Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
132970.pdf
Größe
3,2 MB
Erstellt
16.06.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0004/WP17
öffentlich
16.06.2014
Dez. III / FB 61/30
Melatener Straße, Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduzierung in
einer Tempo 30-Zone;
hier: Bürgerantrag vom 10.05.2013
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
27.08.2014
B0
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt, auf der Melatener Straße zwischen Tielmanweg und Höhenweg alternierendes Parken
einzurichten, basierend auf Plan Nr. 2014/02-02.
Der Antrag gilt als behandelt.
Vorlage FB 61/0004/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.06.2014
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finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 „Einrichtung Bewohnerparken“
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2014
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2015 ff.
2014
2015 ff.
Gesamt-
Gesamtbedarf
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(neu)
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Ergebnis
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0
279.229,15
279.229,15
+ Verbesserung /
0
- Verschlechterung
0
Deckung ist gegeben
PSP-Element 4-120202-908-3 „Einrichtung Bewohnerparken“
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2014
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2015 ff.
2014
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Folgekos-
Folgekosten
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Abschreibungen
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Ergebnis
35.893,79
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Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
0
- Verschlechterung
0
Deckung ist gegeben
PSP-Element 4-120201-904-7 „Mobilitätskonzept“
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2014
Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2015 ff.
2014
2015 ff.
Folgekos-
Folgekosten
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Deckung ist gegeben
Vorlage FB 61/0004/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.06.2014
Seite: 2/5
Erläuterungen:
Sachstand
Das Bürgerforum hat in seiner Sitzung am 10.09.2013 den Bürgerantrag auf Maßnahmen zur
Geschwindigkeitsreduzierung in einer Tempo 30-Zone behandelt und der Bezirksvertretung AachenMitte die Einführung von alternierendem Parken in der Melatener Straße empfohlen.
Ein Anwohner der Melatener Straße bemängelt die Fahrgeschwindigkeiten im Abschnitt zwischen
Halifaxstraße und Höhenweg und beantragt in diesem Abschnitt geschwindigkeitsberuhigende
Maßnahmen.
Die Melatener Straße verläuft von der Turmstraße über die Halifaxstraße bis zum Pariser Ring. Der
durch den Anwohner genannte Abschnitt ist Bestandteil einer Tempo 30-Zone und ist umgeben von
Wohnbebauung. Im unteren Abschnitt zwischen Höhenweg und Turmstraße betreibt der Fachbereich
Sicherheit und Ordnung aufgrund der dortigen Kindertagesstätte eine Geschwindigkeitsmessstelle.
Der Antragsteller hat sein Anliegen bereits Ende 2011 an die Verwaltung herangetragen. Die
Messergebnisse des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung, die auch auf der Internetseite der Stadt
veröffentlicht werden, wurden daraufhin ausgewertet und dem Antragsteller mitgeteilt. Diese
Kontrollen werden über einen kürzeren Zeitraum durchgeführt. Bei einer Kontrolle im Juli 2011 wurden
dabei 68 Fahrzeuge kontrolliert, wobei lediglich 9 Fahrzeugführern ein Verwarnungsgeld und einem
Fahrzeugführer ein Bußgeld auferlegt wurde.
Um ein verwertbares Geschwindigkeitsprofil zu erhalten wurde die Städteregion Aachen im Rahmen
der Amtshilfe gebeten, eine Dauermessung über einen Zeitraum von einer Woche durchzuführen. Die
Übersicht der Auswertung ist als Anlage beigefügt.
Über den gesamten Zeitraum wurden in Fahrtrichtung Halifaxstraße 4082 Fahrzeuge und in
Fahrtrichtung Turmstraße 2691 Fahrzeuge gezählt. Im ahndungsfähigen Bereich (über 40km/h) lagen
in Fahrtrichtung Halifaxstraße 488 Fahrzeuge und in Fahrtrichtung Turmstraße 150 Fahrzeuge.
Prozentual lagen die Überschreitungen damit bei 12 % bzw. 5,6 %.
Die V85 (Geschwindigkeit die von 85 % der gemessenen Fahrzeuge eingehalten wurde) lag bei 39
km/h in Richtung Halifaxstraße und bei 36 km/h in Richtung Turmstraße. Die
Durchschnittsgeschwindigkeit aller gemessenen Fahrzeuge lag bei 30 km/h bzw. 27 km/h. Das
Messgerät der Städteregion ist ohne Anzeigetafel und somit für den Fahrzeugführer kaum
wahrnehmbar, sodass die Messergebnisse nicht durch visuelle Warnhinweise verfälscht werden
können.
Dem Antragsteller wurden die Messergebnisse mitgeteilt. Ebenfalls wurde ihm mitgeteilt, dass es im
Bereich der Melatener Straße keine Unfallauffälligkeiten gibt. Die Polizei hatte bereits Ende 2011
mitgeteilt, dass innerhalb der letzten 3 Jahre lediglich ein Verkehrsunfall mit Unfallursache
Geschwindigkeit festgestellt wurde.
Da der Antragsteller die Messergebnisse der Verwaltung anzweifelt, hat er eine
Geschwindigkeitsanzeigetafel der Verkehrswacht anbringen und auswerten lassen. Diese
Anzeigetafeln unterliegen im Gegensatz zu den Messgeräten der Städteregion keiner Eichpflicht. Zur
Genauigkeit der Messergebnisse kann daher von hier aus keine Angabe gemacht werden.
Vorlage FB 61/0004/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.06.2014
Seite: 3/5
Vorausgesetzt die Messungen können trotz evtl. Ungenauigkeiten herangezogen werden, zeigen
diese, dass in Fahrtrichtung Halifaxstraße 22 % aller Fahrzeuge im ahndungsfähigen Bereich, über 40
km/h, gelegen haben. In Fahrtrichtung Turmstraße, in der die Anzeigetafel für den Fahrzeugführer
nicht sichtbar war, lagen 15 % aller Fahrzeuge im ahndungsfähigen Bereich. In beiden
Fahrtrichtungen sind somit 19 % aller Fahrzeuge über 40 km/h gefahren.
Nach Beurteilung durch Verwaltung und Polizei sind die Fahrgeschwindigkeiten als unauffällig
einzustufen, da die Überschreitung der Ahndungsgrenze von 40 km/h geringer als 25 % ist. Erst ab
einer Überschreitung von 25 % ist vorgesehen, durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung oder
die Polizei Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Ab einer Überschreitung von 40 % sind
planerische Maßnahmen vorgesehen. Hier wären daher keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
Zustand Parken
Im Abschnitt zwischen Halifaxstraße und Tielmanweg ist auf der südlichen Straßenseite ein
Senkrechtparkstreifen angelegt. Aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreite von unter 6,00 m ist auf
der nördlichen Seite ein Haltverbot ausgewiesen. Im übrigen Straßenabschnitt bis zum Höhenweg
kann vor den Häusern gerade Nr. 94 bis 88 und auf der anderen Straßenseite von Haus Nr. 87a/87
bis Höhenweg geparkt werden. Der übrige Bereich ist mit StVO Z 286 (eingeschränktes Haltverbot)
ausgewiesen.
Ca. 31 PKW können im Straßenabschnitt Tielmanweg bis Höhenweg abgestellt werden(s. Anlage
Plan Zustand).
Planung Parken
Die Planung sieht zwischen Tielmanweg und Höhenweg alternierendes Parken vor. Die
Parkabschnitte wurden unter Berücksichtigung der vorhandenen Einfahrten, der notwendigen
Fahrzeugbegegnungsflächen und der optimalen Anzahl an Parkplätzen geplant. Auf der gesamten
Strecke sind insgesamt fünf Wechsel vorgesehen. Die Parkstreifen sollten markiert und an Anfang
und Ende mit StVO Z 283 (Haltverbot) und dem Zusatz StVO Z 1053-30 (Parken in gekennzeichneten
Flächen erlaubt) beschildert werden. In diesem Bereich stehen dann noch ca. 28 Parkplätze zur
Verfügung (s. Anlage Planung).
Finanzielle Auswirkungen
Für die Umsetzung der Maßnahme wird mit Gesamtkosten i. H. v. ca. 2.000,-- € gerechnet.
Die Kosten der Arbeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Für die Markierungsarbeiten entstehen Kosten in Höhe von
ca.
1.200,00 €
Die Neubeschilderung ist auf
ca.
800,00 €
veranschlagt.
Im Haushalt 2014 stehen unter dem investiven PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 „Einrichtung
Bewohnerparken“, Mittel i. H. v. 35.893,79 € für die Kostenart 78350000 (für die Neubeschilderung)
zur Verfügung.
Unter dem konsumtiven PSP-Element 4-120201-904-7, „Mobilitätskonzept“, sind im Haushalt 2014
Mittel i. H. v. 25.149,86 € eingeplant. Diese Mittel stehen für die Umsetzung der Markierungsarbeiten
zur Verfügung.
Vorlage FB 61/0004/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.06.2014
Seite: 4/5
Anlage/n:
- Bürgerantrag vom 10.05.2013
- Übersicht Messergebnisse der Verwaltung
- Plan Zustand
- Plan Planung
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