Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
130685.pdf
Größe
109 kB
Erstellt
15.05.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0392/WP16-1
öffentlich
15.05.2014
45/500
Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes im Bereich des
Aachener Jugendringes
-Ergänzende InformationBeratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
20.05.2014
KJA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis
und stimmt der Einstellung einer sozialpädagogischen Fachkraft beim Aachener Jugendring zur
Gewährleistung der Vorgaben des Kinderschutzes in den ihm angeschlossenen Verbänden zu.
Vorlage FB 45/0392/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Siehe Finanzblatt der eigentlichen Vorlage.
Vorlage FB 45/0392/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Der Unterausschuss Stadtjugendplan hat sich in seiner Sitzung am 08.05.2014 mit dem Thema
„Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes im Bereich des Aachener Jugendringes (AJR)“
beschäftigt.
Da im Unterausschuss noch Klärungsbedarf bestand, wurde die Verwaltung beauftragt, möglichst bis
zur Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 20.05.2014 noch folgende Fragestellung zu
erläutern:
1. Gibt es eine entsprechende Stellungnahme der im AJR zusammengeschlossenen Verbände zur
Einrichtung einer halben Fachkraftstelle?
2. Welche Größenordnung umfasst die Thematik zum Beispiel im Hinblick auf die Anzahl der in Rede
stehenden Führungszeugnisse für Ehrenamtler?
3. Welches Aufgabenprofil soll die beabsichtigte halbe Fachkraftstelle abdecken?
4. Wie soll die Finanzierung der geplanten Stelle erfolgen?
Zu 1.:
Die im Aachener Jugendring organisierten Jugendverbände haben das Thema Sicherstellung des
Kindeswohls, wie im § 72 a SGB VIII gefordert, in verschiedenen Hauptausschusssitzungen, zuletzt
am 8.5.2014 diskutiert.
Als Zusammenschluss von ehrenamtlich Tätigen ohne hauptamtliche Strukturen hegen sie die
Befürchtung, den sich durch das Gesetz ergebenden Anforderungen nicht gerecht werden zu können.
Daher befürwortet die Mehrheit der Verbandsvertreter die Einrichtung einer Stelle für eine
sozialpädagogische Kraft mit einem Beschäftigungsumfang von 50%.
Auszug aus dem Protokoll des Hauptausschusses des Aachener Jugendrings am 20.02.2014:
Es wird aus der Arbeitsgruppe berichtet, dass zunächst überlegt wurde, welche Änderungen im
Stadtjugendplan angestrebt werden könnten, um die Situation für die Jugendverbände zu verbessern.
Schnell wurde aber deutlich, dass es mehr darauf ankommt, die ehrenamtlich Leitenden in den
Verbänden zu stärken und zu unterstützen, damit diese sich in ihrer „freien“ Zeit (eingeschränkt durch
veränderte Schul- und Studienbedingungen) auf die wesentliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
konzentrieren können.
Verbesserungsbedarf der Hauptprobleme:
Verstärktes Augenmerk auf Jugendschutz
Mehr Info´s zum Stadtjugendplan und inhaltliche Hilfestellung bei den zu stellenden Anträgen
Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit des AJR
Der Aachener Jugendring sollte
stärker aufgestellt werden durch eine hauptamtliche Kraft im Umfang von einem halben VZÄ
Der Stelleninhaber sollte folgende Aufgaben wahrnehmen:
Im Rahmen der Sicherstellung des Kinder- und Jugendschutzes sollen die Mitgliedsverbände
durch entsprechende Seminare und Schulungen regelmäßig sensibilisiert und in Ihrer Arbeit
vor Ort mit den Kindern und Jugendlichen gestärkt werden.
Vorlage FB 45/0392/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
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Bedingt durch die sich wandelnde Jugendverbandsarbeit soll eine entsprechende
Unterstützung bei der verbandlichen Neuorientierung erfolgen
Wünschenswert wäre es, dass die einzustellende Fachkraft über einen entsprechenden
jugendverbandlichen Hintergrund verfügt.
Die anwesenden Vertreterinnen und Vertreter der Jugendverbände sind einstimmig der Meinung, dass
das der richtige Weg sei und fordern den Vorstand auf, entsprechend tätig zu werden.
Auszug aus dem Protokoll des Hauptausschusses vom 08.05.2014
„Die Mehrheit der Verbände begrüßt diese Maßnahme wegen der neuen Situationen und geänderten
Bedingungen u.a. in Sachen Kinderschutz (wie Prävention, erweiterte polizeiliche
Führungszeugnisse), und steht dahinter.“
Zu 2.:
Durchschnittlich haben im Laufe der Jahre ca. 1.000 Jugendleiter im Jahr in den AJR
angeschlossenen Verbänden als ehrenamtliche Mitarbeiter gearbeitet. Im Verlauf der vergangenen 3
Jahre hat sich diese Zahl, zuletzt in 2013, auf 805 Personen reduziert. Bedingt durch die größeren
Mobilitätsanforderungen an junge Menschen ist die Fluktuation in diesem Bereich relativ hoch.
Zu 3.:
Die Aufgabe der o.g. Fachkraft soll es u.a. sein, die Träger bei der Umsetzung des § 72a Abs. 4 SGB
VIII (erweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtler) zu unterstützen.
Mit der Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes haben die Anforderungen bezüglich einer
fachlichen Begleitung, Beratung und Unterstützung hinsichtlich des im Gesetz geregelten
Kinderschutzes erheblich zugenommen.
Einige weitere Aufgaben gehen aus den Auszügen der Hauptausschusssitzungen des Jugendringes
hervor.
Weiterhin gehören Tätigkeiten wie die Information über das Einholen der erweiterten
Führungszeugnisse und die Überwachung der Gültigkeit dazu. Die Jugendverbände können so in
gewissen Abständen an die Vereinbarung und deren Umsetzung erinnert werden.
Hinzu kommt die Koordination von Informationsveranstaltungen und Fortbildungen in dem Bereich
Kindeswohlgefährdung. Themen der Fortbildungen können Merkmale von Kindeswohlgefährdung,
Verfahren im Umgang mit Hinweisen oder Hilfe und Unterstützung sein.
Eine weitere Aufgabe der Fachkraft ist in der Steigerung der Bekanntheit der Jugendverbände zu
sehen, um wieder mehr ehrenamtliche Kräfte zu akquirieren. In dem Rahmen ist eine
Netzwerkerfunktion der Fachkraft erforderlich, die über Planungen der einzelnen Jugendverbände
informiert ist und die Informationsflüsse untereinander verbessert. Im Weiteren wären Planung und
Organisation von gemeinsamen Projekten eine weitere unterstützende Tätigkeit der Fachkraft.
Zu 4.:
Da sich die dem AJR angeschlossenen Verbände einhellig für eine solche halbe Fachkraftstelle
aussprechen, gleichzeitig die Maßnahme aber haushaltsneutral erfolgen soll, wird vorgeschlagen, die
Globalmittelzuweisung in Höhe von 137.000,00 € auf 107.000,00 € zu reduzieren und den
Differenzbetrag von 30.000,00 € (25.000,00 € Personalkosten und 5.000,00 € Sachkosten) als
eigenen zweckgebundenen Zuschuss dem AJR zukommen zu lassen.
Vorlage FB 45/0392/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
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