Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
130149.pdf
Größe
105 kB
Erstellt
02.05.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 45/0396/WP16
öffentlich
02.05.2014
FB 45/400
Standortverlagerung der Förderschule Walheim in das
Schulgebäude Am Kennedypark - alternatives Nutzungskonzept
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
15.05.2014
SchA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Er beauftragt den Fachbereich 45, alternative Unterbringungsmöglichkeiten unter Beachtung der
Möglichkeiten, zu einem späteren Zeitpunkt schulische Lernorte einzurichten, in Abstimmung mit
der FöS Walheim und der Schulaufsicht zu entwickeln.
3. Der Schulausschuss geht weiter davon aus, dass eine grundsätzliche Beschlussfassung zu
Beginn des Schuljahres 2014/2015 möglich ist.
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Aachen
Ausdruck vom: 07.11.2014
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finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich derzeit nicht.
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
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0
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Auszahlungen
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Ergebnis
0
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0
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0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
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Abschreibungen
0
0
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0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
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Aachen
Ausdruck vom: 07.11.2014
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Erläuterungen:
1. Ausgangssituation
Aufgrund einer entsprechenden Beschlussfassung in der Sitzung des Schulausschusses im
Dezember 2013 hatte die Verwaltung in der Sitzung am 10.04.2014 eine erste belastbare
Entwurfsplanung und Kostenschätzung für die Verlagerung der Schule in das Schulgebäude Am
Kennedypark vorgestellt.
Da die zu diesem Zeitpunkt mit der Schule abgestimmte Planung zur Umsetzung des Lern- und
Betreuungskonzept der Förderschule in keinem angemessenen wirtschaftlichen Kosten – Nutzen –
Verhältnis realisiert werden kann, hatte der Schulausschuss in der v.g. Sitzung die Verwaltung
beauftragt, ein alternatives Nutzungskonzept zu erarbeiten, um eine grundsätzliche Beschlussfassung
zu ermöglichen.
Aus der nunmehr vorliegenden geänderten Planung - allein für den schulischen Bereich - ist
ersichtlich, dass selbst bei größtmöglicher Reduzierung der Baukosten durch eine selektive Auswahl
der baulich zu verändernden Räumen eine Baukostensumme zu erwarten ist, die über der
angestrebten wirtschaftlichen Lösung liegt.
Ob der erforderliche weitere Ausbau zur Unterbringung der Tagesgruppe angesichts der erkennbaren
Bauausführung und der verwendeten Baumaterialien in einem günstigen wirtschaftlichen Kosten –
Nutzen – Verhältnis realisiert werden kann, ist derzeit nicht absehbar.
2. Vorgehen der Verwaltung
Derzeit wird die Schulentwicklungsplanung 2013 – 2018 - Primarstufe entsprechend des
Ratsbeschlusses vom 09.10.2013 mit einem 2. Band „Inklusion im Grundschulbereich“ erweitert, um
die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Verwirklichung einer ganztägigen, inklusiven Bildung
sowohl im Bereich der Unterrichtsversorgung, als auch im Bereich des Ganztags zu schaffen. In
diesem Kontext werden insbesondere auch die räumlichen und baulichen Anforderungen in den
Schulgebäuden untersucht.
Dies ist aus Sicht der Verwaltung eine Voraussetzung für eine flächendeckende und wohnortnahe
(„Kurze Beine, kurze Wege“) inklusive Beschulung. In diesem Zusammenhang wird auf die
Beratungsvorlage „Umsetzung der ganztägigen inklusiven Bildung in den Aachener Grundschulen“ in
der heutigen Sitzung verwiesen.
Nicht nur diese äußeren Rahmenbedingungen, sondern in die Zukunft gerichtete Unterrichtskonzepte
bis hin zur Möglichkeit der Einrichtung von (dezentralen) schulischen Lernorten, lassen eine
nochmalige grundsätzliche Prüfung einer Standortverlagerung der FöS Walheim sinnvoll und
erforderlich erscheinen.
Nach den Vorschriften des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes (§ 132, Abs 3) ist die Einrichtung
schulischer Lernorte möglich.
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Ausdruck vom: 07.11.2014
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Schulische Lernorte dienen dem Unterricht für eine Teilgruppe von Schülerinnen und Schülern im
Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, wenn der Schulträger auf eine Förderschule
mit diesem Förderschwerpunkt verzichtet. Die Einrichtung eines solchen Lernorts setzt somit voraus,
dass im Gebiet des Schulträgers zumindest alle bisherigen Förderschulen mit dem
Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung aufgelöst werden.
Derzeit ist in der Stadt Aachen zwar nicht geplant, die FöS Walheim aufzulösen, gleichwohl wird die
Frage einer späteren Einrichtung eines schulischen Lernorts hierdurch nicht ausgeschlossen.
Eine Entscheidung wird zukünftig insbesondere davon abhängig sein, in welcher Anzahl Kinder mit
einem noch nicht abschließend vom Ministerium definierten besonderem Unterstützungsbedarf im
Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung in den Regelschulen zu beschulen sind.
Derzeit kann angesichts des mit Beginn des Schuljahres 2014/2015 in Krafttretens des 9.
Schulrechtsänderungsgesetz und des hiermit verbundenen Rechtsanspruchs auf die Beschulung in
einer Regelschule davon ausgegangen werden, dass Kinder mit „außergewöhnlichen
Verhaltensschwierigkeiten“ in Zukunft in immer größerer Zahl in den Regelgrundschulen
aufgenommen werden und zeitnah in dieser Hinsicht Handlungsbedarf bestehen wird.
Die schulischen Lernorte sind Teil einer allgemeinen Schule oder eine Förderschule. Als Förderschule
wird dieser meistens aus einer früheren Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und
soziale Entwicklung oder einer Förderschule im Verbund mit diesem und anderen
Förderschwerpunkten hervorgehen.
In Abhängigkeit mit der anstehenden Entscheidung des zukünftigen Standortes der Förderschule
Walheim ist die Angliederung eines solchen Angebots an einer allgemeinen Schule oder an einer
Förderschule möglich.
3. Empfehlungen der Verwaltung
Die Notwendigkeit, für Teilgruppen der Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer
Unterstützung im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, für die aufgrund
außergewöhnlich komplexer Verhaltensschwierigkeiten eine vorübergehende Erfüllung ihrer
Schulpflicht außerhalb der bisherigen Kontexte in anderen Lern- und Arbeitsformen erforderlich ist,
Orte vorzuhalten, erfordert aus Sicht der Verwaltung ein gundsätzliches Überdenken des bisherigen
pädagogischen Konzeptes im Rahmen einer professionellen Vernetzung mit Angeboten von Trägern
der Jugendhilfe und der Schulpsychologie.
Darüber hinaus erscheint die Einrichtung eines „zentralen schulischen Lernorts“ für Kinder im
Grundschulalter hinsichtlich der zu erwartender weiten Schulwege nicht sinnvoll.
Die aktuelle Kostenermittlung zeigt zwar, dass eine Umsetzung der Minimalanforderungen an das
nunmehr reduzierte Raum- und Lernkonzept grundsätzlich in einem vertretbaren wirtschaftlichen
Rahmen möglich ist.
Dies ist allerdings nur unter Inanspruchnahme von Räumen auf 3 Geschossen des Schulgebäudes
gegeben. Die Größe und die hieraus resultierende Unübersichtlichkeit des Schulgebäudes
erschweren hierdurch für die Schülerinnen und Schüler, aber auch für die Lehrkräfte und das sonstige
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Betreuungspersonal die Durchführung des Unterrichts erheblich und gefährden somit den Lernerfolg
für die Schülerinnen und Schüler.
Insofern empfiehlt die Verwaltung sowohl aus inhaltlichen Gründen, aber auch aus Standortgründen
und aus Gründen der Baugeometrie des Schulgebäudes Am Kennedypark eine Überprüfung des
bisherigen Nutzungskonzeptes.
4. Fazit
Zum derzeitigen Zeitpunkt ist angesichts der aktuell anstehenden Erarbeitung der
Schulentwicklungsplanung „Inklusion im Grundschulbereich“ eine abschließende Entscheidung der
Unterbringung der Förderschule Walheim nicht zielgerichtet.
Eine Entscheidung kann aus Sicht der Verwaltung nur im Einklang mit der Konzeption zur Umsetzung
der Inklusion an Grundschulen erfolgen, um die Möglichkeiten der Einrichtung von schulischen
Lernorten offen zu lassen oder unterstützende Angebote an der FöS mit dem Förderschwerpunkt
Emotionale und Soziale Entwicklung (Primarstufe) entwickeln zu können.
Die Verwaltung schlägt vor, die Entscheidung über die Standortverlagerung der FöS Walheim
zunächst zurückzustellen und im Zusammenhang mit der Schulentwicklungsplanung Inklusion ein
Gesamtkonzept zu entwickeln.
Zunächst ist von keiner zeitlichen Verzögerung zum angestrebten Umzug der Schule zum
Schuljahresbeginn 2015/2016 auszugehen, da die Umsetzung des erarbeiteten alternativen
Nutzungskonzeptes selbst bei einem europaweitem Ausschreibungsverfahren eine Entscheidung im
Herbst erfordert.
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