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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
132174.pdf
Größe
104 kB
Erstellt
13.06.14, 12:00
Aktualisiert
04.10.17, 13:33
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0003/WP17 öffentlich 13.06.2014 FB 61/70 Dez. III Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen/ Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2014 hier: Krugenofen Vollausbau, Beauftragung eines Ingenieurbüros für Entwurfs- und Ausführungsplanung Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 18.06.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Aachen erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung von außerplanmäßigen Auszahlungen im investiven Bereich in Höhe von 74.000 € beim PSP- Element 5-120102-900-3200300-1 „Krugenofen, Umbau“. Der Rat der Stadt Aachen erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 960.000 € beim PSP- Element 5-120102-900-3200-300-1 „Krugenofen, Umbau“. Vorlage FB 61/0003/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.06.2014 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-120102-900-3200-300-1 „Krugenofen, Umbau“ Investive Ansatz Auswirkungen 2014 Fortgeschriebe- Ansatz Fortgeschriebe- ner Ansatz 2015 bis ner Ansatz 2014 2017 2015 bis 2017 Gesamt- Gesamtbedarf bedarf (alt) (neu) Einzahlungen 0 0 -210.000 -400.000 -210.000 -400.000 Auszahlungen 0 74.000 300.000 960.000 300.000 1.034.000 Ergebnis 0 74.000 90.000 560.000 90.000 634.000 + Verbesserung / -74.000 470.000 Deckung ist gegeben Deckung ist gegeben - Verschlechterung PSP-Element 4-120102-957-7 „Krugenofen, Umbau“ konsumtive Ansatz Auswirkungen 2014 Ertrag Fortgeschriebe- Ansatz Fortgeschriebe- ner Ansatz 2015 bis ner Ansatz 2014 2016 2015 bis 2016 Folgekosten Folgekosten (alt) (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 40.000 40.000 0 0 Abschreibungen 0 0 50.000 50.000 0 0 Ergebnis 0 0 90.000 90.000 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben Vorlage FB 61/0003/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.06.2014 Seite: 2/4 Erläuterungen: Die Maßnahme ist kurzfristig im Mobilitätsausschuss vom 22.05.2014 auf den Weg gebracht worden, vorher konnte keine Verbindlichkeit eingegangen werden. Der Vollausbau der Straße Krugenofen nach Durchführung der Leitungsverlegung ist wegen des schlechten baulichen Zustands der Verkehrsfläche und erheblicher funktionaler Mängel unverzichtbar. Aufgrund der durch die STAWAG zu leistenden Ausgleichszahlungen für die fiktive Wiederherstellung der Oberfläche ergibt sich für die Stadt ein erheblicher finanzieller Vorteil, der daran gebunden ist, dass der Straßenausbau schnellstmöglich nach der Leitungsverlegung erfolgt. Deshalb müssen die Straßenbauarbeiten im Januar 2015 beginnen. Dies wurde auch den betroffenen Anwohnern und Geschäftsleuten von der Verwaltungsspitze zugesagt. Die Verwaltung arbeitet mit Hochdruck an der Vorbereitung der erforderlichen Beschlüsse. Die Entscheidungsgremien haben zugesagt, im Juli eine entsprechende Erklärung zu den Planungsgrundsätzen abzugeben, damit anschließend die Bearbeitung der Ausbaupläne beginnen kann, um im September die Ausführungsbeschlüsse zu fassen. Dazu muss die Ausführungsplanung bis Ende August erstellt werden, wozu die Beauftragung eines externen Ingenieurbüros erforderlich ist. Danach können die Bauarbeiten ebenfalls durch externe Bearbeiter verbindlich vorbereitet werden. Die dazu erforderlichen Mittel i. H. v. 74.000,- € müssen in 2014 außerplanmäßig bereitgestellt werden. Notwendigkeit der Unabweisbarkeit Die Dringlichkeit der Maßnahme zum jetzigen Zeitpunkt ergibt sich aus der Notwendigkeit der Kombination mit der bereits begonnenen STAWAG Maßnahme. Daraus folgt zum einen eine Kostenreduzierung um den Betrag der fiktiven Wiederherstellungskosten. Außerdem ist es nicht vertretbar, die Anlieger und Verkehrsteilnehmer nach Abschluss der Bauarbeiten der STAWAG in kurzem zeitlichen Abstand (dann, wenn die Mittel im HH bereitständen) wiederum mit mehrmonatigen Einschränkungen zu belasten. Aus der Verzahnung der Leitungs- und Straßenbauarbeiten ergibt sich eine wesentliche Zeitersparnis (die den Bürgern bereits vom OB zugesagt wurde). Finanzielle Auswirkungen Für die Durchführung der Umbaumaßnahme Krugenofen wird mit Gesamtkosten i. H. v. ca. 1.000.000,- € gerechnet. Im Haushaltsjahr 2014 werden für die Durchführung der Maßnahme Mittel i. H. v. 74.000,- € benötigt. Diese Mittel waren im Haushaltsjahr 2014 nicht eingeplant. Um die Maßnahme jedoch durchführen zu können, werden aus den Maßnahmen 5-120102-900-02000-300-1 „Straßenerneuerung nach Baumaßnahmen STAWAG“, Mittel i. H. v. 50.000,- € und 5-120102-900-01700-300-1 „Ortseingangssituationen“, Mittel i. H. v. 24.000,- € als Deckung zur Verfügung gestellt. Unter dem investiven PSP-Element 5-120102-900-03200-300-1 „Krugenofen, Umbau“, stehen somit im Haushaltsjahr 2014 74.000,- € zur Umsetzung der Maßnahme bereit. Vorlage FB 61/0003/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.06.2014 Seite: 3/4 Im Rahmen der Haushaltsplanung 2015 wird im Haushaltsjahr 2015 der Betrag in Höhe von 960.000€ für die Maßnahme „Krugenofen Umbau“ eingeplant. Zur Deckung dieser Maßnahme werden im Haushaltsjahr 2015 beim PSP-Element 5-120102-600-00100-300-1 „L231n Ortsumgehung Richterich“ Mittel in derselben Höhe abgesetzt, da die Maßnahme verschoben wird. Im konsumtiven Bereich werden unter dem PSP- Element 4-120102-957-7 „Krugenofen, Umbau“ im Haushaltsjahr 2015 90.000,- € eingeplant. Des Weiteren ist für die Beauftragung der Bauarbeiten eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung i. H. v. 960.000,- € mit der Kassenwirksamkeit im Haushaltsjahr 2015 zur Verfügung zu stellen. Als Deckung hierfür kann die bestehende Verpflichtungsermächtigung 5-120102-000-01000-300-1 „K4 Grauenhofer Weg, Umbau Lintertstraße BAB“, verwendet werden, da diese für das Haushaltsjahr 2015 nicht benötigt wird. Für das Haushaltsjahr 2015 ist mit einer Kostenerstattung durch die STAWAG i. H. v. 400.000,- € zu rechnen. Da die Kosten im Haushalt 2014 nicht eingeplant sind, ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO NW notwendig. Da durch die außerplanmäßige Mittelbereitstellung die Erheblichkeitsgrenze überschritten wird, ist die Zustimmung des Rates erforderlich. Vorlage FB 61/0003/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.06.2014 Seite: 4/4