Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
129675.pdf
Größe
651 kB
Erstellt
22.04.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0386/WP16
öffentlich
22.04.2014
FB 45/500
Bildungs- und Teilhabepaket, OGS; hier: Essensabrechnung
Antrag der CDU-Fraktion vom 17.03.2014
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
15.05.2014
20.05.2014
SchA
KJA
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
2. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis.
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 07.11.2014
Seite: 1/5
finanzielle Auswirkungen
investive
Ansatz
fortgeschriebener Ansatz
fortgeschriebener Gesamt-
Gesamt-
Auswirkungen
2014
Ansatz 2014
2015 ff.
Ansatz 2015 ff.
bedarf (alt)
bedarf (neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben / keine
Deckung ist gegeben / keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener Ansatz
fortgeschriebener Folgekosten
Folgekosten
Auswirkungen
2014
Ansatz 2014
2015 ff.
Ansatz 2015 ff.
(alt)
(neu)
Ertrag
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal/Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben / keine
Deckung ist gegeben / keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 07.11.2014
Seite: 2/5
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Mit Schreiben vom 17. März 2014 beantragt die CDU-Fraktion im Rat der Stadt die Verwaltung zu
beauftragen, Gespräche mit den Schulsozialarbeitern und dem Jobcenter zu führen mit dem Ziel, eine
rasche Antragstellung und Sachbearbeitung für Essenabrechnungen im Bereich der OGS im Rahmen
des Bildungs- und Teilhabepaket bei den dafür notwendigen Stellen zu gewährleisten.
2. Schulsozialarbeit und Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Die Unterstützung der Eltern und Schulen bei der Umsetzung der Möglichkeiten nach dem Bildungsund Teilhabepaket erfolgte durch die Schulsozialarbeiter/-innen bereits in einem frühen Stadium.
Schon im Herbst 2012 hatten alle städtischen Schulsozialarbeiter/-innen den Auftrag, die Eltern
umfassend zu informieren. Flyer in unterschiedlichen Sprachen sowie Plakate zum Bildungs- und
Teilhabepaket wurden ausgehändigt, um Eltern und Lehrkräfte fundiert in Kenntnis zu setzen.
In vielen Dienstbesprechungen der Schulsozialarbeit war das BuT Thema.
Am 05.11.2012 bildete das BuT einen inhaltlichen Schwerpunkt der gemeinsamen Dienstbesprechung
der städtischen und landesbediensteten Schulsozialarbeiter/-innen. Die für das BuT zuständigen
Teamleiter des Jobcenters der StädteRegion und des Fachbereichs Soziales und Integration (FB 50)
informierten hier über Grundsätzliches sowie über die einzelnen Schritte der Verfahrensabwicklung.
Am 31.01.2014 fand ein Gespräch statt zwischen Vertretern des FB 45 und dem Verein betreute
Grundschulen e. V. Anlass war die Problematik bei der Finanzierung der Mittagessen und mögliche
Unterstützung durch die Schulsozialarbeiter/-innen. Hierbei wurde vereinbart, dass in den Schulen, an
denen die Problematik auftaucht, dort tätige Schulsozialarbeiter/-innen ihre Möglichkeiten nutzen, die
Finanzierung des Mittagessens sicher zu stellen.
In den Dienstbesprechungen am 24.03.2014 und 31.03.2014 wurden die Fragestellungen zur
Abwicklung des Bildungs- und Teilhabepakets incl. der Finanzierung des Mittagessens mit Vertretern
des Jobcenters und des FB 50 erörtert. Im Mittelpunkt standen dabei die Informationsweitergabe, das
Klären offener Fragen und die Verbesserung der Verfahrensabläufe.
Ausgehend von dem o.a. Antrag erfolgten seitens FB 45/500 am 10.04.2014 und am 15.04.2014
Gespräche mit Vertretern von FB 50 und dem Jobcenter der StädteRegion Aachen.
3. Darstellung des Verfahrensablaufs bei Leistungen nach dem BuT
Grundsätzlich werden Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) auf Antrag gewährt.
Antragsberechtigt sind Eltern, sofern sie oder ihre Kinder Sozialgeld, Arbeitslosengeld II, Hilfe zum
Lebensunterhalt, Wohngeld, Kinderzugschlag oder Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die jeweilige Anspruchsberechtigung entscheidet über die
Zuständigkeit, die entweder beim Jobcenter der StädteRegion Aachen oder beim Fachbereich
Soziales und Integration der Stadt Aachen (FB 50) liegt.
4. Bewilligung durch das Jobcenter:
Bei einer Bewilligung durch das Jobcenters ist der bewilligte Antrag auf SGB II-Leistungen
Voraussetzung für die Gewährung von BuT-Leistungen. Da der Bewilligungszeitraum für ALG IIVorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 07.11.2014
Seite: 3/5
Leistungen immer 6 Monate umfasst, können BuT-Leistungen auch nur für maximal 6 Monate bewilligt
werden. Nach Ablauf von 6 Monaten ist eine Prüfung notwendig, ob weiterhin Anspruch auf SGB IILeistungen und somit auf BuT-Leistungen fortbesteht. Dies bedeutet für BuT-Leistungen, dass
spätestens nach 6 Monaten neben dem Fortführungsantrag auf SGB-II-Leistungen ein eigener
Weiterbewilligungsantrag auf BuT-Leistungen gestellt werden muss.
Grundsätzlich kann eine Leistungserbringung erst ab dem Monat der Antragstellung erfolgen, eine
rückwirkende Zahlung für Vormonate ist rechtlich nicht möglich.
5. Bewilligung durch FB 50:
In den meisten Fällen bilden Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz oder Wohngeldbescheide die
Grundlage für BuT-Leistungen. Der Wohngeldbescheid ist jeweils für die Dauer eines Jahres gültig.
Hier kann die Bewilligung der BuT-Leistung dementsprechend 6 Monate übersteigen, endet jedoch
spätestens mit dem Schuljahresende. Bei Schuljahreswechsel ist auf jeden Fall ein
Weiterbewilligungsantrag zu stellen.
FB 50 kann die Leistungen rückwirkend - maximal für 1 Jahr - bewilligen.
6. Gesetzlicher Schutz der Sozialdaten:
Eine personenbezogene Auskunft über Anträge und deren Bewilligung bzw. Ablehnung von Seiten der
Sachbearbeiter/-innen an Mitarbeiter/-innen (OGS, Schule, Stadt, Träger) kann nur dann erfolgen,
wenn der Antragsteller (Erziehungsberechtigter) auf dem Antrag die betreffende Datenschutzerklärung
unterzeichnet hat.
7. Zur Problematik der Essensabrechnung im Rahmen der OGS:
Die Finanzierung des gemeinsamen Mittagessens erfolgt zum einen über Eltern, die die gesamten
Kosten selbst zahlen und zum anderen über Eltern, die BuT-Leistungen in Anspruch nehmen und
selbst 1 Euro pro Mittagessen als Eigenanteil zahlen müssen. Bewilligte BuT-Leistungen werden
durch das Jobcenter oder FB 50 direkt an die OGS-Träger bzw. Caterer-Firmen überwiesen.
Außenstände sind dann zu verzeichnen, wenn Eltern ihre verbleibenden Beträge nicht einzahlen
und/oder erwartete BuT-Zahlungen ausbleiben.
Die Problematik ausstehender Elternbeträge ist nicht Gegenstand dieser Vorlage. Gleichwohl ist
festzustellen, dass der Eigenanteil zum gemeinsamen Mittagessen ein Problem darstellt und zu
Außenständen führt.
In den Fällen, in denen ALG II-Bezieher keinen oder einen verspäteten Antrag beim Jobcenter
eingereicht haben, ist eine rückwirkende Finanzierung des Mittagessens über BuT nicht möglich. Ein
weiteres Problem kann durch den Wegfall der Leistungsberechtigung entstehen.
8. Fazit aus den bisherigen Gesprächen mit FB 50, dem Jobcenter und den
Schulsozialarbeiter/-innen
Laut Auskunft der zuständigen Dienststellen erfolgt eine Bewilligung im FB 50 in der Regel innerhalb
von 14 Tagen, im Jobcenter innerhalb von drei Wochen, vorbehaltlich der Vollständigkeit des Antrags.
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 07.11.2014
Seite: 4/5
Die Sachbearbeiter/-innen beider Behörden verstehen sich als Ansprechpartner/-innen für Fachkräfte
aus OGS, Schulsozialarbeit und Sekretariaten etc. bei Rückfragen und Problemen. Sie geben
Auskunft, sofern dies unter Berücksichtigung des Datenschutzes möglich ist. Darüber hinaus besteht
die Bereitschaft der Mitarbeiter/-innen des FB 50 bei umfassenden Fragestellungen auch persönlich
vor Ort gemeinsame Lösungsmöglichkeiten zu finden.
Seitens des FB 50 wird den jeweiligen Ansprechpartnern für die Abwicklung des Mittagessens (in der
Regel sind dies die OGS-Koordinatorinnen) generell eine Rückmeldung gegeben, für welches Kind
wie lange BuT-Leistungen bewilligt werden. Bei diesen Rückmeldungen wird ersichtlich, für wen keine
Zahlungen fließen und wann ein Weiterbewilligungsantrag fällig ist.
Empfohlen wird sowohl vom Jobcenter als auch vom FB 50 die Abrechnung über Monatspauschalen
anstelle von Spitzabrechnungen. Die Vorteile der pauschalen Abrechnung bestehen darin, dass es
sich immer um den gleichen Betrag pro Monat und Kind handelt, diese Beträge im Voraus überwiesen
werden und die Handhabung somit für Träger und Leistungsstellen einfacher, zeitsparender und
weniger fehleranfällig ist.
Um möglichst viele potentielle Anspruchsberechtigte zu informieren, wird automatisch den
Wohngeldanträgen ein Informationsblatt zu Leistungen nach BuT beigefügt. Auch wird in
Wohngeldbewilligungsbescheiden auf die Möglichkeiten des BuT verwiesen.
Seitens der Schulsozialarbeiter/-innen werden Eltern bzgl. des BuT informiert sowie bei der
Antragstellung unterstützt und beraten. Bei Problemen nehmen Schulsozialarbeiter/-innen Kontakt zu
den Sachbearbeiter/-innen des Jobcenters oder des FB 50 auf. In Bezug auf das Mittagessen liegt die
Verantwortung, je nachdem wie dies vor Ort in der Schule geregelt ist, zum Beispiel bei der OGSKoordinatorin, dem Träger, der Schulsekretärin, den Mensavereinen.
Bezüglich der an einigen Standorten aufgetretenen Problematik von hohen Außenständen in der
Mittagessensfinanzierung übernehmen Schulsozialarbeiter/-innen dort in enger Abstimmung mit der
Teamleiterin für Schulsozialarbeit des FB 45 weitergehende Aufgaben, um Schulleitungen, OGSTräger und -Koordinatorinnen oder auch Mensavereine zu unterstützen. Dazu können folgende
Maßnahmen gehören: Sammlung und Weiterleitung der Anträge durch die Schulsozialarbeiter/-innen,
Aufklärung der Eltern über die Vorteile bei Unterzeichnung der Datenschutzerklärung, Anlegen von
Listen und Wiedervorlagen.
Alle beteiligten Dienststellen sind bemüht, vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorschriften
praktikable und zufriedenstellende Lösungen zu entwickeln.
Anlage/n:
Antrag der CDU-Fraktion vom 17.03.2014
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 07.11.2014
Seite: 5/5