Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
129995.pdf
Größe
158 kB
Erstellt
23.04.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Gebäudemanagement
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0249/WP16
öffentlich
23.04.2014
FB 36/30
Springbrunnen für den Weiher im Schlosspark in Richterich
Stellungnahme zum Antrag vom 11.09.2013, lfd. Nr. 81
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
14.05.2014
B6
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis
und beauftragt die Verwaltung, die kostengünstigere Lösung mit dem kombinierten Springbrunnen und
Lüfter weiter zu untersuchen und über das Ergebnis zu berichten.
In Vertretung
Gisela Nacken
Beigeordnete
Vorlage FB 36/0249/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.04.2014
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
Vorlage FB 36/0249/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.04.2014
Seite: 2/4
Erläuterungen:
In o.g. Antrag wurde folgender Antrag gestellt: Die Bezirksvertretung Richterich möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Springbrunnen im Schlossweiher zur weiteren Aufwertung des
Bereiches zu installieren.
Die wasserrechtlich notwendige Unterhaltung des Weihers obliegt dem Fachbereich Umwelt. Die
Installation
eines
Springbrunnens
zur
Aufwertung
eines
Teiches,
ohne
dass
dies
aus
Unterhaltungsgründen erforderlich ist, obliegt nicht der Fachabteilung im Fachbereich Umwelt. Dies ist
auch der Grund, dass diesseits nirgendwo Zierspringbrunnen betrieben werden und auch kein Wissen
dazu vorgehalten wird.
Seitens des Gebäudemanagements (E 26) werden jedoch diverse Zierspringbrunnen im Stadtgebiet
betrieben. Deshalb wurde E 26 um fachliche Unterstützung gebeten. Die Informationen, die E 26
daraufhin gegeben hat, lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Es wird davon ausgegangen, dass eine ähnliche Zierfontäne wie im Westparkweiher installiert und
betrieben werden soll. Der Standort der Fontäne soll mittig im Teich, im Bereich der kleinen
Holzbrücke, liegen. Die Fontänenhöhe soll 3 bis 4 Meter betragen. Die Fontäne soll in den
Sommermonaten betrieben werden, eine Beleuchtung der Fontäne ist nicht vorgesehen.
Der Teich um Schloss Schönau bietet hierzu nicht die gleichen Voraussetzungen wie der Weiher im
Westpark. Im Westpark war bzw. ist ein geeignetes Ablaufbauwerk, direkt am Teich, das zur
Aufnahme der Pumpe und anderer betrieblicher Einrichtungen, genutzt werden konnte. Die Installation
der Pumpe im Hochkeller von Schloss Schönau wurde geprüft, ist jedoch kein geeigneter Standort für
die Pumpe bzw. der Pumpentechnik.
Aus betrieblicher und sicherheitstechnischer Sicht, bzw. aus unseren Erfahrungen in der
Zierbrunnentechnik könnte folgendes Verfahren, analog zum Westparkweiher, Anwendung finden.
Als Wasservorrat soll der Teich dienen, dieser soll somit auch den Vordruck für eine Pumpe liefern.
Aufgrund der zu erwartenden Schwimm- bzw. Schwebstoffe im Teichwasser, die durch eine Pumpe
angesaugt werden, ist eine entsprechende und gute Siebung vor der Pumpe erforderlich. Die Pumpe
soll außerhalb des Teiches, als Trockenaufstellung oder als Tauchpumpe, in einer unterirdischen, ggf.
begehbaren Brunnenkammer untergebracht sein. Es sollen keine Pumpgeräusche nach außen
dringen. Ein geeigneter Ort für die Errichtung einer Pumpenkammer muss noch genauer untersucht
und geprüft werden.
Vorlage FB 36/0249/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.04.2014
Seite: 3/4
Folgende Kostenblöcke (Errichtungskosten) würden entstehen:
-Baukosten für die Pumpenkammer sowie Erdarbeiten für Rohrleitungen und Elektrokabel.
-Anschaffungskosten für die Fontäne und deren Verankerung im Teich.
-Rohrleitungen (Ansaug- bzw. Druckleitung) mit Ansaugsieb, Installation, Befestigung,
Teichabdichtung.
- Anschaffung einer Pumpe, Absperrungen, elektr. Zuleitung, Steuerung.
Um Kosten hierzu genauer benennen zu können bedarf es einer entsprechenden Planung. Die
Spanne der Kosten könnte aber schätzungsweise zwischen 20.000 € und 35.000 € liegen. Betriebs-,
Wartungs- und Unterhaltungskosten lassen sich noch nicht benennen.
Alternativ zu einer festen Installation gibt es auch sogenannte Schwimmaggregate. Diese finden in
städt. Zier- und Springbrunnen keine Anwendung. Eine Eignung für eine solche Lösung, in
Verbindung mit den Verhältnissen im Teich, müsste geprüft werden (Ersatz Teichbelüfter). Auch bei
solch einem Aggregat soll ein dauerhafter, zuverlässiger und wartungsarmer Betrieb angestrebt
werden.
Eine Recherche für einen Springbrunnens in Kombination mit einem Teichbelüfter hat ergeben, dass
ein solches Gerät (Bild in der Anlage) netto etwa 1.100 € Anschaffungskosten verursacht.
Inwieweit die jetzigen Halterungen ausreichen oder ob sie ersetzt werden müssten, ob zusätzliche
Unterhaltungskosten zu erwarten sind oder welche Rahmenbedingungen zu beachten sind, konnte
noch nicht ermittelt werden.
Letztlich empfiehlt E 26 einen Ortstermin und eine Beratung mit dem Hersteller. Dann lassen sich
auch Kosten, für Anschaffung, Installation (Verankerung) und Wartung genauer benennen.
Davon ausgehend, dass die Installation eines kombinierten Lüfters mit Springbrunnen möglich ist und
der Betrieb keine bzw. kaum höhere Wartungskosten verursacht, wäre der Fachbereich Umwelt in der
Lage, aus bezirklichen Mitteln ein solches Gerät anzuschaffen und mit den vorhandenen Mitteln des
FB 36 zu betreiben.
Zunächst ist es jetzt erforderlich, dass die Bezirksvertretung Richterich eine Entscheidung trifft, welche
Alternative weiter verfolgt werden soll.
Anlage :
Bild eines kombinierten Springbrunnens mit Lüfter
Vorlage FB 36/0249/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.04.2014
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