Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
129983.pdf
Größe
513 kB
Erstellt
28.04.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0250/WP16
öffentlich
28.04.2014
FB 36/30
Windkraft im Aachener Norden
Antrag der SPD-BF vom 10.02.2014, lfd. Nr. 91
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
14.05.2014
B6
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
In Vertretung
Gisela Nacken
Beigeordnete
Vorlage FB 36/0250/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.04.2014
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
Keine
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Gesamt-
Gesamtbedarf
bedarf (alt)
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekosten
Folgekosten
(alt)
(neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
Vorlage FB 36/0250/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.04.2014
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Nach Inkrafttreten des geänderten Flächennutzungsplanes der Stadt Aachen im Juli 2013, in dem
Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen (WEA) u.a. auch im Aachener Norden ausgewiesen
wurden, war die planungsrechtliche Grundlage gelegt für Anträge von Investoren auf Errichtung und
Betrieb von WEA auf diesen Flächen.
Bereits im Juli 2013 gingen zwei Anträge auf Erteilung von Vorbescheiden bei der zuständigen
Unteren Immissionsbehörde (UIB) ein. Die Standorte waren auf der nördlichen Konzentrationsfläche,
der Fläche 2, gewählt.
Nach intensiven Vorgesprächen seit Anfang 2013 wurden im September 2013 von einem anderen
Antragsteller vier Vollanträge zur Errichtung und zum Betrieb von WEA eingereicht, zwei der Anlagen
waren für die südliche Konzentrationsfläche (Fläche 1) vorgesehen (Nabenhöhe: 139 m, Rotor: 60 m,
Gesamthöhe: 199 m) und zwei für die Fläche 2 (Nabenhöhe: 94 m, Rotor: 56 m, Gesamthöhe: 150
m). Die grundsätzliche Vollständigkeit der Anträge wurde noch im September behördlicherseits
festgestellt.
Da jeweils zwei WEA für die Fläche 2 sich gegenseitig beeinflussten und deshalb möglicherweise
genehmigungsrechtlich ausschlossen, wurde den Antragstellern empfohlen, sich im Hinblick auf die
Standorte zu einigen. Durch geschickte Änderung der Aufstellungsorte wären dann sogar 3 Anlagen,
möglicherweise mit reduzierten Betriebszeiten, genehmigungsfähig gewesen. Eine Einigung kam
jedoch nicht zustande.
Da der Prüfungsgegenstand für die Vorbescheide von Seiten des Antragstellers zulässigerweise
beschränkt worden war, konnten diese Anträge bereits März 2014 beschieden werden. Sie wurden
von UIB in Abstimmung mit dem Rechtsamt abgelehnt. Dagegen hat der Antragsteller Klage erhoben,
die noch anhängig ist. Einen darüber hinaus gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen
Anordnung hat das Verwaltungsgericht abgelehnt.
Das Beteiligungsverfahren für die vier Vollanträge ist noch nicht abgeschlossen. Im Verfahren
1. wurden diverse Bedenken geäußert. Diese Bedenken muss der Antragsteller mit den
Eingabegebern ausräumen. In langwierigen Gesprächen konnten mittlerweile beispielsweise
die Bedenken der Flugsicherung und des Betreibers der geplanten Avantisline ausgeräumt
werden.
2. wurden Antragsunterlagen nachgefordert, die der Antragsteller in Abstimmung mit den
Eingabegebern nachliefern muss. Die nachgeforderten Unterlagen beispielsweise der
Bauordnung (u.a. Baugrundgutachten und Nachweis der Erdbebensicherheit) und der Unteren
Landschaftsbehörde
(u.a.
Natur-,
Landschafts-
und
Artenschutzgutachten
mit
Landschaftspflegerischem Gutachten) werden derzeit zusammengestellt. Danach müssen die
Behörden die Unterlagen erneut prüfen und bewerten sowie darauf basierend eine neue
Stellungnahme abgeben.
Vorlage FB 36/0250/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.04.2014
Seite: 3/4
3. wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gefordert. Das UVP-Screening, das erst
durchgeführt werden kann, wenn alle Unterlagen dazu auch vorliegen (siehe auch 1. und 2.),
ist beauftragt. Nach derzeitiger Einschätzung der UIB ist keine UVP erforderlich. Das Ergebnis
des Screening muss jedoch abgewartet werden.
4. wurden keine Bedenken geäußert bzw. nur Nebenbestimmungen formuliert für die
Genehmigung oder Hinweise gegeben, wie z.B. Stellungnahmen der Infastrukturbetreiber und
bezüglich Richtfunkstrecken. Diese werden nach behördlicher Abwägung in der Regel in den
Bescheid aufgenommen.
5. werden abschließend die immissionsschutzrechtlichen Belange geprüft wie die Schattenwurfoder Lärm-Gutachten, die Unterlagen zur optischen Bedrängung oder die erforderlichen
Einvernehmenserklärungen wie zur Zuwegung oder zur Kabeltrasse.
Nach derzeitiger Einschätzung geht die UIB von einer Genehmigungsfähigkeit der vier Anlagen aus.
Da aber noch nicht alle Prüfungsergebnisse, d.h. abschließende Stellungnahmen und Unterlagen
vorliegen, kann noch keine Aussage zum voraussichtlichen Genehmigungszeitpunkt getroffen werden.
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Ausdruck vom: 28.04.2014
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