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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
130359.pdf
Größe
103 kB
Erstellt
28.04.14, 12:00
Aktualisiert
25.04.17, 13:16
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0392/WP16 öffentlich 28.04.2014 45/500 Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes im Bereich des Aachener Jugendringes Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 20.05.2014 KJA Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Unterausschuss Stadtjugendplan nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Kinder- und Jugendausschuss entsprechend zu entscheiden. 2. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und stimmt der Einstellung einer sozialpädagogischen Fachkraft beim Aachener Jugendring zur Gewährleistung der Vorgaben des Kinderschutzes in den ihm angeschlossenen Verbänden zu. Vorlage FB 45/0392/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen PSP-Element: 4-060201-908-9 PSK: 53180000 Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebe- Fortgeschriebe- ner Ansatz Ansatz 20xx ff. ner Ansatz 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden - Verschlechterung vorhanden Fortgesc konsumtive Ansatz Fortgeschriebener Ansatz Auswirkungen 2014 Ansatz 2014 20xx ff. hriebener Ansatz Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 20xx ff. Ertrag 0 0 0 0 0 0 137.000 Euro 137.000 Euro 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben Deckung ist gegeben - Verschlechterung Vorlage FB 45/0392/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 2/4 Erläuterungen: 1. Ausgangslage Mit Ratsbeschluss vom 20.03.1996 und auf Empfehlung des damaligen Jugendhilfeausschusses wurde dem Aachener Jugendring die Aufgabe der Zuschussgewährung für die Durchführung von Projekten nach dem Stadtjugendplan und damit die entsprechende Mittelbewirtschaftung übertragen. Hierzu wurde zwischen der Stadt Aachen und dem Aachener Jugendring eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen. Zur Durchführung dieser Aufgabe erhält der Aachener Jugendring jährlich eine Pauschalzuwendung der Stadt in Höhe von 42.000,00 Euro für erforderliche Personalund Sachkosten. Diese Praxis der Zuschussgewährung hat sich für die Projektarbeit der Jugendverbände aufgrund der unbürokratischen Handhabung und weil sie nicht an das Haushaltsjahr gebunden ist, bewährt. Mit der Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes haben die Anforderungen bezüglich einer fachlichen Begleitung, Beratung und Unterstützung der Jugendverbände in Zusammenhang mit dem im § 72a SGB VIII geregelten Kinderschutz erheblich zugenommen. Für die Jugendverbände als organisierter Zusammenschluss von ehrenamtlich Tätigen ist die Sicherstellung des Kindeswohls, wie sie in § 72a Abs.2 SGB VIII des Gesetzes gefordert wird, ohne hauptamtliche Struktur nicht möglich. Aus diesem Grund stellten die Geschäftsführung des Aachener Jugendrings und die Fachverwaltung Überlegungen an, wie der Jugendring in die Lage versetzt werden kann, seine Mitgliedsorganisationen bei der Umsetzung des Gesetzesanspruchs zu schulen, zu beraten und zu begleiten. Um dieser Fülle von Aufgaben gerecht zu werden, schlägt die Fachverwaltung vor, eine hauptamtliche sozialpädagogische Fachkraft im Umfang von 19,5 Stunden wöchentlich beim Aachener Jugendring einzusetzen. Diese Fachkraft soll die in der Stadt Aachen im Jahr 2007 entwickelte Generalvereinbarung gem. § 72a SGB VIII umsetzen. 2. Handlungsansatz 2.1. Umsetzung des § 72a SGB VIII Mit dem Einsatz einer sozialpädagogischen Fachkraft bietet der Aachener Jugendring als Träger der freien Jugendhilfe seinen Mitgliedsorganisationen Hilfestellungen bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben an. Den Unsicherheiten zum Umgang mit den erweiterten Führungszeugnissen in den Jugendverbänden und Vereinen wird so durch einen zentralen Ansprechpartner begegnet. Diese/r MitarbeiterIn informiert über das Einholen der erweiterten Führungszeugnisse oder die Überwachung der Gültigkeit der erweiterten Führungszeugnisse. Ebenso steht die Fachkraft zur Verfügung, um in der Auslegung des Prüfschemas zu schulen, das von Vertretern der öffentlichen und freien Jugendhilfe gemeinsam erarbeitet wurde. Hinzu kommt die Koordination von Informationsveranstaltungen und Fortbildungen in dem Bereich Kindeswohlgefährdung. Vorlage FB 45/0392/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 3/4 2.2. Öffentlichkeitsarbeit Eine weitere Aufgabe der Fachkraft stellt die Entwicklung von Marketingkonzepten und Öffentlichkeitsarbeit dar, um den Bekanntheitsgrad und die Öffentlichkeitswirkung der Jugendverbände und des Aachener Jugendrings zu erhöhen. In den Jugendverbänden, Vereinen und in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ist insgesamt festzustellen, dass die Zeitkontingente aber auch die Motivation zu gestalteter, „angeleiteter“ Freizeit bei den Kindern und jungen Menschen abnehmen. Als Grund dafür werden ihre durchorganisierten Tagesabläufe im Offenen Ganztag oder das achtjährige Gymnasium gesehen. In der Folge sind weniger junge Menschen bereit und in der Lage an Veranstaltungen, besonders an Freizeiten mit mehreren Übernachtungen, teilzunehmen. Gleichwohl stellt die gemeinsam gestaltete freie Zeit einen überaus bedeutenden Teil der außerschulischen Bildung dar, in der Kinder und Jugendliche zentrale Werte des gesellschaftlichen Zusammenlebens lernen. Hier setzt die Aufgabe der Fachkraft ein, die darin besteht, Vereins- und Verbandsleben als lebendigen Teil der Gesellschaft wieder stärker in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken. Die Gruppenleiter berät sie bei der Planung und Organisation von Projekten und verbessert die Informationsflüsse untereinander. 3.Finanzierung Der Aachener Jugendring sieht sich in der Lage, die Personalkosten für eine Fachkraft aus dem Gesamtvolumen aller ihm zufließenden Mittel zu realisieren. Diese Stelle sollte zunächst auf 2 Jahre befristet werden. In soweit erweist sich die Maßnahme für den städtischen Haushalt als kostenneutral. Vorlage FB 45/0392/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 4/4