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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
129105.pdf
Größe
8,5 MB
Erstellt
11.04.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:42

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: FB 45/0382/WP16 öffentlich 11.04.2014 45/300 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß §75 SGBVIII hier: Verein der Förderer und Freunde der GGS Oberforstbach e.V. Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 20.05.2014 KJA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Anerkennung des Vereins der Förderer und Freunde der GGS Oberforstbach e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGBVIII. Vorlage FB 45/0382/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Investive Auswirkungen Ansat Fortgeschriebe- z ner Ansatz 20xx 20xx Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ Deckung ist gegeben/ keine keine ausreichende ausreichende Deckung Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Auswirkungen Ertrag Ansat Fortgeschriebe- z ner Ansatz 20xx 20xx Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ Deckung ist gegeben/ keine keine ausreichende ausreichende Deckung Deckung vorhanden vorhanden Durch die Anerkennung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Vorlage FB 45/0382/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 2/3 Erläuterungen: Der Verein der Förderer und Freunde der GGS Oberforstbach e.V. mit Sitz in Aachen beantragt mit Schreiben vom 31.03.2014 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGBVIII. Der Verein der Förderer und Freunde der GGS Oberforstbach e.V. besteht seit 1993. Der Verein Förderer und Freunde der GGS Oberforstbach e.V. erfüllt durch seine Arbeit Aufgaben im Sinne des § 11 SGBVIII. Mit seinen Angeboten im Bereich schulbezogenen Jugendarbeit trägt er zur Förderung der Entwicklung junger Menschen bei. Der Verein der Förderer und Freunde der GGS Oberforstbach e.V. wird laut Satzung dort helfend und fördernd aktiv, wo der Schulträger nicht in der erforderlichen Weise tätig werden kann. Ein kontinuierliches Angebot des Vereins ist die Mittagsbetreuung der Schüler, die bislang in Kooperation mit dem Verein In Via e.V. sichergestellt wurde. Seit dem 01.04.2014 führt der Verein der Förderer und Freunde der GGS Oberforstbach e.V. die Betreuung in alleiniger Verantwortung durch. Er stellt eine Ergänzung zum Konzept der offenen Ganztagsschule (OGS) dar, die weiterhin durch den Verein in Via e.V. an der GGS Oberforstbach betrieben wird. Im Rahmen der Mittagsbetreuung wird auch die Betreuung bei Unterrichtsausfall sichergestellt. In solchen Fällen wird ein außerunterrichtliches Programm z.B. mit Ausflügen oder speziellen Kursen angeboten. Mit Projekten trägt der Verein der Förderer und Freunde der GGS Oberforstbach e.V. darüber hinaus zur außerschulischen Jugendbildung bei. In diesem Jahr wird das Projekt „Zirkus zum Mitmachen“ organisiert und durchgeführt. Das Förderkonzept „Glück“ und Projekte zur Gewaltprävention wurden und werden durch den Verein möglich gemacht. Stellungnahme: Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den Grundsätzen der Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 SGBVIII, der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugendbehörden vom 14.04.1994 , und der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom 20.12.1994 erfüllt sind. In der nachfolgenden Tabelle sind die Anforderungen aufgelistet. Der Träger erfüllt alle Kriterien. Demnach ist die Anerkennung des Vereins der Förderer und Freunde der GGS Oberforstbach e.V. als Träger der freien Jugendhilfe auszusprechen. Anlage/n:  Antrag und Vereinssatzung  Kriterienkatalog Vorlage FB 45/0382/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 3/3 Anerkennung freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII Kriterien • nach den Grundsätzen der Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII, • der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden vom 14.04.1994 und • der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Aachen vom 20.12.1994 Profil des Trägers Der anzuerkennende Träger muss selbst auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig sein, d. h. selbst Leistungen erbringen, die unmittelbar oder mittelbar zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe beitragen Außerdem müssen Träger der freien Jugendhilfe nicht ausschließlich oder überwiegend Aufgaben der Jugendhilfe erfüllen. Die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe muss aber sowohl Der Träger bietet selbst Leistungen gem. § 11 SGB VIII an trägt somit unmittelbar zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe bei. • • nach der Satzung als auch in der praktischen Arbeit Verein der Förderer und Freunde der GGS Oberforstbach e.V. Oberforstbacher Str. 332 52076 Aachen Die Tätigkeit des Trägers im Rahmen der Jugendhilfe ist Hauptbestandteil seiner Arbeit sowohl nach seiner Satzung als auch in seiner praktischen Arbeit. Schwerpunkt der bisher geleisteten Jugendarbeit ist die außerschulische Jugendbildung im Sinne des § 11 Abs. 3, Nr. 3 SGBVIII. als ein genügend gewichtiger, von anderen Aufgaben abgegrenzter Schwerpunkt erscheinen. Im Anerkennungsbescheid sollte in diesen Fällen zum Ausdruck kommen, auf welche vom Träger wahrgenommenen Aufgaben der Jugendhilfe sich die Anerkennung bezieht. Voraussetzung der Anerkennung ist, dass der Träger gemeinnützige Ziele Liegt vor verfolgt. Obwohl darunter "nicht die Gemeinnützigkeit im Sinne des Steuerrechts verstanden" wird (vgl. BT-Drs. 11/6748, 82), sprechen verfahrensökonomische Gründe dafür, die Verfolgung gemeinnütziger Ziele dann anzunehmen, wenn der Träger von der zuständigen Steuerbehörde (zumindest vorläufig) als gemeinnützig erkannt worden ist. Eine Anerkennung darf nur ausgesprochen werden, wenn der Träger aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande ist (vgl. § 75 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII). Im Einzelnen Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Trägers jedenfalls folgende Kriterien herangezogen werden: • Art und Umfang der durchgeführten Maßnahmen, Außerschulisches Ganztages- und Betreuungsangebot an Schultagen • Im Rahmen der Mittagsbetreuung in Kooperation mit In Via e.V. • Hausaufgabenbetreuung • Gesondertes Programm bei Unterrichtsausfall • Anleitung zum künstlerischen und handwerklichen Gestalten Projektförderung • Gewaltprävention • Förderkonzept Glück • Schulhofgestaltung • Finanzielle Unterstützung für besondere Anschaffungen für den Unterricht und die außerunterrichtliche Betreuung • Zirkusprojekt zum Mitmachen • Zahl der Mitglieder bzw. Teilnehmer und Teilnehmerinnen, • Zahl und Qualifikation der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, • Der Verein wird mit 127 Mitgliedern geführt. In diesem Schuljahr nehmen 43 Kinder das päd. Betreuungsangebot in Anspruch. Seit dem 01.04.2014 sind alle Mitarbeiter der Mittagsbetreuung direkte Angestellte des Fördervereins, bis dahin waren lediglich die geringfügig Beschäftigten beim Verein finanziert. • 1 Lehrerin als Leitung der Einrichtung, 14 Std. / Monat • 1 Sozialpädagogin als Gruppenleiterin, 16 Std. / Monat • 1 Erzieherin, 18 Std. / Monat • 1 Chemietechnikerin mit pädagogischer Weiterbildung, 16 Std. / Monat • 3 regelmäßige Kräfte in geringfügiger Beschäftigung aus anderen Berufsfeldern mit insgesamt 110 Std. im Monat • 1 Honorarkraft, 12 Std. / Monat 2 • Zusammenarbeit mit dem (Landes-) Jugendamt und anderen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe Kooperation mit In Via e.V. • Solidität der rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Verhältnisse Die Solidität der rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Verhältnisse ist gesichert. Der Steuerbescheid 2011 liegt vor. Eine sichere Beurteilung dieser Kriterien ist in der Regel erst Der Verein ist seit 1993 tätig und unterstützt seitdem alle Projekte, die nicht möglich, wenn der freie Träger über einen Zeitraum von mehr direkt zu den Aufgaben der Schule gehören. als einem Jahr kontinuierlich tätig gewesen ist Seit 2001 wird durch den Verein in Kooperation mit dem Verein In Via e.V. die Übermittagsbetreuung angeboten. Seit dem 01.04.2014 liegt die Übermittagsbetreuung vollständig in der Verantwortung des Fördervereins der GGS Oberforstbach. Eine Beurteilung des Trägers im Bereich der Jugendhilfe ist somit möglich. Der Verein leistet mit seiner Arbeit im Stadtbezirk Oberforstbach einen wesentlichen Anteil an der Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe. Die Anerkennung soll solchen Trägern vorbehalten bleiben, die einen wesentlichen Anteil an der Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe haben und von denen deshalb auch eine maßgebende Beteiligung an der Jugendhilfeplanung und anderen Formen der Zusammenarbeit erwartet werden kann Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit (§ 75 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII) Gemäß der vorliegenden Satzung bietet der Träger die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit. Die Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne eines umfassenden Erziehungsauftrages, wodurch junge Menschen befähigt werden, ihre Anlagen und Fähigkeiten zu entwickeln, ihre Persönlichkeit zu entfalten, die Würde des Menschen zu achten und ihre Pflichten gegenüber den Mitmenschen in Familie, Gesellschaft und Staat zu erfüllen, bietet in der Regel Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit. 3 Der Antrag soll folgende Angaben enthalten: • den vollständigen satzungsmäßigen Namen; Verein der Förderer und Freunde des GGS Oberforstbach e.V. • die postalische Anschrift und Telefon (ggf. der Geschäftsstelle); • eine ausführliche Darstellung der Ziele, Aufgaben und der Organisationsform; Oberforstbacher Str. 332 52076 Aachen Wird im Antrag und in der Satzung beschrieben. • Namen, Alter, Beruf und Anschrift der Mitglieder des Vorstandes; 1. Vorsitzender Oliver Berrer Oberforstbacher Str. 47 52076 Aachen 42 Jahre Unternehmensberater 2. Vorsitzender Joachim Steuck Kroitzheider Weg 55 52076 Aachen 54 Jahre Kaufm. Angestellter • Zahl der örtlichen Gruppen (bei Landesverbänden); ./. • Zahl der Mitglieder zum Zeitpunkt der Antragstellung; 127 Mitglieder • Höhe des monatlichen Beitrages; Freiwillige Beiträge • Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe 1993 4 Dem Antrag soll beigefügt werden: Liegt vor • die Satzung und Geschäftsordnung sowie bei freien Trägern, die Teil einer Gesamtorganisation sind, die Satzung der Gesamtorganisation; • Bescheinigung des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit nach der AO; Liegt vor • ein Sachbericht über die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe innerhalb des letzten Jahres vor Antragstellung; Liegt vor • ein Exemplar der letzten Ausgabe aller Publikationen des Antragstellers; Internetauftritt unter www.ggs-oberforstbach.de • bei eingetragenen Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister Liegt vor • die nicht als Vereine organisiert sind, haben entsprechende Unterlagen vorzulegen; ./. • bei Landesverbänden: ein Verzeichnis der dem Landesverband angehörenden Untergliederungen mit deren Anschrift ./. 5