Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
130784.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
17.05.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 01/0265/WP16
öffentlich
17.05.2014
Einführung und Verpflichtung der Ratsmitglieder
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
18.06.2014
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
entfällt
Erläuterungen:
Die Ratsmitglieder werden durch den Oberbürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur
gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet (§ 67 Abs. 3 GO NW).
Die vorgeschriebene Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, dass die Ratsmitglieder ihr
Einverständnis mit folgender Formel bekunden:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze
beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“
Mögliche Ergänzung:
„So wahr mir Gott helfe.“
(Bei wiedergewählten Ratsmitgliedern genügt ein Hinweis auf den bereits früher geleisteten Eid bzw.
eine bereits früher erfolgte Verpflichtung.)
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 01/0265/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.06.2014
Seite: 1/1