Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
129105.pdf
Größe
8,5 MB
Erstellt
11.04.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 45/0382/WP16
öffentlich
11.04.2014
45/300
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß §75 SGBVIII
hier: Verein der Förderer und Freunde der GGS Oberforstbach e.V.
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
20.05.2014
KJA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt die Anerkennung des Vereins der Förderer und Freunde der GGS Oberforstbach e.V. als
Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGBVIII.
Vorlage FB 45/0382/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Investive
Auswirkungen
Ansat
Fortgeschriebe-
z
ner Ansatz
20xx
20xx
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/
Deckung ist gegeben/ keine
keine ausreichende
ausreichende Deckung
Deckung vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Auswirkungen
Ertrag
Ansat
Fortgeschriebe-
z
ner Ansatz
20xx
20xx
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/
Deckung ist gegeben/ keine
keine ausreichende
ausreichende Deckung
Deckung vorhanden
vorhanden
Durch die Anerkennung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Vorlage FB 45/0382/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Der Verein der Förderer und Freunde der GGS Oberforstbach e.V. mit Sitz in Aachen beantragt mit
Schreiben vom 31.03.2014 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGBVIII.
Der Verein der Förderer und Freunde der GGS Oberforstbach e.V. besteht seit 1993.
Der Verein Förderer und Freunde der GGS Oberforstbach e.V. erfüllt durch seine Arbeit Aufgaben im
Sinne des § 11 SGBVIII.
Mit seinen Angeboten im Bereich schulbezogenen Jugendarbeit trägt er zur Förderung der
Entwicklung junger Menschen bei.
Der Verein der Förderer und Freunde der GGS Oberforstbach e.V. wird laut Satzung dort helfend und
fördernd aktiv, wo der Schulträger nicht in der erforderlichen Weise tätig werden kann.
Ein kontinuierliches Angebot des Vereins ist die Mittagsbetreuung der Schüler, die bislang in
Kooperation mit dem Verein In Via e.V. sichergestellt wurde. Seit dem 01.04.2014 führt der Verein der
Förderer und Freunde der GGS Oberforstbach e.V. die Betreuung in alleiniger Verantwortung durch.
Er stellt eine Ergänzung zum Konzept der offenen Ganztagsschule (OGS) dar, die weiterhin durch den
Verein in Via e.V. an der GGS Oberforstbach betrieben wird.
Im Rahmen der Mittagsbetreuung wird auch die Betreuung bei Unterrichtsausfall sichergestellt. In
solchen Fällen wird ein außerunterrichtliches Programm z.B. mit Ausflügen oder speziellen Kursen
angeboten.
Mit Projekten trägt der Verein der Förderer und Freunde der GGS Oberforstbach e.V. darüber hinaus
zur außerschulischen Jugendbildung bei.
In diesem Jahr wird das Projekt „Zirkus zum Mitmachen“ organisiert und durchgeführt.
Das Förderkonzept „Glück“ und Projekte zur Gewaltprävention wurden und werden durch den Verein
möglich gemacht.
Stellungnahme:
Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den
Grundsätzen der Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 SGBVIII, der
Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugendbehörden vom 14.04.1994 , und der Entscheidung des
Jugendhilfeausschusses vom 20.12.1994 erfüllt sind.
In der nachfolgenden Tabelle sind die Anforderungen aufgelistet.
Der Träger erfüllt alle Kriterien.
Demnach ist die Anerkennung des Vereins der Förderer und Freunde der GGS Oberforstbach e.V. als
Träger der freien Jugendhilfe auszusprechen.
Anlage/n:
Antrag und Vereinssatzung
Kriterienkatalog
Vorlage FB 45/0382/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 3/3
Anerkennung freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
Kriterien
• nach den Grundsätzen der Anerkennung von Trägern der freien
Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII,
• der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden vom
14.04.1994 und
• der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Aachen
vom 20.12.1994
Profil des Trägers
Der anzuerkennende Träger muss selbst auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig
sein, d. h. selbst Leistungen erbringen, die unmittelbar oder mittelbar zur
Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe beitragen
Außerdem müssen Träger der freien Jugendhilfe nicht ausschließlich oder
überwiegend Aufgaben der Jugendhilfe erfüllen. Die Tätigkeit auf dem Gebiet der
Jugendhilfe muss aber sowohl
Der Träger bietet selbst Leistungen gem. § 11 SGB VIII an trägt somit
unmittelbar zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe bei.
•
•
nach der Satzung als auch
in der praktischen Arbeit
Verein der Förderer und Freunde der GGS Oberforstbach e.V.
Oberforstbacher Str. 332
52076 Aachen
Die Tätigkeit des Trägers im Rahmen der Jugendhilfe ist Hauptbestandteil seiner
Arbeit sowohl nach seiner Satzung als auch in seiner praktischen Arbeit.
Schwerpunkt der bisher geleisteten Jugendarbeit ist die außerschulische
Jugendbildung im Sinne des § 11 Abs. 3, Nr. 3 SGBVIII.
als ein genügend gewichtiger, von anderen Aufgaben abgegrenzter Schwerpunkt
erscheinen.
Im Anerkennungsbescheid sollte in diesen Fällen zum Ausdruck kommen, auf
welche vom Träger wahrgenommenen Aufgaben der Jugendhilfe sich die
Anerkennung bezieht.
Voraussetzung der Anerkennung ist, dass der Träger gemeinnützige Ziele
Liegt vor
verfolgt. Obwohl darunter "nicht die Gemeinnützigkeit im Sinne des Steuerrechts
verstanden" wird (vgl. BT-Drs. 11/6748, 82), sprechen verfahrensökonomische
Gründe dafür, die Verfolgung gemeinnütziger Ziele dann anzunehmen, wenn der
Träger von der zuständigen Steuerbehörde (zumindest vorläufig) als
gemeinnützig erkannt worden ist.
Eine Anerkennung darf nur ausgesprochen werden, wenn der Träger aufgrund
der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen
nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu
leisten imstande ist (vgl. § 75 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII).
Im Einzelnen
Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Trägers jedenfalls
folgende Kriterien herangezogen werden:
• Art und Umfang der durchgeführten Maßnahmen,
Außerschulisches Ganztages- und Betreuungsangebot an Schultagen
• Im Rahmen der Mittagsbetreuung in Kooperation mit In Via e.V.
• Hausaufgabenbetreuung
• Gesondertes Programm bei Unterrichtsausfall
• Anleitung zum künstlerischen und handwerklichen Gestalten
Projektförderung
• Gewaltprävention
• Förderkonzept Glück
• Schulhofgestaltung
• Finanzielle Unterstützung für besondere Anschaffungen für den
Unterricht und die außerunterrichtliche Betreuung
• Zirkusprojekt zum Mitmachen
•
Zahl der Mitglieder bzw. Teilnehmer und
Teilnehmerinnen,
•
Zahl und Qualifikation der Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen,
•
Der Verein wird mit 127 Mitgliedern geführt.
In diesem Schuljahr nehmen 43 Kinder das päd. Betreuungsangebot in
Anspruch.
Seit dem 01.04.2014 sind alle Mitarbeiter der Mittagsbetreuung direkte
Angestellte des Fördervereins, bis dahin waren lediglich die geringfügig
Beschäftigten beim Verein finanziert.
• 1 Lehrerin als Leitung der Einrichtung, 14 Std. / Monat
• 1 Sozialpädagogin als Gruppenleiterin, 16 Std. / Monat
• 1 Erzieherin, 18 Std. / Monat
• 1 Chemietechnikerin mit pädagogischer Weiterbildung, 16 Std. / Monat
• 3 regelmäßige Kräfte in geringfügiger Beschäftigung aus anderen
Berufsfeldern mit insgesamt 110 Std. im Monat
• 1 Honorarkraft, 12 Std. / Monat
2
•
Zusammenarbeit mit dem (Landes-) Jugendamt und
anderen öffentlichen und freien Trägern der
Jugendhilfe
Kooperation mit In Via e.V.
•
Solidität der rechtlichen, organisatorischen und
finanziellen Verhältnisse
Die Solidität der rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Verhältnisse ist
gesichert.
Der Steuerbescheid 2011 liegt vor.
Eine sichere Beurteilung dieser Kriterien ist in der Regel erst Der Verein ist seit 1993 tätig und unterstützt seitdem alle Projekte, die nicht
möglich, wenn der freie Träger über einen Zeitraum von mehr direkt zu den Aufgaben der Schule gehören.
als einem Jahr kontinuierlich tätig gewesen ist
Seit 2001 wird durch den Verein in Kooperation mit dem Verein In Via e.V. die
Übermittagsbetreuung angeboten.
Seit dem 01.04.2014 liegt die Übermittagsbetreuung vollständig in der
Verantwortung des Fördervereins der GGS Oberforstbach.
Eine Beurteilung des Trägers im Bereich der Jugendhilfe ist somit möglich.
Der Verein leistet mit seiner Arbeit im Stadtbezirk Oberforstbach einen
wesentlichen Anteil an der Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe.
Die Anerkennung soll solchen Trägern vorbehalten bleiben, die einen
wesentlichen Anteil an der Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe haben und
von denen deshalb auch eine maßgebende Beteiligung an der
Jugendhilfeplanung und anderen Formen der Zusammenarbeit erwartet werden
kann
Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit (§ 75 Abs. 1
Nr. 4 SGB VIII)
Gemäß der vorliegenden Satzung bietet der Träger die Gewähr für eine den
Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit.
Die Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne eines umfassenden
Erziehungsauftrages, wodurch junge Menschen befähigt werden, ihre Anlagen
und Fähigkeiten zu entwickeln, ihre Persönlichkeit zu entfalten, die Würde des
Menschen zu achten und ihre Pflichten gegenüber den Mitmenschen in Familie,
Gesellschaft und Staat zu erfüllen, bietet in der Regel Gewähr für eine den
Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit.
3
Der Antrag soll folgende Angaben enthalten:
•
den vollständigen satzungsmäßigen Namen;
Verein der Förderer und Freunde des GGS Oberforstbach e.V.
•
die postalische Anschrift und Telefon (ggf. der Geschäftsstelle);
•
eine ausführliche Darstellung der Ziele, Aufgaben und der
Organisationsform;
Oberforstbacher Str. 332
52076 Aachen
Wird im Antrag und in der Satzung beschrieben.
•
Namen, Alter, Beruf und Anschrift der Mitglieder des Vorstandes;
1. Vorsitzender
Oliver Berrer
Oberforstbacher Str. 47
52076 Aachen
42 Jahre
Unternehmensberater
2. Vorsitzender
Joachim Steuck
Kroitzheider Weg 55
52076 Aachen
54 Jahre
Kaufm. Angestellter
•
Zahl der örtlichen Gruppen (bei Landesverbänden);
./.
•
Zahl der Mitglieder zum Zeitpunkt der Antragstellung;
127 Mitglieder
•
Höhe des monatlichen Beitrages;
Freiwillige Beiträge
•
Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe
1993
4
Dem Antrag soll beigefügt werden:
Liegt vor
•
die Satzung und Geschäftsordnung sowie bei freien Trägern, die Teil
einer Gesamtorganisation sind, die Satzung der Gesamtorganisation;
•
Bescheinigung des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit nach der
AO;
Liegt vor
•
ein Sachbericht über die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe
innerhalb des letzten Jahres vor Antragstellung;
Liegt vor
•
ein Exemplar der letzten Ausgabe aller Publikationen des Antragstellers; Internetauftritt unter www.ggs-oberforstbach.de
•
bei eingetragenen Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
Liegt vor
•
die nicht als Vereine organisiert sind, haben entsprechende Unterlagen
vorzulegen;
./.
•
bei Landesverbänden: ein Verzeichnis der dem Landesverband
angehörenden Untergliederungen mit deren Anschrift
./.
5