Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
131056.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
21.05.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bezirksamt Aachen-Richterich
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
BA 6/0156/WP16
öffentlich
21.05.2014
Wahl des Bezirksbürgermeisters und seiner Stellvertreter
Beratungsfolge:
Datum
TOP:__
Gremium
Kompetenz
B6
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
entfällt
Erläuterungen:
Die Wahl des Bezirksbürgermeisters und seines Stellvertreters bzw. seiner Stellvertreter richtet sich
nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO.NW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S 666) mit späteren Änderungen.
Gemäß § 36 Abs. 3 i. V. m. § 67 Abs. 2 – 5 GO.NW. wählt die Bezirksvertretung aus ihrer Mitte unter
der Leitung des Altersvorsitzenden ohne Aussprache den Bezirksbürgermeister und einen oder
mehrere Stellvertreter. Es wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim
abgestimmt. Hiernach sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen nach
der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge
entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben.
Bezirksbürgermeister ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die erste
Höchstzahl entfällt, erster Stellvertreter ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener
Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt, zweiter Stellvertreter ist, wer
an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die
dritte Höchstzahl entfällt usw.. Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine
Stichwahl statt; bei Stimmengleich entscheidet das Los.
Vorlage BA 6/0156/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.09.2014
Seite: 1/1