Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
131146.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
23.05.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bezirksamt Aachen-Brand
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
BA 1/0107/WP16
öffentlich
23.05.2014
BA 1
Wahl der Bezirksbürgermeisterin/ des Bezirksbürgermeisters und
der Stellvertreter/-innen
Beratungsfolge:
TOP:__4
Datum
Gremium
Kompetenz
11.06.2014
B-1
Entscheidung
Erläuterungen:
Die Wahl des Bezirksbürgermeisters/ der Bezirksbürgermeisterin richtet sich nach den Bestimmungen
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO-NW).
Die Bezirksvertretung wählt aus ihrer Mitte ohne Aussprache den Bezirksbürgermeister und einen
oder mehrere Stellvertreter. § 67 Abs. 2 bis 5 GO findet hierbei entsprechende Anwendung.
Es wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt. Dabei sind
die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen der Bezirksvertretung nach der
Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge
entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Erster Stellvertreter des
Bezirksbürgermeisters ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die erste Höchstzahl
entfällt, zweiter Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des
Wahlvorschlags steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt, dritter Stellvertreter, wer an vorderster
noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die dritte Höchstzahl
entfällt usw. Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei
Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Vorlage BA 1/0107/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.06.2014
Seite: 1/1