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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
131822.pdf
Größe
118 kB
Erstellt
02.06.14, 12:00
Aktualisiert
05.04.17, 19:46
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Feuerwehr Beteiligte Dienststelle/n: Fachbereich Finanzsteuerung Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 37/0027/WP16 öffentlich 02.06.2014 FB 37/100 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen, Haushaltsjahr 2014, Produkt 021701, Notfallrettung: Beschaffung eines gebrauchten Rettungswagens Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 18.06.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Auszahlungen i.H. von 60.227,95 € zum Produkt 021701 – Notfallrettung – zur Beschaffung eines gebrauchten Rettungswagens zur kurzfristigen Ersatzbeschaffung des Rettungswagens AC FW 75. Philipp Oberbürgermeister Vorlage FB 37/0027/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 06.06.2014 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 2014 Fortgeschriebe- Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 2014 Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 0 35.227,95 0 0 0 0 Auszahlungen 352.000 412.227,95 0 0 0 0 Ergebnis -352.000 -377.000,00 0 0 0 0 + Verbesserung / - -25.000 0 Deckung ist gegeben Deckung ist gegeben/ keine Verschlechterun g ausreichende Deckung vorhanden konsumtive Ansatz Auswirkungen 2014 Ertrag Fortgeschriebener Ansatz 2014 Ansatz 20xx ff. Fortgeschriebe -ner Ansatz 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 10.045.900,00 10.047.034,45 0 0 0 0 9.397.000,00 9.397.000,00 0 0 0 0 Abschreibungen 175.100,00 175.100,00 0 0 0 0 Ergebnis 473.800,00 474.934,45 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun +1.134,45 0 g Vorlage FB 37/0027/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 06.06.2014 Seite: 2/4 Erläuterungen: Der Rettungswagen AC FW 75, Baujahr 2007, ca. 266.000 KM wurde am 12.05.2014 bei einem Verkehrsunfall mit einem Lastkraftwagen im Kreuzungsbereich Breslauer Str. / Berliner Ring stark beschädigt. Aufgrund der funktionierenden Sicherheitseinrichtungen und des crashgetesteten Fahrerund Patientenraums wurden die drei Insassen nicht schwer verletzt. Das Fahrzeug war zum Unfallzeitpunkt beim MHD stationiert, deren Besatzungen vertraglich im städtischen Rettungsdienst eingebunden sind. Die Schuldfrage wird juristisch geklärt werden müssen. Das Unfallfahrzeug wurde von einem DEKRA- Sachverständigen begutachtet. Die Reparaturkosten würden 83.300 € bei einem Wiederbeschaffungswert von 35.700 € betragen. In Anbetracht der hohen Differenzsummen liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Selbst wenn die Reparatur möglich wäre, kommt es aus fürsorglichen Gründen nicht mehr in Betracht, das Fahrzeug wieder für das Rettungsdienstpersonal in den Einsatzdienst zu geben. Der beschädigte Rettungswagen ist ein Fahrzeug der Grundversorgung mit einer Nutzungsdauer von 7 Jahren. Aufgrund der gestiegenen Einsatzzahlen und Kilometerlaufleistungen z.B. durch vermehrte Intensivverlegungen auswärts betragen die künftigen Nutzungsdauern nur noch 6 Jahre. Nach der Vorhaltung in der Grundversorgung werden die Fahrzeuge noch weitere Jahre zum Einsatz bei Bedarfsspitzen durch zusätzliches Personal, technische Ausfallreserven, Großschadenslagen, Übungen oder Sonderveranstaltungen vorgehalten Täglich sind durchschnittlich 2 der 9 Rettungswagen werkstattbedingt außer Dienst, die dann durch ältere Ausfallreserven ersetzt werden müssen. Da dies ständig eine Verschlechterung des Versorgungsstandards darstellt, fordert die Ärztliche Leitung des Rettungsdienstes weitere Fahrzeuge in der Grund- und Spitzenversorgung. Erst nach 12 bis 14 Jahren werden Rettungswagen außer Dienst gestellt. Die Vorhaltung von Rettungs- und Notarztfahrzeugen des Regelrettungsdienstes für genehmigungspflichtige Sonderveranstaltungen (CHIO, Karlspreis, Aachen Olé, Karneval usw.) ist gesetzlich vorgeschrieben. Bislang haben insbesondere die Hilfsorganisationen eigene Fahrzeuge dafür abgestellt und berechnet. Nach einer Erlasslage müssen diese Einsatzfahrzeuge aus dem städtischen Regelrettungsdienst ohne Berechnung gestellt werden. Für die Stadt Aachen bedeutet diese Verfahrensänderung in NRW zukünftig eine höhere Vorhaltung an einsatzbereiten Rettungsfahrzeugen mit einem Alter über 6-7 Jahren. Der verunfallte Rettungswagen fehlt in der Vorhaltung und muss schnellstmöglich ersetzt werden, die Maßnahme ist unabdinglich. Planmäßig wird das Fahrzeug noch bis Ende des Jahres in der Grundversorgung eingesetzt. Zurzeit wird der verunfallte RTW durch ein Fahrzeug (Bj. 2002) aus der Spitzenversorgung ersetzt. In den nächsten Wochen stehen in Aachen die o.a. Sonderveranstaltungen an, zu denen weitere Rettungswagen abgestellt werden müssen. Die jetzt zur Auslieferung anstehenden beiden RTW werden als Telenotarzt – RTW eingesetzt und können den Ausfall nicht kompensieren. FB 37 ist auf der Suche nach einem geeigneten Gebrauchtfahrzeug. Dieses Fahrzeug muss die hiesigen Anforderungen an Sicherheit, Handhabung und Ausstattung erfüllen. Bei Ausschreibungen wurde besonders darauf geachtet, dass die Aufbauten nach EN 1789 eine hohe Unfallsicherheit haben und dies durch dynamische Crash- Tests nachgewiesen wurde. Die in Aachen verwendeten Medizingeräte und Patiententransportmittel müssen auf die Ausstattung des RTW abgestimmt sein. Der Patientenraum ist ein Arbeitsplatz und muss so gestaltet sein, dass die seinerzeit mit der Arbeitsgruppe Rettungsdienst und Dienststellenpersonalrat beschlossene Ausstattung, Handhabung und ergonomischen Punkte weitestgehend eingehalten werden. Im Gegensatz zu vielen anderen RTW wird in Aachen aufgrund des multifunktionalen Personals die komplette Persönliche Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung mitgeführt. Dazu muss ein abgeschottetes Außenfach auf der Beifahrerseite vorhanden sein. Vorlage FB 37/0027/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 06.06.2014 Seite: 3/4 Bei einem Händler in Lehrte steht z.B. derzeit ein Rettungswagen zum Verkauf, der augenscheinlich zum Ausstattungskonzept der Stadt Aachen passt oder mit angemessenen Mitteln auf diesen Standard umgestaltet werden kann. Um genauere Informationen zu erlangen, Herkunft und Zustand zu prüfen, muss das Fachpersonal FB 37 persönlich das Fahrzeug begutachten. Der angebotene RTW aus Baujahr 2011 mit einem Kilometerstand von ca. 110.000 soll 49.990 Euro kosten, dazu kommen ca. 10.000,00 Euro für Umbauten, Einbauten der Medizingeräte und Technik, Funkeinbau und Beschriftung. Rettungswagen sind über die GVV vollkaskoversichert. Die Fahrzeug- und Betriebskosten werden über die festgelegte Nutzungsdauer abgeschrieben und refinanzieren sich in voller Höhe über die Rettungsdienstgebühren der Krankenkassen. Ein Neufahrzeug kostet ca. 150.000,00 €. Für den Ersatz von totalbeschädigten Fahrzeugen oder Ausrüstungen sind keine Mittel vorhanden. Ab 2016 wurde speziell für solche Fälle ein Produktsachkonto eingerichtet. Aus den Bereichen des Rettungs- und Krankentransportdienstes können in 2014 nur begrenzte Mittel dafür verwendet werden. Die restliche Deckung muss aus dem Brandschutz erfolgen. Die Einzahlung der Versicherung GVV erfolgt über das PSP-Element 5-021701-900-01100-900-1 „Beschaffung Rettungswagen“ i.V. mit 68910000 „Sonstige Investitionseinzahlungen“ i.H. von 34.093,50 € brutto. Die Einzahlung aus dem Verkauf des verunfallten Fahrzeuges AC-FW 75 i.H. von 1.134,45 € erfolgt auf dem PSP-Element 5-021701-900-01100-900-1 „Beschaffung Rettungswagen“ i.V. mit Kostenart 68310001 „Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen“. Da das Fahrzeug bereits komplett abgeschrieben wurde, wird in gleicher Höhe ein Ertrag bei PSPElement 1-021701-900-4 „Notfallrettung“ i.V. mit Kostenart 45420000 „Mehrerlöse aus dem Verkauf von beweglichen Sachanlagen“ gebucht. Für ein Gebrauchtfahrzeug stehen aus dieser Deckung somit 35.227,95 € zur Verfügung. Die Deckung der restlichen 25.000,- € erfolgt durch Sperrung folgender PSP-Elemente i.V. mit Kostenart 78310000 i.H. von jeweils 12.500,- € : PSP-Element 5-021701-900-02300-900-1 „Einrichtung Schulungs- und Logistikräume Rettungsdienst“ PSP-Element 5-021501-900-02600-900-1 „Beschaffung für die allgemeinen Werkstätten“ Gem.. § 83 Abs. 2 GO bedarf die Genehmigung der notwendigen Mittel der vorherigen Zustimmung des Rates, wenn die Auszahlungen erheblich sind. Anlage/n: ./. Vorlage FB 37/0027/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 06.06.2014 Seite: 4/4