Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
131047.pdf
Größe
389 kB
Erstellt
14.05.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/1145/WP16
öffentlich
14.05.2014
FB 61/30
Radweg entlang der Roermonder Straße
Antrag der SPD-BF vom 10.02.2014, lfd.Nr.90
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
14.05.2014
B6
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 61/1145/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.06.2014
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Erläuterungen:
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen – Richterich schilderte in ihrem Antrag vom
10.02.2014, dass stadtauswärts zwischen Horbacher Straße und Roder Weg die linksseitige
Benutzung des Radweges mangels erforderlicher Breite aufgehoben wurde. In der Gegenrichtung
zwischen Roder Weg und Horbacher Straße sei die Beschilderung des rechtsseitigen Radweges
ebenfalls entfernt worden. Erst ab der Einmündung Horbacher Straße Richtung Aachen erfolge die
Ausweisung eines Radweges. Es wird beantragt, diese Ausweisung des nicht mehr
benutzungspflichtigen Radweges entlang der Roermonder Straße zwischen Roder Weg und
Horbacher Straße wieder vorzunehmen.
Weiterhin gibt es eine Bürgeranfrage, die heutige Freigabe des Gehweges für Radfahrer zwischen
Berensberger Straße und Tittardsfeld wieder rückgängig zu machen, damit der gegenüberliegende
Radweg benutzt werden muss. Die beidseitige Freigabe des schmalen Gehweges könne zu
Zusammenstößen zwischen Radfahrern und Autofahrern führen, die aus privaten
Grundstückszufahrten auf den Gehweg herausfahren.
Sachstand
Die Vorgaben zur Radwegebenutzungspflicht sind in den überarbeiteten Verwaltungsvorschriften zur
Straßenverkehrsordnung vom 17.7.2009 (VwV-StVO) grundsätzlich geändert worden. Mit diesen
neuen Vorschriften, die bundesweit gelten, haben sich für die Städte wichtige Rahmenbedingungen
verändert. So darf u.a., wenn baulich angelegte Radwege innerorts in der Breite nicht mehr den
gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen, eine “Radwegebenutzungspflicht” nicht mehr
angeordnet werden. An die Einrichtung neuer und den Erhalt bestehender benutzungspflichtiger
Radwege wurden hohe Anforderungen gestellt, die die Städte überprüfen müssen. Vertreter von
Stadt, Polizei, ASEAG und auch dem ADFC, der die Interessen aller Radfahrer dabei wahrnimmt,
überprüfen seit 2010, ob die Benutzungspflicht Aachener Radwege noch beibehalten werden kann.
Heutige Beschilderung (Abschnitt Horbacher Straße bis Einmündung Roder Weg)
Im Zuge dieser Arbeiten wurde auch die Roermonder Straße auf ihrer gesamten Länge überprüft: Die
Benutzungspflicht des linksseitigen Radweges stadtauswärts ab der Einmündung Horbacher Straße
bis Einmündung Roder Weg wurde daher aufgehoben und die Beschilderung entfernt, da die
erforderlichen Breiten für eine Benutzungspflicht nicht gegeben sind. Durch die Änderung der
Beschilderung fährt der Radfahrer in Richtung Rathausplatz auf der rechten Fahrbahnseite. Aufgrund
der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und der relativ breiten Fahrspur ist die Führung
des Radverkehrs auf der Fahrbahn vertretbar. Eine Nutzung des Gehweges mit dem Fahrrad ist
gemaß §2 Abs. 5 StVO nur Kindern bis zu 10 Jahren gestattet.
In der Gegenrichtung (ab Einmündung Roder Weg bis Einmündung Horbacher Straße) wurde
ebenfalls aus den o.a. Gründen die Benutzungspflicht aufgehoben. Dieser rechts der Fahrbahn
liegende Radweg ist ein Radweg ohne Benutzungspflicht. Dem Radfahrer bleibt die Wahlmöglichkeit,
ob er diesen nutzt oder auf der Fahrbahn fahren möchte. Die im Antrag gewünschte Beschilderung
Vorlage FB 61/1145/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.06.2014
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dieses nicht mehr benutzungspflichtigen Radweges entspricht nicht dem o.a. Regelwerk und kann
nicht angeordnet werden.
Heutige Beschilderung (Abschnitt Berensberger Straße bis Tittardsfeld).
Entlang der Roermonder Straße wurde die Benutzungspflicht des linksseitigen Radweges aus
Richtung Laurensberg aufgehoben und bis zur Einmündung „Tittardsfeld“ ein Schutz- bzw.
Radfahrstreifen auf der Fahrbahn markiert. Die Fortführung dieses Radfahrstreifens bis zur Kreuzung
Roermonder Straße/Berensberger Straße konnte bisher noch nicht realisiert werden, da sich die
Fläche in der Straßenbaulast des „Landesbetrieb Straßenbau NRW“ befindet. Um den Bürgern
zwischen Berensberger Straße und Tittardsfeld als Zwischenlösung eine direkte Verbindung mit den
Fahrrad zu ermöglichen, wurde seinerzeit der Gehweg zwischen Haus Nr. 500-528 für die Radfahrer
in beiden Richtungen freigegeben. Die Mitbenutzung des 2 m breiten Gehweges aus Richtung
Berensberger Straße ist verträglich; eine zwangsweise Führung des Radfahrers über den
gegenüberliegenden nicht benutzungspflichtigen Radweg stadteinwärts mit Querung an der
Lichtsignalanlage Laurentiusstraße auf den Radfahrstreifen bis zum Tittardsfeld ist zwar möglich, aber
ein großer Umweg.
Unabhängig von der Freigabe dieses Gehweges für Radfahrer ist auf jedem Gehweg mit Rad
fahrenden Kindern bis 10 Jahren zu rechnen. Jeder Autofahrer, der eine Grundstückszufahrt verlässt
oder in diese einfährt, muss immer vorsichtig fahren, um mögliche Konflikte mit querenden Radfahrern
oder Fußgängern zu vermeiden. Deshalb wird die Mitbenutzung des Gehweges in diesem Abschnitt
aufrechterhalten, bis eine endgültige Planung zur Fortführung des Radfahrstreifens (s.o) realisiert
wird.
Die Beschilderung des Aachener Radroutennetzes an der Einmündung Tittardsfeld, an der die
Radfahrer mit einem Pfeilwegweiser auf die linke, gegenüberliegende Straßenseite geführt werden, ist
veraltet. Der Austausch dieses Pfeilwegweises gegen ein Schild mit Geradauspfeil wird angeordnet.
Weitere Planungsschritte und Zeitplanung
Die geplante Änderung des Straßenquerschnitts mit einer Radverkehrsanlage in Richtung
Rathausplatzes sollte im Rahmen der 4.Stufe des Projektes „Maßnahmenplan Radverkehr“
vorgenommen werden. (Zurzeit sind die Fördermittel zur Realisierung der 3.Stufe Aachen-Ost noch
nicht von der Bezirksregierung Köln bewilligt). Wie in der Sitzung der Bezirksvertretung AachenRichterich im März 2014 mitgeteilt wurde, ist die Roermonder Straße in Richterich gleichzeitig Teil
der möglichen Linienführung des Radschnellweges Aachen – Herzogenrath/Kerkrade/Heerlen. Nach
der Machbarkeitsstudie, die Ende 2014 in einem EU-Verfahren vergeben und deren Ergebnis Ende
des Jahres 2015 vorliegen wird, nach einem Grundsatzbeschluss aller beteiligten Kommunen und der
Beantragung weiterer Fördermittel kann erst dann mit einer detaillierten Planung begonnen werden.
Unabhängig davon, ob neue Radverkehrsanlagen entlang Roermonder Straße im Rahmen des
Projektes „Radschnellweg“ oder „Maßnahmenplan Radverkehr“ realisiert werden können, wird dies
nicht vor 2016 erfolgen.
Vorlage FB 61/1145/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.06.2014
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Anlage/n:
Anlage - Antrag der SPD-Fraktion in Richterich vom 10.02.2014
Vorlage FB 61/1145/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.06.2014
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Anlage 1