Daten
Kommune
Aachen
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130645.pdf
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131 kB
Erstellt
17.04.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/1136/WP16
öffentlich
17.04.2014
Dez. III
Städtebauförderung 2014ff.: Aktualisierung
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
15.05.2014
PLA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Erläuterungen und Anlage 1
Vorlage FB 61/1136/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2014
Seite: 1/5
Erläuterungen:
Zuletzt am 05.12.2013 hat die Verwaltung über den aktuellen Stand der Städtebauförderung im
Planungsausschuss berichtet. Der Planungsausschuss hat diesen Bericht zustimmend zur Kenntnis
genommen und die Verwaltung beauftragt, für die Innenstadt den Grundantrag und die 1. Förderstufe,
für Brand die 3. und ggfs. die 4. Förderstufe sowie für Haaren den Grundantrag und die 1. Förderstufe
für das Programmjahr 2015 für die Städtebauförderung anzumelden.
Am 17.04. hat das jährliche Gespräch zur Städtebauförderung zwischen Ministerium für Bauen,
Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr, Bezirksregierung Köln und Stadtverwaltung stattgefunden. In
Vorbereitung und auf Grundlage dieses Gesprächs wurden kleinere Aktualisierungen der Planung der
Städtebauförderung vorgenommen, über die im Folgenden berichtet werden sollen. Dargestellt
werden nur die Änderungen im Vergleich zur Vorlage aus Dezember 2013.
A. Städtebauförderung für die Stadt Aachen – Entwicklung der Rahmenbedingungen
Für das Programmjahr 2014 besteht auf Bundes- und Landesebene eine erhebliche Verzögerung im
Planungsablauf. Die Steuerung des Städtebauinvestitionsprogramms des Landes hängt in
erheblichem Maße von den zur Verfügung stehenden Bundesmitteln ab. Erst im März 2014 wurde der
Regierungsentwurf des Haushalts vom Bundeskabinett beschlossen, der Beschluss im Bundestag
steht noch aus. Erst danach kann das NRW-Städtebauinvestitionsprogramm aufgestellt werden, das
wiederum die Grundlage für die Bewilligungen der Förderanträge auch der Stadt Aachen ist. Mit
Bewilligungen ist in diesem Jahr erst sehr spät im Jahr zu rechnen.
Erfreulich am Entwurf des Bundeshaushalts ist die deutliche Aufstockung der Bundesmittel von 455
Mio. € in 2013 auf jetzt 700 Mio. € in 2014. Auch das Gewicht des Programms Soziale Stadt innerhalb
dieser Mittel ist mit jetzt 155 Mio. € wieder deutlich gestiegen. Diese Aufstockung kann eine gewisse
Entspannung bei der NRW-Verteilung der Fördermittel bedeuten.
Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Städtebauförderung unter
dem Motto „Heimat im Quartier“ wieder stärker in den Blickpunkt genommen. Zahlreiche
Verknüpfungen zu anderen Ministerien werden erarbeitet, so dass das Leitbild der integrierten Stadtund Quartiersentwicklung stärker auch von Landesseite unterstützt und gefordert werden wird.
Gleichzeitig hat in 2014 die neue Strukturfondsperiode der EU begonnen. Die verschiedenen
Operationellen Programme sind überwiegend noch in der Überarbeitung. Sowohl aus dem
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) als auch aus dem Europäischen Sozialfonds
(ESF) sind Mittel für städtebauliche Projekte zu erwarten, teilweise in enger Verbindung mit
Arbeitsmarkt- und anderen nicht-investiven Instrumenten. Räumlicher Schwerpunkt werden für die
Städtebauförderung benachteiligte Stadtteile sein. Ein bedeutsamer inhaltlicher Schwerpunkt wird der
Klimaschutz sein.
Vorlage FB 61/1136/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2014
Seite: 2/5
Eine Änderung in den Förderbestimmungen kann für die Stadt Aachen besondere Bedeutung
erlangen. Seit Mitte letzten Jahres betont die Landesregierung, dass auch Mittel der
Städtebauförderung für kommunale Gebäudebestände (Bildung, Sport, Kultur, Verwaltung) innerhalb
anerkannter Städtebaufördergebiete in Anspruch genommen werden können. Die Stadt Aachen prüft
dies derzeit bereits für die Programmjahre 2014 und 2015. Hieraus können sich auch kurzfristig noch
zusätzliche Teilprojekte in Aachen-Nord und Brand (bereits ab dem aktuellen Programmjahr
fördertechnisch möglich) oder Innenstadt und Haaren (ab dem Programmjahr 2015) ergeben, mit
denen auch der Förderkorridor von 6 Mio. € Förderung besser ausgeschöpft werden könnte.
B. Die Förderprojekte
Die Zuwendungen für die aktuellen Aachener Maßnahmen sind in der Tabelle (Anlage 1) für die Jahre
„bis einschließlich 2013“ und bis 2016 aufgeführt. Die Nummerierung der Maßnahmen erfolgt analog
der Tabelle.
1.
Route Charlemagne
- keine Änderung -
2.
Innenstadtkonzept (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)
Templergraben (7. Förderstufe - altes Innenstadtkonzept)
- keine Änderung –
Innenstadtkonzept 2022
Der aktuelle Stand des Innenstadtkonzepts 2022 wurde dem Ministerium ausführlich vorgestellt und
diskutiert. Das Ministerium war insbesondere an der durchgeführten Akteurs- und Bürgerbeteiligung
sehr interessiert. Geplant ist wie im Dezember 2013 beschlossen die Einreichung des
Innenstadtkonzepts 2022 einschließlich des Förderantrags für die 1. Förderstufe im Herbst 2014 für
eine erste Förderung im Programmjahr 2015. Mittlerweile konnte das Volumen für die 1. Förderstufe
vorläufig konkretisiert werden. Für den September 2014 ist der Beschluss des Innenstadtkonzepts
2014 im Planungsausschuss vorgesehen.
Weitere Informationen zum Innenstadtkonzept unter www.aachen.de/innenstadt.
3.
Aachen-Nord (Soziale Stadt)
Im Vergleich zur Beschlussvorlage im Planungsausschuss im Dezember 2013 haben sich am Zeitplan
keine Änderungen ergeben. Die geplanten Projektmittel wurden analog zum Beschluss des
Hauptausschusses am 12.03.2014 in der Übersichtstabelle zeitlich angepasst. Das Gesamtvolumen
wurde beibehalten.
Weitere Informationen zum Projekt Soziale Stadt Aachen-Nord unter www.aachen.de/aachennord.
Informationen des Stadtteilbüros auch mit aktuellen Informationen zu den Projekten unter
www.facebook.com/aachennord
Vorlage FB 61/1136/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2014
Seite: 3/5
4.
Brand (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)
Für Brand wurde bereits für das Programmjahr 2012 die 1. Förderstufe beantragt und bewilligt, die 2.
Förderstufe (Marktplatz) wurde wie geplant für das aktuelle Programmjahr 2014 beantragt. Von einer
Bewilligung ist Ende des Jahres 2014 auszugehen. Der Beginn der ersten Baumaßnahmen ist in der
Folge für Ende 2014 / Anfang 2015 vorgesehen,
Für Brand hat der Planungsausschuss im Dezember 2013 die Beantragung der 3. Förderstufe und
ggfs. der 4. Förderstufe für das Programmjahr 2015 beschlossen. Während die 4. Förderstufe zeitlich
verschoben wird, ist weiterhin angestrebt, die 3. Förderstufe (Park an der Vennbahn, Jugendtreff)
noch in diesem Jahr zur Förderung im Programmjahr 2015 anzumelden. Aufgrund der Einbindung des
Parks an der Vennbahn in den Bebauungsplan Rombachstraße/ Vennbahnweg und aufgrund zu
geringer personeller Ressourcen in der Abteilung Grünplanung des Fachbereichs Umwelt kann dieses
Ziel unter Umständen verfehlt werden.
Die Beantragung der 2. Förderstufe (Marktplatz) ist für das Programmjahr 2014 vorgenommen.
Das Ministerium will sich darüber hinaus vor Ort einen Eindruck von Stadtbezirk und geplanten
Maßnahmen machen.
Weitere Informationen unter www.aachen.de/brand.
5.
Haaren (voraussichtlich Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)
Aufbauend auf dem Beschluss des Integrierten Handlungskonzepts für Haaren in Juli und September
2013 hat die Verwaltung die enthaltenen Projekte weiter strukturiert und bearbeitet. So ist in der
Übersichtstabelle erstmals eine Aufteilung der Finanzmittel nach Förderstufen abgebildet.
Schwerpunkt der 1. Förderstufe (geplant für Programmjahr 2015) wird der Park am alten Friedhof
sein, Schwerpunkt der 2. Förderstufe der Bereich rund um St. Germanus, die 3. Förderstufe enthält
kleinere Projekte wie den Platz am Denkmal.
Als neues Projekt der Städtebauförderung will sich das Ministerium ebenfalls einen Eindruck von
Haaren vor Ort verschaffen.
Weitere Informationen zu den Städtebauförderprojekten in Haaren unter www.aachen.de/haaren.
6.
Musikbunker
Auf der Agenda stehen aufgrund der Verkaufsabsichten der Eigentümerin Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben auch die drei durch den Verein Musikbunker e.V. betriebenen Bunker
Goffartstraße, Junkerstraße und Zeppelinstraße. Eine Förderung des Bunkers Junkerstraße mit
Investitionsmitteln wäre nach Einbindung in das Innenstadtkonzepts grundsätzlich möglich. Für die
anderen Bunker ist dies aufgrund des Fehlens von Integrierten Handlungskonzepten kritisch zu
betrachten. Allerdings drängt hier die Zeit und es müssen zahlreiche inhaltliche und formelle Fragen
bearbeitet werden. Musikbunker e.V. und Stadt stehen hierzu in engem Austausch.
Weiterhin noch in Umsetzung befindliche Projekte
Burtscheid / Südausgang Hauptbahnhof
Der Südausgang des Hauptbahnhofs wird nach wie vor als wichtiges Projekt der Stadtentwicklung
verfolgt (s. auch Beschlussvorlage für Mobilitätsausschuss 22.05.). Hierzu werden sowohl
Verkehrsfinanzierungsmittel (NVR) als auch voraussichtlich Städtebaufördermittel eingesetzt werden.
Vorlage FB 61/1136/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2014
Seite: 4/5
Davon unabhängig waren Restmittel in der alten Fördermaßnahme Hauptbahnhof vorhanden, die bis
Ende 2014 verausgabt werden müssen (vgl. Städtebauförderungsvorlage Dezember 2013). Die
Verausgabung der Mittel wurde für den Südausgang geprüft, eine fristgerechte Verausgabung konnte
aber nicht gesichert werden. Aus diesem Grund wird derzeit abschließend geprüft, ob Restmittel für
andere Maßnahmen im unmittelbaren Bahnhofsumfeld genutzt werden können.
Burg Frankenberg (Initiative ergreifen)
- keine Änderung –
C. Zusammenfassung und Ausblick
Nachdem sich mit der Route Charlemagne, den letzten Förderstufen des „alten“ Innenstadtkonzepts
und der ersten Hälfte der Sozialen Stadt Aachen-Nord wichtige Großprojekte im Abschluss befinden,
hat die Stadtverwaltung im Auftrag der Ratsgremien Handlungskonzepte für verschiedene Stadtteile
erarbeitet, teilweise bereits in Ableitung vom Masterplan Aachen*2030. Mit dem neuen
Innenstadtkonzept 2022, der Sozialen Stadt Aachen-Nord und den Entwicklungen für Brand und
Haaren sind aktuell vier Stadtteile in der konkreten Arbeit der Städtebauförderung, entweder bereits
teilweise bewilligt (Nord, Brand) oder kurz vor der erwarteten Aufnahme (Innenstadt, Haaren) in die
Förderprogramme. Dies bedeutet einen hohen Arbeitseinsatz bei allen beteiligten Dienststellen in
Koordination durch FB61. Dies betrifft aufgrund des integrierten Charakters der Handlungskonzepte
neben FB61 insbesondere die Fachbereiche FB02, E26, FB36, FB45 oder E49. Diese Fachbereiche
erhalten durch die Städtebauförderung die Möglichkeit, Teile ihrer Aufgaben – insbesondere investiver
Art – auch tatsächlich umsetzen zu können. Auf der anderen Seite erfordert dies einen hohen
Personalaufwand, um die geplanten Projekte umsetzen zu können. Weitere Fachbereiche wie zum
Beispiel FB23, FB50, FB52 oder FB64 bringen sich ebenfalls intensiv in die Förderprojekte ein und
verknüpfen diese mit eigenen Tätigkeiten. Schließlich ist die Städtebauförderung zentral auf die
Bauverwaltung B03 angewiesen, in der die Förderabwicklung geleistet wird.
Anlage/n:
Tabelle: Projekte der Städtebauförderung 2014ff.
Vorlage FB 61/1136/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2014
Seite: 5/5
Städtebauförderung 2014ff. - Stadt Aachen - Planungsausschuss 15.05.2014
bis 2013
Gesamt
zuwendungs- Zuwendung Zuwendung
fähige
Kosten
1. Route Charlemagne
Centre Charlemagne, Planung
und Öffentlichkeitsarbeit
12.000.000
12.000.000
Archäolog. Vitrine Elisengarten
689.174
861.468
Grashaus
2.072.887
2.591.109
Zeitungsmuseum
2.950.360
3.687.950
∑ Route Charlemagne
22.140.527 17.712.422
2. Innenstadtkonzept 2022 (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)
1. Förderstufe
1.200.000
1.500.000
folgende Förderstufen
noch offen
noch offen
∑ Innenstadtkonzept
1.200.000
1.500.000
3. AC-Nord (Soziale Stadt)
1. Förderstufe
2.016.306
2.520.382
2. Förderstufe
128.000
178.600
3. Förderstufe
3.272.204
4.090.255
4. Förderstufe (2. BA Depot)
5.060.000
6.325.000
∑ 1. Phase (1.-4. FS)
13.114.237 10.476.510
5. Förderstufe
2.044.000
2.555.000
6. Förderstufe
792.000
990.000
7. Förderstufe
960.000
1.200.000
8. Förderstufe
1.184.000
1.480.000
∑ 2. Phase (5.-8. FS)
4.980.000
6.225.000
∑ AC-Nord
19.339.237 15.456.510
4. Brand (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)
1. Förderstufe
399.822
499.778
2. Förderstufe
2.720.000
3.400.000
3. Förderstufe
279.600
349.500
4. Förderstufe
1.088.000
1.360.000
∑ Brand
4.487.422
5.609.278
5. Haaren
1. Förderstufe
1.260.000
1.575.000
2. Förderstufe
1.838.960
2.298.700
3. Förderstufe
428.000
535.000
∑ Haaren
3.526.960
4.408.700
6. ggfs. Musikbunker (Sanierungsgebiete Frankenberger
Viertel / Innenstadt)
noch offen
689.174
2.073.600
2.950.360
17.713.134
∑ Gesamt
Dez. III, FK
15.000.000
Kosten
2014
Zuwendung
Kosten
2015
Zuwendung
Kosten
2016
Zuwendung
Kosten
Folgejahre
Zuwendung
vollständig bewilligt
1.500.000
1.200.000
Einreichung Integriertes Handlungskonzept und 1.
Förderstufe in 2014 für Förderung ab
Programmjahr 2015
noch offen
Umsetzung 2011-14/15
Umsetzung 2012-14/15
Umsetzung 2012-14/15
Umsetzung 2013-15
2.016.306
128.000
3.223.360
5.060.000
2.555.000
5.367.666
2.044.000
2.555.000
2.044.000
3.400.000
2.720.000
990.000
990.000
792.000
792.000
1.200.000
960.000
1.200.000
960.000
1.480.000
Umsetzung 2015-19
Umsetzung 2016-19
Umsetzung 2017-19
1.184.000 Umsetzung 2018-19
1.480.000
1.184.000
399.822
399.822
Kurzkommentar
3.400.000
noch offen
5.955.000 + ggfs.
Musikbunker
2.720.000
4.764.000 + ggfs.
Musikbunker
349.500
279.600
349.500
279.600
1.575.000
1.260.000
1.360.000
1.360.000
1.088.000
1.088.000
2.298.700
1.838.960
Bau 2015/16
Bau 2016/17
Einreichung Integriertes Handlungskonzept und 1.
Förderstufe in 2014 für Förderung ab
Programmjahr 2015
1.575.000
1.260.000
2.298.700
1.838.960
535.000
535.000
4.414.500
3.531.600
4.858.700 +
Innenstadt
3.886.960 +
Innenstadt
2.015.000 +
Innenstadt
428.000
428.000
1.612.000 +
Innenstadt
Ausdruck 12.05.2014