Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
130031.pdf
Größe
101 kB
Erstellt
17.04.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:43
Stichworte
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Beitragssatzermittlung
Aretzstraße im Abschnitt von Blücherplatz bis Talstraße
Straßenart: Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe b) der städtischen Beitragssatzung in der Fassung
vom 21.12.2007 (SBS). Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand sowie
die anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe g) SBS.
Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes
g)
Oberflächenentwässerung
Ausbaukosten
52.579,73 €
beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 50 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 50 %)
Summe beitragsfähiger Aufwand
52.579,73 €
26.289,86 €
26.289,87 €
52.579,73 €
Summe städtischer Anteil
26.289,86 €
Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand
26.289,87 €
Ermittlung des Beitragssatzes
Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen in Höhe von 26.289,87 € werden gemäß § 6 SBS und
unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen
Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt:
Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit:
Oberflächenentwässerung:
26.289,87 € :
35.002 m² =
0,75 €/m²
0,75 €/m² (Beitragssatz)