Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
130001.pdf
Größe
200 kB
Erstellt
29.04.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Recht- und Versicherung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 30/0033/WP16
öffentlich
29.04.2014
40 Prozent Frauen in Ausschüssen, Beiräten und
Aufsichtsgremien
hier: Tagesordnungsantrag der GRÜNE-Fraktion vom 02.04.2014
zur Tagesordnung der Sitzung des Rates der Stadt am 07.05.2014
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
07.05.2014
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, von der beabsichtigten Verpflichtung der Fraktionen, im Mittel
mindestens 40 Prozent Frauen in Ratsausschüssen und Aufsichtsgremien von Unternehmen zu
entsenden, (noch) keinen Gebrauch zu machen.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 30/0033/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.01.2017
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Erläuterungen:
Der Rat der Stadt besteht derzeit aufgrund des Verhältnisausgleichs infolge entstandener
Überhangmandate gemäß § 33 Abs. 3 KomWG NW aus 74 gewählten Ratsmitgliedern und dem
Oberbürgermeister als Mitglied kraft Gesetzes.
Mit insgesamt 25 Ratsfrauen beträgt der prozentuale Anteil der Ratsfrauen an der Gesamtzahl der
Mitglieder des Rates damit 33,3 %.
Nach §12 des Landesgleichstellungsgesetzes NRW, „(sollen) Kommissionen, Beiräte, Verwaltungsund Aufsichtsräte sowie sonstige Gremien (…) geschlechtsparitätisch besetzt werden. Bei der
Aufstellung von Listen und Kandidaturen für Wahlgremien und -organe soll auf die paritätische
Repräsentanz geachtet werden.“
Der Anteil von Ratsfrauen innerhalb der Fraktionen ist sehr unterschiedlich. Während bei der Fraktion
Die Linke der Frauenanteil im Rat bei 66,6 % liegt, liegt das Verhältnis bei der FDP-Fraktion und der
Fraktion Grüne absolut geschlechtsparitätisch bei jeweils 50 %. Der Frauenanteil bei der SPDFraktion liegt bei ca. 31 % und bei der CDU-Fraktion bei 25 %. Allein diese Zahlen belegen, das eine
undifferenzierte Verpflichtung der Fraktionen, mindestens 40 % Frauen in Ratsausschüsse und
Aufsichtsgremien von Unternehmen zu entsenden, die Fraktionen und deren Ratsfrauen ganz
unterschiedlich treffen würde.
Für die Wahl der Ausschussmitglieder stellt § 50 Abs. 3 GO zwei Verfahren zur Verfügung. Vorrangig
räumt es den Ratsmitgliedern die Möglichkeit ein, sich über einen zuvor eingebrachten einheitlichen
Wahlvorschlag durch einstimmigen Beschluss zu verständigen. Stimmt auch nur ein Ratsmitglied
gegen einen solchen einheitlichen Wahlvorschlag, bleibt dieses Verfahren erfolglos (§ 50 Abs. 3 Satz
1 GO). Dann werden Wahlvorschläge eingebracht, über die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl
abgestimmt werden muss (§ 50 Abs. 3 Satz 2 GO). Seit der Kommunalwahl 2009 ist wieder das
Verhältniswahlverfahren der mathematischen Proportion Zählverfahren Hare-Niemeyer anzuwenden
(Änderungsgesetz vom 9. 10. 2007, GV. NRW. S. 380).
Die dem Grundsatz der Spiegelbildlichkeit des Rates folgende Ausschussbesetzung orientiert sich
ausschließlich an dem politischen Kräfteverhältnis im Rat und kennt keine geschlechtsspezifische
Ausprägung. Im Falle der Selbstverpflichtung der Fraktionen, mindestens 40 % Frauen in
Ratsausschüsse zu entsenden, wären nach derzeitigem Stand im ungünstigsten Falle von 25 % der
Fraktionsmitglieder 40 % der Ausschussarbeit zu bewältigen, ungeachtet der Tatsache wo die
individuellen Arbeitsschwerpunkte für die sehr unterschiedlichen Aufgabenschwerpunkte der
Arbeitsausschüsse des Rates liegen.
Erfolgsversprechend auf dem Weg zu einer geschlechts-paritätischen Besetzung in kommunalen
Gremien zu kommen, scheint maßgeblich die Vergrößerung der Anzahl weiblicher Kandidaten für
kommunalpolitische Mandate zu sein. Eine Aufgabe, die den Parteien zufällt. Allerdings bleibt zu
beachten, dass letztendscheidend die Wählerinnen und Wähler mit ihrer Stimmabgabe über die
Zusammensetzung des Rates bestimmen.
Die Stadt Wuppertal ist 2009 der „Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und
Männern auf lokaler Ebene“ beigetreten. Der Wuppertaler Rat besteht aus 70 Ratsmitgliedern,
darunter 24 Ratsfrauen.
Auf Beschluss des Ausschusses für die Gleichstellung von Frau und Mann vom 25.4.2012 hat die
Stadt Wuppertal einen Gremienbericht gefertigt, der auch Empfehlungen zur Förderung der
Repräsentanz von Frauen in den politischen Gremien zum Gegenstand hat.
Die Erkenntnis, dass die Unterrepräsentanz von Frauen in Ausschüssen sowie in Kontroll-, Aufsichtsund Entscheidungsgremien kommunaler Unternehmen sich im Wesentlichen aus derjenigen im
Stadtrat ableitet, ist wenig überraschend.
Der Rat der Stadt Wuppertal hat sich im März 2014 ebenfalls mit der Selbstverpflichtung der
Fraktionen zur Beachtung einer Frauenquote befasst und ihr trotz des ambitionierten Vorgehens im
Sinne einer Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene eine Absage erteilt.
Die Unterrepräsentanz von Frauen im Aachener Stadtrat lässt sich mit der Situation in Wuppertal
vergleichen. Sie ist –wie auch in Wuppertal- in den Fraktionen unterschiedlich ausgeprägt. Eine die
tatsächlichen Verhältnisse der Frauenanteile in den Fraktionen unberücksichtigt lassende
generalisierende Quote erscheint auch im Interesse der Gleichbehandlung nicht interessensgerecht.
Sollte sich der Anteil von Frauen, die ein kommunalpolitisches Mandat im Rat ausüben, nach den
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Ausdruck vom: 02.01.2017
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Kommunalwahlen deutlich erhöhen, könnte sich eine nochmalige Befassung des Rates mit dieser
Thematik anbieten
Anlage/n:
Tagesordnungsantrag der GRÜNE-Fraktion vom 02.04.2014
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