Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
133135.pdf
Größe
407 kB
Erstellt
11.06.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0002/WP17
öffentlich
11.06.2014
Dez. III / FB 61/80
Verkehrssicherung Hermann-Löns-Straße/Erftstraße;
Antrag der CDU-Bezirksfraktion Aachen-Brand vom 23.04.2014
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
10.09.2014
B-1
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach
die baulich angelegten Parkstreifen lediglich verkehrsberuhigende Elemente darstellen und bei
entsprechendem Parkdruck auch außerhalb dieser Flächen geparkt werden darf, solange die
rettungstechnischen Durchfahrbreiten erhalten bleiben. Auf Parkraumbeschränkungen in einzelnen
Straßenstücken wird deshalb verzichtet.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
Vorlage FB 61/0002/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.09.2014
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Bei der Neugestaltung der unteren Hermann-Löns-Straße im Jahre 2001 wurden einige versetzte
Parkstreifen mit Baumfeldern angelegt, um auch bei geringer Zahl parkender Fahrzeuge einen
verkehrs-beruhigenden Effekt für die gradlinig verlaufende Hermann-Löns-Straße zu erzielen. Dabei
war es aber nicht Absicht der Verwaltung, das Parken in der Straße auf diese einzelnen Parkstreifen
zu beschränken. Bei starkem Parkdruck, z.B. nach Feierabend, bestehen auch zwischen den baulich
versetzt angelegten Parkstreifen genügende Flächen, an denen einseitig am Fahrbahnrand geparkt
werden kann, ohne dass hierdurch die Durchfahrt für Müllabfuhr und Rettungsfahrzeuge zu sehr
eingeengt würde. Sollte in dieser nur schwach befahrenen Wohnstraße Begegnungsverkehr auftreten,
so bieten die vorhandenen Grundstückszufahrten oder Straßeneinmündungen mit den damit
verbundenen Parklücken ausreichende Gelegenheiten, um aneinander vorbeifahren zu können.
Die Polizei hat in den vergangenen Jahren keinen Fahrunfall im Begegnungsverkehr aufnehmen
müssen, aus dem eine zu geringe Bewegungsfläche für den Gegenverkehr zu entnehmen wäre. Die
von den Antragstellern beschriebene Situation tritt an anderen Einmündungen oder
Grundstückszufahrten in vergleichbarer Weise auf und wird unter gegenseitiger Rücksichtnahme
bewältigt. Im Interesse der Anwohner an einem ausreichenden Parkplatzangebot auch in den
Abendstunden sowie bei Feierlichkeiten empfiehlt die Verwaltung deshalb, nicht an einzelnen Stellen
der Hermann-Löns-Straße Parkbeschränkungen auszuschildern bzw. zu markieren. Auch wenn
gelegentlich einmal ein Autofahrer zurücksetzen muss, so geschieht dies doch ohne spürbaren
Zeitverlust und tritt in vergleichbarer Weise in allen dicht beparkten Wohnstraßen in Brand und
anderen Städten immer wieder auf.
Anlage/n:
Antrag der CDU-Bezirksfraktion Aachen-Brand vom 23.04.2014
Vorlage FB 61/0002/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.09.2014
Seite: 2/2