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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
133135.pdf
Größe
407 kB
Erstellt
11.06.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:46
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0002/WP17 öffentlich 11.06.2014 Dez. III / FB 61/80 Verkehrssicherung Hermann-Löns-Straße/Erftstraße; Antrag der CDU-Bezirksfraktion Aachen-Brand vom 23.04.2014 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 10.09.2014 B-1 Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach die baulich angelegten Parkstreifen lediglich verkehrsberuhigende Elemente darstellen und bei entsprechendem Parkdruck auch außerhalb dieser Flächen geparkt werden darf, solange die rettungstechnischen Durchfahrbreiten erhalten bleiben. Auf Parkraumbeschränkungen in einzelnen Straßenstücken wird deshalb verzichtet. Der Antrag gilt damit als behandelt. Vorlage FB 61/0002/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 17.09.2014 Seite: 1/2 Erläuterungen: Bei der Neugestaltung der unteren Hermann-Löns-Straße im Jahre 2001 wurden einige versetzte Parkstreifen mit Baumfeldern angelegt, um auch bei geringer Zahl parkender Fahrzeuge einen verkehrs-beruhigenden Effekt für die gradlinig verlaufende Hermann-Löns-Straße zu erzielen. Dabei war es aber nicht Absicht der Verwaltung, das Parken in der Straße auf diese einzelnen Parkstreifen zu beschränken. Bei starkem Parkdruck, z.B. nach Feierabend, bestehen auch zwischen den baulich versetzt angelegten Parkstreifen genügende Flächen, an denen einseitig am Fahrbahnrand geparkt werden kann, ohne dass hierdurch die Durchfahrt für Müllabfuhr und Rettungsfahrzeuge zu sehr eingeengt würde. Sollte in dieser nur schwach befahrenen Wohnstraße Begegnungsverkehr auftreten, so bieten die vorhandenen Grundstückszufahrten oder Straßeneinmündungen mit den damit verbundenen Parklücken ausreichende Gelegenheiten, um aneinander vorbeifahren zu können. Die Polizei hat in den vergangenen Jahren keinen Fahrunfall im Begegnungsverkehr aufnehmen müssen, aus dem eine zu geringe Bewegungsfläche für den Gegenverkehr zu entnehmen wäre. Die von den Antragstellern beschriebene Situation tritt an anderen Einmündungen oder Grundstückszufahrten in vergleichbarer Weise auf und wird unter gegenseitiger Rücksichtnahme bewältigt. Im Interesse der Anwohner an einem ausreichenden Parkplatzangebot auch in den Abendstunden sowie bei Feierlichkeiten empfiehlt die Verwaltung deshalb, nicht an einzelnen Stellen der Hermann-Löns-Straße Parkbeschränkungen auszuschildern bzw. zu markieren. Auch wenn gelegentlich einmal ein Autofahrer zurücksetzen muss, so geschieht dies doch ohne spürbaren Zeitverlust und tritt in vergleichbarer Weise in allen dicht beparkten Wohnstraßen in Brand und anderen Städten immer wieder auf. Anlage/n: Antrag der CDU-Bezirksfraktion Aachen-Brand vom 23.04.2014 Vorlage FB 61/0002/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 17.09.2014 Seite: 2/2