Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
131822.pdf
Größe
118 kB
Erstellt
02.06.14, 12:00
Aktualisiert
05.04.17, 19:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Feuerwehr
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Finanzsteuerung
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 37/0027/WP16
öffentlich
02.06.2014
FB 37/100
Über- und außerplanmäßige
Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen,
Haushaltsjahr 2014, Produkt 021701, Notfallrettung: Beschaffung
eines gebrauchten Rettungswagens
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
18.06.2014
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Auszahlungen i.H.
von 60.227,95 € zum Produkt 021701 – Notfallrettung – zur Beschaffung eines gebrauchten
Rettungswagens zur kurzfristigen Ersatzbeschaffung des Rettungswagens AC FW 75.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 37/0027/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.06.2014
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2014
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
2014
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
35.227,95
0
0
0
0
Auszahlungen
352.000
412.227,95
0
0
0
0
Ergebnis
-352.000
-377.000,00
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
-25.000
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben/ keine
Verschlechterun
g
ausreichende Deckung
vorhanden
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2014
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
2014
Ansatz
20xx ff.
Fortgeschriebe
-ner Ansatz
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
10.045.900,00
10.047.034,45
0
0
0
0
9.397.000,00
9.397.000,00
0
0
0
0
Abschreibungen
175.100,00
175.100,00
0
0
0
0
Ergebnis
473.800,00
474.934,45
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
+1.134,45
0
g
Vorlage FB 37/0027/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.06.2014
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Der Rettungswagen AC FW 75, Baujahr 2007, ca. 266.000 KM wurde am 12.05.2014 bei einem
Verkehrsunfall mit einem Lastkraftwagen im Kreuzungsbereich Breslauer Str. / Berliner Ring stark
beschädigt. Aufgrund der funktionierenden Sicherheitseinrichtungen und des crashgetesteten Fahrerund Patientenraums wurden die drei Insassen nicht schwer verletzt. Das Fahrzeug war zum
Unfallzeitpunkt beim MHD stationiert, deren Besatzungen vertraglich im städtischen Rettungsdienst
eingebunden sind. Die Schuldfrage wird juristisch geklärt werden müssen.
Das Unfallfahrzeug wurde von einem DEKRA- Sachverständigen begutachtet. Die Reparaturkosten
würden 83.300 € bei einem Wiederbeschaffungswert von 35.700 € betragen. In Anbetracht der hohen
Differenzsummen liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Selbst wenn die Reparatur möglich wäre,
kommt es aus fürsorglichen Gründen nicht mehr in Betracht, das Fahrzeug wieder für das
Rettungsdienstpersonal in den Einsatzdienst zu geben.
Der beschädigte Rettungswagen ist ein Fahrzeug der Grundversorgung mit einer Nutzungsdauer von 7
Jahren. Aufgrund der gestiegenen Einsatzzahlen und Kilometerlaufleistungen z.B. durch vermehrte
Intensivverlegungen auswärts betragen die künftigen Nutzungsdauern nur noch 6 Jahre. Nach der
Vorhaltung in der Grundversorgung werden die Fahrzeuge noch weitere Jahre zum Einsatz bei
Bedarfsspitzen durch zusätzliches Personal, technische Ausfallreserven, Großschadenslagen, Übungen
oder Sonderveranstaltungen vorgehalten Täglich sind durchschnittlich 2 der 9 Rettungswagen
werkstattbedingt außer Dienst, die dann durch ältere Ausfallreserven ersetzt werden müssen. Da dies
ständig eine Verschlechterung des Versorgungsstandards darstellt, fordert die Ärztliche Leitung des
Rettungsdienstes weitere Fahrzeuge in der Grund- und Spitzenversorgung. Erst nach 12 bis 14 Jahren
werden Rettungswagen außer Dienst gestellt.
Die Vorhaltung von Rettungs- und Notarztfahrzeugen des Regelrettungsdienstes für
genehmigungspflichtige Sonderveranstaltungen (CHIO, Karlspreis, Aachen Olé, Karneval usw.) ist
gesetzlich vorgeschrieben. Bislang haben insbesondere die Hilfsorganisationen eigene Fahrzeuge dafür
abgestellt und berechnet. Nach einer Erlasslage müssen diese Einsatzfahrzeuge aus dem städtischen
Regelrettungsdienst ohne Berechnung gestellt werden. Für die Stadt Aachen bedeutet diese
Verfahrensänderung in NRW zukünftig eine höhere Vorhaltung an einsatzbereiten Rettungsfahrzeugen
mit einem Alter über 6-7 Jahren.
Der verunfallte Rettungswagen fehlt in der Vorhaltung und muss schnellstmöglich ersetzt werden, die
Maßnahme ist unabdinglich. Planmäßig wird das Fahrzeug noch bis Ende des Jahres in der
Grundversorgung eingesetzt. Zurzeit wird der verunfallte RTW durch ein Fahrzeug (Bj. 2002) aus der
Spitzenversorgung ersetzt. In den nächsten Wochen stehen in Aachen die o.a. Sonderveranstaltungen
an, zu denen weitere Rettungswagen abgestellt werden müssen. Die jetzt zur Auslieferung
anstehenden beiden RTW werden als Telenotarzt – RTW eingesetzt und können den Ausfall nicht
kompensieren.
FB 37 ist auf der Suche nach einem geeigneten Gebrauchtfahrzeug. Dieses Fahrzeug muss die
hiesigen Anforderungen an Sicherheit, Handhabung und Ausstattung erfüllen. Bei Ausschreibungen
wurde besonders darauf geachtet, dass die Aufbauten nach EN 1789 eine hohe Unfallsicherheit haben
und dies durch dynamische Crash- Tests nachgewiesen wurde. Die in Aachen verwendeten
Medizingeräte und Patiententransportmittel müssen auf die Ausstattung des RTW abgestimmt sein. Der
Patientenraum ist ein Arbeitsplatz und muss so gestaltet sein, dass die seinerzeit mit der Arbeitsgruppe
Rettungsdienst und Dienststellenpersonalrat beschlossene Ausstattung, Handhabung und
ergonomischen Punkte weitestgehend eingehalten werden. Im Gegensatz zu vielen anderen RTW wird
in Aachen aufgrund des multifunktionalen Personals die komplette Persönliche Schutzausrüstung für
die Brandbekämpfung mitgeführt. Dazu muss ein abgeschottetes Außenfach auf der Beifahrerseite
vorhanden sein.
Vorlage FB 37/0027/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.06.2014
Seite: 3/4
Bei einem Händler in Lehrte steht z.B. derzeit ein Rettungswagen zum Verkauf, der augenscheinlich
zum Ausstattungskonzept der Stadt Aachen passt oder mit angemessenen Mitteln auf diesen Standard
umgestaltet werden kann. Um genauere Informationen zu erlangen, Herkunft und Zustand zu prüfen,
muss das Fachpersonal FB 37 persönlich das Fahrzeug begutachten. Der angebotene RTW aus
Baujahr 2011 mit einem Kilometerstand von ca. 110.000 soll 49.990 Euro kosten, dazu kommen ca.
10.000,00 Euro für Umbauten, Einbauten der Medizingeräte und Technik, Funkeinbau und
Beschriftung.
Rettungswagen sind über die GVV vollkaskoversichert. Die Fahrzeug- und Betriebskosten werden über
die festgelegte Nutzungsdauer abgeschrieben und refinanzieren sich in voller Höhe über die
Rettungsdienstgebühren der Krankenkassen. Ein Neufahrzeug kostet ca. 150.000,00 €.
Für den Ersatz von totalbeschädigten Fahrzeugen oder Ausrüstungen sind keine Mittel vorhanden. Ab
2016 wurde speziell für solche Fälle ein Produktsachkonto eingerichtet. Aus den Bereichen des
Rettungs- und Krankentransportdienstes können in 2014 nur begrenzte Mittel dafür verwendet werden.
Die restliche Deckung muss aus dem Brandschutz erfolgen.
Die Einzahlung der Versicherung GVV erfolgt über das PSP-Element 5-021701-900-01100-900-1
„Beschaffung Rettungswagen“ i.V. mit 68910000 „Sonstige Investitionseinzahlungen“ i.H. von 34.093,50
€ brutto.
Die Einzahlung aus dem Verkauf des verunfallten Fahrzeuges AC-FW 75 i.H. von 1.134,45 € erfolgt auf
dem PSP-Element 5-021701-900-01100-900-1 „Beschaffung Rettungswagen“ i.V. mit Kostenart
68310001 „Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen“.
Da das Fahrzeug bereits komplett abgeschrieben wurde, wird in gleicher Höhe ein Ertrag bei PSPElement 1-021701-900-4 „Notfallrettung“ i.V. mit Kostenart 45420000 „Mehrerlöse aus dem Verkauf von
beweglichen Sachanlagen“ gebucht.
Für ein Gebrauchtfahrzeug stehen aus dieser Deckung somit 35.227,95 € zur Verfügung.
Die Deckung der restlichen 25.000,- € erfolgt durch Sperrung folgender PSP-Elemente i.V. mit
Kostenart 78310000 i.H. von jeweils 12.500,- € :
PSP-Element 5-021701-900-02300-900-1 „Einrichtung Schulungs- und Logistikräume Rettungsdienst“
PSP-Element 5-021501-900-02600-900-1 „Beschaffung für die allgemeinen Werkstätten“
Gem.. § 83 Abs. 2 GO bedarf die Genehmigung der notwendigen Mittel der vorherigen Zustimmung des
Rates, wenn die Auszahlungen erheblich sind.
Anlage/n:
./.
Vorlage FB 37/0027/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.06.2014
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