Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
129690.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
22.04.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0388/WP16
öffentlich
22.04.2014
FB 45/100
PRIMUS-Schule für Aachen, Prüfung der rechtlichen und
schulentwicklungsplanerischen Möglichkeiten
Ratsantrag der SPD-Fraktion vom 18. 03. 2014
Hier: Sachstandsbericht
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
15.05.2014
SchA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung, die Möglichkeit der Einrichtung einer PRIMUS-Schule gemäß der vorausgesetzten
Kriterien als Schulversuch in Aachen zu prüfen.
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 07.11.2014
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
ergeben sich nicht
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 07.11.2014
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Zur Rechtslage:
Im Rahmen des 10. Schulrechtsänderungsgesetzes, welches zum 01. 08. 2014 in Kraft treten soll, ist
die Einfügung des § 132b vorgesehen, welcher regelt, dass der „Schulversuch PRIMUS“ auch noch
zum Schuljahr 2015/2016 (bisher spätestens SJ 2014/15) begonnen werden kann.
Hiernach kann „…das Ministerium…auf Antrag des Schulträgers und nach Anhörung der
betroffenen Schulen an bis zu 14 Schulen…für einen Zeitraum von zehn Schuljahren und
danach jahrgangsstufenweise auslaufend erproben, ob durch den Zusammenschluss mit einer
Grundschule zu einer Schule die Chancengerechtigkeit und die Leistungsfähigkeit des
Schulwesens erhöht werden und die Schülerinnen und Schüler dadurch zu besseren
Schulabschlüssen geführt werden können. Außerdem soll hierbei erprobt werden, wie im
Hinblick auf die demografische Entwicklung und die sich wandelnde Abschlussorientierung
der Eltern weiterhin ein wohnortnahes Schulangebot ermöglicht werden kann….“.
Hinsichtlich der Anforderungen und Kriterien zur Teilnahme an diesem Schulversuch hat das
Ministerium unter dem Datum 28. Juni 2012 die in der Anlage beigefügten „Eckpunkte
Schulversuch PRIMUS“ veröffentlicht, welche unverändert Gültigkeit haben.
Zum Antrag:
Der vorgenannte Antrag ist am 24. 03. 2014 bei der zuständigen Planungsabteilung des FB 45
eingegangen und wurde zunächst am 07. 04. 2014 im Rahmen einer bestehenden Arbeitsgruppe zur
Erarbeitung eines 2. Bandes zum SEP-Primar zwischen Vertreter/innen von Planungsabteilung,
Abteilung Schulbetreib und der für die Grundschulen zuständigen Schulrätin, Frau Roder, besprochen.
Bereits im Rahmen dieses ersten Gespräches wurde deutlich, dass nach Einschätzung aller
genannten Beteiligten die in den o. a. „Eckpunkten“ genannten Anforderungen und Kriterien
(Mindestgröße i.d.R. 3-zügig mit jeweils 25 Schüler/innen pro Parallelklasse, Ganztag, spätestens ab
Klasse 5 in Form des gebundenen Ganztags, Bildung von Teilstandorten nur ohne Aufteilung nach
Schulstufen etc.) in der Stadt Aachen schwer zu erfüllen sein werden.
Zum weiteren Vorgehen:
Da die Teilnahme am Schulversuch PRIMUS in jedem Falle die Zusammenlegung einer Grundschule
mit einer weiterführenden Schule (welche beide zu schließen und als eigenständige Schulen
aufzugeben sind) erfordert und damit eine grundlegende Veränderung der derzeitigen Aachener
Schulstruktur einher gehen wird, ist zu prüfen:
Welche Schulen in den verschiedenen Schulstufen und Schulformen die formalen
Voraussetzungen erfüllen,
Welche dieser ggf. in Frage kommenden Schulen zur Teilnahme am Schulversuch PRIMUS
bereit sind,
Wie sich die mit der Teilnahme verbundene Schließung der jeweiligen Schulen sowohl im
Grudschul-, als auch im weiterführenden Bereich in der Schulstruktur der Stadt Aachen und
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 07.11.2014
Seite: 3/4
im Hinblick auf Schülerströme sowie Kapazitäten der verbleibenden Schulen auswirken
würden.
Da diese Prüfungen sowie die erforderlichen Gespräche mit den in Frage kommenden Schulen,
aber auch die dort erforderliche Willensbildung in den jeweiligen schulischen Gremien ihre Zeit
benötigen, wird es erheblicher Anstrengungen auf allen Seiten bedürfen, um vor der
Anmeldephase für die Grundschulen zum Schuljahr 2015/2016 hierzu Klarheit und die
erforderlichen Beschlüsse zu erlangen.
Anlage/n:
-
Ratsantrag der SPD-Fraktion vom 18.03.2014
-
Eckpunktepapier PRIMUS-Schule
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 07.11.2014
Seite: 4/4