Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
130817.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
17.05.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 01/0272/WP16
öffentlich
17.05.2014
Bestimmung der Ausschussvorsitzenden und stellvertretenden
Ausschussvorsitzenden
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
18.06.2014
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
entfällt
Erläuterungen:
Haben sich die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze und stellvertretenden
Ausschussvorsitze geeinigt und wird dieser Einigung nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder
widersprochen, so bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den
Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten Ratsmitglieder. Soweit eine Einigung nicht zustande
kommt, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt,
die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. ergeben; mehrere
Fraktionen können sich zusammenschließen. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das der
Oberbürgermeister zu ziehen hat. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie
beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden - § 58 Abs. 5
GO NW.
Den Vorsitz im Hauptausschuss führt nach § 57 (3) GO NW der Oberbürgermeister. Er hat Stimmrecht
im Hauptausschuss.
Der Hauptausschuss wählt aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden.
Der Vorsitzende und der stellv. Vorsitzende des Kinder- und Jugendausschusses werden vom
Ausschuss aus dem Kreis der dem Kinder- und Jugendausschuss angehörenden Ratsmitglieder
gewählt (§ 4 Abs. 5 AG KJHG.NW).
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 01/0272/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.06.2014
Seite: 1/1