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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
129614.pdf
Größe
195 kB
Erstellt
09.04.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:41
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: B 03/0120/WP16 öffentlich 09.04.2014 Kronenberg von Am Friedrich bis Amsterdamer Ring Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 22.05.2014 MA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Mobilitätsausschuss beschließt aufgrund der Urteile des Verwaltungsgerichtes Aachen von Dezember 2013 die Nacherhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für die Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten Erschließungsanlage. Vorlage B 03/0120/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.04.2014 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 2014 Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2015 ff. 2014 Gesamtbedarf (alt) 2015 ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 1.500.000 1.500.000 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g Finanzielle Auswirkungen keine Maßnahmebezogene Einnahmen keine (Erstattungen und Nacherhebungen gleichen sich gegenseitig aus) Vorlage B 03/0120/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.04.2014 Seite: 2/3 Erläuterungen: Im November 2011 sind die Eigentümer der Straße „Kronenberg“ im vorgenannten Abschnitt einschließlich der hiervon abzweigenden Stichstraßen zu einem Straßenbaubeitrag gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz NRW herangezogen worden. Über die hiergegen eingelegten Klagen einiger Beitragspflichtigen hat das VG Aachen im Dezember 2013 entschieden. In seinen Entscheidungen bemängelt das VG Aachen das von der Stadt gebildete und der Beitragserhebung zugrunde gelegte Abrechnungsgebiet (Verteilungsfläche). Das VG Aachen teilt nicht die von der Stadt vertretene Rechtsauffassung, wonach auch die von dem Hauptstraßenzug „Kronenberg“ abzweigenden Stichstraßen mit in die Kostenabrechnung hätten einbezogen werden müssen. In seinen Urteilsbegründungen kommt das VG Aachen zu dem Schluss, dass allein die Eigentümer der an dem Hauptstraßenzug anliegenden Grundstücke der Beitragspflicht zu den Kosten der Straßenerneuerungsmaßnahme „Kronenberg“ unterliegen und daher die an die Anlieger der Stichstraßen ergangenen Bescheide aufzuheben und die diesbezüglichen Beiträge zu erstatten seien. Der von der Stadt gestellte Antrag auf Zulassung der Berufung wurde durch das Oberverwaltungsgericht NRW zurückgewiesen, so dass die Urteile des VG Aachen nun rechtskräftig geworden sind. Für die Stadt besteht nunmehr die gesetzliche Verpflichtung, ein Nacherhebungsverfahren für die Eigentümer des Hauptstraßenzuges unter Berücksichtigung der gerichtlichen Vorgaben durchzuführen. Die Einstufung der Straße „Kronenberg“ von Am Friedrich bis Amsterdamer Ring erfolgt nach wie vor als Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe b) der städtischen Beitragssatzung vom 21.12.2007 in der derzeit gültigen Fassung (SBS). Der Anteil der Beitragspflichtigen am gekürzten beitragsfähigen Aufwand ergibt sich aus § 4 Abs. 3 Ziffer 2 SBS. Die Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu tragenden umlagefähigen Aufwandes erfolgt gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke nach ihrer Größe und Ausnutzbarkeit (neue Verteilungsfläche entsprechend den Gerichtsbeschlüssen). Die Ermittlung des hieraus resultierenden gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen. Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist. Anlage/n: Beitragssatzermittlung Vorlage B 03/0120/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.04.2014 Seite: 3/3 Beitragssatzermittlung Kronenberg im Abschnitt von Am Friedrich bis Amsterdamer Ring Straßenart: Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe b) der städtischen Beitragssatzung in der Fassung vom 21.12.2007 (SBS). Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand sowie die anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 2 Buchstaben a), c), g) SBS. Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes Ermittlung des Beitragssatzes für die Teileinrichtung(en) Fahrbahn, Oberflächenentwässerung (Beitragssatz A) Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes für a) Fahrbahn Ausbaukosten durchschnittl. Breite : anrechenbare Breite : Überbreite : 548.946,86 € 7,65 m 6,50 m 1,15 m beitragsfähiger Aufwand städt. Anteil ( 50 %) gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 50 %) g) Oberflächenentwässerung Ausbaukosten beitragsfähiger Aufwand städt. Anteil ( 50 %) gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 50 %) Summe beitragsfähiger Aufwand Summe städtischer Anteil Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand -82.521,42 € 466.425,44 € 233.212,72 € 233.212,72 € 34.078,45 € 34.078,45 € 17.039,22 € 17.039,23 € 500.503,89 € 250.251,94 € 250.251,95 € Bauverwaltung Seite 2 stadt aachen Ermittlung des Beitragssatzes A Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 der städtischen Beitragssatzung auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt: Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit:3,20 €/m²" Fahrbahn: 233.212,72 € : 72.928 m² = 3,20 €/m Oberflächenentwässerung: 17.039,23 € : 72.928 m² = 0,23 €/m² ____________ 3,43 €/m² (Beitragssatz) Ermittlung des Beitragssatzes für die Teileinrichtung(en) Parkstreifen / -stände (Beitragssatz B) Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes für c) Parkstreifen / -stände Ausbaukosten durchschnittl. Breite : anrechenbare Breite : Überbreite : 19.764,32 € 1,96 m 5,00 m 0,00 m beitragsfähiger Aufwand städt. Anteil ( 40 %) gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 60 %) Summe beitragsfähiger Aufwand Summe städtischer Anteil Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand 0,00 € 19.764,32 € 7.905,73 € 11.858,59 € 19.764,32 € 7.905,73 € 11.858,59 € Bauverwaltung Seite 3 stadt aachen Ermittlung des Beitragssatzes B Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 der städtischen Beitragssatzung auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt: Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit: Parkstreifen / -stände: 11.858,59 € : 73.415 m² = 0,16 €/m² _________________ 0,16 €/m² (Beitragssatz)