Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
129614.pdf
Größe
195 kB
Erstellt
09.04.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0120/WP16
öffentlich
09.04.2014
Kronenberg von Am Friedrich bis Amsterdamer Ring
Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der
Erhebung von Beiträgen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
22.05.2014
MA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss beschließt aufgrund der Urteile des Verwaltungsgerichtes Aachen von
Dezember 2013 die Nacherhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für die Abrechnung der als
Haupterschließungsstraße ausgebauten Erschließungsanlage.
Vorlage B 03/0120/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.04.2014
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2014
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2015 ff.
2014
Gesamtbedarf (alt)
2015 ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
1.500.000
1.500.000
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
Finanzielle Auswirkungen
keine
Maßnahmebezogene Einnahmen
keine (Erstattungen und Nacherhebungen gleichen sich gegenseitig aus)
Vorlage B 03/0120/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.04.2014
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Im November 2011 sind die Eigentümer der Straße „Kronenberg“ im vorgenannten Abschnitt
einschließlich der hiervon abzweigenden Stichstraßen zu einem Straßenbaubeitrag gemäß § 8
Kommunalabgabengesetz NRW herangezogen worden. Über die hiergegen eingelegten Klagen
einiger Beitragspflichtigen hat das VG Aachen im Dezember 2013 entschieden.
In seinen Entscheidungen bemängelt das VG Aachen das von der Stadt gebildete und der
Beitragserhebung zugrunde gelegte Abrechnungsgebiet (Verteilungsfläche). Das VG Aachen teilt
nicht die von der Stadt vertretene Rechtsauffassung, wonach auch die von dem Hauptstraßenzug
„Kronenberg“ abzweigenden Stichstraßen mit in die Kostenabrechnung hätten einbezogen werden
müssen. In seinen Urteilsbegründungen kommt das VG Aachen zu dem Schluss, dass allein die
Eigentümer der an dem Hauptstraßenzug anliegenden Grundstücke der Beitragspflicht zu den Kosten
der Straßenerneuerungsmaßnahme „Kronenberg“ unterliegen und daher die an die Anlieger der
Stichstraßen ergangenen Bescheide aufzuheben und die diesbezüglichen Beiträge zu erstatten seien.
Der
von
der
Stadt
gestellte
Antrag
auf
Zulassung
der
Berufung
wurde
durch
das
Oberverwaltungsgericht NRW zurückgewiesen, so dass die Urteile des VG Aachen nun rechtskräftig
geworden
sind.
Für
die
Stadt
besteht
nunmehr
die
gesetzliche
Verpflichtung,
ein
Nacherhebungsverfahren für die Eigentümer des Hauptstraßenzuges unter Berücksichtigung der
gerichtlichen Vorgaben durchzuführen.
Die Einstufung der Straße „Kronenberg“ von Am Friedrich bis Amsterdamer Ring erfolgt nach wie vor
als Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe b) der städtischen Beitragssatzung vom
21.12.2007 in der derzeit gültigen Fassung (SBS). Der Anteil der Beitragspflichtigen am gekürzten
beitragsfähigen Aufwand ergibt sich aus § 4 Abs. 3 Ziffer 2 SBS. Die Verteilung des von den
Beitragspflichtigen zu tragenden umlagefähigen Aufwandes erfolgt gemäß § 6 SBS und unter
Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage
erschlossenen Grundstücke nach ihrer Größe und Ausnutzbarkeit (neue Verteilungsfläche
entsprechend den Gerichtsbeschlüssen).
Die Ermittlung des hieraus resultierenden gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der
Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu
verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der
Abrechnung ist.
Anlage/n:
Beitragssatzermittlung
Vorlage B 03/0120/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.04.2014
Seite: 3/3
Beitragssatzermittlung
Kronenberg im Abschnitt von Am Friedrich bis Amsterdamer Ring
Straßenart: Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe b) der städtischen Beitragssatzung in der Fassung
vom 21.12.2007 (SBS). Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand sowie
die anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 2 Buchstaben a), c), g) SBS.
Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes
Ermittlung des Beitragssatzes für die Teileinrichtung(en) Fahrbahn, Oberflächenentwässerung
(Beitragssatz A)
Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes für
a)
Fahrbahn
Ausbaukosten
durchschnittl. Breite :
anrechenbare Breite :
Überbreite
:
548.946,86 €
7,65 m
6,50 m
1,15 m
beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 50 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 50 %)
g)
Oberflächenentwässerung
Ausbaukosten
beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 50 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 50 %)
Summe beitragsfähiger Aufwand
Summe städtischer Anteil
Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand
-82.521,42 €
466.425,44 €
233.212,72 €
233.212,72 €
34.078,45 €
34.078,45 €
17.039,22 €
17.039,23 €
500.503,89 €
250.251,94 €
250.251,95 €
Bauverwaltung
Seite 2
stadt aachen
Ermittlung des Beitragssatzes A
Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 der städtischen Beitragssatzung auf
die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit
wie folgt verteilt:
Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit:3,20 €/m²"
Fahrbahn:
233.212,72 € :
72.928 m² =
3,20 €/m
Oberflächenentwässerung:
17.039,23 € :
72.928 m² =
0,23 €/m²
____________
3,43 €/m² (Beitragssatz)
Ermittlung des Beitragssatzes für die Teileinrichtung(en) Parkstreifen / -stände (Beitragssatz B)
Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes für
c)
Parkstreifen / -stände
Ausbaukosten
durchschnittl. Breite :
anrechenbare Breite :
Überbreite
:
19.764,32 €
1,96 m
5,00 m
0,00 m
beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 40 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 60 %)
Summe beitragsfähiger Aufwand
Summe städtischer Anteil
Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand
0,00 €
19.764,32 €
7.905,73 €
11.858,59 €
19.764,32 €
7.905,73 €
11.858,59 €
Bauverwaltung
Seite 3
stadt aachen
Ermittlung des Beitragssatzes B
Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 der städtischen Beitragssatzung auf
die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit
wie folgt verteilt:
Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit:
Parkstreifen / -stände:
11.858,59 € :
73.415 m² =
0,16 €/m²
_________________
0,16 €/m² (Beitragssatz)