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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
129690.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
22.04.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:44

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0388/WP16 öffentlich 22.04.2014 FB 45/100 PRIMUS-Schule für Aachen, Prüfung der rechtlichen und schulentwicklungsplanerischen Möglichkeiten Ratsantrag der SPD-Fraktion vom 18. 03. 2014 Hier: Sachstandsbericht Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 15.05.2014 SchA Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Möglichkeit der Einrichtung einer PRIMUS-Schule gemäß der vorausgesetzten Kriterien als Schulversuch in Aachen zu prüfen. Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.11.2014 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.11.2014 Seite: 2/4 Erläuterungen: Zur Rechtslage: Im Rahmen des 10. Schulrechtsänderungsgesetzes, welches zum 01. 08. 2014 in Kraft treten soll, ist die Einfügung des § 132b vorgesehen, welcher regelt, dass der „Schulversuch PRIMUS“ auch noch zum Schuljahr 2015/2016 (bisher spätestens SJ 2014/15) begonnen werden kann. Hiernach kann „…das Ministerium…auf Antrag des Schulträgers und nach Anhörung der betroffenen Schulen an bis zu 14 Schulen…für einen Zeitraum von zehn Schuljahren und danach jahrgangsstufenweise auslaufend erproben, ob durch den Zusammenschluss mit einer Grundschule zu einer Schule die Chancengerechtigkeit und die Leistungsfähigkeit des Schulwesens erhöht werden und die Schülerinnen und Schüler dadurch zu besseren Schulabschlüssen geführt werden können. Außerdem soll hierbei erprobt werden, wie im Hinblick auf die demografische Entwicklung und die sich wandelnde Abschlussorientierung der Eltern weiterhin ein wohnortnahes Schulangebot ermöglicht werden kann….“. Hinsichtlich der Anforderungen und Kriterien zur Teilnahme an diesem Schulversuch hat das Ministerium unter dem Datum 28. Juni 2012 die in der Anlage beigefügten „Eckpunkte Schulversuch PRIMUS“ veröffentlicht, welche unverändert Gültigkeit haben. Zum Antrag: Der vorgenannte Antrag ist am 24. 03. 2014 bei der zuständigen Planungsabteilung des FB 45 eingegangen und wurde zunächst am 07. 04. 2014 im Rahmen einer bestehenden Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines 2. Bandes zum SEP-Primar zwischen Vertreter/innen von Planungsabteilung, Abteilung Schulbetreib und der für die Grundschulen zuständigen Schulrätin, Frau Roder, besprochen. Bereits im Rahmen dieses ersten Gespräches wurde deutlich, dass nach Einschätzung aller genannten Beteiligten die in den o. a. „Eckpunkten“ genannten Anforderungen und Kriterien (Mindestgröße i.d.R. 3-zügig mit jeweils 25 Schüler/innen pro Parallelklasse, Ganztag, spätestens ab Klasse 5 in Form des gebundenen Ganztags, Bildung von Teilstandorten nur ohne Aufteilung nach Schulstufen etc.) in der Stadt Aachen schwer zu erfüllen sein werden. Zum weiteren Vorgehen: Da die Teilnahme am Schulversuch PRIMUS in jedem Falle die Zusammenlegung einer Grundschule mit einer weiterführenden Schule (welche beide zu schließen und als eigenständige Schulen aufzugeben sind) erfordert und damit eine grundlegende Veränderung der derzeitigen Aachener Schulstruktur einher gehen wird, ist zu prüfen:  Welche Schulen in den verschiedenen Schulstufen und Schulformen die formalen Voraussetzungen erfüllen,  Welche dieser ggf. in Frage kommenden Schulen zur Teilnahme am Schulversuch PRIMUS bereit sind,  Wie sich die mit der Teilnahme verbundene Schließung der jeweiligen Schulen sowohl im Grudschul-, als auch im weiterführenden Bereich in der Schulstruktur der Stadt Aachen und Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.11.2014 Seite: 3/4 im Hinblick auf Schülerströme sowie Kapazitäten der verbleibenden Schulen auswirken würden. Da diese Prüfungen sowie die erforderlichen Gespräche mit den in Frage kommenden Schulen, aber auch die dort erforderliche Willensbildung in den jeweiligen schulischen Gremien ihre Zeit benötigen, wird es erheblicher Anstrengungen auf allen Seiten bedürfen, um vor der Anmeldephase für die Grundschulen zum Schuljahr 2015/2016 hierzu Klarheit und die erforderlichen Beschlüsse zu erlangen. Anlage/n: - Ratsantrag der SPD-Fraktion vom 18.03.2014 - Eckpunktepapier PRIMUS-Schule Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.11.2014 Seite: 4/4