Daten
Kommune
Aachen
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25.04.14, 12:00
Aktualisiert
06.06.18, 09:41
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Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0247/WP16
öffentlich
25.04.2014
FB 36/40
Umsetzung der europäischen Luftqualitätsrichtlinien in NRW
Tagesordnungsantrag der SPD-Fraktion vom 08.04.2014:
"Feinstaub und NO2 Belastung in Aachen"
Sachstandsbericht zur aktuellen Situation im
Umsetzungsverfahren des Luftreinhalteplans Aachen,
Stand Mai 2014
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
06.05.2014
22.05.2014
AUK
MA
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, über den weiteren Prozess der Fortschreibung des Aachener
Luftreinhaltplans im Herbst 2014 zu berichten.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er
beauftragt die Verwaltung, über den weiteren Prozess der Fortschreibung des Aachener
Luftreinhaltplans im Herbst 2014 zu berichten.
Vorlage FB 36/0247/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.06.2014
Seite: 1/9
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Gesamt-
Gesamtbedarf
bedarf (alt)
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekosten
Folgekosten
(alt)
(neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
Vorlage FB 36/0247/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.06.2014
Seite: 2/9
Erläuterungen:
Umsetzung der europäischen Luftqualitätsrichtlinien in NRW
Antrag der SPD-Ratsfraktion zum Thema: Feinstaub und NO2-Belastung in Aachen
hier:
8.
Sachstandsbericht
zur
Immissionssituation
und
zur
Fortschreibung
des
Luftreinhalteplans Aachen, Mai 2014
1. Entwicklung der Immissionen an den Luftmessstationen Wilhelmstraße und AachenBurtscheid für 2013
Die aktuellen Auswertungen für das Jahr 2013 zeigen für die Luftschadstoffe NO2 und PM10
(Feinstaub) ein uneinheitliches Bild. Beim Schadstoff NO2 zeigt sich ein ähnliches Belastungsmuster
wie in den Vorjahren. Beim Schadstoff PM 10 traten dagegen sowohl bei den Jahresmittelwerten als
auch
bei
den
Tagesmitteln
am
Messstandort
Wilhelmstraße
und
an
der
ergänzenden
Landesmessstelle Adalbertsteinweg gegen den bisherigen positiven Trend gerichtete negative
Entwicklungen auf; diese sind nachweislich den temporären Einflüssen der Großbaustelle am
Kaiserplatz geschuldet.
1.1.
Stickstoffdioxid (NO2)
An der Landesmessstation Aachen-Wilhelmstraße wurde in 2013 mit einem Jahresmittel von 49,5
µg/m³ erstmalig ein Wert unter 50 µg/m³ ermittelt!
Dennoch gehört dieser Wert im NRW-Vergleich nach wie vor zu den höheren Belastungen. Somit
bleibt es bei der klaren Überschreitung des 40 µg/m Grenzwertes, siehe Tabelle 1. Jedoch erkennt
man seit 2007 eine merklich abnehmende Tendenz der mittleren Belastung von 55 µg/m³ auf 49,5
µg/m³ (aufgerundet 50 µg/m³) im Jahr 2013.
Tabelle 1:
NO2-Jahresmittelwerte an den Messstationen Aachen-Wilhelmstraße und zum Vergleich in AachenBurtscheid im Langzeitverlauf von 2007 bis 2013
Jahr
AC-Wilhelmstraße
AC-Burtscheid
2007
55
17
2008
54
15
2009
56
18
2010
56
18
2011
51
16
2012
52
15
2013, vorläufig
50
18
Vorlage FB 36/0247/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.06.2014
Seite: 3/9
Bewertung: Die von moderner Fahrzeugtechnik erwarteten positiven Einflüsse auf die Luftschadstoffbelastung haben sich nicht durchgreifend eingestellt. Vielmehr zeigen bundesweit
insbesondere die verkehrsnahen Messstationen weiter eine nur leicht abnehmende Tendenz der NO2Werte. Erklärt wird diese Entwicklung u.a. mit der sukzessiven Zunahme moderner Dieselfahrzeuge in
der allgemeinen Fahrzeugflotte. Aufgrund der hochverdichteten Ein-spritztechnik verursachen solche
Dieselfahrzeuge merklich höhere NO2-Direktemissionen.
Ergänzende NO2-Messungen des Landesamtes für Umwelt (LANUV) und des Fachbereiches Umwelt
zeigen daher auch für weitere Hauptverkehrsstraßen im Talkessel, wie z.B. den Adalbertsteinweg, die
Roermonder Straße, die Monheimsallee oder die Jülicher Straße, für 2012 / 2013 zum Teil deutlich
erhöhte NO2-Immissionen, teilweise auch über dem Jahresmittel-Grenzwert von 40 µg/m³.
Fazit: Einige Hauptverkehrsstraßen in der Innenstadt weisen nach wie vor bedenkliche NO2Konzentrationen auf. Zur Förderung von Gesundheitsschutz und Lebensqualität in der Innenstadt sind
daher weitere Anstrengungen erforderlich, um die Einhaltung der EU-Grenzwerte schnellstmöglich zu
gewährleisten.
1.2.
PM10 – Feinstaub
Die Entwicklung der Jahresmittelwerte (Langzeitbetrachtung)
In der Tabelle 2 ist der zeitliche Verlauf der Jahresmittelwerte an den Luftmessstationen
Wilhelmstraße und Burtscheid dargestellt. An beiden Stationen ist seit 2007 eine deutlich
abnehmende Tendenz vorhanden. Der vom Landesamt für Umwelt (LANUV) anerkannte Einfluss der
Großbaustelle Kaiserplatzgalerie ist an der Messstelle Wilhelmstr. in dem deutlich gestiegenen
Jahresmittelwert 2013 von 32 µg/m³ ablesbar; der EU-Jahresmittelgrenzwert von 40 µg/m³ wurde
dennoch auch hier sicher eingehalten.
Die sehr niedrigen Jahresmittelwerte in Burtscheid weisen darauf hin, dass die Hintergrundbelastung
im Talkessel Aachen im Trend der letzten 7 Jahre ebenfalls abnimmt; dies ist erfreulich und darf als
Indiz für eine erfolgreiche gesamtstädtische Luftreinhaltestrategie gewertet werden.
Tabelle 2: Entwicklung der mittleren PM10-Belastungssituation an den Messstationen AachenWilhelmstraße und Aachen-Burtscheid (städt. Hintergrundstation)
Jahr
Aachen-Wilhelmstraße
Aachen-Burtscheid
2007
32
20
2008
29
17
2009
33
19
2010
32
20
2011
28
19
2012
27
17
2013 (vorläufig)
32
18
Vorlage FB 36/0247/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.06.2014
Seite: 4/9
Die Entwicklung der Tagesmittelwerte (Kurzzeitbelastung)
Seit Jahren werden die Überschreitungen der Tagesmittelwerte für PM 10 zu einem sehr hohen Teil
durch einen „ungünstigen“ Witterungsverlauf begünstigt bzw. beeinflusst. Häufiges Auftreten von
Inversionswetterlagen
mit
eingeschränkten
Luftaustausch-verhältnissen
begünstigt
hohe
Feinstaubbelastungen, dies gilt vor allem im Winterhalbjahr, wenn die Hausbrandemissionen aus
Holzfeuerungen verstärkt eine Rolle spielen.
Entgegen der Trendentwicklung registrierte die stark verkehrsbeeinflusste Messstation Wilhelmstraße
in 2013 nach 2009 erneut eine deutliche Überschreitung der gesetzlichen Anforderungen, siehe
Tabelle 3. Mit insgesamt 46 Überschreitungen des Tagesmittelwertes lag Aachen dabei sogar unter
den absoluten „Spitzenreitern“ in NRW. Das zuständige Landesumweltamt NRW bestätigt nach
eingehender Prüfung, dass in 2013 signifikante Anteile der Staubbelastung an der Wilhelmstraße (ca.
12 – 14 Überschreitungstage) auf die Großbaustelle am Kaiserplatz zurückzuführen sind.
Diese temporäre Sondersituation hat sich nach Abschluss der Baugrubenherstellung bereits
weitgehend normalisiert. So wurde das zulässige 50 µg/m³-Tagesmittel an der Messstelle
Wilhelmstraße bis März 2014 nur etwa 12 Mal überschritten. Im Vergleich mit anderen NRWLuftmessstationen stellt dies eine allenfalls mittlere Belastung dar. Zum Vergleich: an einigen
Luftmessstationen des Ruhrgebietes wurden bis Ende März 26 Überschreitungen (Gelsenkirchen) und
22 Überschreitungen (Hagen) verzeichnet.
Tabelle 3: Entwicklung der PM10-Belastungssituation an den Messstationen AachenWilhelmstraße
und
Aachen-Burtscheid
(städt.
Hintergrundstation);
Anzahl
der
Überschreitungen des Tagesmittelwertes von 50 µg/m³
Jahr
Aachen-Wilhelmstraße
Aachen-Burtscheid
2007
48
7
2008
28
2
2009
44
6
2010
32
13
2011
34
10
2012
32
8
2013 (vorläufig)
46
9
Fazit: Die mittlere Feinstaubbelastung in Aachen ist rückläufig. Die gesetzlichen Anforderungen
werden selbst am Belastungsschwerpunkt Wilhelmstr. sicher eingehalten. In Burtscheid liegt die
mittlere Belastung auf erstaunlich niedrigem Niveau. Auch bei den Kurzzeitbelastungen zeigt sich
allgemein ein positiver Trend, der in hohem Maße den Verbesserungen der Umweltstandards bei den
Kfz geschuldet sein dürfte. Intensiv beobachten wird die Verwaltung die Entwicklungen im Bereich des
Hausbrands, für den mit der Aachen Brennstoffverordnung ebenfalls richtungsweisende Impulse
gesetzt wurden.
Vorlage FB 36/0247/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.06.2014
Seite: 5/9
Dennoch sind Überschreitungen der EU Anforderungen bzgl. der Kurzzeitbelastungen nach
Auffassung der Verwaltung auch in Zukunft nicht vollständig auszuschließen, dies gilt insbesondere
für Jahre mit anhaltend ungünstigen Witterungsverhältnissen.
2. Herausforderungen der Zukunft
In den letzten 25 Jahren hat sich die flächenbezogene Luftqualität in den Städten und Regionen von
NRW deutlich verbessert. Landes- und bundesweit werden heute gesundheitlich bedenkliche
Luftschadstoffbelastungen über den EU-Grenzwerten fast ausschließlich im Bereich von stark
frequentierten Hauptverkehrsstraßen (linienhafte Emissionen) registriert. Aber selbst an diesen
Straßen haben sich die Immissionsverhältnisse tendenziell positiv entwickelt, siehe Tabelle 1 und 2
sowie Anlage 1.
Vor
dem
Hintergrund
der
allgemeinen
Verkehrsprognosen
lassen
sich
insbesondere
die
verkehrsbedingten NO2-Immissionsbelastungen insgesamt nicht mehr signifikant verringern. Um allen
Bürgerinnen und Bürgern dennoch die von der EU geforderten Umweltstandards zu gewährleisten
wurde die Stadt Aachen daher - wie zahlreiche andere Großstädte in NRW - verpflichtet, den bislang
geltenden Luftreinhalteplan fortzuschreiben. In Abstimmung mit der zuständigen Bezirksregierung
Köln und einer Vielzahl Aachener Partner soll diese Fortschreibung zusätzliche Maßnahmen
enthalten, die das bisherige integrative Konzept des Aachener Luftreinhalteplans fortsetzen und
unterstützen.
3. Vorgehen in der Luftreinhalteplanung ab 2014 bis 2018
Mit den vorbereitenden Analysen zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans wurde im Sommer 2013
begonnen. Im Vordergrund standen dabei die Prüfung und Bewertung ergänzender kommunaler
Handlungsspielräume. Nach gemeinsamer Auffassung der Bezirksregierung Köln, des LANUV-NRW
und der Fachverwaltung wird es auch weiterhin darauf ankommen, im Schwerpunktbereich „Verkehr“
(u.a. Radverkehr und Bus & Bahn (Modal Split), Elektromobilität, Fahrzeugtechnik, neuer
Verkehrsentwicklungsplan, etc.) Akzente zu setzen. Die Bezirksregierung Köln erwartet hierbei erneut
die Bereitschaft, ambitionierte und zukunftstaugliche Schritte einzuleiten und umzusetzen.
Nach dem Beschlussprotokoll der Bezirksregierung Köln (11. Projektgruppensitzung zum LRP Aachen
am
14. März 2014) soll die seit 2006 bestehende Arbeitsgruppe ‚Luftreinhalteplanung’ unter
Beteiligung
der
Aachener
Wirtschafts-
und
Umweltverbände
das
bisherige,
integrative
Maßnahmenkonzept weiter entwickeln, siehe Vortrag der Verwaltung zu aktuellen erweiterten
Maßnahmenkonzept.
Vorlage FB 36/0247/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.06.2014
Seite: 6/9
3.1.
Notifizierungsverfahren
Laut LANUV-NRW läuft die Übergangsfrist aus dem EU-Notifizierungsverfahren für zahlreiche
deutsche (und europäische Städte) mit einem Luftreinhalteplan im Jahr 2015 aus. Bis dahin sind die
Länder und Kommunen verpflichtet, die EU-Immissionsgrenzwerte einzuhalten. Eine nochmalige
Verlängerung der Notifizierung wurde nicht in Aussicht gestellt. Angesichts der oben geschilderten
Sachlage (Überschreitungen der NO2-Grenzwerte) drängt daher die Zeit, um weitere wirksame
Maßnahmen zur Luftschadstoffreduzierung zu verabschieden.
Sollten die Grenzwerte nicht eingehalten werden, drohen Bund und Ländern Sanktionen.
Strafgeldzahlungen sind dabei nicht grundsätzlich auszuschließen. Angesichts des ambitionierten
Aachener Luftreinhalteplans und einer Vielzahl umgesetzter sowie geplanter Maßnahmen sieht die
Fachverwaltung nur geringe Risiken, dass die Stadt Aachen selbst für die aktuelle Lage mit zur
Verantwortung gezogen wird.
3.2.
Maßnahmenvorschläge
von
Verwaltung,
Bezirksregierung
Köln
sowie
Umweltverbänden
Zum aktuellen Stand (März 2014) haben neben der Verwaltung lediglich die örtlichen Umweltverbände
(ADFC, VCD, BUND) sowie die im Verfahren federführend tätige Bezirksregierung Köln eigene
inhaltliche Ideen und Vorschläge zur Fortschreibung des LRP gemacht. Der sich daraus ableitende,
noch vorläufige Prüfkatalog soll in der kommenden Projektgruppensitzung vor den Sommerferien
fachlich und kostenseitig bewertet werden.
Bis Spätherbst sollen dann die abschließenden Bewertungen erfolgen. Basierend darauf wollen die
Bez.-Reg Köln und das LANUV-NRW ein von der Kostenseite transparentes und beschlussfähiges
Maßnahmenkonzept des Aachener Luftreinhalteplans 2015 – 2018 vorlegen.
Die fortgeschriebenen oder ergänzenden bzw. neuen Maßnahmenvorschläge der Verwaltung lauten:
Übergeordnete planerische Ansätze:
o
Übernahme der Luftreinhalteplan-Maßnahmen im Verkehrsentwicklungsplan
o
Beteiligung der Stadt an der regionalen Verkehrsentwicklung
o
Verbesserung der städtebaulichen Bedingungen für umweltfreundliche Verkehrsmittel
innerhalb des Alleenrings im Innenstadtkonzept
o
Bau / Vorhaltung von Rad- und ÖPNV-Trassen einschließlich Brücke Campus West bei
Campusentwicklung
Mobilitätskonzepte und –kampagnen, Neue Angebote
o
Mobilitätskonzepte
für
Fachhochschule,
Katholische
Hochschule,
Justizzentrum,
Finanzzentrum, Bezirksregierung Köln
o
Mobilitätskonzepte für weitere Aachener Unternehmen (Ziel: mind. 5.000 Beschäftigte)
o
Umsteigerkampagne „clever mobil“
o
Dienstpedelec-Kampagne (Ziel: 1.000 Umsteiger in 100 Betrieben)
o
Fahrgemeinschaftsportal Mitpendler
Fahrzeuge / Fuhrpark
Vorlage FB 36/0247/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.06.2014
Seite: 7/9
o
Elektromobile Leitflotte bei der STAWAG
o
Fuhrpark- und Mobilitätsoptimierung Stadtverwaltung Aachen
o
Fahrzeuge im Stadtbetrieb mit neuen Antriebsarten
o
Innovationsstrategie ASEAG-Busflotte und Subunternehmer
Fuß- und Radverkehr
o
Fußgängerwegweisung und Aktionen zur Förderung des zu Fuß Gehens
o
Unterstützung des Fahrradverleihsystems veloCITY
o
Erhalt / Neubau Radstation HBF
o
2 regionale Schnellwege (Heerlen/Herzogenrath, Jülich)
o
Schaffung neuer Radverkehrsanlagen lt. Masterplan Radverkehrswege
o
500 neue Fahrradbügel im öffentlichen Straßenraum
o
Neue Radabstellanlagen und begleitende Maßnahmen an öffentlichen Gebäuden und Schulen
Bus und Bahn
o
Ausbau eigener ÖPNV-Trassen
o
Einrichtung
von
intermodalen
Mobilitätskonzepten
und
Internetplattform
für
den
„Mobilitätsverbund Aachen“
o
Steigerung
der
Zuverlässigkeit
im
ÖPNV
(u.a.
durch
Digitale
Fahrgastinformation,
Durchsagen, Störungsinformationsdienst)
o
Umsteigergewinnung an der neuen Direktverbindung Heinsberg – Aachen
o
Inbetriebnahme Haltepunkt Richterich
o
Attraktivitätssteigerung für die Haltepunkte Eilendorf und Aachen West
o
Vollständige Elektrifizierung der Euregiobahn
Optimierung Pkw-Verkehr
o
P&R-Kampagne für Tage mit hoher Luftverschmutzung)
o
Mobilitätsmaßnahmen in den Kurgebieten (gemäß Anforderungen der Bezirksregierung)
Sonstiges
o
Mehr Grün (Bäume) in der Stadt (vgl. Ziele Masterplan)
o
Emissionsarme Baumaschinen
Die aktuellen Maßnahmenvorschläge der Bezirksregierung lauten:
Neubeschaffung von ÖPNV-Bussen grundsätzlich mit hohen Umweltstandards, u.a. EURO-VIAbgasnorm, Hybridtechnik,
Linienvergabe an Bus-Fremdunternehmen mit der Umweltauflage mind. EURO-III-Abgasnorm
plus Partikelfilter (= GRÜNE Plakette in Umweltzonen),
Einsatz emissionsarmer Baumaschinen / Baufahrzeuge im gesamten Stadtgebiet nach dem
Beispiel Bremens und Berlins,
Einführung des Job-Ticket für die örtlichen Landesbehörden (u.a. Justiz und Finanzen),
Einführung einer Umweltzone für Aachen bei absehbar zu geringer Wirkung des bisherigen
integrativen Maßnahmenkonzeptes.
Vorlage FB 36/0247/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.06.2014
Seite: 8/9
Die aktuellen Maßnahmenvorschläge der Umweltverbände (VCD, ADFC, BUND) lauten:
Reduzierung des allgemeinen Geschwindigkeitsniveaus (Tempo 30),
Deutlicher Ausbau des Radverkehrs (u.a. Abstellanlagen, Radwege, Rad-Vorrang Netz),
Weiterer Ausbau der ÖPNV Kapazitäten und Euregio-Haltepunkt am Berliner Ring,
Anhebung der Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum.
Alle Mitglieder der Arbeitsgruppe Luftreinhaltung wurden seitens der Bezirksregierung aufgefordert, zu
den einzelnen Maßnahmen ihrerseits Stellung zu nehmen und ggf. weitere ergänzende Vorschläge
einzureichen.
4.
Weitere Vorgehensweise
Die nächste Projektgruppensitzung zum Luftreinhalteplan Aachen wird voraussichtlich noch vor den
Sommerferien stattfinden. Geplant ist, die Fortschreibung des Luftreinhalteplans mit allen
ergänzenden Maßnahmen bis Herbst 2014 auszuarbeiten und diese danach umgehend den
politischen Gremien vorzustellen. Zum Ende des Jahres soll der Luftreinhalteplan dann durch die
Bezirksregierung Köln verabschiedet werden.
Das Inkrafttreten der Fortschreibung zum Luftreinhalteplan Aachen dürfte frühestens zum Anfang des
Jahres 2015 erfolgen.
Anlage/n: Entwicklung der Belastungssituation mit NO2 und Feinstaub an den Messstellen
Wilhelmstr. und Burtscheid
Vorlage FB 36/0247/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.06.2014
Seite: 9/9
Stickstoffdioxid (NO2)
•
Die mittlere Immissionsbelastung für NO2 an der Verkehrsstation Wilhelmstr.
überschreitet die Belastung den EU-Grenzwert derzeit noch um ca. 20 %; sie geht im
Trend jedoch erkennbar zurück
•
Vergleichbar
hohe
Belastungen
bestehen
Hauptverkehrsstraßen in der Innenstadt.
•
Die sog. Hintergrundstation in Burtscheid zeigt sehr niedrige Werte unter 20 µg/m3 mit
konstant weiter sinkender Tendenz.
•
Fazit: Bei anhaltendem Trend wird der EU-Grenzwert frühestens in 2020 erreicht;
weitere Maßnahmen sind gefordert.
NO2: µg/m3
noch
an
einigen
weiteren
70
LANUV-Station Wilhelmstraße
60
LANUV-Station Burtscheid
50
gesetzlicher Jahresmittelgrenzwert ab
2010
Linear (LANUV-Station Wilhelmstraße)
40
Linear (LANUV-Station Burtscheid)
30
20
10
0
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Feinstaub (PM10) – der Jahresmittelwert
•
Der Jahresmittelwert für Feinstaub (PM10) liegt an der Messstelle Wilhelmstr. deutlich unter
dem zulässigen Grenzwert. Seit dem Jahr 2007 ging die Belastung um knapp 20 % zurück.
•
Das Jahr 2013 zeigt einen Anstieg des Jahresmittelwertes, der eindeutig auf
Zusatzbelastungen durch das Bauvorhaben Aquis Plaza zurückzuführen ist. Diese
Einschätzung wird vom Landesumweltamt (LANUV) bestätigt.
•
In Burtscheid liegen die Werte um 50 – 60 % unter dem Grenzwert.
•
Fazit: Der EU – Grenzwert wird auch in Zukunft sicher eingehalten.
PM10: µg/m3
45
40
35
30
25
20
15
10
5
0
Wilhelmstr.
Burtscheid
Säule 4
Grenzwert
Linear (Burtscheid)
Linear (Wilhelmstr.)
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
Feinstaub (PM10) - Die Kurzzeitbelastung
•
Der
stark
von
Meteorologischen
Faktoren
anhängige
Grenzwert
für
Kurzzeitbelastung (35 Tage/Jahr) wurde an der Wilhelmsstr. in den Jahren 2009
und 2013 überschritten.
•
Fazit: Trotz signifikant sinkender Jahresmittelwerte sind Überschreitungen auch in
den nächsten Jahren nicht gänzlich auszuschließen. Auslöser sind dann in der Regel
Großbaustellen oder meteorologisch besonders ungünstige Verhältnisse.
Überschreitungen pro Jahr
50
Wilhelmstr. (Verkehrsstation)
45
40
Überschreitungstage Wilhemsstr. ohne Baustelle
(auf Basis fachlicher Abschätzung)
35
Burtscheid (städt. Hintergrund)
30
25
Grenzwert (max. 35 Überschreitungen zulässig)
20
15
10
5
0
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013