarkeit gewährleistet ist. 1.2.4 Thermalwasservorkommen In der Stadt Aachen gibt es zwei an der Oberfläche austretende Thermalwassergebiete. Das Bezugsreservoir ist ein gemeinsames Reservoir in devonischen Kalksteinen in Tiefen von ca. 3.000 m Tiefe. Das Thermalwasser steigt in den stark tektonisch verstellten Kalkgesteinsschichten anhand der Aachener und Burtscheider Überschiebung auf. Das Bildungsgebiet liegt überwiegend im Aachener Süden sowie der südlichen Eifelregion (Vennfuß bis Venn). 3 Fachbereich Umwelt stadt aachen Durch die Bindung an tiefreichende Störungszonen kann das Thermalwasservorkommen latent durch seismische Aktivitäten, ausgelöst durch Druckveränderungen im Festgestein gefährdet werden. Entspannungsbereiche im tieferen Untergrund könnten weiterreichende Auswirkungen durch Kopplungseffekte zeigen. Wir erwarten, dass bei der SUP die vorgenannten Vorkommen an Thermalwasser in angemessener Weise in ein Prüfungsverfahren zu Umweltauswirkungen des Fracking aufgenommen werden, sodass dauerhaft deren Schutz, Qualität und Nutzbarkeit gewährleistet ist. 1.2.5 Fragen der Erstattung bei auftretenden Schäden Unseres Wissens nach liegen derzeit noch keine Regelungen vor, wie (national und international) damit umgegangen wird, wenn, sollten Erkundungs- oder Gewinnungsbohrungen durchgeführt werden, diese Bohrungen Schäden verursachen, die einen Entschädigungsanspruch auslösen. Wir erwarten, dass so lange auf Bohrungen dieser Art verzichtet wird, solange die Rechtslage zur Erstattung von auftretenden Schäden nicht geklärt ist. Davon ausgehend, dass die von unserer Seite geäußerten Anmerkungen und Erwartungen Eingang finden in den Untersuchungsumfang Ihrer weiteren Planung, gehen wir davon aus, auch zukünftig im Rahmen der grenzüberschreitenden Beteiligung um Stellungnahme gebeten zu werden zu werden. Mit freundlichen Grüßen Gisela Nacken Dez. für Planung und Umwelt Anlage Erdbeben in NRW – Topogr. Karte des Geologischen Dienstes NRW 4 Auszug aus: Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Nordrhein-Westfalen, M 1: 350.000, Karte zu DIN 4149, Düsseldorf, Juni 2006 Kreis Heinsberg Postanschrift: Stadtverwaltung Aachen –FB36/20– 52058 Aachen Bureau Energieprojecten Inspraakpunt conceptnoticie structurvision schaliegas Postbus 23 NL-2290 AA Wateringen Auskunft Gebäude Telefon Telefax e-mail Internet Haltestellen Datum Beate Hoffmann Reumontstr. 3 / Zimmer 2.10 +49 (0) 241 / 432-3628 +49 (0) 241 / 432-3699 Beate.Hoffmann@mail.aachen.de www.aachen.de Reumontstraße, Hauptbahnhof, Misereor, Burtscheid Hauptstraße 14.07.2014 … Grenzüberschreitende Konsultation Schiefergas Sehr geehrte Frau Brouwer, mit Schreiben vom 2. Juni 2014 haben Sie im Rahmen der Strukturvision Schiefergas zur Öffentlichkeitsbeteiligung auch die Nachbarstaaten, die Bundesländer, Kreise und Gemeinden Deutschlands aufgefordert, eine Stellungnahme zum Stand des Verfahrens abzugeben. Dafür möchten wir uns im Namen des Kreises Heinsberg, der StädteRegion Aachen und der Stadt Aachen recht herzlich bedanken. Die im Folgenden formulierte gemeinsame Stellungnahme beinhaltet die Beschlussfassungen bzw. die politische Haltung der drei Gebietskörperschaften. Die Bestrebungen der Niederlande, eine Untersuchung darüber zu betreiben, ob und wenn ja, in welchem Umfang in den Niederlanden das Fracking von Schiefergasen betrieben werden soll, werden auf der deutschen Seite in den grenzanliegenden Bereichen des Kreises Heinsberg, der StädteRegion Aachen und der Stadt Aachen sehr kritisch gesehen und abgelehnt. 1. Der Städteregionstag Aachen hat zum Thema Fracking am 26.06.14 folgenden Beschluss gefasst: „Der Städteregionstag ist höchst beunruhigt über die Frackingpläne der niederländischen Regierung und fordert die Verwaltung auf, die niederländischen Behörden über die kritische Haltung der Städteregion Aachen zu informieren und aufzufordern, von diesem Vorhaben abzusehen. Er appelliert an das niederländische Wirtschaftsministerium, statt einer Strukturvision Schiefergas zur Gewinnung von neuen, unkonventionellen Gasvorkommen, ein Verbot für das umstrittene Verfahren des hydraulic fracturing auszusprechen.“ 2. Der Kreistag des Kreises Heinsberg hat zum Thema Fracking einstimmig folgenden Beschluss gefasst: „Der Kreistag Heinsberg fordert die Verwaltung auf, im Rahmen der Beteiligung an der Strukturvision Schiefergas“ der niederländischen Regierung seine Ablehnung aufgrund der erheblichen Bedenken bezüglich der dargestellten Gefährdungen deutlich zu machen“ Fachbereich Umwelt stadt aachen Darstellung: Der Kreistag Heinsberg lehnt die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagestätten mit Hilfe des Fracking-Verfahrens und daher die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas mit diesem Verfahren im niederländischen Grenzgebiet zu Deutschland ab. Ursächlich für die Ablehnung sind nicht einschätzbare Risiken für Mensch und Natur im Kreis Heinsberg, insbesondere der Einsatz unbekannter und zum Teil giftiger, umweltgefährdender Chemikalien. Gutachten weisen darauf hin, dass die Datenlage über eingesetzte FrackFluide und die Kennzeichnung in Sicherheitsdatenblättern bezüglich Konzentration, Identität und der Auswirkungen auf die Umwelt erhebliche Informationsdefizite aufweisen. Einige der den Gutachtern bekannte Frack-Additive werden als toxisch klassifiziert. Auswirkungen auf das Grund- und Trinkwasser können durch die Aufsuchung oder Gewinnung von unkonventionellem Erdgas nicht ausgeschlossen werden. 3. Die Stadt Aachen steht dem Vorhaben der Erkundung von Schiefergas aus unkonventionellen Quellen in den Niederlanden ablehnend gegenüber. Angesichts der Lage des Grenzgebietes in den Erdbebenzonen II und III sowie vielen unbekannten Einflussgrößen der Aktivitäten im Untergrund, die zum derzeitigen Zeitpunkt nicht fassbar sind in Ihren Risiken, fordern wir Sie auf, von der Erkundung der Schiefergasvorkommen abzusehen. Zum formalen Beteiligungsverfahren zur Strukturvision Schiefergas ergehen separate fachliche Stellungnahmen der drei Behörden, die sich auf den Bericht über die Reichweite und Detailtiefe der Strategischen Umweltprüfung, der derzeit unter www.bureau-energieprojecten.nl einzusehen ist, beziehen. Mit freundlichen Grüßen Stephan Pusch Helmut Etschenberg Gisela Nacken Landrat Städteregionsrat Dez.für Planung und Umwelt Kreis Heinsberg StädteRegion Aachen Stadt Aachen 2