Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
130359.pdf
Größe
103 kB
Erstellt
28.04.14, 12:00
Aktualisiert
25.04.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0392/WP16
öffentlich
28.04.2014
45/500
Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes im Bereich des
Aachener Jugendringes
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
20.05.2014
KJA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Unterausschuss Stadtjugendplan nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend
zur Kenntnis und empfiehlt dem Kinder- und Jugendausschuss entsprechend zu entscheiden.
2. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis und stimmt der Einstellung einer sozialpädagogischen Fachkraft beim Aachener
Jugendring zur Gewährleistung der Vorgaben des Kinderschutzes in den ihm
angeschlossenen Verbänden zu.
Vorlage FB 45/0392/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
PSP-Element: 4-060201-908-9
PSK: 53180000
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
ner Ansatz
Ansatz 20xx ff.
ner Ansatz
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung vorhanden
- Verschlechterung
vorhanden
Fortgesc
konsumtive
Ansatz
Fortgeschriebener
Ansatz
Auswirkungen
2014
Ansatz 2014
20xx ff.
hriebener
Ansatz
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
20xx ff.
Ertrag
0
0
0
0
0
0
137.000 Euro
137.000 Euro
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
Vorlage FB 45/0392/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 2/4
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Mit Ratsbeschluss vom 20.03.1996 und auf Empfehlung des damaligen Jugendhilfeausschusses
wurde dem Aachener Jugendring die Aufgabe der Zuschussgewährung für die Durchführung von
Projekten nach dem Stadtjugendplan und damit die entsprechende Mittelbewirtschaftung übertragen.
Hierzu wurde zwischen der Stadt Aachen und dem Aachener Jugendring eine entsprechende
Vereinbarung abgeschlossen. Zur Durchführung dieser Aufgabe erhält der Aachener Jugendring
jährlich eine Pauschalzuwendung der Stadt in Höhe von 42.000,00 Euro für erforderliche Personalund Sachkosten. Diese Praxis der Zuschussgewährung hat sich für die Projektarbeit der
Jugendverbände aufgrund der unbürokratischen Handhabung und weil sie nicht an das Haushaltsjahr
gebunden ist, bewährt.
Mit der Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes haben die Anforderungen bezüglich einer
fachlichen Begleitung, Beratung und Unterstützung der Jugendverbände in Zusammenhang mit dem
im § 72a SGB VIII geregelten Kinderschutz erheblich zugenommen.
Für die Jugendverbände als organisierter Zusammenschluss von ehrenamtlich Tätigen ist die
Sicherstellung des Kindeswohls, wie sie in § 72a Abs.2 SGB VIII des Gesetzes gefordert wird, ohne
hauptamtliche Struktur nicht möglich. Aus diesem Grund stellten die Geschäftsführung des Aachener
Jugendrings und die Fachverwaltung Überlegungen an, wie der Jugendring in die Lage versetzt
werden kann, seine Mitgliedsorganisationen bei der Umsetzung des Gesetzesanspruchs zu schulen,
zu beraten und zu begleiten.
Um dieser Fülle von Aufgaben gerecht zu werden, schlägt die Fachverwaltung vor, eine
hauptamtliche sozialpädagogische Fachkraft im Umfang von 19,5 Stunden wöchentlich beim
Aachener Jugendring einzusetzen. Diese Fachkraft soll die in der Stadt Aachen im Jahr 2007
entwickelte Generalvereinbarung gem. § 72a SGB VIII umsetzen.
2. Handlungsansatz
2.1. Umsetzung des § 72a SGB VIII
Mit dem Einsatz einer sozialpädagogischen Fachkraft bietet der Aachener Jugendring als Träger der
freien Jugendhilfe seinen Mitgliedsorganisationen Hilfestellungen bei der Umsetzung der gesetzlichen
Vorgaben an. Den Unsicherheiten zum Umgang mit den erweiterten Führungszeugnissen in den
Jugendverbänden und Vereinen wird so durch einen zentralen Ansprechpartner begegnet.
Diese/r MitarbeiterIn informiert über das Einholen der erweiterten Führungszeugnisse oder die
Überwachung der Gültigkeit der erweiterten Führungszeugnisse. Ebenso steht die Fachkraft zur
Verfügung, um in der Auslegung des Prüfschemas zu schulen, das von Vertretern der öffentlichen und
freien Jugendhilfe gemeinsam erarbeitet wurde.
Hinzu kommt die Koordination von Informationsveranstaltungen und Fortbildungen in dem Bereich
Kindeswohlgefährdung.
Vorlage FB 45/0392/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 3/4
2.2. Öffentlichkeitsarbeit
Eine weitere Aufgabe der Fachkraft stellt die Entwicklung von Marketingkonzepten und
Öffentlichkeitsarbeit dar, um den Bekanntheitsgrad und die Öffentlichkeitswirkung der
Jugendverbände und des Aachener Jugendrings zu erhöhen.
In den Jugendverbänden, Vereinen und in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ist insgesamt
festzustellen, dass die Zeitkontingente aber auch die Motivation zu gestalteter, „angeleiteter“ Freizeit
bei den Kindern und jungen Menschen abnehmen. Als Grund dafür werden ihre durchorganisierten
Tagesabläufe im Offenen Ganztag oder das achtjährige Gymnasium gesehen.
In der Folge sind weniger junge Menschen bereit und in der Lage an Veranstaltungen, besonders an
Freizeiten mit mehreren Übernachtungen, teilzunehmen. Gleichwohl stellt die gemeinsam gestaltete
freie Zeit einen überaus bedeutenden Teil der außerschulischen Bildung dar, in der Kinder und
Jugendliche zentrale Werte des gesellschaftlichen Zusammenlebens lernen.
Hier setzt die Aufgabe der Fachkraft ein, die darin besteht, Vereins- und Verbandsleben als
lebendigen Teil der Gesellschaft wieder stärker in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken.
Die Gruppenleiter berät sie bei der Planung und Organisation von Projekten und verbessert die
Informationsflüsse untereinander.
3.Finanzierung
Der Aachener Jugendring sieht sich in der Lage, die Personalkosten für eine Fachkraft aus dem
Gesamtvolumen aller ihm zufließenden Mittel zu realisieren. Diese Stelle sollte zunächst auf 2 Jahre
befristet werden.
In soweit erweist sich die Maßnahme für den städtischen Haushalt als kostenneutral.
Vorlage FB 45/0392/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 4/4