Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
127796.pdf
Größe
7,9 MB
Erstellt
17.03.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/1098/WP16
öffentlich
17.03.2014
FB 61/30
Umgestaltung Krugenofen
Herstellung der Oberfläche nach Leitungslegung
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
14.05.2014
22.05.2014
B0
MA
Kenntnisnahme
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt
dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung mit der Ausführungsplanung gemäß der vorgelegten
Planung zu Gestaltungsvariante 2 - Tempo 30 aus Lärmschutzgründen (Plan-Nr.: 2014 / 03 – 02 L1
bis L3) zu beauftragen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die
Verwaltung, mit der Ausführungsplanung gemäß der vorgelegten Planung zu Gestaltungsvariante 2 Tempo 30 aus Lärmschutzgründen (Plan-Nr.: 2014 / 03 – 02 L1 bis L3).
Vorlage FB 61/1098/WP16 der Stadt Aachen
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finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120102-900-03200-300-1/4-120102-931-9
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2015
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2016 ff.
2015
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2016 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
210.000
0
0
0
Auszahlungen
0
576.000
300.000
0
300.000
600.000
Ergebnis
0
-576.000
-90.000
0
0
0
+ Verbesserung /
-576.000
+90.000
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2015
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2016 ff.
2015
2016 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
24.000
0
0
0
0
Abschreibungen
0
30.000
0
0
0
0
Ergebnis
0
-54.000
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
-54.000
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Vorlage FB 61/1098/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
Seite: 2/9
Erläuterungen:
Anlass
Die STAWAG verlegt am Krugenofen zwischen Sebastianstraße und Hauptstraße Kanal und andere
Versorgungsleitungen. Anlass der kurzfristig vorgesehenen Maßnahme ist der Anschluss des
Bauvorhabens Grundstück Krugenofen 29 an alle Medien.
Der Krugenofen weist seit Jahren erhebliche funktionale Mängel auf. Eine Neuaufteilung des
Verkehrsraumes ist dringend erforderlich, um Verbesserungen der baulichen, gestalterischen und
verkehrlichen Bedingungen für alle Verkehrsteilnehmer zu erreichen. Die Stadtverwaltung hält es
daher für sinnvoll, eine Neugestaltung des Krugenofens im Zuge der STAWAG-Maßnahme zu planen
und umzusetzen und so die Vorteile eines zeitlich aufeinander abgestimmten Projektes zu nutzen. Die
Realisierung steht wegen der Anschlussfristen des Fernwärmenetzes unter hohem Zeitdruck.
Planungsvarianten werden in den Sitzungen der B0 am 14.05.2014 und des Mobilitätsausschusses
am 22.05.2014 vorgestellt. Eine separate Bürgerinformation zur Umgestaltung des Straßenraumes
wird anschließend stattfinden, deren Ergebnisse in die weitere Ausbauplanung einfließen werden.
Bereits am 11.04.2014 hat eine Informationsveranstaltung zu den Tiefbaumaßnahmen der STAWAG
stattgefunden.
Heutige Situation
(vgl. Anlage 1: Bestandsplan-Krugenofen, Anlage 2: Fotos, Anlage 3: Knotenpunktströme)
Der Krugenofen (B 57) ist Bestandteil des Hauptverkehrsstraßennetzes. Als Verlängerung der
Eupener Straße hat er eine wesentliche Verbindungsfunktion für den Verkehr zwischen dem Aachener
Süden und Belgien und der Aachener Innenstadt und Burtscheid. Der Krugenofen dient darüber
hinaus auch der Erschließung der angrenzenden Stadtviertel.
Die Straße weist Belastungen zwischen 15.000 und 17.600 Kfz/24h auf, die auf zwei Fahrspuren
abgewickelt werden. Im Vergleich zu Erhebungen in den Jahren 2004 und 2014 zeigen sich keine
nennenswerten Veränderungen der Verkehrsmengen.
Die Straßenraumbreite variiert zwischen 14,00m und 17,00m. Die Straße ist beidseitig geschlossen
mit Wohnhäusern mit bis zu 5 Geschossen bebaut, z.T. mit denkmalgeschützter Bebauung. In den
Erdgeschossen befinden sich u.a. Einzelhandels- und gastronomische Nutzungen. Ein größerer
Discounter stellt eine wesentliche Quelle/Ziel dar.
Die Einmündungen der Sebastianstraße, Neustraße und Eynattener Straße sind nicht signalgeregelt.
Auf Höhe der Neustraße, sowie jenseits der Sebastianstraße bestehen separate
Fußgängersignalanlagen, die neben der sicheren Fußgängerquerung den aus den Seitenstraßen
einfahrenden Kfz Lücken zur Einfädelung in den fließenden Verkehr ermöglichen.
Der Knoten Krugenofen/Burtscheider Straße/Kasinostraße/Hauptstraße ist signaltechnisch geregelt.
Die Hauptströme bestehen in der Abbiegebeziehung Krugenofen/Burtscheider Straße sowie im
Geradeausverkehr Krugenofen/Kasinostraße, alle anderen Verkehrsströme sind in untergeordneter
Größenordnung. Ein- und ausfahrende Verkehre in bzw. aus dem Krugenofen sind ungefähr gleich
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Ausdruck vom: 16.08.2018
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verteilt (im Mittel rd. 6500 Fahrzeuge zwischen 7 und 19 Uhr). Der linksabbiegende stadteinwärtige
Verkehr wird über eine separate Spur geführt und auch signaltechnisch separat geführt. Die
morgendliche Spitzenstunde (7:30 – 8:30 Uhr) weist im Querschnitt eine Belastung von 1.244
Fahrzeugen auf, davon verkehren 527 stadtauswärts und 717 stadteinwärts. 459 der stadteinwärts
fahrenden Fahrzeuge biegen in die Burtscheider Straße ein. Der stadtauswärts gerichtete Strom wird
im Wesentlichen aus der Kasinostraße gespeist; hier fahren 334 Fahrzeuge ein.
Die nachmittägliche Spitzenstunde (17:30 – 18:30 Uhr) zeigt mit 1276 Fahrzeugen eine nahezu
gleiche Belastung wie am Vormittag. Erwartungsgemäß verändern sich die Lastrichtungen:
Stadtauswärts wurden 778 Fahrzeuge, stadteinwärts 498 Fahrzeuge gezählt. Von den stadtauswärts
Fahrenden stammt der größte Strom (398) nach wie vor aus der Kasinostraße; die Bedeutung des
Zuflusses aus der Burtscheider Straße (339) hat im Vergleich zur Morgenspitze allerdings deutlich
zugenommen. Stadteinwärts sind die Ströme in Richtung Burtscheider Straße und Kasinostraße
nahezu gleich stark.
Fußgängerverkehr (Anlage 4: Fotos)
Das Platzangebot für Fußgänger entspricht auf beiden Seiten nicht den Anforderungen der
einschlägigen Richtlinien/ Regelwerke (EFA, RASt 06), in denen eine Mindestgehwegbreite in Straßen
mit Geschäfts – und Wohnnutzung von 2,0m gefordert wird. Da am Krugenofen das Gehwegparken
erlaubt ist, stehen in weiten Teilen nur 1,00m breite Gehwege für die Fußgänger zur Verfügung. Ein
Nebeneinandergehen, sich Begegnen mit Rollstuhl oder Kinderwagen ist nicht möglich.
Radverkehr
Der Radverkehr wird heute im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. Der Bedarf nach separaten
Radverkehrsanlagen ist aufgrund der vorhandenen Verkehrsmengen, des heutigen
Geschwindigkeitsniveaus und der Funktion als klassifizierte Straße nach den Regelwerken (ERA
2010, RASt 06). gegeben Die von der Eupener Straße kommenden Radfahrstreifen enden an der
Einmündung Sebastianstraße, ebenso enden die markierten Radverkehrsanlagen der Burtscheider
Straße sowie der Kasinostraße unmittelbar vor dem signalisierten Knoten. Der Krugenofen ist damit
eine Netzlücke; der beschlossene Maßnahmenplan Radverkehr weist hier deutlichen
Handlungsbedarf auf, die Straße ist als 4. Prioritätsstufe „Einzelmaßnahmen“ aufgelistet.
Parken
Derzeit besteht für ca. 71 Fahrzeuge Parkmöglichkeit auf dem Gehweg. Der anliegende Discounter
verfügt über einen großflächigen Privatparkplatz, ebenso bestehen in vielen Höfen zahlreiche
Privatparkplätze.
ÖPNV
Der Straßenabschnitt wird täglich im Querschnitt von 225 Bussen im Linienverkehr befahren. Von
Montag bis Freitag werden zwischen 7 und 8 Uhr im Mittel 9 Fahrten pro Stunde und Richtung
durchgeführt. In diesem Abschnitt befindet sich die Bushaltestelle Sebastianstraße, die von den
Bussen der Linien 7, 14, 27,37,77 tagsüber im Wechsel mindestens alle Viertelstunde angefahren
wird. In der Hauptverkehrszeit verkehren die Busse zeitweise in einem Abstand von weniger als 10
Minuten. Die Linien verbinden den Südraum um die Wohnquartiere Burtscheid und Steinebrück sowie
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das belgische Grenzland bis Eupen mit der Aachener Innenstadt. In dem Abschnitt werden
werktäglich ca. 6000 Fahrgäste im Querschnitt befördert.
Lärmsituation
In reinen und allgemeinen Wohngebieten kommen straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen
in Betracht, wenn der vom Straßenverkehr herrührende Beurteilungspegel am Immissionsort 70dB(A)
tags und 60 dB(A) nachts überschreitet. Bei Mischgebieten liegt dieser Wert bei 72bB(A) tags und 62
dB(A) nachts. Bereits im Rahmen der Lärmaktionsplanung wurde dieser Streckenabschnitt als einer
der Lärmbelastungsschwerpunkte im Stadtgebiet identifiziert. Die Stadt ist im Rahmen der
Lärmaktionsplanung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie dazu verpflichtet, eine Strategie für die
einzelnen Belastungsschwerpunkte zu entwickeln, um die Lärmbelastung zu reduzieren.
Die aktuellen Berechnungen zeigen, dass am Krugenofen mit den vorhandenen verkehrlichen
Eingangswerten die Belastungsgrenzwerte sowohl tags als auch nachts überschritten werden (siehe
Anlage 5).
Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und
Abgasen bedürfen der Zustimmung der Bezirksregierung. Die von der Verwaltung durchgeführte
Lärmberechnung - mit der Berechnungssoftware „IMMI“- wurde der Bezirksregierung zugeleitet mit
der Bitte um Prüfung. Ein abschließendes Ergebnis liegt noch nicht vor.
Unfälle
Die polizeiliche Unfallstatistik der Jahre 2011 -2014 zeigt auf dem Krugenofen im Abschnitt zwischen
Kasinostraße
und
Amyastraße
insgesamt
17
Unfälle.
15mal
waren
die
Kfz-Lenker
die
Unfallverursacher, ein Unfall wurde von einem Fußgänger und ein Unfall von einem Kleinkraftrad
verursacht.
Acht Unfälle ereigneten sich durch falsches Verhalten des Kfz-Verkehrs beim Abbiegen und an
Fußgängerfurten. Hiervon waren insgesamt acht Fußgänger und Radfahrer betroffen. Besondere
Unfallhäufungsstellen wurden nicht festgestellt.
Bäume
Der Krugenofen weist heute kaum Straßenbegleitgrün auf. Einzig im Einmündungsbereich der
Neustraße existieren einige wenige Grünstrukturen.
Planung
Ziel der Überplanung ist eine Verbesserung der Bedingungen für alle Verkehrsteilnehmer. Eine
angemessene und sichere Abwicklung des Fußgängerverkehrs und Radverkehrs und die
gestalterische Aufwertung des Straßenraums sind wegen der heute eklatanten Mängel ebenso zu
beachten wie die notwendigen Reduktionen der verkehrsbedingten Lärmemissionen zur
Verbesserung der Lebensqualität der Anwohner.
Bei der Planung wurden die Prinzipien der aktuellen Regelwerke beachtet. Für die Abwägung der
Planungselemente gilt grundsätzlich, dass die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer über den
Komfort der Verkehrsteilnehmer zu stellen ist (VWV-StVO, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
Straßenverkehrs-Ordnung, Abschnitt A, zu § 39-43).
Die Planung der Alternativen folgt den Grundprinzipien:
-
Schaffung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer
Vorlage FB 61/1098/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
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-
Flüssigkeit des Verkehrs
-
Netzlückenschluss für alle Verkehrsarten
Als weitere Aspekte sind Belange der Denkmalpflege/Gestaltung, des Städtebaus, des
Baumschutzes, des ruhenden Verkehrs und der Aufenthaltsqualität zu berücksichtigen.
Bereits ein Blick auf die geringen Straßenraumbreiten zeigt, dass keine ausreichenden Möglichkeiten
existieren, den Straßenraum für alle Verkehrsteilnehmer regelkonform und ausreichend breit zu
gestalten. Durch die wechselnden Querschnittsbreiten werden zusätzliche Anforderungen an die
Entwurfsplanung gestellt.
Variantenbetrachtung
Folgende Querschnitte wurden für eine Variantenuntersuchung zugrunde gelegt:
Variante 1: wechselnd breite Schutzstreifenmarkierungen für den Radverkehr (1,25 m – 1,50 m) mit
Mittelfahrbahn für den motorisierten Verkehr (minimal 4,90, in der Regel 5,50 m), wechselseitige
Parkstreifen und beidseitige Gehwege mit einer Breite von mindestens 2,10m, i.d.R. 2,50m.
Variante 2: Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h mit einer nutzbaren
Fahrbahnbreite von maximal 6,50m, mit - wo möglich - beidseitigem Parkstreifen von 2,00m Breite
und verbleibenden Gehwegbreiten von jeweils ca. 2,50m.
In beiden Varianten ist der Einbau eines lärmoptimierten Asphalts vorgesehen.
Variante 1 – Beidseitige Radverkehrsanlagen (vgl. Anlage 6)
Die Variante geht davon aus, dass für alle Verkehrsteilnehmer ausreichende, separate
Verkehrsräume
zur
Verfügung
gestellt
werden.
Für
den
Radverkehr
werden
erstmalig
Radfahrschutzstreifen markiert, die – dem Regelwerk folgend – entlang der Längsparkstände mit
einem zusätzlichen Sicherheitstrennstreifen von 0,50m Breite zum Schutz vor aufschlagenden Türen
ausgestattet werden. Der motorisierte PKW-Verkehr kann sich auf der verbleibenden Mittelfahrbahn
problemlos begegnen. Auch der Begegnungsfall LKW/Bus-PKW ist – bis auf eine Engstelle - auf der
Mittelfahrbahn möglich. Beim Begegnungsfall LKW-LKW sind die Schutzstreifen mit zu nutzen. Am
signalisierten Knotenpunkt zur Burtscheider Straße wird weiterhin eine separate Linksabbiegespur zur
Abwicklung der Morgenspitze benötigt. Zur Gewährleistung des Verkehrsflusses sind Aufstellflächen
für linksabbiegende Kfz auf Höhe der Einmündung Neustraße sowie des Discounters vorgesehen.
Die Parkplätze werden komplett von den Gehwegen entfernt und ein Parkstreifen angelegt. Insgesamt
können 36 Parkplätze in einer ausreichenden Breite von 2,00 m angeboten werden. Fußgänger
erhalten durchgängig Gehwegbreiten über 2,10 m, in langen Abschnitten auch 2,40m und mehr. Bei
diesen Breiten können Verkehrs- und Lampenmaste sowie weiteres Straßenmobiliar problemlos
untergebracht werden. Sichere Querungsmöglichkeiten für Fußgänger bestehen auch weiterhin an
den Signalanlagen. Zusätzlich wird vor Haus-Nummer 51 durch einen Gehwegvorbau die Querung
von und zur Eynattenerstraße erleichtert.
Vorlage FB 61/1098/WP16 der Stadt Aachen
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Wo möglich werden zur Gliederung des Straßenraums Baumfelder angelegt. Insgesamt sechs neue
Straßenbäume fassen den neu entstehenden Parkstreifen ohne weiteren Parkraum zu reduzieren. Im
Zusammenhang mit den Baumpflanzungen werden Fahrradbügel angelegt.
Variante 2 - Tempo 30 aus Lärmschutzgründen (vgl. Anlage 7)
Bei dieser Variante soll durch eine wirksame Reduzierung der erlaubten Fahrgeschwindigkeit auf
Tempo 30 vor allem dem Lärmschutz Rechnung getragen werden. Aufgrund der Erfahrungen anderer
Städte ergibt sich hierdurch eine mögliche Lärmreduktion von bis zu 3 dB(A). Die Reduzierung der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen bedarf der Zustimmung der
Bezirksregierung Köln. Diese liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. (s.o.)
Dies wäre ein wesentliches Verbesserungspotential, das den Anliegern zu Gute käme. Die
Planungsidee nimmt dies auf und geht davon aus, dass mit einer Reduktion der erlaubten
Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h und deren konsequenter Einhaltung ein sicherer Verkehrsraum für
alle Verkehrsteilnehmer geschaffen werden kann. Die Fahrbahnbreite beträgt maximal 6,50 m und
wird von allen Verkehrsteilnehmern im Mischverkehr genutzt. Zur Verdeutlichung des Übergangs in
den Tempo 30 Bereich auf Höhe der Haus-nummern 15/16 bzw. 65 werden Baumfelder/-tore am
Fahrbahnrand angeordnet. Der signalisierte Knotenpunkt zur Burtscheider Straße sowie die
signalisierte Querung auf Höhe der Einmündung Sebastianstraße wird Strecke mit 30 km/h
ausgenommen. Die separate Linksabbiegespur zur Abwicklung der Morgenspitze an der Burtscheider
Straße wird weiterhin benötigt. Zur Gewährleistung des Verkehrsflusses sind Aufstellflächen für
linksabbiegende Kfz auf Höhe der Einmündung Neustraße sowie des Discounters vorgesehen.
Die Parkplätze werden komplett von den Gehwegen entfernt und ein Parkstreifen angelegt. Insgesamt
können 71 Parkplätze in komfortabler Breite von 2,00m bis 2,50m angeboten werden. Fußgänger
erhalten bis auf wenige Engstellen Gehwegbreiten von 2,50 m. Bei diesen Breiten können Verkehrsund Lampenmaste sowie weiteres Straßenmobiliar problemlos untergebracht werden. Sichere
Querungsmöglichkeiten für Fußgänger bestehen auch weiterhin an den Signalanlagen. Zusätzlich
wird vor Haus-Nummer 51 durch einen Gehwegvorbau die Querung von und zur Eynattenerstraße
erleichtert.
Wo möglich werden zur Gliederung des Straßenraums Baumfelder angelegt. Insgesamt zwölf neue
Straßenbäume fassen die neu entstehenden Fahrbahnparkplätze ohne Parkraum zu reduzieren. Im
Zusammenhang mit den Baumpflanzungen werden Fahrradbügel angelegt.
Baukosten
Die Baukosten für beide Gestaltungsvarianten betragen nach überschlägiger Schätzung derzeit
jeweils ca.1 Mio. Euro. Die STAWAG muss die Straße nach ihrer Baumaßnahme in einen
ordnungsgemäßen Zustand versetzen, der dem vorherigen Querschnitt der Straße entspricht. Das
bedeutet für den Krugenofen, dass aus der gemeinsamen Durchführung der Bauarbeiten mit der
STAWAG für die Stadt nur ein Teilbetrag der Baukosten in Höhe von 600.000 Euro anfällt, ca.
400.000 Euro werden als Wiederherstellung nach Leitungsverlegung abgerechnet.
Finanzierung
Im aktuellen Haushalt wurden für den Krugenofen bislang lediglich Mittel für Anpassungsarbeiten im
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Ausdruck vom: 16.08.2018
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öffentlichen Raum veranschlagt, und zwar für die Haushaltsjahre 2016/ 2017 in Höhe von 300.000
Euro beim PSP-Element 5-120102-900-03200-300-1. Ausgelöst durch die STAWAG-Maßnahme
besteht nun die Möglichkeit, in 2015 eine vollumfängliche Umbaumaßnahme durchzuführen. Die
notwendigen Mittel in Höhe des städtischen Eigenanteils von 600.000 Euro müssen dementsprechend
haushaltsneutral im Rahmen der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2015 eingeplant werden. Für
Straßenerneuerung nach Kanalbaumaßnahmen stehen grundsätzlich jährlich 240.000 Euro bei dem
PSP-Element 5-120102-900-02000-300-1 zur Verfügung, hiervon können in 2015 200.000 Euro für
die Maßnahme Krugenofen in Anspruch genommen werden. Die Deckung der restlichen 400.000
Euro kann – verteilt auf die für Straßenbaumaßnahmen notwendigen Kostenarten – aus der
Maßnahme L231n - Ortsumgehung Richterich erfolgen (PSP- Elemente 5-120102-600-00100-300-1
und 4-120102-601-9). Hier ist derzeit noch ein Ansatz von insgesamt 2 Mio. Euro vorgesehen, der in
dieser Höhe voraussichtlich nicht benötigt wird.
Vorschlag der Verwaltung
In Abwägung der vorgestellten Varianten schlägt die Verwaltung die weitere Planung unter
Berücksichtigung der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h vor (Variante
2).
In dieser Variante werden die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer weitestgehend berücksichtigt. Sie
hält den meisten Parkraum vor, schafft den größten Bewegungsraum für Fußgänger und sorgt durch
die Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten für eine deutliche Verbesserung der
Lebensbedingungen der Anwohner, da die verkehrsbedingten Lärmbeeinträchtigungen halbiert
werden können. Für den fließenden Verkehr entstehen durch eine Reduktion der erlaubten
Fahrgeschwindigkeit zwar zeitliche Einbußen, aufgrund der relativ kurzen Strecke und der heute
ohnehin in den Spitzenstunden nur geringen Fahrgeschwindigkeiten wird dieser Nachteil allerdings als
akzeptabel empfunden.
Wie unter Punkt „Lärmsituation“ ausgeführt, bedarf diese straßenverkehrsrechtliche Maßnahme zur
Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Zustimmung der Bezirksregierung, welche zum
jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegt. Sofern diese Zustimmung nicht erteilt wird, stellt die Variante 1
eine regelkonforme alternative Planung zur Umgestaltung des Krugenofens dar.
Weiteres Vorgehen
Im Anschluss an die politische Beratung ist die Durchführung einer Bürgerinformation beabsichtigt.
Verwertbare Ergebnisse der Anhörung fließen in die Ausbauplanung ein; ein Protokoll der
Bürgerinformation wird dem Ausschuss in diesem Zusammenhang zur Verfügung gestellt. Darüber
hinaus werden zeitgleich Verhandlungen mit dem bereits durch die STAWAG beauftragten Planer und
Tiefbauunternehmen aufgenommen, damit die Arbeiten ohne Zeitverzug und koordiniert aus einer
Hand durchgeführt werden.
Vorlage FB 61/1098/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
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Anlage/n:
1. Bestandsplan Krugenofen (3 Pläne)
2. Fotos
3. Verkehrszählung Knotenpunktströme (3 Seiten)
4. Fotos - Fußgängersituation
5. Rasterlärmkarten (2 Seiten)
6. Planung Variante 1: Beidseitige Radverkehrsanlagen (3 Pläne)
7. Planung Variante 2: 30 km/h aus Lärmschutzgründen (3 Pläne)
Vorlage FB 61/1098/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
Seite: 9/9
Anlage 2
Knotenbereich Krugenofen/ Burtscheider Straße/ Kasinostraße/ Hauptstraße
Krugenofen in Höhe Haus Nr. 82-84 – Blickrichtung Eupener Straße
Anlage
Anlage3,3 Seite 1
Verkehrszählung:
Burtscheider Straße-Hauptstraße-Krugenofen
7:30-8:30
23.01.2014
( in Fz )
PKW + Schwerverkehr + Zweiräder (ohne Fahrräder)
Burtscheider Straße
N
1
gemeinsamer
GeradeausLinksabbieger
1 Rechtsabbieger
528
157
24
4
31
23
28
1
527
36
334
0
Krugenofen
Kasinostraße
459
252
6
282
3
1 Linksabbieger
1
gemeinsamer
GeradeausRechtsabbieg
er
1-spurig
58
7
28
10
33
36
Hauptstraße
6
1-spurig
Anlage
Anlage3,
3 Seite 2
Verkehrszählung:
Burtscheider Straße-Hauptstraße-Krugenofen
17:30-18:30
23.01.2014
( in Fz )
PKW + Schwerverkehr + Zweiräder (ohne Fahrräder)
Burtscheider Straße
N
1
gemeinsamer
GeradeausLinksabbieger
1 Rechtsabbieger
305
339
27
9
41
25
54
0
778
34
398
3
Krugenofen
Kasinostraße
250
233
15
269
1
1 Linksabbieger
1
gemeinsamer
GeradeausRechtsabbieg
er
1-spurig
45
15
38
27
21
41
Hauptstraße
9
1-spurig
Anlage
Anlage3,
3 Seite 3
Verkehrszählung:
Burtscheider Straße-Hauptstraße-Krugenofen
7:00-19:00
23.01.2014
( in Fz )
PKW + Schwerverkehr + Zweiräder (ohne Fahrräder)
Burtscheider Straße
N
1 gemeinsamer
GeradeausLinksabbieger
1 Rechtsabbieger
4163
2832
288
38
367
263
424
16
6950
383
3710
25
Krugenofen
Kasinostraße
3527
2469
100
2850
28
1 Linksabbieger
1
gemeinsamer
GeradeausRechtsabbieg
er
1-spurig
399
271
354
163
253
408
Hauptstraße
93
1-spurig
Anlage 4
Gehweg im Bereich Krugenofen in Höhe Haus Nr. 2-4
Gehweg im Bereich Krugenofen in Höhe Haus Nr. 45
Anlage 5, Seite 1
Rasterlärmkarte Tag incl. LSA an Kreuzung Hauptstraße/Krugenofen
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Tag (6h-22h)
L r,A
/dB
79
78
78
76
76
75
77
76
75
Anlage 5, Seite 2
Rasterlärmkarte Nacht ohne LSA (ab 22Uhr Nachtabschaltung!)
an Kreuzung Hauptstraße/Krugenofen
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Nacht ( 22h-6h)
L r,A
/dB
67
67
68
67
68
67
68
67
67