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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
129983.pdf
Größe
513 kB
Erstellt
28.04.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:44
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Umwelt Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 36/0250/WP16 öffentlich 28.04.2014 FB 36/30 Windkraft im Aachener Norden Antrag der SPD-BF vom 10.02.2014, lfd. Nr. 91 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 14.05.2014 B6 Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. In Vertretung Gisela Nacken Beigeordnete Vorlage FB 36/0250/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 28.04.2014 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen Keine Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Gesamt- Gesamtbedarf bedarf (alt) (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekosten Folgekosten (alt) (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterung Vorlage FB 36/0250/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 28.04.2014 Seite: 2/4 Erläuterungen: Nach Inkrafttreten des geänderten Flächennutzungsplanes der Stadt Aachen im Juli 2013, in dem Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen (WEA) u.a. auch im Aachener Norden ausgewiesen wurden, war die planungsrechtliche Grundlage gelegt für Anträge von Investoren auf Errichtung und Betrieb von WEA auf diesen Flächen. Bereits im Juli 2013 gingen zwei Anträge auf Erteilung von Vorbescheiden bei der zuständigen Unteren Immissionsbehörde (UIB) ein. Die Standorte waren auf der nördlichen Konzentrationsfläche, der Fläche 2, gewählt. Nach intensiven Vorgesprächen seit Anfang 2013 wurden im September 2013 von einem anderen Antragsteller vier Vollanträge zur Errichtung und zum Betrieb von WEA eingereicht, zwei der Anlagen waren für die südliche Konzentrationsfläche (Fläche 1) vorgesehen (Nabenhöhe: 139 m, Rotor: 60 m, Gesamthöhe: 199 m) und zwei für die Fläche 2 (Nabenhöhe: 94 m, Rotor: 56 m, Gesamthöhe: 150 m). Die grundsätzliche Vollständigkeit der Anträge wurde noch im September behördlicherseits festgestellt. Da jeweils zwei WEA für die Fläche 2 sich gegenseitig beeinflussten und deshalb möglicherweise genehmigungsrechtlich ausschlossen, wurde den Antragstellern empfohlen, sich im Hinblick auf die Standorte zu einigen. Durch geschickte Änderung der Aufstellungsorte wären dann sogar 3 Anlagen, möglicherweise mit reduzierten Betriebszeiten, genehmigungsfähig gewesen. Eine Einigung kam jedoch nicht zustande. Da der Prüfungsgegenstand für die Vorbescheide von Seiten des Antragstellers zulässigerweise beschränkt worden war, konnten diese Anträge bereits März 2014 beschieden werden. Sie wurden von UIB in Abstimmung mit dem Rechtsamt abgelehnt. Dagegen hat der Antragsteller Klage erhoben, die noch anhängig ist. Einen darüber hinaus gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat das Verwaltungsgericht abgelehnt. Das Beteiligungsverfahren für die vier Vollanträge ist noch nicht abgeschlossen. Im Verfahren 1. wurden diverse Bedenken geäußert. Diese Bedenken muss der Antragsteller mit den Eingabegebern ausräumen. In langwierigen Gesprächen konnten mittlerweile beispielsweise die Bedenken der Flugsicherung und des Betreibers der geplanten Avantisline ausgeräumt werden. 2. wurden Antragsunterlagen nachgefordert, die der Antragsteller in Abstimmung mit den Eingabegebern nachliefern muss. Die nachgeforderten Unterlagen beispielsweise der Bauordnung (u.a. Baugrundgutachten und Nachweis der Erdbebensicherheit) und der Unteren Landschaftsbehörde (u.a. Natur-, Landschafts- und Artenschutzgutachten mit Landschaftspflegerischem Gutachten) werden derzeit zusammengestellt. Danach müssen die Behörden die Unterlagen erneut prüfen und bewerten sowie darauf basierend eine neue Stellungnahme abgeben. Vorlage FB 36/0250/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 28.04.2014 Seite: 3/4 3. wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gefordert. Das UVP-Screening, das erst durchgeführt werden kann, wenn alle Unterlagen dazu auch vorliegen (siehe auch 1. und 2.), ist beauftragt. Nach derzeitiger Einschätzung der UIB ist keine UVP erforderlich. Das Ergebnis des Screening muss jedoch abgewartet werden. 4. wurden keine Bedenken geäußert bzw. nur Nebenbestimmungen formuliert für die Genehmigung oder Hinweise gegeben, wie z.B. Stellungnahmen der Infastrukturbetreiber und bezüglich Richtfunkstrecken. Diese werden nach behördlicher Abwägung in der Regel in den Bescheid aufgenommen. 5. werden abschließend die immissionsschutzrechtlichen Belange geprüft wie die Schattenwurfoder Lärm-Gutachten, die Unterlagen zur optischen Bedrängung oder die erforderlichen Einvernehmenserklärungen wie zur Zuwegung oder zur Kabeltrasse. Nach derzeitiger Einschätzung geht die UIB von einer Genehmigungsfähigkeit der vier Anlagen aus. Da aber noch nicht alle Prüfungsergebnisse, d.h. abschließende Stellungnahmen und Unterlagen vorliegen, kann noch keine Aussage zum voraussichtlichen Genehmigungszeitpunkt getroffen werden. Vorlage FB 36/0250/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 28.04.2014 Seite: 4/4