Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
131770.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
05.05.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Beteiligungscontrolling
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 06/0106/WP16
öffentlich
05.05.2014
Bestellung des Mitgliedes des Aufsichtsrates der
Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen-Heerlen N.V. GOB N.V. und der Avantis Services N.V. gemäß Artikel 21 Abs. 1
lit. a) i.V.m. Artikel 18 Abs. 1 und Artikel 18 C Abs. 1 lit. a) i.V.m.
Artikel 18 Abs. 2 und 4 der Satzungen der Gesellschaften
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
07.05.2014
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat unterbreitet den Hauptversammlungen der GOB N.V. und der Avantis Services N.V. zur Wahl
als Mitglied in den Aufsichtsräten Frau Stadtdirektorin Annekathrin Grehling als bindenden Vorschlag.
Vorlage B 06/0106/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.06.2014
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Im Gegensatz zu den sonst üblichen Regelungen wird der Aufsichtsrat der GOB N.V. grundsätzlich
unabhängig von der Kommunalwahl besetzt. Das Verfahren der Besetzung unterliegt den Regelungen
der Satzung der Gesellschaft.
Nach Artikel 18 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat der GOB N.V. aus 4 Mitgliedern. Die
Stadt Aachen unterbreitet der Hauptversammlung einen bindenden Vorschlag für die Wahl eines
Mitgliedes. Die Bestellung von stellvertretenden Mitgliedern des Aufsichtsrates ist in der Satzung nicht
vorgesehen.
Mit Beschluss vom 18.11.2009 hat der Rat der Stadt Frau Stadtdirektorin Annekathrin Grehling als
bindenden Vorschlag der Hauptversammlung für die Wahl als Aufsichtsratsmitglied unterbreitet. In
ihrer Sitzung vom 30.11.2009 wurde Frau Stadtdirektorin Grehling das Mandat durch die
Hauptversammlung der GOB N.V. übertragen.
Gemäß Artikel 21 Abs. 1 lit. a) scheidet ein Aufsichtsratsmitglied u.a. mit Beendigung der
Hauptversammlung, in der der Jahresabschluss des vierten Geschäftsjahres seiner Amtszeit
behandelt wird, aus. Der Jahresabschluss 2013 wurde in der letzten Sitzung der Hauptversammlung
am 11.04.2014 festgestellt. Damit ist Frau Stadtdirektorin Grehling satzungsgemäß zunächst aus dem
Aufsichtsrat ausgeschieden.
Die vorschlagsberechtigte Körperschaft ist gemäß Artikel 18 Abs. 4 verpflichtet, innerhalb einer Frist
von drei Monaten den bindenden Vorschlag für die Wahl eines Mitgliedes im Aufsichtsrat zu
unterbreiten. Ist in dieser Zeit kein Vorschlag unterbreitet worden, ist die Hauptversammlung in der
Bestellung ungebunden.
Die Organe der Avantis Services N.V., an der wiederum die GOB N.V., die Stadt Aachen und die
Gemeinde Heerlen beteiligt sind, werden auf der Basis des Ratsbeschlusses vom 29.08.2001
identisch den Organen der GOB N.V besetzt. In ihrer Sitzung vom 30.11.2009 wurde Frau Grehling
das Mandat durch die Hauptversammlung der Avantis Services N.V. übertragen. Die Regelungen der
Satzung der Avantis Services N.V. bezüglich des Ausscheidens von Aufsichtsratsmitgliedern und
Besetzung sind identisch mit den Regelungen der GOB N.V. (Artikel 18 C Abs. 1 lit. a) und Artikel 18
Abs. 2 und 4 der Satzung der Avantis Services N.V.).
Gemäß Artikel 21 Abs. 3 der Satzung der GOB N.V. und Artikel 18 C Abs. 3 der Satzung der Avantis
Services N.V. kann ein ausscheidendes Aufsichtsratsmitglied ein weiteres Mal bestellt werden,
solange es das Alter von siebzig Jahren nicht erreicht hat.
Gegen die erneute Bestellung von Frau Stadtdirektorin Grehling als Mitglied der Aufsichtsräte der
AVANTIS GOB N.V. und der Avantis Services N.V. bestehen somit keine Hinderungsgründe.
Vorlage B 06/0106/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.06.2014
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